5.Mose 25

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Wenn zwei Männer eine Auseinandersetzung haben, vor Gericht gehen und man zwischen ihnen die Entscheidung fällt, indem man dem Recht gibt, der im Recht ist, und den schuldig spricht, der schuldig ist,2 dann soll der Richter, falls der Schuldige zu einer Prügelstrafe verurteilt wurde, anordnen, dass er sich hinlegt und in seiner Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen erhält, wie es seiner Schuld entspricht.3 Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, mehr nicht. Sonst könnte dein Bruder, wenn man ihm darüber hinaus noch viele Schläge gibt, vor deinen Augen entehrt werden. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen zum Dreschen keinen Maulkorb anlegen. (1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn zwei Brüder zusammenwohnen und der eine von ihnen stirbt und keinen Sohn hat, soll die Frau des Verstorbenen nicht die Frau eines fremden Mannes außerhalb der Familie werden. Ihr Schwager soll sich ihrer annehmen, sie heiraten und die Schwagerehe mit ihr vollziehen. (1Mo 38,8; 5Mo 19,12; Rut 4,1; Mt 22,24; Mk 12,19; Lk 20,28)6 Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders weiterführen. So soll dessen Name in Israel nicht erlöschen.7 Wenn der Mann aber seine Schwägerin nicht heiraten will und seine Schwägerin zu den Ältesten ans Tor hinaufgeht und sagt: Mein Schwager will dem Namen seines Bruders in Israel keinen Bestand sichern und hat es deshalb abgelehnt, mit mir die Schwagerehe einzugehen!,8 wenn die Ältesten seiner Stadt ihn dann vorladen und zur Rede stellen, er aber bei seiner Haltung bleibt und erklärt: Ich will sie nicht heiraten!,9 dann soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Gesicht spucken und ausrufen: So behandelt man einen, der seinem Bruder das Haus nicht baut.10 Ihm soll man in Israel den Namen geben: Barfüßerhaus.11 Wenn zwei Männer, ein Mann und sein Bruder, miteinander raufen und die Frau des einen hinzukommt, um ihren Mann aus der Hand des andern, der auf ihn einschlägt, zu befreien, und wenn sie die Hand ausstreckt und dessen Schamteile ergreift,12 dann sollst du ihr die Hand abhacken. Du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen. (5Mo 19,13)13 Du sollst in deinem Beutel nicht zwei verschiedene Gewichte haben, ein größeres und ein kleineres. (3Mo 19,35; Spr 11,1; Spr 16,11; Spr 20,10; Am 8,5)14 Du sollst in deinem Haus nicht zwei verschiedene Efa haben, ein größeres und ein kleineres.15 Volle und richtige Gewichte sollst du haben, volle und richtige Hohlmaße sollst du haben, damit du lange in dem Land lebst, das der HERR, dein Gott, dir gibt.16 Denn alle, die so etwas tun, alle Betrüger, sind dem HERRN ein Gräuel.17 Denk daran, was Amalek dir unterwegs angetan hat, als ihr aus Ägypten zogt: (2Mo 17,14; 5Mo 12,10; 1Sam 15,1)18 wie er unterwegs auf dich stieß und, als du müde und matt warst, ohne jede Gottesfurcht alle erschöpften Nachzügler von hinten niedermachte.19 Wenn der HERR, dein Gott, dir vor allen deinen Feinden ringsum Ruhe verschafft hat in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, damit du es in Besitz nimmst, dann lösche die Erinnerung an Amalek unter dem Himmel aus! Du sollst nicht vergessen. (5Mo 12,10)

5.Mose 25

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Wenn zwischen Männern ein Streit entsteht und sie vor Gericht treten, und man richtet sie, so soll man den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter für schuldig. (5Mo 16,18; 5Mo 19,17; Spr 17,15; Jes 5,20; Kla 3,35; Hes 44,24)2 Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Schuld. (Mt 10,17; Lk 12,47; Apg 5,40)3 Wenn man ihm 40 Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen wird, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und dass dein Bruder nicht verächtlich gemacht wird in deinen Augen. (2Kor 11,24)4 Du sollst dem Ochsen nicht das Maul verbinden, wenn er drischt. (Spr 12,11; 1Kor 9,9; 1Tim 5,18)5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen stirbt, und er hatte keinen Sohn, so soll die Frau des Verstorbenen nicht einem fremden Mann von auswärts gehören, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie sich zur Frau nehmen und ihr die Schwagerpflicht leisten. (1Mo 38,8; 5Mo 25,6; Rut 1,12; Rut 3,9; Rut 4,5)6 Und es soll geschehen: Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen seines verstorbenen Bruders weiterführen,[1] damit sein Name nicht aus Israel ausgelöscht wird. (1Mo 38,8; 1Mo 38,9; Rut 4,10; Ps 9,6; Ps 109,13)7 Gefällt es aber dem Mann nicht, seine Schwägerin zu nehmen, so soll seine Schwägerin hinaufgehen ins Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken; er will mir die Schwagerpflicht nicht leisten! (Rut 4,1)8 Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn herbeirufen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!, (Rut 4,6)9 so soll seine Schwägerin vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuß ziehen und ihm ins Angesicht spucken, und sie soll das Wort ergreifen und sagen: »So soll man jedem Mann tun, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!« (1Mo 38,8; 1Sam 2,30; Hi 30,10; Jes 50,6)10 Und sein Name soll in Israel »Das Haus des Barfüßers« heißen.11 Wenn zwei Männer miteinander streiten, und die Frau des einen läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, (1Mo 32,11; Ps 37,32)12 so sollst du ihr die Hand abhauen; du sollst sie nicht verschonen. (5Mo 13,8; Mt 5,3; Mt 18,8)13 Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine! (Spr 11,1; Hes 45,10; Mi 6,11)14 In deinem Haus soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines! (5Mo 25,13; Spr 20,10)15 Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, damit du lange lebst in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, gibt. (3Mo 19,35; 5Mo 5,33; 5Mo 6,2; Hes 45,10; Am 8,5; Mi 6,10)16 Denn jeder, der so etwas tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel, jeder, der Unrecht tut. (Spr 11,1; Spr 16,10; 1Kor 6,9)17 Gedenke daran, was dir Amalek antat auf dem Weg, als ihr aus Ägypten gezogen seid; (1Mo 36,12; 1Mo 36,16; 2Mo 17,8)18 wie er dir auf dem Weg entgegentrat und deine Nachhut abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete. (Neh 5,9; Ps 10,13; Ps 18,19; Ps 36,2)19 Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gibt, um es in Besitz zu nehmen, so sollst du das Andenken an Amalek unter dem Himmel vertilgen; vergiss es nicht! (2Mo 17,14; 5Mo 32,43; 1Sam 15,2; Lk 18,7)