von Katholisches Bibelwerk1Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein.2Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her3und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder4und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer5sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken;6das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;[1] (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein,9und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder10und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer;11einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.12Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern. (3Mo 23,33)13Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen,14und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder15und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer;16außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.17Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,18dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,19ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.20Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,21dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,22ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.23Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,24dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,25ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.26Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,27dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,28ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.29Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,30dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,31ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.32Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,33dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,34ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;36ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,37dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,38ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.39Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.
4.Mose 29
Lutherbibel 2017
von Deutsche Bibelgesellschaft1Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2)2Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6)3und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4)7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3)9und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33)12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3)14und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15)17Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;18und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;21und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.23Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;24das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.26Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;27und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.29Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;30und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;33und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;37das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.39Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4)
1Auch der 1. Tag des 7. Monats ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. An diesem Tag wird der Beginn des neuen Jahres mit Trompetenblasen gefeiert. (3Mo 23,23)2Opfert dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,3-4dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,5-6außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock, damit eure Verfehlungen gegenüber dem HERRN ins Reine gebracht werden. Alle diese Opfer werden zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und dem Brandopfer für den Monatsanfang und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht, um den HERRN gnädig zu stimmen.7Der 10. Tag des 7. Monats ist für euch wieder ein heiliger Tag. Ihr müsst fasten und euch Bußübungen auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. (3Mo 16,1)8-10Opfert dem HERRN als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,11außerdem die zugehörigen Trankopfer und einen Ziegenbock als Sühneopfer, und zwar zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und zu dem Bock, der an diesem Tag als Sühne für die Schuld des ganzen Volkes dargebracht wird.
Opfer am Laubhüttenfest
12Der 15. Tag des 7. Monats ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. Von diesem Tag an feiert ihr sieben Tage lang ein Fest zu Ehren des HERRN. (2Mo 23,16; 3Mo 23,33)13Opfert dem HERRN am ersten Tag als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, dreizehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,14-15dazu als Speiseopfer zu jedem Tier dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,16außerdem als Sühneopfer einen Ziegenbock, und zwar alles zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.17Am zweiten Tag des Festes opfert ihr zwölf Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,18-19und dazu die Speise- und Trankopfer, das Sühneopfer und das tägliche Brandopfer wie am ersten Tag.20-34An den folgenden Tagen bringt ihr dem HERRN dieselben Opfer, nur von den Stieren jeden Tag einen weniger, also am dritten Tag elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Opfert sie zusammen mit den übrigen Opfern wie am ersten Tag.35Am achten Tag kommt ihr zur großen Festversammlung zusammen; alle Arbeit muss an diesem Tag ruhen.36Opfert dem HERRN als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,37-38dazu die übrigen Opfer wie an den anderen Tagen.39Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar abgesehen von den Brand-, Speise-, Trank- und Mahlopfern, die ihr außerdem als Gelübdeopfer und freiwillige Opfer darbringen wollt.
