2.Mose 21

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Das sind die Rechtsentscheide, die du ihnen vorlegen sollst:[1]2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre Sklave bleiben, im siebten Jahr soll er ohne Entgelt als freier Mann entlassen werden.3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen.4 Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, dann gehören Frau und Kinder ihrem Herrn und er muss allein gehen.5 Erklärt aber der Sklave: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder und will nicht als freier Mann fortgehen,6 dann soll ihn sein Herr vor Gott bringen, er soll ihn an die Tür oder an den Torpfosten bringen und ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann bleibt er für immer sein Sklave.7 Wenn einer seine Tochter als Sklavin verkauft hat, soll sie nicht wie andere Sklaven entlassen werden.8 Mag sie der Herr nicht mehr, der sie für sich selbst bestimmt hat, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, da er seine Zusage nicht eingehalten hat.9 Hat er sie für seinen Sohn bestimmt, verfahre er mit ihr nach dem Recht, das für Töchter gilt.10 Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen.11 Wenn er ihr diese drei Dinge nicht gewährt, darf sie unentgeltlich, ohne Bezahlung, gehen.12 Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, hat den Tod verdient.13 Wenn er ihm aber nicht aufgelauert hat, sondern Gott es durch seine Hand geschehen ließ, werde ich dir einen Ort festsetzen, an den er fliehen kann.14 Hat einer vorsätzlich gehandelt und seinen Mitbürger aus dem Hinterhalt umgebracht, sollst du ihn von meinem Altar wegholen, damit er stirbt.15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, hat den Tod verdient.16 Wer einen Menschen raubt, gleichgültig, ob er ihn verkauft hat oder ob man ihn noch in seiner Hand vorfindet, hat den Tod verdient.17 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, hat den Tod verdient.18 Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder einer Hacke verletzt, sodass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird,19 später wieder aufstehen und mit Krücken draußen umhergehen kann, so ist der freizusprechen, der geschlagen hat; nur für die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten muss er Ersatz leisten und er muss für die Heilung aufkommen.20 Wenn einer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock so schlägt, dass er unter seiner Hand stirbt, dann muss er unbedingt gerächt werden.21 Wenn er noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, dann soll den Täter keine Rache treffen; es geht ja um sein eigenes Geld.22 Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen, sodass ihre Kinder abgehen, ohne dass ein weiterer Schaden entsteht, dann muss der Täter eine Buße zahlen, die ihm der Ehemann der Frau auferlegt; er muss die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten.23 Ist weiterer Schaden entstanden, dann musst du geben: Leben für Leben,24 Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, (3Mo 24,19; 5Mo 19,21)25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.26 Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen.27 Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass der Betreffende stirbt, dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei.29 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und hat der Eigentümer, obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat, auf das Tier nicht aufgepasst, sodass es einen Mann oder eine Frau getötet hat, dann soll man das Rind steinigen und auch sein Eigentümer muss sterben.30 Will man ihm stattdessen eine Sühneleistung auferlegen, soll er als Lösegeld für sein Leben so viel geben, wie man von ihm fordert.31 Stößt das Rind einen Sohn oder eine Tochter, verfahre man nach dem gleichen Recht.32 Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.33 Wenn jemand einen Brunnen offen lässt oder einen Brunnen gräbt, ohne ihn abzudecken, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,34 dann soll der Eigentümer des Brunnens Ersatz leisten; er soll dem Eigentümer des Tieres Geld zahlen, das verendete Tier aber gehört ihm.35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es eingeht, soll man das lebende Rind verkaufen und den Erlös aufteilen; auch das verendete Rind soll man aufteilen.36 Wenn jedoch der Eigentümer wusste, dass das Rind schon früher stößig war, aber trotzdem nicht darauf aufgepasst hat, soll er das Rind ersetzen, Rind für Rind, das verendete Rind aber gehört ihm.37 Wenn einer ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, soll er fünf Stück Großvieh für das Rind oder vier Stück Kleinvieh für das Schaf als Ersatz geben.

