1Ein Mann darf eine Frau seines Vaters nicht heiraten; denn er darf das Bett seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 3Mo 20,11; 5Mo 27,20; 1Kor 5,1)
Zutritt zur Versammlung des Herrn
2In die Versammlung des HERRN darf keiner kommen, dessen Hoden zerquetscht sind oder dessen Glied verstümmelt ist.3In die Versammlung des HERRN darf kein Bastard kommen; auch in der zehnten Generation dürfen seine Nachkommen nicht in die Versammlung des HERRN kommen.4In die Versammlung des HERRN darf kein Ammoniter oder Moabiter kommen, auch nicht in der zehnten Generation. Niemals dürfen ihre Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen; (Neh 13,1)5denn sie sind euch nicht mit Brot und Wasser auf dem Weg entgegengegangen, als ihr aus Ägypten zogt, und Moab hat Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gegen dich gedungen, damit er dich verfluchte - (4Mo 22,1)6doch der HERR, dein Gott, hat sich geweigert, Bileam zu erhören, und der HERR, dein Gott, hat für dich den Fluch in Segen verwandelt; denn der HERR, dein Gott, liebt dich. (5Mo 10,15)7Du sollst dich nie und nimmer um einen Friedens- und Freundschaftsvertrag mit ihnen bemühen. (Esr 9,12)8Der Edomiter dagegen soll dir kein Gräuel sein; denn er ist dein Bruder. Der Ägypter soll dir kein Gräuel sein; denn du hast als Fremder in seinem Land gewohnt.9In der dritten Generation dürfen ihre leiblichen Nachkommen in die Versammlung des HERRN kommen.
Reinheit des Heerlagers
10Wenn du ins Feld ziehst und gegenüber deinen Feinden das Lager aufschlägst, sollst du dich vor jeder Unsauberkeit hüten.11Wenn jemand unter dir ist, der nicht mehr rein ist, weil nachts etwas geschah, soll er in das Vorgelände des Lagers gehen und das Lager nicht betreten.12Wenn der Abend kommt, soll er sich mit Wasser waschen, und wenn die Sonne untergeht, darf er in das Lager zurückkehren.13Du sollst im Vorgelände des Lagers eine Ecke haben, wo du austreten kannst.14In deinem Gepäck sollst du eine Schaufel haben, und wenn du dich draußen hinhocken willst, dann grab damit ein Loch und nachher deck deine Notdurft wieder zu!15Denn der HERR, dein Gott, hält sich in der Mitte deines Lagers auf, um dich der Gefahr zu entreißen und dir deine Feinde auszuliefern. Dein Lager soll heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich nicht von dir abwendet.
Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen
16Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten. (2Mo 22,20; 3Mo 19,33)
Verbotene Heiligung von Personen
18Unter den Frauen Israels soll es keine Geheiligte geben und unter den Männern Israels soll es keinen Geheiligten geben.[1] (1Kön 14,24; 1Kön 15,12; 1Kön 22,47; 2Kön 23,7)
Verbotene Abgabe an den Tempel
19Du sollst weder Dirnenlohn noch Hundegeld in den Tempel des HERRN, deines Gottes, bringen. Kein Gelübde kann dazu verpflichten; denn auch diese beiden Dinge sind dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
Zinsen
20Du darfst von deinem Bruder keine Zinsen nehmen: weder Zinsen für Geld noch Zinsen für Getreide noch Zinsen für sonst etwas, wofür man Zinsen nimmt. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36; 5Mo 15,3)21Von einem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was deine Hände schaffen, in dem Land, in das du hineinziehst, um es in Besitz zu nehmen.
Gelübde
22Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde machst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; sonst wird es der HERR, dein Gott, von dir einfordern und die Strafe für diese Sünde wird über dich kommen. (4Mo 30,3; Pred 5,3; Mt 5,33)23Wenn du davon absiehst, Gelübde zu machen, wird auch die Strafe für diese Sünde nicht über dich kommen.24Was dir über die Lippen gekommen ist, darauf sollst du auch achten und du sollst es halten, da du dem HERRN, deinem Gott, ja aus freien Stücken gelobt hast, was dein Mund genannt hat.