1»Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen (3Mo 23,23)2und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern.3Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb4und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm.5Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe.6Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.7Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir!8-11Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«
Die Opfer am Laubhüttenfest
12»Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! (3Mo 23,33)13Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein14-15und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören.16Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen.17-34Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer!35Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten.36Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer,37begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.38Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben.39Diese Gaben sollt ihr mir, dem HERRN, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«
4.Mose 29
Menge Bibel
Die Zusatzopfer am Neujahrstage
1»Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.2Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;3dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;6außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«
Die Zusatzopfer am großen Versöhnungstage
7»Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten. (3Mo 16,29)8Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;9außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«
Die Zusatzopfer für die sieben Tage des Laubhüttenfestes
12»Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.13Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;14dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.17Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer18nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;19auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.20Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer21nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;22auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.23Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer24nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;25auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.26Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer27nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;28auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.29Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer30nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;31auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.32Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer33nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;34auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.35Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.36Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer37nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;38auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«
Schlußsatz der Opfergesetze
39»Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«
1„Am 1. Oktober[1] sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein.2Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,3und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock4und ein Liter für jedes der sieben Lämmer.5Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken.6Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondtag und dem dazugehörenden Speisopfer dargebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut.“
Der Versöhnungstag
7„Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen.8Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,9und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock10und ein Liter für jedes der sieben Lämmer.11Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.“
Das Laubhüttenfest
12„Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern.13Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer,14und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem der beiden Schafböcke15und ein Liter für jedes der vierzehn Lämmer.16Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.17Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen18sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.19Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.20Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen21sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.22Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.23Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen24sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.25Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.26Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen27sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.28Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.29Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen30sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.31Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.32Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen33sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.34Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.35Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen.36Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,37und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.38Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.39Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern.“
1Kommt am ersten Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert an diesem Tag ´den Beginn des neuen Jahres`, indem ihr das Widderhorn blast.[1]2Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlererlose einjährige Lämmer;3dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[2] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[3]4und für jedes Lamm ein Kilogramm[4].5Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken.6Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den monatlichen und täglichen Brandopfern und ihren jeweiligen Speise- und Trankopfern darbringen. Es sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt[5].7Am zehnten Tag des siebten Monats ´ist der Versöhnungstag`. Kommt zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Fastet ´an diesem Tag` und demütigt euch vor dem HERRN[6].8Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer;9dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[7] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[8]10und für jedes Lamm ein Kilogramm[9].11Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, und zwar zusätzlich zu den Böcken und den anderen Opfern, durch die an diesem Tag Sühne für das Volk erwirkt wird, und zusätzlich zu den täglichen Brandopfern mit ihren Speise- und Trankopfern.
Die Opfer am Laubhüttenfest
12Kommt am 15. Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert sieben Tag lang zu Ehren des HERRN das ´Laubhütten` fest.13Bringt dem HERRN ´am ersten Tag` dreizehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;14dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm[10] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[11]15und für jedes Lamm ein Kilogramm[12].16Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen.17Am zweiten Tag opfert ihr zwölf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,18dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier19und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.20Am dritten Tag opfert ihr elf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,21dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier22und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.23Am vierten Tag opfert ihr zehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,24dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier25und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.26Am fünften Tag opfert ihr neun Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,27dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier28und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.29Am sechsten Tag opfert ihr acht Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,30dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier31und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.32Am siebten Tag opfert ihr sieben Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,33dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier34und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.35Kommt am achten Tag ´des Festes` zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach.36Bringt dem HERRN ´an diesem Tag` einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;37dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier38sowie einen Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.39All diese Gaben sollt ihr dem HERRN an euren Festtagen opfern und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- und Gemeinschaftsopfern, die ihr dem HERRN zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken darbringt.‹«
