1Gesetzt den Fall, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch geben will, wird auf freiem Feld ein Erschlagener gefunden, es lässt sich aber nicht in Erfahrung bringen, wer ihn getötet hat.2Dann sollen die Ältesten und die Richter der betreffenden Gegend an die Stelle gehen, wo der Erschlagene gefunden wurde, und sollen feststellen, welche Stadt diesem Platz am nächsten liegt.3Die Ältesten jener Stadt müssen darauf eine junge Kuh nehmen, die noch nie zur Arbeit eingespannt worden ist.4Sie führen die Kuh in ein Tal, in dem keine Äcker sind und durch das ein nie versiegender Bach fließt. Dort brechen sie ihr das Genick.5Nun treten die Priester vom Stamm Levi herzu, die der HERR, euer Gott, für den Dienst am Heiligtum und zur Erteilung des Segens ausgewählt hat und die in allen strittigen Rechtsfällen und bei tätlichen Auseinandersetzungen zu entscheiden haben. (5Mo 10,8)6In ihrer Gegenwart waschen die Ältesten über der toten Kuh ihre Hände (Ps 26,6; Ps 73,13; Mt 27,24)7und sprechen stellvertretend für die ganze Stadt: »Unsere Hände haben diesen Mord nicht begangen. Unsere Augen haben nicht gesehen, wie er verübt worden ist.8HERR, lass durch das Blut dieses unschuldig Ermordeten nicht Unheil über dein Volk kommen! Du hast dein Volk aus Ägypten freigekauft, darum rechne ihm dieses Verbrechen nicht an!« Dann wird der HERR die Blutschuld wegnehmen.9Auf diese Weise tut ihr dem Grundsatz Genüge: »Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben«, und ihr handelt, wie es dem HERRN gefällt. (5Mo 19,13)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Gesetzt den Fall, ihr zieht gegen Feinde in den Kampf und der HERR gibt euch den Sieg und ihr macht Gefangene.11Wenn dann einer von euch unter den Gefangenen ein Mädchen sieht, das ihm so gut gefällt, dass er es heiraten möchte,12darf er es mit sich nach Hause nehmen. Dort soll das Mädchen sich den Kopf kahl scheren, die Nägel schneiden,13neue Kleider anziehen und einen Monat lang über seine erschlagenen Eltern trauern. Danach darf der Betreffende es zur Frau nehmen.14Wenn die Frau ihm später nicht mehr gefällt, muss er sie freigeben. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selber als Sklavin behalten; denn sie ist seine Frau gewesen.
Das Recht des erstgeborenen Sohnes
15Gesetzt den Fall, ein Mann hat zwei Frauen, von denen er die eine mehr liebt als die andere, und beide haben ihm einen Sohn geboren. Wenn der zuerst Geborene von der weniger geliebten Frau stammt,16darf der Vater bei der Verteilung des Erbes den Sohn der Frau, die er mehr liebt, trotzdem nicht bevorzugen und ihn als Erstgeborenen behandeln.17Er muss dem Sohn der ungeliebten Frau sein Erstgeburtsrecht lassen und ihm doppelt so viel vererben wie dem anderen. Denn er ist nun einmal der erste Sohn, den er gezeugt hat.
Verfahren gegen einen Unverbesserlichen
18Gesetzt den Fall, jemand hat einen Sohn, der so widerspenstig und ungehorsam ist, dass er trotz aller Strafen und Mahnungen weder auf seinen Vater noch auf seine Mutter hört.19Dann sollen ihn seine Eltern gemeinsam zum Versammlungsplatz am Tor bringen, ihn den Ältesten der Stadt vorführen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist widerspenstig und will uns nicht gehorchen. Wir können sagen, was wir wollen – er ist ein Prasser und Säufer.«21Dann sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. Alle in Israel sollen davon erfahren, damit sie sich fürchten. (5Mo 13,12; 5Mo 17,5)
Bestattung eines Hingerichteten
22Wenn jemand wegen eines Verbrechens zum Tod verurteilt und hingerichtet worden ist und der Tote danach an einem Pfahl[1] aufgehängt wird, (Jos 8,29; Jos 10,26; 1Sam 31,10; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9; Gal 3,13)23dürft ihr ihn nicht über Nacht dort hängen lassen. Ihr müsst ihn noch vor Sonnenuntergang begraben; denn wer am Holz hängt, ist von Gott verflucht und bringt Unheil über das Land. Ihr sollt das Land nicht unrein machen, das der HERR, euer Gott, euch geben wird.
