Josua 20

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Damals sagte der HERR zu Josua: (4Mo 35,9; 5Mo 19,1)2 Sag den Israeliten: Bestimmt die Asylstädte bei euch, von denen ich zu euch durch Mose gesprochen habe!3 Dorthin kann jeder fliehen, der getötet hat, das heißt, der versehentlich, ohne Vorsatz, einen Menschen erschlagen hat. Die Städte sollen euch als Asyl vor dem Bluträcher dienen.4 Wenn jemand in eine von diesen Städten flieht, soll er am Eingang des Stadttors stehen bleiben und den Ältesten der Stadt seine Sache vortragen. Sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft geben, damit er bei ihnen bleiben kann.5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie ihm den, der getötet hat, nicht ausliefern; denn er hat seinen Nächsten versehentlich erschlagen und ohne ihn vorher gehasst zu haben.6 Er soll in dieser Stadt bleiben, bis er vor die Gemeinde zur Gerichtsverhandlung treten kann, bis zum Tod des Hohepriesters, der in jenen Tagen im Amt ist. Dann darf der, der getötet hat, wieder in seine Stadt und in sein Haus zurückkehren - in die Stadt, aus der er geflohen ist.7 Man wählte also Kedesch in Galiläa, im Gebirge Naftali, aus, ferner Sichem im Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda.8 Jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmte man Bezer in der Steppe, in der Ebene, vom Stamm Ruben, Ramot in Gilead vom Stamm Gad und Golan im Baschan vom Stamm Manasse.9 Das waren die Asylstädte für alle Israeliten und für die Fremden, die sich bei ihnen aufhielten. Dorthin konnte jeder, der ohne Vorsatz einen Menschen erschlagen hatte, fliehen, um nicht durch die Hand des Bluträchers zu sterben, bevor er vor der Gemeinde gestanden hätte.

Josua 20

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete mit Josua und sprach:2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. (4Mo 35,9)3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. (5Mo 4,41)9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.

Josua 20

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Josua:2 Rede zu den Söhnen Israel: Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6)3 damit dorthin ein Totschläger fliehen ⟨kann⟩, der jemanden aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat[1]! Sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohnt.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlagen und hat ihn vorher[3] nicht gehasst.6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohen Priesters, der in jenen Tagen sein wird. Dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. –7 Und sie heiligten Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Jos 15,13; Jos 19,36; Jos 21,21; Jos 24,1; Ri 9,1; 1Kön 12,1)8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramot in Gilead, aus dem Stamm Gad, und Golan in Baschan, aus dem Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 2Kön 8,28)9 Das waren die bestimmten Städte[4] für alle Söhne Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, dass dorthin jeder fliehen konnte, der jemanden aus Versehen erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers starb, bevor er vor der Gemeinde gestanden hatte. (4Mo 35,1)

Josua 20

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Josua und sprach:2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6; 4Mo 35,11; 4Mo 35,13; 5Mo 19,2; 5Mo 19,9)3 dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. (4Mo 35,12)4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. (Rut 4,1)5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,25; 5Mo 19,6; 5Mo 19,12)6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist. (4Mo 35,12; 4Mo 35,22)7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Bergland Naphtali, und Sichem im Bergland Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Bergland Juda. (Jos 12,22; Jos 14,15; Jos 15,13; Jos 17,7; Jos 21,11; Jos 21,13; Jos 21,21; Jos 21,32; Ri 9,1; 2Sam 2,3; 2Sam 5,5; 2Chr 10,1)8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamm Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamm Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 1Kön 22,3; 2Kön 8,28; 2Kön 9,1; 1Chr 6,56; 1Chr 7,37)9 Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat. (2Mo 21,13; 3Mo 4,2; 5Mo 19,4)

Josua 20

Hoffnung für alle

von Biblica
1 Der HERR sprach zu Josua:2 »Befiehl dem Volk, Städte auszuwählen, die als Zufluchtsorte dienen sollen, wie ich es euch schon durch Mose gesagt habe.3 Sie sollen jedem Schutz bieten, der ohne Absicht einen Menschen getötet hat. An diesen Orten ist man vor der Blutrache sicher.4 Wer dorthin flieht, muss sich gleich am Stadttor den führenden Männern des Ortes stellen und seinen Fall schildern. Dann soll er in die Stadt aufgenommen werden und eine Unterkunft erhalten.5 Wenn jemand ihn verfolgt, um den Getöteten zu rächen, dürfen die Einwohner der Stadt ihn nicht ausliefern. Denn er hat die Tat nicht vorsätzlich, sondern aus Versehen begangen.6 Er soll an dem Zufluchtsort in Sicherheit sein, bis ein Gericht über ihn entschieden hat. Wird er freigesprochen, soll er bis zum Tod des Hohenpriesters in der Stadt bleiben. Erst dann darf der Totschläger in seine Heimatstadt zurückkehren, aus der er fliehen musste.«7 Die Israeliten wählten folgende Zufluchtsstädte aus: Kedesch im Bergland von Naftali in Galiläa, Sichem im Bergland von Ephraim und Kirjat-Arba, das heutige Hebron, im Bergland von Juda.8 Östlich des Jordan bestimmten sie Bezer, das in der Steppe der Hochebene weit im Osten von Jericho liegt und zum Stamm Ruben gehört, dann Ramot im Land Gilead im Stammesgebiet von Gad und schließlich Golan im Land Baschan im Gebiet von Manasse.9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für alle Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsorte festgelegt. Dorthin konnte jeder fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet hatte. Hier war er vor der Blutrache sicher, bis ein Gericht über ihn entschieden hatte.