1-2Der HERR gab Mose für die Israeliten die Anweisung: Wenn ein Mann oder eine Frau[1] das Gelübde ablegt, sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit zu weihen,3dann darf die betreffende Person weder Wein noch Bier trinken. Sie darf überhaupt nichts trinken, was aus Weintrauben bereitet ist, und darf auch keine frischen oder getrockneten Trauben essen. (Ri 13,4; Ri 13,7; Lk 1,15)4Sie soll nichts genießen, was vom Weinstock kommt.5Solange das Gelübde gilt, darf ein Gottgeweihter sich Haare und Bart nicht schneiden. Zum Zeichen, dass er dem HERRN geweiht ist, muss er das Haar ungehindert wachsen lassen. (Ri 13,5; 1Sam 1,11)6Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen.7Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter stirbt, sein Bruder oder seine Schwester, muss er sich von ihnen fernhalten, weil er sich seinem Gott geweiht hat. (3Mo 21,11)8Für die ganze Zeit seines Gelübdes gehört er ausschließlich dem HERRN.9Stirbt aber jemand unvorhergesehen, während er dabei ist, so wird sein geweihtes Haar unrein. Er muss sechs Tage warten, bis er wieder rein ist, und muss sich dann am siebten Tag die Haare abschneiden.10Am Tag darauf muss er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Heiligen Zeltes bringen.11Der Priester opfert die eine als Sühneopfer und die andere als Brandopfer und bringt damit die Verschuldung gegenüber dem HERRN ins Reine. Gleichzeitig wird das nachwachsende Haar für geweiht erklärt.12Der Betreffende muss noch ein einjähriges Schaf als Wiedergutmachungsopfer darbringen und sich dann noch einmal für eine ebenso lange Zeit wie beim ersten Mal dem HERRN weihen. Die Zeit vor seiner Verunreinigung wird nicht auf sein Gelübde angerechnet.
Das Opfer der Gottgeweihten nach Abschluss der Weihezeit
13Wenn die Zeit des Gelübdes abgelaufen ist, muss die Person, die sich dem HERRN geweiht hat, zum Eingang des Heiligen Zeltes gehen (Apg 21,23)14und ihm drei fehlerfreie Tiere opfern: ein einjähriges Schafböckchen als Brandopfer, ein einjähriges Schaf als Sühneopfer und einen ausgewachsenen Schafbock als Mahlopfer,15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer und als zusätzliches Speiseopfer noch einen Korb voll Gebackenes, das aus Weizenmehl ohne Sauerteig bereitet ist, und zwar Ringbrote aus Mehl, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen sind.16Das alles soll der Priester zum Altar bringen und zuerst das Sühne- und das Brandopfer vollziehen.17Dann opfert der Priester dem HERRN den Schafbock als Mahlopfer und dazu das Gebackene, danach die übrigen Speise- und Trankopfer.18Der Geweihte schneidet am Eingang des Heiligen Zeltes sein geweihtes Haar ab und wirft es in das Altarfeuer, in dem die Fettstücke des Mahlopfers verbrannt werden.19Dann legt der Priester ein gekochtes Stück von der Schulter des Schafbocks zusammen mit einem Ringbrot und einem Fladenbrot aus dem Korb in die Hände des Geweihten.20Darauf nimmt er die Opfergaben selbst in die Hand, um sie symbolisch dem HERRN zu übereignen. Sie sind dem HERRN geweiht und gehören dem Priester, genauso wie die Brust und die Hinterkeule, die ihm ordnungsgemäß zustehen. Danach darf der Geweihte wieder Wein trinken.21Wer sich dem HERRN für eine bestimmte Zeit weiht, muss nach deren Abschluss diese Opfer darbringen, abgesehen von dem, was er etwa noch zusätzlich versprochen hat. Er muss das Gelübde, das er abgelegt hat, ohne Abstriche erfüllen.