1Wenn in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen, ein Erschlagener auf dem Feld liegend gefunden wird, ohne dass es bekannt ist, wer ihn erschlagen hat, (5Mo 3,18)2dann sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und ⟨die Strecke⟩ zu den Städten hin abmessen, die im Umkreis des Erschlagenen ⟨liegen⟩.3Und es soll geschehen: Die Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ⟨liegt⟩ – die Ältesten jener Stadt sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet worden ist, die noch nicht am Joch gezogen hat, (4Mo 19,2; 5Mo 10,8)4und die Ältesten jener Stadt sollen das Kalb zu einem immerfließenden Bach[1] hinabführen, wo nicht gearbeitet und nicht gesät wird, und sollen dem Kalb dort im Bach das Genick brechen.5Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herantreten. Denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, seinen Dienst zu verrichten und im Namen des HERRN zu segnen; und nach ihrem Ausspruch soll man bei jedem Rechtsstreit und bei jeder Gewalttat[2] verfahren. (3Mo 9,22; 5Mo 17,8; 2Chr 19,10)6Und alle Ältesten jener Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten sind, sollen über dem Kalb, dem das Genick im Bach gebrochen wurde, ihre Hände waschen (Ps 26,6; Mt 27,24)7und sollen bezeugen und sagen: Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben es nicht gesehen.8Vergib[3], HERR, deinem Volk Israel, das du erlöst hast, und lege nicht unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel[4]! So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. (3Mo 17,4; Jon 1,14)9Und du, du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen; denn du sollst tun, was in den Augen des HERRN recht ist. (5Mo 12,25; 5Mo 19,13)
Ehe mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du gegen deine Feinde zum Krieg ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Hand gibt und du ihre Gefangenen wegführst11und du unter den Gefangenen eine Frau, schön von Gestalt, siehst und hängst an ihr und nimmst ⟨sie⟩ dir zur Frau,12dann sollst du sie in das Innere deines Hauses bringen. Und sie soll ihr Haupt scheren und ihre Nägel beschneiden13und die Kleidung ihrer Gefangenschaft von sich ablegen und in deinem Haus bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen vollen Monat lang beweinen. Danach magst du zu ihr eingehen und sie heiraten[5], sodass sie dir zur Frau wird.14Und es soll geschehen, wenn du kein Gefallen ⟨mehr⟩ an ihr hast, dann sollst du sie nach ihrem Wunsch entlassen[6]. Aber du darfst sie keineswegs für Geld verkaufen; du sollst sie nicht als Sklavin behandeln[7], weil du ihr Gewalt angetan hast. (2Mo 21,8)
Erbrecht des erstgeborenen Sohnes
15Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine geliebte und eine gehasste[8], und sie gebären ihm Söhne, die geliebte und die gehasste, und der erstgeborene Sohn ist von der gehassten, (1Mo 29,30)16dann soll es geschehen an dem Tag, an dem er seine Söhne erben lässt, was ihm gehört, dass er nicht den Sohn der geliebten zum Erstgeborenen machen kann gegen den Sohn der gehassten, ⟨der doch⟩ der Erstgeborene ⟨ist⟩, (2Chr 11,21)17vielmehr soll er den Erstgeborenen, den Sohn der gehassten, anerkennen, dass er ihm zwei Teile von allem gibt, was sich bei ihm findet. Denn er ist der Erstling seiner Kraft, ihm gehört das Recht der Erstgeburt. (1Mo 25,31; 1Mo 49,3; 1Chr 5,2; 2Chr 21,3)
Ein unverbesserlicher Sohn
18Wenn ein Mann einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Stimme seines Vaters und auf die Stimme seiner Mutter nicht hört, und sie züchtigen ihn, er aber hört ⟨weiterhin⟩ nicht auf sie, (2Mo 20,12; 5Mo 27,16; Spr 19,18)19dann sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn hinausführen zu den Ältesten seiner Stadt und zum Tor seines Ortes.20Und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig, er hört nicht auf unsere Stimme, er ist ein Schlemmer und Säufer! (Spr 23,19)21Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, dass er stirbt; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. Und ganz Israel soll es hören und sich fürchten. (2Mo 21,17; 3Mo 20,2; 5Mo 13,12; 5Mo 17,7; Spr 30,17)
Bestattung Hingerichteter
