4.Mose 29

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk
1 Am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten; an diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten. Es wird für euch ein Tag mit Jubelschall sein.2 Richtet als Brandopfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Jungstier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer her3 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder4 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer5 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer, um für euch Sühne zu erwirken;6 das alles zusätzlich zum monatlichen Brandopfer und zum dazugehörenden Speiseopfer und zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern, wie sie der Vorschrift entsprechen, als beruhigenden Duft, als Feueropfer für den HERRN.7 Am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag sollt ihr euch Enthaltung auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten;[1] (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8 ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer als beruhigenden Duft darbringen: einen Jungstier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer, fehlerlos sollen sie euch sein,9 und als zu dem Stier gehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, sowie zwei Zehntel für den einen Widder10 und ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer;11 einen Ziegenbock als Sündopfer, und zwar zusätzlich zum Sündopfer der Versöhnung, zum regelmäßigen Brandopfer, zum dazugehörenden Speiseopfer und den dazugehörenden Trankopfern.12 Am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten; ihr sollt sieben Tage lang ein Fest für den HERRN feiern. (3Mo 23,33)13 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer zum beruhigenden Duft für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder und vierzehn einjährige Lämmer, die fehlerlos sein sollen,14 und als dazugehörendes Speiseopfer drei Zehntel Weizenfeinmehl, das mit Öl vermengt ist, für jeden der dreizehn Stiere, zwei Zehntel für jeden der zwei Widder15 und ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer;16 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.17 Am zweiten Tag sollen es zwölf Jungstiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,18 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,19 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer sowie zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.20 Am dritten Tag sollen es elf Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,21 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,22 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.23 Am vierten Tag sollen es zehn Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,24 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,25 ferner einen Ziegenbock als Sündopfer; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.26 Am fünften Tag sollen es neun Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,27 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,28 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.29 Am sechsten Tag sollen es acht Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,30 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,31 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.32 Am siebten Tag sollen es sieben Stiere, zwei Widder und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer sein,33 dazu die Speise- und Trankopfer, entsprechend der Zahl der Stiere, Widder und Lämmer, wie es vorgeschrieben ist,34 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten. An diesem Tag dürft ihr keine schwere Arbeit verrichten;36 ihr sollt als Brandopfer, als Feueropfer, als beruhigenden Duft für den HERRN einen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose einjährige Lämmer darbringen,37 dazu die dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechenden Speise- und Trankopfer, wie es vorgeschrieben ist,38 ferner einen Sündopferbock; das alles zusätzlich zum regelmäßigen Brandopfer und zum dazugehörenden Speise- und Trankopfer.39 Das sollt ihr für den HERRN an euren Festtagen tun, abgesehen von euren Brand-, Speise-, Trank- und Heilsopfern, die ihr gelobt habt oder freiwillig darbringt.

4.Mose 29

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. (3Mo 23,24; 4Mo 10,10)2 Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler,3 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4 und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern,5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,6 über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN.7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, (3Mo 23,27)8 sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler9 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder10 und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer,11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. (3Mo 16,11)12 Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern (3Mo 23,34)13 und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder15 und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer,16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler18 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus.20 Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,22 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.23 Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler,24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.26 Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,28 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.29 Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,31 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus.32 Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,34 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.35 Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun36 und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,38 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus.39 Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

4.Mose 29

Das Buch

von SCM Verlag

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4.Mose 29

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2)2 Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6)3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5 und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15)6 außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4)7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun.8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3)9 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder,10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11 ⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33)12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35)13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3)14 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16 und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15)17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;18 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;19 und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;22 und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25 und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;27 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;28 und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.29 Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;30 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;31 und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32 Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler;33 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift;34 und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37)36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler;37 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift;38 und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.39 Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4)