Früchte am Weg
25Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.26Wenn du durch das Kornfeld eines andern kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, aber die Sichel darfst du auf dem Kornfeld eines andern nicht schwingen. (Mt 12,1; Mk 2,23; Lk 6,1)
Wer in die Gemeinde des Herrn nicht aufgenommen werden darf
2Kein Entmannter oder Verschnittener soll in die Gemeinde des HERRN kommen. (Jes 56,3; Apg 8,27)3Es soll auch kein Mischling in die Gemeinde des HERRN kommen; auch seine Nachkommenschaft bis ins zehnte Glied soll nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. (Esr 9,1)4Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nicht ihre Nachkommen bis ins zehnte Glied; sie sollen nie hineinkommen, (1Mo 19,37)5weil sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zogt. Vielmehr haben sie gegen dich den Bileam gedungen, den Sohn Beors aus Petor in Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte. (4Mo 22,5)6Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in Segen um, weil dich der HERR, dein Gott, lieb hatte.7Du sollst nie ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang. (Esr 9,12)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen.9Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, dürfen in die Gemeinde des HERRN kommen.
Reinhaltung des Kriegslagers
10Wenn du ausziehst gegen deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen.11Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, weil ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, (3Mo 15,16; 3Mo 15,18)12bis er vor dem Abend sich mit Wasser gewaschen hat; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen.13Und du sollst draußen vor dem Lager einen Platz haben, wohin du zur Notdurft hinausgehst.14Und du sollst eine Schaufel bei dir haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist.15Denn der HERR, dein Gott, zieht mit dir inmitten deines Lagers, um dich zu erretten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. (3Mo 26,12)
Gebote für das Leben des Volkes
16Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn ausliefern, der von ihm zu dir geflüchtet ist.17Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt, in einer deiner Städte, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht bedrücken. (Phlm 1,12)18Es soll keine Tempeldirne sein unter den Töchtern Israel und kein Tempelhurer unter den Söhnen Israel.[1] (1Kön 14,24; 2Kön 23,7; Hos 4,14)19Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld[2] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgendeinem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Gräuel.20Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Speise noch für alles, wofür man Zinsen nehmen kann. (2Mo 22,24; 3Mo 25,36)21Von dem Ausländer darfst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen.22Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht zögern, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird’s von dir fordern, und es wird Schuld auf dich fallen. (4Mo 30,3)23Wenn du das Geloben unterlässt, so wird keine Schuld auf dich fallen.24Aber was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und danach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund geredet hast.25Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so darfst du Trauben essen nach deinem Wunsch, bis du satt bist, aber du sollst nichts in dein Gefäß tun.26Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten gehst, so darfst du mit der Hand Ähren abrupfen, aber mit der Sichel sollst du nicht dreinfahren. (Mt 12,1)
5.Mose 23
Elberfelder Bibel
von SCM Verlag1Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[1] seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20)
Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN
2Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen. (3Mo 21,20; Jes 56,3)3Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. –4Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig; (Esr 9,1; Kla 1,10; Hes 44,9)5deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[2] Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen. (4Mo 22,5; 5Mo 2,29)6Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb. (4Mo 24,10; 5Mo 7,8; 2Sam 16,12; Mi 6,5)7Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig. (Esr 9,12; Mt 5,43)8Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[3], denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen. (1Mo 25,25; 2Mo 22,20; 3Mo 19,34; 5Mo 10,19; 1Sam 30,11; Esr 9,1; Ob 1,10)9Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[4] in die Versammlung des HERRN kommen. (Jes 56,3)
Reinerhaltung des Kriegslagers
10Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten: (Jos 6,18)11Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen.12Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er ⟨wieder⟩ ins Lager kommen. (3Mo 15,16)13Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen⟨, um auszutreten⟩.14Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du ⟨ein Loch⟩ damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken.15Denn der HERR, dein Gott, lebt[5] mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[6] unter dir sieht und sich von dir abwendet. (3Mo 26,12; 4Mo 5,3; Ps 78,65; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,17)
Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum
16Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern.17Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken.18Eine Geweihte[7] soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und ⟨auch⟩ einen Geweihten[8] soll es nicht unter den Söhnen Israel geben. (3Mo 19,29; 1Kön 14,24)19Du sollst keinen Hurenlohn und ⟨kein⟩ Hundegeld[9] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott.20Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. (2Mo 22,24; Ps 15,5; Hes 18,8)21Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2Mo 22,24; 5Mo 14,29; 5Mo 15,3; Ps 15,5; Hes 18,8)22Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)23Wenn du es aber unterlässt, ⟨etwas⟩ zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)24Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33)25Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[10], ⟨bis⟩ du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun.26Wenn du in das Getreide⟨feld⟩ deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen. (Mt 12,1)