22Und wenn bei einem Mann eine Sünde geschieht, ⟨auf die⟩ das Todesurteil ⟨steht⟩, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz[9], (1Mo 40,19; 4Mo 25,4; 2Sam 4,12; 2Sam 21,9; Apg 2,36; Apg 5,30)23dann darf seine Leiche nicht über Nacht an dem Holz[10] bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt am selben Tag begraben. Denn ein Aufgehängter ist ein Fluch Gottes. So sollst du dein Land nicht unrein machen, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt. (4Mo 35,34; 5Mo 4,21; 5Mo 25,19; Jos 8,29; Jos 10,26; Mk 15,43; Joh 19,31; Gal 3,13)
1Angenommen, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will, wird auf freiem Feld ein Ermordeter gefunden, ohne dass man weiß, wer ihn getötet hat.2Dann sollen eure führenden Männer und Richter zum Fundort gehen und die Entfernung zu den umliegenden Städten feststellen.3In der Stadt, die dem Fundort am nächsten liegt, sollen die führenden Männer eine junge Kuh auswählen, mit der man noch nicht gearbeitet hat und die noch nie in ein Joch gespannt wurde.4Sie bringen die Kuh zu einem Bach, der das ganze Jahr Wasser führt. ´An einer Stelle`, wo keine Äcker sind und nichts gesät wurde, brechen sie ihr das Genick.5Danach treten die Priester aus dem Stamm Levi dazu. Denn der HERR, euer Gott, hat sie dazu erwählt, in seinem Dienst zu stehen und in seinem Namen zu segnen. Ihr Urteilsspruch entscheidet bei strittigen Rechtsfällen und Gewaltverbrechen.6´In ihrer Gegenwart` waschen die führenden Männer der Stadt über der toten Kuh ihre Hände7und erklären ´stellvertretend für die ganze Stadt`: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben diesen Mord nicht gesehen.8HERR, vergib deinem Volk Israel, das du ´aus Ägypten` befreit hast. Lege uns nicht das unschuldig vergossene Blut dieses Ermordeten zur Last.[1]« Auf diese Weise wird Sühnung für die Blutschuld erwirkt, und sie wird den Einwohnern der Stadt nicht angerechnet.[2]9Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.[3] ´Wenn ihr euch danach richtet`, handelt ihr, wie es in den Augen des HERRN richtig ist.
Ehe mit einer kriegsgefangenen Frau
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Kampf und der HERR, euer Gott, gibt sie in eure Hand und ihr macht Gefangene.11Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, verliebt sich in sie und will sie heiraten.12Er darf sie mit in sein Haus nehmen. Dort muss sie sich den Kopf kahlscheren, die Nägel schneiden13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat lang darf sie in seinem Haus um ihren Vater und ihre Mutter trauern. Erst danach darf er sie zur Frau nehmen und mit ihr schlafen, und sie ist von nun an seine rechtmäßige Ehefrau.14Wenn sie ihm ´später` nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen[4].
Das Recht des Erstgeborenen darf nicht angetastet werden
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und er liebt die eine mehr als die andere. Beide haben ihm einen Sohn geboren, und der älteste Sohn stammt von der weniger geliebten[5] Frau. (5Mo 5,9)16Wenn dieser Mann ´später` sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er nicht dem Sohn der geliebten Frau das Erstgeburtsrecht zusprechen. Denn der Sohn der weniger geliebten Frau ist der Erstgeborene.17Er muss diesen Sohn als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel vererben wie seinen anderen Söhnen. Ihn hat er als ersten gezeugt, und darum steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, jemand hat einen rebellischen und ungehorsamen Sohn, der sich weder von seinem Vater noch von seiner Mutter etwas sagen lässt. Sie versuchen es mit Strafen, aber er hört nicht auf sie.19Dann müssen ihn seine Eltern vor die führenden Männer zum ´Gerichtsplatz beim` Stadttor bringen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist rebellisch und ungehorsam und nicht bereit, auf unsere Ermahnungen zu hören. Er verprasst alles und ist ein Säufer.«21Daraufhin sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! Alle in Israel müssen davon erfahren, damit sie gewarnt sind.
Bestattet einen am Pfahl Aufgehängten noch am selben Tag
22Angenommen, jemand hat ein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht, und wird nach der Hinrichtung an einen Pfahl[6] gehängt.23Dann dürft ihr ihn nicht über Nacht hängen lassen. Ihr müsst ihn unbedingt noch am selben Tag begraben, sonst verunreinigt ihr das Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben will. Denn verflucht ist jeder, der am Pfahl endet[7].