1Der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung, ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet und auf der Haut zu einem Anzeichen von Aussatz wird, soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, führen. (5Mo 24,8)3Der Priester soll das Anzeichen auf der Haut untersuchen. Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt, ist es Aussatz. Nachdem der Priester das Anzeichen untersucht hat, soll er den Erkrankten für unrein erklären.4Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht, der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt, und das Haar nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern. (4Mo 12,14)5Am siebten Tag untersuche er ihn wieder. Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt, dass das Anzeichen gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern6und ihn am siebten Tag abermals untersuchen. Wenn er dann feststellt, dass das Anzeichen nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für rein erklären. Es handelt sich um einen Ausschlag. Der Kranke soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.7Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde, soll er sich ihm noch einmal zeigen.8Stellt der Priester fest, dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es handelt sich um Aussatz.9Wenn sich also an jemandem ein Anzeichen von Aussatz zeigt, soll man ihn zum Priester bringen.10Stellt der Priester fest, dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt, dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat,11dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut. Der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht, sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt, überall, wohin der Priester schaut,13so soll er den Kranken untersuchen und, falls er feststellt, dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt, den Kranken für rein erklären. Da er völlig weiß geworden ist, ist er rein.14An dem Tag jedoch, an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird, ist er unrein.15Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist etwas Unreines; es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird, soll der Betroffene den Priester aufsuchen.17Dieser soll ihn untersuchen, und wenn er feststellt, dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist, soll er den Kranken für rein erklären: Er ist rein.18Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt,19sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet, soll er sich dem Priester zeigen;20dieser soll ihn untersuchen. Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Fall von Aussatz, der im Furunkel ausgebrochen ist.21Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut, vielmehr ein Abklingen feststellt, soll er den Kranken sieben Tage lang absondern.22Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein Anzeichen von Aussatz.23Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt, ohne sich auszubreiten, so ist es eine Narbe vom Furunkel; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären.24Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet,25soll ihn der Priester untersuchen. Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt, ist es Aussatz, der in der Brandwunde ausgebrochen ist. Der Priester soll den Menschen für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.26Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck, keine Vertiefung der Haut, sondern ein Abklingen fest, so soll er ihn sieben Tage lang absondern.27Am siebten Tag soll der Priester ihn wieder untersuchen. Hat sich der Fleck auf der Haut ausgebreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist ein Anzeichen von Aussatz.28Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist, ohne sich auf der Haut auszubreiten, vielmehr abgeblasst ist, so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe. Der Priester soll den Kranken für rein erklären, denn es ist nur eine Brandnarbe.29Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle,30soll der Priester sie untersuchen. Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich-gelb glänzendem, schütter gewordenem Haar fest, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns.31Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Anzeichens von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest, soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern.32Am siebten Tag soll er das Anzeichen untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat, an ihr kein rötlichgelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht,33soll sich der Kranke rasieren, dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.34Am siebten Tag soll er die Flechte wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht, soll er den Kranken für rein erklären. Dieser soll seine Kleider waschen, dann ist er rein.35Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet,36soll ihn der Priester wieder untersuchen. Stellt er fest, dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet, braucht der Priester nicht erst festzustellen, ob das Haar rötlich-gelb glänzend ist; er ist unrein.37Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar, so heilt sie ab; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären.38Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken, weiße Flecken auf der Haut,39so soll der Priester sie untersuchen. Stellt er fest, dass diese Flecken auf der Haut abklingen, so handelt es sich um Weißflecken, die auf der Haut ausgebrochen sind; der Kranke ist rein.40Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare, so ist es eine Hinterkopfglatze; er ist rein.41Geschieht es an der Schädelvorderseite, so ist es eine Stirnglatze; er ist rein.42Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck, so ist es Aussatz, der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht.43Der Priester soll ihn untersuchen. Stellt er auf der Hinterkopf- oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest, die wie Hautaussatz aussieht,44so ist der Mensch aussätzig; er ist unrein. Der Priester muss ihn für unrein erklären; sein Kopf weist das Anzeichen auf.45Der Aussätzige mit dem Anzeichen soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungekämmt lassen; er soll den Bart verhüllen und ausrufen: Unrein! Unrein! (Kla 4,15)46Solange das Anzeichen an ihm besteht, bleibt er unrein; er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47Zeigt sich ein Anzeichen von Aussatz auf einem Kleidungsstück, sei es ein Woll- oder Leinenkleid,48ein Gewebe oder Tuch aus Leinen oder Wolle oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand,49so ist das ein Anzeichen von Aussatz, der dem Priester dann zu zeigen ist, wenn der Fleck auf dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe, dem Tuch oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint.50Der Priester soll das Anzeichen untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern.51Wenn er am siebten Tage beobachtet, dass sich das Anzeichen auf dem Kleid, dem Gewebe, dem Tuch, dem Leder oder Ledergegenstand, was immer es auch sein mag, ausgebreitet hat, so ist es ein Anzeichen von bösartigem Aussatz: Der befallene Gegenstand ist unrein.52Man soll dieses Kleid, dieses Gewebe, dieses Tuch aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät, was es auch sein mag, auf dem sich das Anzeichen zeigt, verbrennen; denn es ist bösartiger Aussatz, der im Feuer verbrannt werden muss.53Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt, dass das Anzeichen sich auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat,54soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern.55Nach dem Abwaschen soll er das Anzeichen untersuchen, und wenn er feststellt, dass sich sein Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand unrein, auch wenn sich das Anzeichen nicht ausbreitet; du sollst ihn im Feuer verbrennen. Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Rückseite oder Vorderseite vor.56Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest, dass das Anzeichen nach dem Abwaschen abgeblasst ist, so soll er die befallene Stelle von dem Kleid, dem Leder, dem Gewebe oder dem Tuch abreißen.57Sollte aber das Anzeichen auf diesem Kleid, Gewebe, Tuch oder Ledergerät wieder erscheinen, so greift das Anzeichen weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen.58Aber das Kleid, das Gewebe, das Tuch oder das Ledergerät, auf dem das Anzeichen nach dem Abwaschen verschwunden ist, soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein.59Das ist die Weisung für das Anzeichen von Aussatz auf einem Woll- oder Leinenkleid, einem Gewebe, Tuch oder Ledergerät, wenn es gilt, sie für rein oder unrein zu erklären. (3Mo 10,10)
1Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:2Wenn sich bei jemandem auf der Haut eine Schwellung oder ein schuppiger Ausschlag oder ein heller Fleck bildet, und es wird daraus ein Aussatzmal auf der Haut, soll er zu Aaron, dem Priester, oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3Und der Priester soll das Mal auf der Haut untersuchen. Wenn die Haare auf der erkrankten Stelle weiss geworden sind und das Mal tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es ein Aussatzmal. Und wenn der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 14,37)4Ist es aber ein weisser Fleck auf der Haut und erscheint er nicht tiefer als die übrige Haut und sind die Haare darauf nicht weiss geworden, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn das Mal in seinen Augen unverändert ist, sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für weitere sieben Tage absondern.6Und am siebten Tag soll der Priester ihn noch einmal untersuchen. Wenn das Mal verblasst ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären. Es ist ein Ausschlag. Er soll aber seine Kleider waschen, dann wird er rein. (3Mo 14,8)7Breitet sich aber der Ausschlag auf der Haut aus, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat, um wieder rein zu werden, soll er sich dem Priester noch einmal zeigen.8Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich der Ausschlag auf der Haut ausgebreitet hat, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist Aussatz.9Wenn sich bei jemandem ein Aussatzmal bildet, soll er zum Priester gebracht werden.10Und der Priester soll es untersuchen. Wenn sich auf der Haut eine weisse Schwellung findet und die Haare darauf weiss geworden sind und wildes Fleisch auf der Schwellung wuchert,11so ist es alter Aussatz auf seiner Haut. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, ohne ihn erst abzusondern, denn er ist unrein.12Bricht aber der Aussatz auf der Haut aus, so dass der Aussatz die ganze Haut des Kranken von Kopf bis Fuss bedeckt, wohin der Priester auch schaut,13soll der Priester es untersuchen. Wenn der Aussatz den ganzen Leib bedeckt, soll er den Kranken für rein erklären. Er ist ganz weiss geworden, er ist rein. (4Mo 12,10)14Sobald sich aber wildes Fleisch an ihm zeigt, wird er unrein.15Und wenn der Priester das wilde Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären. Das wilde Fleisch ist unrein, es ist Aussatz.16Wenn aber das wilde Fleisch zurückgeht und weiss wird, soll er zum Priester gehen.17Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das Mal weiss geworden ist, soll der Priester den Kranken für rein erklären. Er ist rein.18Und wenn sich bei jemandem auf der Haut ein Geschwür bildet und es verheilt,19und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weisse Schwellung oder ein weissrötlicher Fleck, soll er sich dem Priester zeigen.20Und der Priester soll es untersuchen. Wenn die Stelle tiefer erscheint als die übrige Haut und die Haare darauf weiss geworden sind, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Mal von Aussatz, der im Geschwür ausgebrochen ist.21Untersucht aber der Priester die Stelle, und es sind keine weissen Haare darauf, und sie ist nicht tiefer als die übrige Haut, und sie ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.22Breitet sich das Mal aber aus auf der Haut, soll der Priester ihn für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.23Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auszubreiten, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären.24Oder wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich in der Wunde eine Wucherung bildet als weissrötlicher oder weisser Fleck,25soll der Priester ihn untersuchen. Wenn die Haare auf dem hellen Fleck weiss geworden sind und er tiefer erscheint als die übrige Haut, ist es Aussatz, der in der Wunde ausgebrochen ist. Und der Priester soll ihn für unrein erklären, es ist ein Aussatzmal.26Untersucht der Priester aber den Fleck, und es sind keine weissen Haare auf dem hellen Fleck, und er ist nicht tiefer als die übrige Haut, und er ist blass, so soll der Priester den Kranken für sieben Tage absondern.27Und am siebten Tag soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich der Fleck auf der Haut ausbreitet, soll ihn der Priester für unrein erklären. Es ist ein Aussatzmal.28Bleibt der helle Fleck an seiner Stelle aber unverändert, ohne sich auf der Haut auszubreiten, und ist er blass, so ist es die Schwellung der Wunde, und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist nur die Wundnarbe.29Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf dem Kopf oder unter dem Bart ein Mal bildet,30soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn es tiefer erscheint als die übrige Haut und rot glänzende, dünne Haare darauf wachsen, soll der Priester den Kranken für unrein erklären. Es ist eine Flechte, es ist Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31Wenn aber der Priester die von der Flechte befallene Stelle untersucht, und sie erscheint nicht tiefer als die übrige Haut, und es wachsen keine schwarzen Haare darauf, soll der Priester den von der Flechte Befallenen für sieben Tage absondern.32Und am siebten Tag soll der Priester das Mal untersuchen. Wenn sich die Flechte dann nicht ausgebreitet hat und keine rot glänzenden Haare