4.Mose 29

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Auch der 1. Tag des 7. Monats ist für euch ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. An diesem Tag wird der Beginn des neuen Jahres mit Trompetenblasen gefeiert. (3Mo 23,23)2 Opfert dem HERRN, um ihn gnädig zu stimmen, als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,3-4 dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,5-6 außerdem die zugehörigen Trankopfer und als Sühneopfer einen Ziegenbock, damit eure Verfehlungen gegenüber dem HERRN ins Reine gebracht werden. Alle diese Opfer werden zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer und dem Brandopfer für den Monatsanfang und den zugehörigen Speiseopfern dargebracht, um den HERRN gnädig zu stimmen.7 Der 10. Tag des 7. Monats ist für euch wieder ein heiliger Tag. Ihr müsst fasten und euch Bußübungen auferlegen und dürft keinerlei Arbeit verrichten. (3Mo 16,1)8-10 Opfert dem HERRN als Brandopfer einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, dazu als Speiseopfer dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,11 außerdem die zugehörigen Trankopfer und einen Ziegenbock als Sühneopfer, und zwar zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speiseopfer und zu dem Bock, der an diesem Tag als Sühne für die Schuld des ganzen Volkes dargebracht wird.12 Der 15. Tag des 7. Monats ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. Von diesem Tag an feiert ihr sieben Tage lang ein Fest zu Ehren des HERRN. (2Mo 23,16; 3Mo 23,33)13 Opfert dem HERRN am ersten Tag als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, dreizehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,14-15 dazu als Speiseopfer zu jedem Tier dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang,16 außerdem als Sühneopfer einen Ziegenbock, und zwar alles zusätzlich zum regelmäßigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer.17 Am zweiten Tag des Festes opfert ihr zwölf Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,18-19 und dazu die Speise- und Trankopfer, das Sühneopfer und das tägliche Brandopfer wie am ersten Tag.20-34 An den folgenden Tagen bringt ihr dem HERRN dieselben Opfer, nur von den Stieren jeden Tag einen weniger, also am dritten Tag elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Opfert sie zusammen mit den übrigen Opfern wie am ersten Tag.35 Am achten Tag kommt ihr zur großen Festversammlung zusammen; alle Arbeit muss an diesem Tag ruhen.36 Opfert dem HERRN als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere,37-38 dazu die übrigen Opfer wie an den anderen Tagen.39 Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar abgesehen von den Brand-, Speise-, Trank- und Mahlopfern, die ihr außerdem als Gelübdeopfer und freiwillige Opfer darbringen wollt.

4.Mose 29

Hoffnung für alle

von Biblica
1 »Auch der 1. Tag des 7. Monats soll ein Feiertag sein, an dem ihr nicht wie gewöhnlich arbeitet, sondern euch versammelt, um mir zu dienen. An diesem Tag sollt ihr die Hörner blasen (3Mo 23,23)2 und zu meiner Ehre einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Nehmt dafür nur fehlerlose Tiere. Solche wohlriechenden Opfer habe ich gern.3 Bringt zusätzlich zum Stier 4 Kilogramm feines Weizenmehl dar, das mit Öl vermengt ist, zum Schafbock zweieinhalb4 und zu jedem Lamm eineinhalb Kilogramm.5 Opfert einen Ziegenbock als Sündopfer, damit ich euch eure Schuld vergebe.6 Vergesst auch nicht das tägliche und das monatliche Brandopfer mit den dazugehörigen Gaben an Mehl und Wein, wie ich sie euch aufgetragen habe. Denn diese Opfer gefallen mir.7 Der 10. Tag des 7. Monats ist der große Versöhnungstag. Dann sollt ihr euch wieder versammeln, um mir zu dienen. Verrichtet an diesem Tag keinerlei Arbeit, sondern fastet und beugt euch vor mir!8-11 Erfreut mich mit derselben Menge an wohlriechenden Brand-, Speise- und Trankopfern wie zum Neujahrsfest. Ihr sollt jedoch nicht nur einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, sondern noch einen zweiten Bock schlachten, der euch mit mir versöhnt. Dazu kommt das tägliche Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.«12 »Auch am 15. Tag des 7. Monats sollt ihr nicht eurer alltäglichen Arbeit nachgehen, sondern euch versammeln und mir dienen. Feiert mir zu Ehren eine Woche lang ein Fest! (3Mo 23,33)13 Erfreut mich am ersten Tag mit einem wohlriechenden Brandopfer von dreizehn jungen Stieren, zwei Schafböcken und vierzehn einjährigen Lämmern. Alle Tiere sollen fehlerlos sein14-15 und mit der jeweiligen Menge an Speise- und Trankopfern dargebracht werden, die dazugehören.16 Außerdem müsst ihr wieder einen Ziegenbock als Sündopfer schlachten; und auch die täglichen Brandopfer mit den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein dürft ihr nicht vergessen.17-34 Bringt an den anderen sechs Festtagen die gleichen Opfer dar. Verbrennt aber an jedem Tag einen Stier weniger, also am zweiten Tag zwölf, am dritten elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Vergesst nicht die Sündopfer und die täglichen Opfer!35 Am achten Tag sollt ihr euch wieder zum Feiern versammeln und nicht wie sonst arbeiten.36 Sucht fehlerlose Tiere aus und verbrennt sie mir zu Ehren als wohlriechende Brandopfer, und zwar einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer,37 begleitet von den vorgeschriebenen Gaben an Mehl und Wein.38 Bringt außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer dar, und vergesst nicht, jeden Tag ein Lamm am Morgen und eines am Abend zu opfern und die Speise- und Trankopfer dazuzugeben.39 Diese Gaben sollt ihr mir, dem HERRN, an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr mir freiwillig oder wegen eines Gelübdes gebt.«