2.Mose 21

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst: (5Mo 4,14)2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3Mo 25,39; 5Mo 15,12; 2Kön 4,1; Jer 34,14)3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen. (Mt 19,6)4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5 Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!, (5Mo 15,16; 2Kor 5,14)6 so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem[1] durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten. (5Mo 15,17)7 Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden. (5Mo 28,68; Neh 5,5; Est 7,4)8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. (5Mo 21,14)9 Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln. (4Mo 18,11; 4Mo 27,1)10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben. (1Mo 9,6; 3Mo 24,17; Mt 26,52)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (4Mo 35,9; 5Mo 19,3)14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt! (5Mo 19,11; 1Kön 2,28)15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben. (3Mo 20,9; Spr 20,20; Mt 15,4; 1Tim 1,9)16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben. (1Mo 37,28; 5Mo 24,7; 1Tim 1,10; Offb 18,13)17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben. (2Mo 21,15; Mk 7,10)18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss: (Spr 17,14)19 Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen. (2Mo 22,6)20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden; (4Mo 35,16)21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt, aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. (5Mo 16,18; 5Mo 17,8)23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben, (4Mo 35,31)24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, (5Mo 19,21; Ri 1,6; Mt 5,38)25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. (3Mo 24,19)26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge. (Hi 31,13; Eph 6,9; Kol 4,1)27 Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben. (1Mo 9,5)29 Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben. (4Mo 35,31)30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt.31 Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.32 Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden. (Sach 11,12; Mt 26,15)33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, (Spr 28,10)34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören. (2Mo 22,6; 2Mo 22,14)35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [Rind] auch teilen.36 Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.37 Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines. (2Sam 12,6; Spr 6,30)