Der priesterliche Segen
22Der HERR sagte zu Mose:23»Wenn Aaron und seine Söhne den Leuten von Israel den Segen erteilen, sollen sie sprechen:24Der HERR segne euch und beschütze euch!25Der HERR blicke euch freundlich an und schenke euch seine Liebe!26Der HERR wende euch sein Angesicht zu und gebe euch Glück und Frieden!27Mit diesen Worten sollen sie den Leuten von Israel die Segenskraft meines Namens zusprechen.[2] Dann werde ich mein Volk Israel segnen.«
1Und der HERR redete zu Mose:2Rede zu den Söhnen Israel und sprich zu ihnen: Wenn ⟨jemand,⟩ ein Mann oder eine Frau, etwas Besonderes tut, indem er das Gelübde eines Nasiräers[1] gelobt, um für den HERRN geweiht zu sein, (4Mo 30,3; Apg 21,23)3dann soll er sich des Weins und des Rauschtranks enthalten: Essig von Wein und Essig von Rauschtrank soll er nicht trinken; und keinerlei Traubensaft soll er trinken, und ⟨auch⟩ Trauben, frische oder getrocknete, soll er nicht essen. (3Mo 10,9; Ri 13,4; Am 2,12; Lk 1,15)4Alle Tage seiner Weihe soll er von allem, was vom Weinstock bereitet wird, von den Kernen bis zu den Schalen, nicht essen.5Alle Tage des Gelübdes seiner Weihe soll kein Schermesser über sein Haupt kommen. Bis die Tage erfüllt sind, die er sich für den HERRN geweiht hat, soll er heilig sein; er soll das Haar seines Hauptes frei wachsen lassen. (Ri 16,17)6Alle Tage, die er sich für den HERRN geweiht hat, soll er sich keiner Leiche nähern[2]. (4Mo 19,11)7Wegen seines Vaters und wegen seiner Mutter, wegen seines Bruders und wegen seiner Schwester, ⟨auch⟩ ihretwegen soll er sich nicht unrein machen, wenn sie sterben; denn die Weihe seines Gottes ist auf seinem Haupt. (3Mo 21,10)8Alle Tage seiner Weihe ist er dem HERRN heilig. (1Sam 1,27)9Und wenn jemand unversehens ⟨und⟩ plötzlich neben ihm stirbt und er das Haupt seiner Weihe unrein macht, dann soll er sein Haupt an dem Tag seiner Reinigung scheren; am siebten Tag soll er es scheren.10Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben zum Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Begegnung.11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern und Sühnung für ihn erwirken, weil er sich an einer Leiche[3] versündigt hat; und ⟨der Priester⟩ soll sein Haupt an diesem Tag ⟨wieder⟩ heiligen. (3Mo 5,7)12Und er soll die Tage seiner Weihe ⟨nochmals⟩ für den HERRN weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen; die vorigen Tage aber sind verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.13Und dies ist das Gesetz des Nasiräers[4]: An dem Tag, an dem die Tage seiner Weihe erfüllt sind, soll man ihn an den Eingang des Zeltes der Begegnung bringen.14Und er soll dem HERRN seine Gabe darbringen: ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Brandopfer und ein einjähriges weibliches Lamm ohne Fehler als Sündopfer und einen Widder ohne Fehler als Heilsopfer[5] (3Mo 1,10; 3Mo 3,6)15und einen Korb mit ungesäuerten Broten: Weizengrieß-Kuchen, gemengt[6] mit Öl, und ungesäuerte Fladen, bestrichen[7] mit Öl, und das dazugehörende Speisopfer und die dazugehörenden Trankopfer. (3Mo 7,12; 4Mo 15,3)16Und der Priester soll sie vor dem HERRN darbringen und sein Sündopfer und sein Brandopfer opfern.17Und den Widder soll er als Heilsopfer[8] dem HERRN opfern samt dem Korb mit ungesäuerten Broten; und der Priester soll sein Speisopfer und sein Trankopfer opfern.18Und der Nasiräer[9] soll an dem Eingang des Zeltes der Begegnung sein geweihtes Haupt scheren und das Haar seines geweihten Hauptes nehmen und es auf das Feuer legen, das unter dem Heilsopfer[10] ist. (Apg 21,24)19Und der Priester nehme die gekochte Vorderkeule von dem Widder und einen ungesäuerten Kuchen und einen ungesäuerten Fladen aus dem Korb und lege sie auf die Hände des Nasiräers[11], nachdem er ⟨das Zeichen⟩ seiner Weihe abgeschoren hat.20Und der Priester schwinge sie als Schwingopfer vor dem HERRN; es ist dem Priester heilig samt der Brust des Schwingopfers und samt dem Schenkel des Hebopfers. Und danach kann der Nasiräer[12] Wein trinken. (2Mo 29,27; 3Mo 7,32)21Das ist das Gesetz des Nasiräers[13], der aufgrund seiner Weihe dem HERRN seine Gabe gelobt, abgesehen von dem, was seine Hand ⟨sonst noch⟩ aufbringen kann. Gemäß seinem Gelübde, das er abgelegt hat, soll er tun, nach dem Gesetz seiner Weihe. (Apg 21,26)