1Am ersten Tag des siebten Monats[1] sollt ihr das Fest der Posaunen feiern. An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. (4Mo 28,26)2Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, das dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlerlose Lämmer.3Dazu feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer, und zwar drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder4und einen Krug[2] zu jedem der sieben Lämmer;5außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um Wiedergutmachung für euch zu schaffen.6Diese besonderen Opfer sollen – zusätzlich zu den Monatsanfangsopfern sowie den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern – in der vorgeschriebenen Weise als Opfer auf dem Altar verbrannt werden. Solche Opfer gefallen dem HERRN. (4Mo 28,3)
Die Opfer für den Versöhnungstag
7Am zehnten Tag des siebten Monats[3] sollt ihr eine weitere heilige Versammlung einberufen. An diesem Tag sollt ihr fasten und alle Arbeit ruhen lassen. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, wie es dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.9Diese Opfer sollen begleitet sein von Speiseopfern aus feinem, mit Öl vermischtem Mehl – drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder und10ein Krug[4] zu jedem der sieben Lämmer.11Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, und zwar zusätzlich zu dem Sündopfer der Wiedergutmachungszeremonie[5]. Führt daneben auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durch. (3Mo 16,1)
Die Opfer für das Laubhüttenfest
12Am 15. Tag des siebten Monats[6] sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. Ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des HERRN feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13)13Verbrennt dabei Folgendes als Opfer, das dem HERRN gefällt, auf dem Altar: 13 junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.14Außerdem feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer – drei Krug zu jedem der 13 Stiere, zwei Krug zu jedem der beiden Widder15und ein Krug[7] für jedes der 14 Lämmer.16Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.17Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer opfern. Die Tiere müssen fehlerlos sein.18Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.19Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und zusätzlich auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,3)20Am dritten Tag des Festes sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.21Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.22Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,15)23Am vierten Tag des Festes sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.24Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.25Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.26Am fünften Tag des Festes sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.27Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.28Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.29Am sechsten Tag des Festes sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.30Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.31Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.32Am siebten Tag des Festes sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.33Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.34Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten und eure Arbeit ruhen lassen. (3Mo 23,36)36Als Brandopfer, als Opfer, das dem HERRN gefällt, sollt ihr einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Die Tiere müssen fehlerlos sein.37Jedes dieser Opfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.38Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.39Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu euren Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr aufgrund von Gelübden oder als freiwillige Opfer darbringt.‹« (3Mo 23,2; 2Chr 31,3; Esr 3,5)
Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest
1Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. (3Mo 23,23; Ps 81,4)2Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; (4Mo 28,19)3dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, (4Mo 28,12)4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)5auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, (4Mo 28,15)6außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. (4Mo 15,4; 4Mo 28,3; 4Mo 28,11)7Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. (3Mo 16,1; 3Mo 23,26; 2Chr 7,14; Esr 8,21; Ps 35,13)8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, (4Mo 28,19)9samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)11dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3Mo 16,3; 3Mo 16,5; 4Mo 28,11; 4Mo 28,19)12Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Hes 45,25; Sach 14,16; Joh 7,2; Joh 7,14; Joh 7,37)13Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, (4Mo 28,19; Esr 3,4)14samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern15und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; (4Mo 15,4; 4Mo 28,13; 4Mo 29,4)16dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 28,15; 4Mo 29,11)17Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,20; 4Mo 29,23; 4Mo 29,26; 4Mo 29,29; 4Mo 29,32; 4Mo 29,35)18mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,21; 4Mo 29,24; 4Mo 29,27; 4Mo 29,30; 4Mo 29,33; 4Mo 29,37)19dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (4Mo 29,11; 4Mo 29,22; 4Mo 29,25)20Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)21samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)22dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (Ps 16,5; Joe 1,9; Joe 1,13; Joe 2,14)23Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)24samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 29,11)26Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)27samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)28dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)30samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)31dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)33samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; (4Mo 29,18)34dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3Mo 23,36; Joh 7,37; Offb 7,9)36sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, (3Mo 1,9; 3Mo 1,13; 3Mo 1,17)37samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)38dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern. (4Mo 6,21; 5Mo 12,6; 1Chr 23,31; 2Chr 31,3; Esr 3,5; Neh 10,32)
4.Mose 29
Zürcher Bibel
von Theologischer Verlag Zürich1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Ein Tag des Signalblasens ist es für euch. (3Mo 23,7; Neh 8,2; Neh 10,10)2Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer. (Esr 3,6)3Dazu als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt: drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu einem Widder4und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken, (3Mo 16,15)6zusätzlich zu dem Neumondbrandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern nach der für sie geltenden Vorschrift, als beschwichtigenden Geruch, als Feueropfer für den HERRN.7Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten. Da sollt ihr keinerlei Arbeit tun. (3Mo 16,29)8Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;9und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,10je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Sühnehandlung und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.12Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern, sieben Tage lang. (3Mo 23,34)13Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;14und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.17Am zweiten Tag: zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer18und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,19und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20Am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer21und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,22und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.23Am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer,24das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,25und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.26Am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer27und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,28und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.29Am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer30und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,31und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32Am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer33und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der für sie geltenden Vorschrift,34und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.35Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten. Da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. (3Mo 23,8; Joh 7,37)36Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer,37das Speiseopfer und die Trankopfer zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,38und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.39Das sollt ihr an euren Festen für den HERRN darbringen, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brandopfern, Speiseopfern, Trankopfern und Heilsopfern. (3Mo 23,38)