2.Mose 21

الكتاب المقدس

von Biblica
1 وَهَذِهِ هِي الأَحْكَامُ الَّتِي تَضَعُهَا أَمَامَهُمْ:2 إنِ اشْتَرَيْتَ عَبْداً عِبْرَانِيًّا فَلْيَخْدُمْكَ سِتَّ سَنَوَاتٍ، وَفِي السَّنَةِ السَّابِعَةِ تُطْلِقُهُ حُرّاً مَجَّاناً3 وَإذَا اشْتَرَيْتَهُ وَهُوَ أَعْزَبُ يُطْلَقُ وَحْدَهُ. وَإِنِ اشْتَرَيْتَهُ وَهُوَ بَعْلُ امْرَأَةٍ، تُطْلَقُ زَوْجَتُهُ مَعَهُ.4 وَإِنْ وَهَبَهُ مَوْلاهُ زَوْجَةً وَأَنْجَبَتْ لَهُ بَنِينَ وَبَنَاتٍ، فَإِنَّ زَوْجَتَهُ وَأَوْلادَهَا يَكُونُونَ مِلْكاً لِسَيِّدِهِ، وَهُوَ يُطْلَقُ وَحْدَهُ حُرّاً.5 لَكِنْ إِنْ قَالَ الْعَبْدُ: «أُحِبُّ مَوْلايَ وَزَوْجَتِي وَأَوْلادِي، وَلا أُرِيدُ أَنْ أَخْرُجَ حُرّاً.6 يَأْخُذُهُ سَيِّدُهُ إِلَى قُضَاةِ الْمَدِينَةِ، ثُمَّ يُقِيمُهُ لِصْقَ الْبَابِ أَوْ قَائِمَتِهِ، وَيَثْقُبُ أُذُنَهُ بِمِخْرَزٍ، فَيُصْبِحُ خَادِماً لَهُ مَدَى الْحَيَاةِ.7 وَلَكِنْ إِذَا بَاعَ رَجُلٌ ابْنَتَهُ كَأَمَةٍ، فَإِنَّهَا لَا تُطْلَقُ حُرَّةً كَمَا يُطْلَقُ الْعَبْدُ.8 فَإِذَا لَمْ تَرُقْ لِمَوْلاهَا الَّذِي خَطَبَهَا لِنَفْسِهِ، يَسْمَحُ بِافْتِدَائِهَا، وَلا يَحِقُّ لَهُ أَنْ يَبِيعَهَا لِقَوْمٍ أَجَانِبَ لأَنَّهُ غَدَرَ بِها فَلَمْ يَتَزَوَّجْهَا9 وَإِنْ خَطَبَهَا لاِبْنِهِ فَإِنَّهُ يُعَامِلُهَا كَابْنَةٍ لَهُ.10 أَمَّا إِذَا أَعْجَبَتْهُ وَتَزَوَّجَهَا، ثُمَّ عَادَ فَتَزَوَّجَ مِنْ أُخْرَى، فَإِنَّهُ لَا يُنَقِّصُ شَيْئاً مِنْ طَعَامِهَا وَكُسْوَتِهَا وَمُعَاشَرَتِهَا،11 فَإِذَا قَصَّرَ فِي وَاحِدٍ مِنْ هَذِهِ الأَشْيَاءِ الثَّلاثَةِ، عَلَيْهِ أَنْ يُطْلِقَهَا حُرَّةً مَجَّاناً.12 مَنْ ضَرَبَ إنْسَاناً وَقَتَلَهُ، فَالضَّارِبُ حَتْماً يَمُوتُ.13 وَلَكِنْ إِنْ لَمْ يَتَعَمَّدِ الضَّارِبُ ذَلِكَ، بَلْ حَدَثَ الأَمْرُ بِقَضَاءِ اللهِ فَإِنِّي سَأُعَيِّنُ لَهُ مَكَاناً يَلْجَأُ إِلَيْهِ.14 وَلَكِنْ إِذَا تَآمَرَ أَحَدٌ عَلَى آخَرَ وَتَعَمَّدَ قَتْلَهُ، فَسُقْهُ لِلْمَوْتِ حَتَّى وَلَوِ احْتَمَى بِمَذْبَحِي15 كُلُّ مَنْ يَضْرِبْ أَبَاهُ أَوْ أُمَّهُ، يُقْتَلْ.16 مَنْ يَخْطِفْ إِنْسَاناً وَيَبِعْهُ أَوْ يَسْتَرِقَّهُ عِنْدَهُ حَتْماً يَمُتْ.17 مَنْ يَشْتِمْ أَبَاهُ أَوْ أُمَّهُ يُقْتَلْ.18 إِذَا تَعَارَكَ رَجُلانِ فَضَرَبَ أَحَدُهُمَا الآخَرَ بِحَجَرٍ أَوْ لَكَمَهُ مِنْ غَيْرِ أَنْ يُمِيتَهُ بَلْ أَلْزَمَهُ الْفِرَاشَ،19 ثُمَّ قَامَ مُتَمَشِّياً مُتَوَكِّئاً عَلَى عُكَّازِهِ، يُبَرَّأُ الضَّارِبُ، إلّا أَنَّ عَلَيْهِ أَنْ يَدْفَعَ لِلْمَضْرُوبِ تَعْوِيضاً عَنْ مُدَّةِ تَعَطُّلِهِ، وَيَتَحَمَّلَ نَفَقَاتِ عِلاجِهِ.20 إنْ ضَرَبَ أَحَدٌ عَبْدَهُ أَوْ أَمَتَهُ بِالْعَصَا ضَرْباً أَفْضَى إِلَى الْمَوْتِ، يُعَاقَبُ.21 لَكِنْ إِنْ بَقِيَ حَيًّا يَوْماً أَوْ يَوْمَيْنِ، لَا يُعَاقَبُ الضَّارِبُ، لأَنَّ العَبْدَ مِلْكُهُ.22 إِنْ تَضَارَبَ رِجَالٌ وَصَدَمُوا امْرَأَةً حَامِلاً فَأَجْهَضَتْ مِنْ غَيْرِ أَنْ تَتَأَذَّى، يَدْفَعُ الصَّادِمُ غَرَامَةً بِمُقْتَضَى مَا يُطَالِبُ بِهِ الزَّوْجُ وَوَفْقاً لِقَرَارِ الْقُضَاةِ.23 أَمَّا إِذَا تَأَذَّتِ الْمَرْأَةُ، تَأْخُذُ نَفْساً بِنَفْسٍ،24 وَعَيْناً بِعَيْنٍ، وَسِنّاً بِسِنٍّ، وَيَداً بِيَدٍ، وَرِجْلاً بِرِجْلٍ،25 وَكَيًّا بِكَيٍّ، وَجُرْحاً بِجُرْحٍ، وَرَضّاً بِرَضٍّ.26 وَإذَا ضَرَبَ أَحَدٌ عَبْدَهُ أَوْ أَمَتَهُ، فَأَتْلَفَ عَيْنَهُ، فَإِنَّهُ يُطْلِقُهُ حُرّاً تَعْوِيضاً لَهُ عَنْ عَيْنِهِ27 وَإذَا ضَرَبَ أَحَدٌ عَبْدَهُ أَوْ أَمَتَهُ، فَأَسْقَطَ سِنَّهُ، فَإِنَّهُ يُطْلِقُهُ حُرّاً تَعْوِيضاً عَنْ سِنِّهِ.28 إِذَا نَطَحَ ثَوْرٌ رَجُلاً أَوِ امْرَأَةً فَمَاتَ، يُرْجَمُ الثَّوْرُ حَتَّى الْمَوْتِ وَلا تَأْكُلُونَ لَحْمَهُ، وَيَكُونُ صَاحِبُ الثَّوْرِ بَرِيئاً.29 أَمَّا إِنْ كَانَ الثَّوْرُ نَطَّاحاً مِنْ قَبْلُ، وَسَبَقَ إِنْذَارُ صَاحِبِهِ، فَلَمْ يَكْبَحْهُ، فَقَتَلَ رَجُلاً أَوِ امْرَأَةً، يُرْجَمُ الثَّوْرُ، وَيُقْتَلُ صَاحِبُهُ.30 إلّا إِذَا طُولِبَ بِدَفْعِ الدِّيَّةِ، فَيَدْفَعُ آنَئِذٍ فِدَاءَ نَفْسِهِ مَا هُوَ مَتَوَجِّبٌ عَلَيْهِ.31 وَإذَا نَطَحَ ابْناً أَوِ ابْنَةً، يُنَفَّذُ فِيهِ هَذَا الْحُكْمُ.32 وَإذَا نَطَحَ الثَّوْرُ عَبْداً أَوْ أَمَةً، فَإِنَّ صَاحِبَهُ يَدْفَعُ ثَلاثِينَ قِطْعَةَ فِضَّةٍ تَعْوِيضاً لِمَوْلاهُ، وَيُرْجَمُ الثَّوْرُ.33 إنْ كَشَفَ إِنْسَانٌ غِطَاءَ بِئْرِهِ، أَوْ حَفَرَ بِئْراً وَتَرَكَهَا مِنْ غَيْرِ غِطَاءٍ، فَوَقَعَ فِيهَا ثَوْرٌ أَوْ حِمَارٌ،34 يَقُومُ صَاحِبُ الْبِئْرِ بِدَفْعِ تَعْوِيضٍ عَنِ الْخَسَارَةِ تُضَاهِي ثَمَنَهُ، وَيَكُونُ الْمَيْتُ لَهُ.35 وَإذَا نَطَحَ ثَوْرُ إِنْسَانٍ ثَوْرَ صَاحِبٍ لَهُ فَمَاتَ الثَّوْرُ، فَإِنَّهُمَا يَبِيعَانِ الثَّوْرَ الْحَيَّ وَيَقْتَسِمَانِ ثَمَنَهُ، وَكَذَلِكَ يَقْتَسِمَانِ الثَّوْرَ الْمَيْتَ.36 وَأَمَّا إِذَا كَانَ مَعْرُوفاً مِنْ قَبْلُ، أَنَّ الثَّوْرَ نَطَّاحٌ وَلَمْ يَكْبَحْهُ صَاحِبُهُ، فَإِنَّهُ يُعَوِّضُ ثَوْراً بِثَوْرٍ، وَيَكُونُ الثَّوْرُ الْمَيْتُ لَهُ.

