1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen, dass er stirbt, so entsteht dadurch keine Blutschuld.2Doch ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, dann entsteht Blutschuld. Ein Dieb muss Ersatz leisten. Besitzt er nichts, soll man ihn für den Wert des Gestohlenen verkaufen.3Findet man das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seinem Besitz, dann soll er doppelten Ersatz leisten.4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und lässt sein Vieh frei laufen, sodass es das Feld eines anderen abweidet, dann soll er den besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs als Ersatz dafür geben.5Breitet sich das Feuer aus, erfasst es eine Dornenhecke und vernichtet einen Getreidehaufen, auf dem Halm stehendes Getreide oder ein Feld, dann soll der für den Brand Verantwortliche den Schaden ersetzen.6Übergibt jemand einem andern Geld oder Gerät zur Aufbewahrung und es wird aus dessen Haus gestohlen, dann soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.7Findet man den Dieb nicht, soll der Hausherr vor Gott erklären, dass er sich nicht selbst am Eigentum des andern vergriffen hat.8Wenn jemandem etwas veruntreut wurde, ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder sonst etwas, und er behauptet: Ja, das ist es, dann soll der Streitfall der beiden vor Gott kommen. Wen Gott als schuldig bezeichnet, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Haustier zur Verwahrung übergibt und das Tier eingeht, sich etwas bricht oder fortgetrieben wird, ohne dass es jemand sieht,10dann soll ein Eid beim HERRN Klarheit darüber schaffen, dass der eine sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer soll an sich nehmen, was noch da ist, ohne dass der andere Ersatz zu leisten hätte.11Ist es ihm aber gestohlen worden, muss er dem Eigentümer Ersatz leisten.12Ist das Tier gerissen worden, bringe er es zum Beweis herbei; dann braucht er für das Gerissene keinen Ersatz zu leisten.13Leiht jemand von einem andern ein Tier und bricht es sich etwas oder geht ein, und zwar in Abwesenheit des Eigentümers, so muss er Ersatz leisten.14War der Eigentümer aber anwesend, so braucht der andere keinen Ersatz zu leisten. Ist er Taglöhner, so geht es von seinem Lohn ab.
Rechtsschutz der unverheirateten Frau
15Wenn jemand ein noch nicht verlobtes Mädchen verführt und bei ihm schläft, dann soll er das Brautgeld zahlen und sie zur Frau nehmen.16Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, dann hat er ihm so viel zu zahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
Todeswürdige Verbrechen
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.18Jeder, der mit einem Tier verkehrt, hat den Tod verdient.19Wer einer Gottheit außer dem HERRN Schlachtopfer darbringt, soll dem Bann verfallen.
Verbot der Ausbeutung von Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht ausnützen oder ausbeuten, denn ihr selbst seid im Land Ägypten Fremde gewesen.21Ihr sollt keine Witwe oder Waise ausnützen.22Wenn du sie ausnützt und sie zu mir schreit, werde ich auf ihren Klageschrei hören.23Mein Zorn wird entbrennen und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen zu Witwen und eure Söhne zu Waisen werden.24Leihst du einem aus meinem Volk, einem Armen, der neben dir wohnt, Geld, dann sollst du dich gegen ihn nicht wie ein Gläubiger benehmen. Ihr sollt von ihm keinen Zins fordern.25Nimmst du von einem Mitbürger den Mantel zum Pfand, dann sollst du ihn bis Sonnenuntergang zurückgeben;26denn es ist seine einzige Decke, der Mantel, mit dem er seinen bloßen Leib bedeckt. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, höre ich es, denn ich habe Mitleid.
Fluch, Erstgeburt, Reinheit
27Du sollst Gott nicht verächtlich machen und den Fürsten deines Volkes nicht verfluchen.28Deinen Reichtum und Überfluss sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben.29Ebenso sollst du es mit deinen Rindern, Schafen und Ziegen halten. Sieben Tage sollen sie bei ihrer Mutter bleiben, am achten Tag sollst du sie mir übergeben.30Als heilige Männer sollt ihr mir gehören. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
2.Mose 22
Zürcher Bibel
1Wird der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, so dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor. (Jer 2,34)2Ist darüber bereits die Sonne aufgegangen, so ist es Blutschuld. - Der Dieb muss vollen Ersatz leisten. Besitzt er nichts, so wird er für den Wert des von ihm Gestohlenen verkauft.3Findet sich das Gestohlene, sei es Rind, Esel oder Schaf, noch lebend in seiner Hand, muss er doppelten Ersatz leisten. (2Mo 21,37; Jes 40,2)4Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh frei laufen lässt, so dass es das Feld eines anderen abweidet, muss er den besten Ertrag seines Feldes und den besten Ertrag seines Weinbergs als Ersatz geben.5Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erfasst und dabei ein Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder das Feld verzehrt wird, dann muss der, der den Brand verursacht hat, vollen Ersatz leisten.6Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt und es aus dem Haus dieses Mannes gestohlen wird, muss der Dieb, wenn er gefunden wird, doppelten Ersatz leisten.7Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, um zu bezeugen, dass er sich nicht selbst am Eigentum des anderen vergriffen hat.8Bei jedem Fall von Veruntreuung, es handle sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, einen Mantel oder sonst etwas, das abhanden gekommen ist - wenn einer sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Der, den Gott schuldig spricht, soll dem andern doppelten Ersatz leisten.9Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier in Obhut gibt, und es stirbt oder bricht sich ein Glied oder wird weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10soll ein Schwur beim HERRN zwischen den beiden entscheiden, ob der eine sich nicht am Eigentum des anderen vergriffen hat. Und der Besitzer muss es hinnehmen, und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.11Wird es ihm aber gestohlen, so muss er dem Besitzer Ersatz leisten.12Wird es von einem Raubtier gerissen, so soll er es als Beweis beibringen. Das Gerissene braucht er nicht zu ersetzen. (1Mo 31,39)13Wenn jemand von einem anderen ein Tier entleiht und es bricht sich ein Glied oder stirbt, ohne dass sein Besitzer dabei ist, so muss er vollen Ersatz leisten.14Ist der Besitzer dabei, so braucht er keinen Ersatz zu leisten. Ist er Tagelöhner, so geht es auf seinen Lohn[1].
Verführung einer Jungfrau
15Wenn jemand eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, soll er das Brautgeld für sie entrichten und sie zur Frau nehmen. (1Mo 34,12; 5Mo 22,28)16Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld bezahlen in der Höhe des Brautgeldes für Jungfrauen.
Verbrechen mit Todesstrafe
17Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18Jeder, der mit einem Tier schläft, muss getötet werden. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19Wer den Göttern opfert, und nicht dem HERRN allein, wird der Vernichtung geweiht. (2Mo 20,3)
Schutz der Schwachen
20Einen Fremden sollst du nicht bedrängen und nicht quälen, seid ihr doch selbst Fremde gewesen im Land Ägypten. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17)21Eine Witwe oder eine Waise sollt ihr nicht erniedrigen. (5Mo 24,17; Sach 7,10)22Wenn du sie erniedrigst und sie zu mir schreien, werde ich ihr Schreien hören, (2Mo 22,26; 5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 34,7)23und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch töten mit dem Schwert, so dass eure Frauen Witwen und eure Söhne Waisen werden.24Leihst du Geld dem Armen aus meinem Volk, der bei dir ist, so sei nicht wie ein Wucherer zu ihm. Ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,21; Spr 28,8; Hes 22,12)25Nimmst du den Mantel deines Nächsten zum Pfand, sollst du ihm diesen vor Sonnenuntergang zurückgeben. (5Mo 24,13; Hi 22,6; Hes 18,7; Hes 33,15)26Denn er ist seine einzige Decke, die Hülle für seine nackte Haut. Worin sonst soll er sich schlafen legen? Wenn er zu mir schreit, werde ich es hören; denn ich bin gnädig. (2Mo 22,22)
Pflichten gegenüber Gott
27Gott sollst du nicht schmähen, und einen Fürsten in deinem Volk sollst du nicht verfluchen. (3Mo 24,16; 2Sam 16,5; 1Kön 21,10; Pred 10,20; Apg 23,5)28Die Fülle deiner Tenne und den Überfluss deiner Kelter[2] sollst du nicht für dich behalten. Den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (2Mo 13,2; Spr 3,9)29Ebenso sollst du es mit deinem Rind und deinen Schafen halten. Sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30Heilige Männer sollt ihr mir sein. Fleisch von einem Tier, das auf dem Feld gerissen wurde, dürft ihr nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (2Mo 21,28)