4.Mose 29

Menge Bibel

1 »Ferner am ersten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten: der Tag des Posaunenblasens soll es euch sein.2 Da sollt ihr als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HERRN darbringen: einen jungen Stier, einen Widder und sieben fehlerlose, einjährige Lämmer;3 dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken;6 außer dem Neumond-Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern, in der vorgeschriebenen Weise, zu lieblichem Geruch, als ein Feueropfer für den HERRN.«7 »Ferner am zehnten Tage desselben siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden, und ihr sollt fasten; keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr da verrichten. (3Mo 16,29)8 Als Brandopfer sollt ihr dabei für den HERRN zu lieblichem Geruch herrichten: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;9 außerdem als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu dem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Versöhnungs-Sündopfer und dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.«12 »Ferner am fünfzehnten Tage des siebten Monats soll bei euch eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten, sondern sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern.13 Dabei sollt ihr als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, darbringen: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein –;14 dazu als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel zu jedem von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem von den beiden Widdern15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.17 Sodann am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer18 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;19 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.20 Sodann am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer21 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;22 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.23 Sodann am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer24 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;25 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.26 Sodann am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer27 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;28 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.29 Sodann am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer30 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;31 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern.32 Sodann am siebten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn fehlerlose, einjährige Lämmer33 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;34 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.35 Am achten Tage soll bei euch eine Festversammlung stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.36 Und als Brandopfer, als Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HERRN, sollt ihr darbringen: einen jungen Stier, einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer37 nebst dem zugehörigen Speisopfer und den erforderlichen Trankopfern zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, der vorgeschriebenen Weise gemäß;38 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem regelmäßigen Brandopfer nebst dem zugehörigen Speisopfer und dem erforderlichen Trankopfer.«39 »Diese Opfer sollt ihr an euren Festen für den HERRN herrichten, abgesehen von dem, was ihr infolge von Gelübden und als freiwillige Gaben sowohl an Brandopfern und Speisopfern als auch an Trankopfern und Heilsopfern darbringen werdet.«

4.Mose 29

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 „Am 1. Oktober[1] sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Es soll ein Tag des Signalblasens für euch sein.2 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,3 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock4 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer.5 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken.6 Das soll zusätzlich zu dem Brandopfer am Neumondtag und dem dazugehörenden Speisopfer dargebracht werden und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern nach den für sie geltenden Vorschriften als ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut.“7 „Am 10. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln und euch demütigen. Da muss jede Arbeit ruhen.8 Ihr sollt Jahwe ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: einen jungen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,9 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem Schafbock10 und ein Liter für jedes der sieben Lämmer.11 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.“12 „Am 15. Oktober sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen. Sieben Tage lang sollt ihr Jahwe ein Fest feiern.13 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, dessen Geruch ihn erfreut: dreizehn junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer,14 und das dazugehörige Speisopfer, mit Öl vermengtes Feinmehl: drei Liter für einen Stier, zwei Liter zu jedem der beiden Schafböcke15 und ein Liter für jedes der vierzehn Lämmer.16 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen18 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.19 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.20 Am dritten Tag sollt ihr elf junge Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen21 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.22 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.23 Am vierten Tag sollt ihr zehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen24 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.25 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.26 Am fünften Tag sollt ihr neun Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen27 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.28 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.29 Am sechsten Tag sollt ihr acht Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen30 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.31 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.32 Am siebten Tag sollt ihr sieben Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn makellose einjährige Lämmer bringen33 sowie das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu den Stieren, den Schafböcken und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.34 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.35 Am achten Tag sollt ihr euch zu einem heiligen Fest versammeln. Da muss jede Arbeit ruhen.36 Ihr sollt ein Brandopfer bringen, ein Feueropfer, dessen Geruch Jahwe erfreut: einen Stier, einen Schafbock und sieben makellose einjährige Lämmer,37 und das dazugehörige Speis- und Trankopfer zu dem Stier, dem Schafbock und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl und Vorschrift.38 Dazu kommt noch ein Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem regelmäßigen Brandopfer und den dazugehörenden Speis- und Trankopfern.39 Das sollt ihr an euren Festtagen Jahwe opfern, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brand- und Speisopfern, an Trank- und Freudenopfern.“