2.Mose 21

کتاب مقدس، ترجمۀ معاصر

von Biblica
1 «ساير احكامی كه بايد اطاعت كنيد، اينها هستند: (5Mo 15,12)2 «اگر غلامی عبرانی بخری[1] فقط بايد شش سال تو را خدمت كند. سال هفتم بايد آزاد شود بدون اينكه برای كسب آزادی خود قيمتی بپردازد.3 اگر قبل از اينكه غلام تو شود همسری نداشته باشد و در حين غلامی همسری اختيار كند در سال هفتم فقط خودش آزاد شود. اما اگر قبل از اينكه غلام تو شود همسری داشته باشد، آنگاه هر دو آنها در يک زمان آزاد شوند.4 ولی اگر اربابش برای او زن گرفته باشد و او از وی صاحب پسران و دخترانی شده باشد، آنگاه فقط خودش آزاد شود و زن و فرزندانش پيش او بمانند.5 «اگر آن غلام بگويد: من ارباب و زن و فرزندانم را دوست دارم و آنها را بر آزادی خود ترجيح میدهم،6 آنگاه اربابش او را پيش قضات[2] قوم ببرد و در حضور همه گوش او را با درفشی سوراخ كند تا از آن پس هميشه غلام او باشد.7 «اگر مردی دختر خود را به كنيزی بفروشد، آن كنيز مانند غلام در پايان سال ششم آزاد نشود.8 اگر اربابش كه آن كنيز را خريده و نامزد خود كرده است، از او راضی نباشد، بايد اجازه دهد تا وی بازخريد شود؛ ولی حق ندارد او را به يک غيراسرائيلی بفروشد، چون اين كار در حق او خيانت شمرده میشود.9 اگر ارباب بخواهد كنيز را برای پسرش نامزد كند، بايد مطابق رسوم دختران آزاد با او رفتار كند، نه به رسم يک كنيز.10 اگر خودش با او ازدواج كند و بعد زن ديگری نيز بگيرد، نبايد از خوراک و پوشاک و حق همسری او چيزی كم كند.11 اگر ارباب در رعايت اين سه نكته كوتاهی كند، آنگاه آن كنيز آزاد است و میتواند بدون پرداخت قيمتی، او را ترک كند.12 «اگر كسی انسانی را طوری بزند كه منجر به مرگ وی گردد، او نيز بايد كشته شود.13 اما اگر او قصد كشتن نداشته و مرگ، تصادفی بوده باشد[3]، آنگاه مكانی برايش تعيين میكنم تا به آنجا پناهنده شده، بست بنشيند (Jos 20,1)14 ولی اگر شخصی، به عمد و با قصد قبلی به كسی حمله كند و او را بكشد، حتی اگر به قربانگاه من نيز پناه برده باشد، بايد از بست بيرون كشيده، كشته شود.15 «هر كه پدر يا مادرش را بزند، بايد كشته شود.16 «هر كس انسانی را بدزدد، خواه او را به غلامی فروخته و خواه نفروخته باشد، بايد كشته شود.17 «هر كس پدر يا مادر خود را لعنت كند، بايد كشته شود.18 «اگر دو نفر با هم گلاويز بشوند و يكی از آنها ديگری را با سنگ يا با مشت چنان بزند كه مجروح و بستری شود اما نميرد،19 و بعد از اينكه حالش خوب شد بتواند با كمک عصا راه برود، آنگاه ضارب بخشيده شود، به شرطی كه تمام مخارج معالجه و تاوان روزهای بيكاری مجروح را تا وقتی كه كاملاً خوب نشده بپردازد.20 «اگر كسی غلام يا كنيز خود را طوری با چوب بزند كه منجر به مرگ او گردد، بايد مجازات شود.21 اما اگر آن غلام يا كنيز چند روزی پس از كتک خوردن زنده بماند، اربابش مجازات نشود، زيرا آن غلام يا كنيز به او تعلق دارد.22 «اگر عدهای با هم درگير شوند و در جريان اين دعوا، زن حاملهای را طوری بزنند كه به سقط جنين او منجر شود، ولی به خود او آسيبی نرسد، ضارب هر مبلغی را كه شوهر آن زن بخواهد و قاضی آن را تأييد كند، بايد جريمه بدهد.23 ولی اگر به خود او صدمهای وارد شود، بايد همان صدمه به ضارب نيز وارد گردد: جان به عوض جان،24 چشم به عوض چشم، دندان به عوض دندان، دست به عوض دست، پا به عوض پا،25 داغ به عوض داغ، زخم به عوض زخم، و ضرب به عوض ضرب.26 «اگر كسی با وارد كردن ضربهای به چشم غلام يا كنيزش او را كور كند، بايد او را به عوض چشمش آزاد كند.27 اگر كسی دندان غلام يا كنيز خود را بشكند، بايد او را به عوض دندانش آزاد كند.28 «اگر گاوی به مرد يا زنی شاخ بزند و او را بكشد، آن گاو بايد سنگسار شود و گوشتش هم خورده نشود، آنگاه صاحب آن گاو بیگناه شمرده میشود.29 ولی اگر آن گاو قبلاً سابقهٔ شاخ زنی داشته و صاحبش هم از اين موضوع باخبر بوده، اما گاو را نبسته باشد، در اين صورت بايد هم گاو سنگسار گردد و هم صاحبش كشته شود.30 ولی اگر بستگان مقتول راضی شوند كه خونبها را قبول كنند، صاحب گاو میتواند با پرداخت خونبهای تعيين شده، جان خود را نجات دهد.31 «اگر گاوی به دختر يا پسری شاخ بزند و او را بكشد، همين حكم اجرا شود.32 اما اگر گاو به غلام يا كنيزی شاخ بزند و او را بكشد، بايد سی مثقال نقره به ارباب آن غلام يا كنيز داده شود و گاو هم سنگسار گردد.33 «اگر كسی چاهی بكند و روی آن را نپوشاند و گاو يا الاغی در آن بيفتد،34 صاحب چاه بايد قيمت آن حيوان را تماماً به صاحبش بپردازد و حيوان مرده از آن او باشد.35 «اگر گاوی، گاو ديگری را بزند و بكشد، صاحبان آن دو گاو بايد گاو زنده را بفروشند و قيمت آن را ميان خود تقسيم كنند، و هر يک از آنها هم میتواند نيمی از گاو كشته شده را برای خود بردارد.36 ولی اگر گاوی كه زنده مانده، سابقهٔ شاخ زنی داشته و صاحبش آن را نبسته باشد، بايد گاو زندهای به عوض گاو كشته بدهد و گاو كشته شده را برای خود بردارد.