1Der HERR sagte zu Mose:2»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wenn ein Mann oder eine Frau das Gelübde ablegt, sich eine Zeitlang ganz dem HERRN zu weihen[1],3dann soll diese Person auf Wein und Vergorenes verzichten. Der Betreffende darf auch keinen Essig aus Wein oder Vergorenem trinken[2] und keinen Traubensaft. Ebenso darf er keine frischen und keine getrockneten Trauben essen.4Während der ganzen Zeit, in der er ´Gott` geweiht ist, darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt – nicht einmal die Kerne oder die Haut der Trauben.5Solange das Gelübde gilt, darf die geweihte Person sich das Haar nicht schneiden und sich nicht rasieren[3]. Bis die Zeit um ist, für die der Betreffende sich dem HERRN geweiht hat, gehört er dem HERRN allein. Als Ausdruck dessen soll er seine Haare wachsen lassen.[4]6Er darf auch die ganze Zeit über nicht in die Nähe eines Toten kommen.7Selbst wenn sein Vater oder seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht dadurch verunreinigen, dass er in ihre Nähe kommt. Denn er hat sich seinem Gott geweiht. Das zeigt sein ungeschnittenes Haar.[5]8Während dieser ganzen Zeit gehört er dem HERRN allein[6].9Wenn in der Nähe plötzlich jemand stirbt, wird das Haar, das der Geweihte als Ausdruck seiner Weihe wachsen ließ, unrein[7]. Er muss es abschneiden, sobald er wieder rein ist, also am siebten Tag ´nach dem Todesfall`.[8] (4Mo 19,11)10Am achten Tag bringt er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes.11Der Priester bringt die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer dar. So erwirkt er Sühne für den Geweihten, der sich durch die Nähe zu einem Toten verunreinigt hat.[9] Noch am selben Tag soll der Priester ihn[10] erneut ´dem HERRN` weihen.12Die Weihezeit beginnt noch einmal von vorne.[11] Der Geweihte muss dem HERRN ein einjähriges Lamm als Schuldopfer darbringen und darf die bereits vergangenen Tage nicht auf sein Gelübde anrechnen, weil er sich während der Weihezeit verunreinigt hat.
Die Opfer am Ende der Weihezeit
13Weiter gilt für den Geweihten folgende Anweisung: Wenn die Zeit des Gelübdes endet, dann soll man ihn zum Eingang des Begegnungszeltes führen.14Dort bringt er dem HERRN drei fehlerlose Opfertiere dar: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer und einen Schafbock als Gemeinschaftsopfer.15Dazu kommt ein Korb mit ungesäuerten Broten: ungesäuerte Ringbrote, die mit Öl zubereitet wurden, und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladenbrote, außerdem die dazugehörenden Speise- und Trankopfer.16Der Priester geht mit diesen Gaben zum Altar[12] und bringt sie dem HERRN dar: Zuerst die ´beiden Lämmer als` Sündopfer und Brandopfer,17dann den Schafbock als Gemeinschaftsopfer, den Korb mit den ungesäuerten Broten und schließlich die dazugehörenden Speise- und Trankopfer.18Der Geweihte schneidet sich beim Eingang des Begegnungszeltes das Haar ab, das er sich als Ausdruck seiner Weihe hatte wachsen lassen[13], und wirft es ins Feuer ´des Altars`, in dem ´die Fettstücke des` Gemeinschaftsopfers verbrannt werden.19Nachdem dies geschehen ist, nimmt der Priester eines der inzwischen gekochten Schulterstücke des Schafbocks sowie aus dem Korb je ein ungesäuertes Ringbrot und ein ungesäuertes Fladenbrot und legt sie dem Geweihten in die Hände.20Anschließend nimmt der Priester die Gaben ´wieder zurück` und bietet sie dem HERRN als Schwingopfer dar. Sie werden den Priestern übereignet[14] samt dem Bruststück und der Keule, die ihnen ohnehin als fester Anteil zustehen[15]. Nachdem all diese Opfer dargebracht wurden, darf die geweihte Person wieder Wein trinken. (2Mo 29,27)21Dies sind die Anweisungen für eine Person, die das Gelübde abgelegt hat, sich eine Zeitlang ganz dem HERRN zu weihen. ´Wenn die Zeit um ist`, muss der Betreffende dem HERRN alle diese Opfergaben darbringen. Darüber hinaus kann er freiwillig noch mehr geben. Auf jeden Fall aber muss er alles, was er in seinem Gelübde versprochen hat, ohne Abstriche erfüllen und alle diese Anweisungen befolgen.‹«
Der priesterliche Segen
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte Aaron und seinen Söhnen aus, dass sie die Israeliten mit diesen Worten segnen sollen:24›Der HERR segne dich und behüte dich!25Der HERR blicke dich freundlich an[16] und sei dir gnädig.26Der HERR wende sein Angesicht dir zu[17] und gebe dir Frieden.‹27So sollen Aaron und seine Söhne meinen Namen segnend über den Israeliten aussprechen[18], und ich werde sie segnen.«