5.Mose 15

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. (2Mo 23,10; 3Mo 25,1; 5Mo 15,9; 5Mo 31,10; Neh 5,11)2 Und so lautet die Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den HERRN verkündet.3 Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermögensteil brachliegen! (5Mo 23,20)4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der HERR wird dich reich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst, (2Mo 23,10; 5Mo 28,1; Apg 4,34)5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst.6 Wenn der HERR, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat, dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen, du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden; du wirst über viele Völker Gewalt haben, über dich aber werden sie keine Gewalt haben.7 Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen. (2Mo 23,10; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8 Du sollst ihm deine Hand öffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der Not, die ihn bedrückt, abhilft. (5Mo 24,10)9 Nimm dich in Acht, dass du nicht in niederträchtigem Herzen den Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und deinen armen Bruder böse ansiehst und ihm nichts gibst, sodass er den HERRN gegen dich anruft und Strafe für diese Sünde über dich kommt. (2Mo 22,22; 5Mo 15,1; 5Mo 24,15)10 Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein Herz nicht böse darüber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem, was deine Hände schaffen. (2Kor 9,7)11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen. (Mt 26,11; Mk 14,7; Joh 12,8)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann entlassen. (2Mo 21,2; 3Mo 25,39; 5Mo 15,1; Jer 34,8; Joh 8,35)13 Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen. (2Mo 3,21; 2Mo 12,35)14 Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.[1]15 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat der HERR, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Wenn er dir aber erklärt: Ich will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie lieb gewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -,17 so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür: Dann ist er dein Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das Gleiche tun.18 Halt es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Tagelöhner als Lohn hättest zahlen müssen. Dann wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust. (5Mo 15,10)19 Alle männlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und Ziegen geboren werden, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Mit einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten und ein Erstlingsschaf darfst du nicht scheren. (2Mo 13,2; 2Mo 22,29; 2Mo 34,19; 4Mo 18,15; 5Mo 12,6; 5Mo 14,23)20 Jahr für Jahr sollst du die Erstlinge vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, essen, du und deine Familie. (5Mo 14,23)21 Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist, wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht für den HERRN, deinen Gott, schlachten. (5Mo 17,1)22 In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine wie der Unreine können es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch. (5Mo 12,1)23 Nur das Blut sollst du nicht genießen, sondern wie Wasser auf die Erde schütten.

5.Mose 15

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Alle sieben Jahre sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (Neh 5,10; Jer 34,14)2 Und so soll man es mit dem Schuldenerlass halten: Jeder Gläubiger soll das Darlehen erlassen, das er seinem Nächsten gegeben hat. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen, denn man hat einen Schuldenerlass ausgerufen zu Ehren des HERRN.3 Den Ausländer darfst du drängen. Was du aber deinem Bruder geliehen hast, das sollst du ihm erlassen. (5Mo 23,21)4 Doch Arme wird es bei dir nicht geben, denn der HERR wird dich segnen in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt,5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst. (5Mo 26,14)6 Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er es dir verheissen hat, so dass du vielen Nationen leihen kannst, dir selbst aber nichts leihen musst, und so dass du über viele Nationen herrschst, sie aber nicht über dich herrschen werden. (5Mo 28,12)7 Wenn einer arm ist bei dir, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschliessen vor deinem armen Bruder, (3Mo 25,35; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8 sondern deine Hand für ihn auftun und ihm leihen, so viel er braucht.9 Achte darauf, dass in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke aufsteigt: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe!, und du deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst und er dann gegen dich den HERRN anruft und dich so Strafe trifft. (2Mo 22,22; 5Mo 24,15)10 Du sollst ihm willig geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst, denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was deine Hand unternimmt. (2Kor 9,7)11 Denn es wird immer Arme geben im Land, darum gebiete ich dir: Du sollst deine Hand willig auftun für deinen bedürftigen und armen Bruder in deinem Land. (Mt 26,11)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebten Jahr aber sollst du ihn freilassen. (3Mo 25,40)13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14 Von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter sollst du ihm etwas mitgeben. Von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm etwas geben,15 und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Sagt er aber zu dir: Ich will nicht weggehen von dir!, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir,17 dann nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Tür, so wird er für immer dein Sklave sein. Mit deiner Sklavin sollst du es ebenso halten.18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst, denn in den sechs Jahren, die er dein Sklave war, hat er dich nur halb so viel gekostet wie ein Tagelöhner, und der HERR, dein Gott, wird dich segnen bei allem, was du tust. (5Mo 15,10)19 Jede männliche Erstgeburt, die bei deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Du sollst die Erstgeburt deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen, und die Erstgeburt deiner Schafe sollst du nicht scheren. (2Mo 12,6; 2Mo 13,2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie verzehren Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die der HERR erwählen wird.21 Wenn aber das Tier einen Makel hat, wenn es lahm ist oder blind, wenn es irgendeinen schlimmen Makel hat, sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20; 5Mo 17,1)22 In deinem Ort sollst du es essen, ob du unrein bist oder rein, wie das Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es giessen wie Wasser. (5Mo 12,16)