darauf gewachsen sind und die Flechte nicht tiefer erscheint als die übrige Haut,33so soll er sich scheren, doch die Flechte darf er nicht scheren. Der Priester aber soll den von der Flechte Befallenen für weitere sieben Tage absondern.34Und am siebten Tag soll der Priester die Flechte untersuchen. Wenn sich die Flechte auf der Haut nicht ausgebreitet hat und nicht tiefer erscheint als die übrige Haut, soll ihn der Priester für rein erklären. Und er soll seine Kleider waschen, dann wird er rein.35Breitet sich aber die Flechte auf der Haut aus, nachdem er für rein erklärt worden ist,36soll der Priester ihn untersuchen. Wenn sich dann die Flechte auf der Haut ausgebreitet hat, muss der Priester nicht nach den rot glänzenden Haaren suchen. Er ist unrein.37Ist aber die Flechte in seinen Augen unverändert geblieben und sind schwarze Haare darauf gewachsen, ist die Flechte geheilt. Er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären.38Und wenn sich bei einem Mann oder einer Frau auf der Haut helle Flecken bilden, weisse Flecken,39soll der Priester sie untersuchen. Wenn auf ihrer Haut nur weisse Flecken sind, ist es ein gutartiger Ausschlag, der auf der Haut ausgebrochen ist. Sie sind rein.40Und wenn ein Mann auf dem Kopf kahl wird, hat er eine Glatze am Hinterkopf. Er ist rein.41Und wird sein Kopf auf der Vorderseite kahl, hat er eine Stirnglatze. Er ist rein.42Wenn aber auf der hinteren oder auf der vorderen Glatze ein weissrötliches Mal entsteht, ist es Aussatz, der auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze ausgebrochen ist.43Und der Priester soll ihn untersuchen. Wenn das erhöhte Mal auf seiner hinteren oder auf seiner vorderen Glatze weissrötlich aussieht, wie Aussatz auf der Haut,44ist er ein Aussätziger. Er ist unrein. Der Priester soll ihn für unrein erklären, er hat auf seinem Kopf ein Aussatzmal.45Der Aussätzige aber, der ein Aussatzmal hat, soll zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar frei wachsen lassen und den Schnurrbart verhüllen, und er soll rufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15)46Solange er die Krankheit an sich hat, bleibt er unrein. Er ist unrein. Er soll abgesondert wohnen, ausserhalb des Lagers soll seine Wohnstätte sein. (4Mo 5,2; 2Kön 15,5; Lk 17,12)
Aussatz an Kleidern
47Und wenn sich an einem Kleid ein Aussatzmal bildet, sei es an einem Wollkleid oder an einem Leinenkleid48oder an einem gewebten oder gewirkten Stoff aus Leinen oder Wolle oder an Leder oder an etwas, was aus Leder gefertigt ist,49und das Mal am Kleid oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am ledernen Gegenstand ist grünlich oder rötlich, so ist es ein Aussatzmal und soll dem Priester gezeigt werden.50Und der Priester soll das Mal untersuchen und den befallenen Gegenstand für sieben Tage absondern. (3Mo 13,4)51Und am siebten Tag soll er das Mal untersuchen. Wenn sich das Mal ausgebreitet hat an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder, wozu auch immer das Leder verarbeitet ist, so handelt es sich bei dem Mal um bösartigen Aussatz. Es ist unrein. (3Mo 14,44)52Und man soll das Kleid oder den gewebten oder gewirkten Stoff aus Wolle oder Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem sich das Mal zeigt, verbrennen, denn es ist bösartiger Aussatz. Er soll im Feuer verbrannt werden.53Untersucht es aber der Priester und hat sich das Mal an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand nicht ausgebreitet,54so soll der Priester anordnen, dass man das Stück mit dem Mal wasche, und er soll es für weitere sieben Tage absondern.55Und der Priester soll es untersuchen, nachdem das Mal abgewaschen worden ist. Und hat das Mal sein Aussehen nicht verändert, ist das Stück unrein, auch wenn sich das Mal nicht ausgebreitet hat. Du sollst es im Feuer verbrennen. Es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Rückseite oder seiner Vorderseite.56Untersucht es aber der Priester und ist das Mal verblasst, nachdem es abgewaschen worden ist, soll er es aus dem Kleid oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreissen.57Zeigt es sich aber wieder an dem Kleid oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an dem ledernen Gegenstand, so ist es neu ausbrechender Aussatz. Du sollst das Stück mit dem Mal im Feuer verbrennen.58Das Kleid aber oder der gewebte oder gewirkte Stoff oder der lederne Gegenstand, von denen das Mal beim Waschen verschwindet, soll noch einmal gewaschen werden und wird dann rein.59Das ist die Weisung für ein Aussatzmal an einem Kleid aus Wolle oder Leinen oder an gewebtem oder gewirktem Stoff oder an einem ledernen Gegenstand, nach der man diese für rein oder für unrein erklären soll. (3Mo 10,10)