4.Mose 29

Neue Genfer Übersetzung

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Kommt am ersten Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert an diesem Tag ´den Beginn des neuen Jahres`, indem ihr das Widderhorn blast.[1]2 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlererlose einjährige Lämmer;3 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[2] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[3]4 und für jedes Lamm ein Kilogramm[4].5 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken.6 Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den monatlichen und täglichen Brandopfern und ihren jeweiligen Speise- und Trankopfern darbringen. Es sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt[5].7 Am zehnten Tag des siebten Monats ´ist der Versöhnungstag`. Kommt zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Fastet ´an diesem Tag` und demütigt euch vor dem HERRN[6].8 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer;9 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm[7] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[8]10 und für jedes Lamm ein Kilogramm[9].11 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, und zwar zusätzlich zu den Böcken und den anderen Opfern, durch die an diesem Tag Sühne für das Volk erwirkt wird, und zusätzlich zu den täglichen Brandopfern mit ihren Speise- und Trankopfern.12 Kommt am 15. Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert sieben Tag lang zu Ehren des HERRN das ´Laubhütten` fest.13 Bringt dem HERRN ´am ersten Tag` dreizehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;14 dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm[10] mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm[11]15 und für jedes Lamm ein Kilogramm[12].16 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen.17 Am zweiten Tag opfert ihr zwölf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,18 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier19 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.20 Am dritten Tag opfert ihr elf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,21 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier22 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.23 Am vierten Tag opfert ihr zehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,24 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier25 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.26 Am fünften Tag opfert ihr neun Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,27 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier28 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.29 Am sechsten Tag opfert ihr acht Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,30 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier31 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.32 Am siebten Tag opfert ihr sieben Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer,33 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier34 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.35 Kommt am achten Tag ´des Festes` zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach.36 Bringt dem HERRN ´an diesem Tag` einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen;37 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier38 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar.39 All diese Gaben sollt ihr dem HERRN an euren Festtagen opfern und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- und Gemeinschaftsopfern, die ihr dem HERRN zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken darbringt.‹«

4.Mose 29

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Am ersten Tag des siebten Monats[1] sollt ihr das Fest der Posaunen feiern. An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. (4Mo 28,26)2 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, das dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlerlose Lämmer.3 Dazu feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer, und zwar drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder4 und einen Krug[2] zu jedem der sieben Lämmer;5 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um Wiedergutmachung für euch zu schaffen.6 Diese besonderen Opfer sollen – zusätzlich zu den Monatsanfangsopfern sowie den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern – in der vorgeschriebenen Weise als Opfer auf dem Altar verbrannt werden. Solche Opfer gefallen dem HERRN. (4Mo 28,3)7 Am zehnten Tag des siebten Monats[3] sollt ihr eine weitere heilige Versammlung einberufen. An diesem Tag sollt ihr fasten und alle Arbeit ruhen lassen. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26)8 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, wie es dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.9 Diese Opfer sollen begleitet sein von Speiseopfern aus feinem, mit Öl vermischtem Mehl – drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder und10 ein Krug[4] zu jedem der sieben Lämmer.11 Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, und zwar zusätzlich zu dem Sündopfer der Wiedergutmachungszeremonie[5]. Führt daneben auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durch. (3Mo 16,1)12 Am 15. Tag des siebten Monats[6] sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. Ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des HERRN feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13)13 Verbrennt dabei Folgendes als Opfer, das dem HERRN gefällt, auf dem Altar: 13 junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein.14 Außerdem feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer – drei Krug zu jedem der 13 Stiere, zwei Krug zu jedem der beiden Widder15 und ein Krug[7] für jedes der 14 Lämmer.16 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer opfern. Die Tiere müssen fehlerlos sein.18 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.19 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und zusätzlich auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,3)20 Am dritten Tag des Festes sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.21 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.22 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,15)23 Am vierten Tag des Festes sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.24 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.25 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.26 Am fünften Tag des Festes sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.27 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.28 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.29 Am sechsten Tag des Festes sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.30 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.31 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.32 Am siebten Tag des Festes sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern.33 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.34 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten und eure Arbeit ruhen lassen. (3Mo 23,36)36 Als Brandopfer, als Opfer, das dem HERRN gefällt, sollt ihr einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Die Tiere müssen fehlerlos sein.37 Jedes dieser Opfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein.38 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen.39 Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu euren Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr aufgrund von Gelübden oder als freiwillige Opfer darbringt.‹« (3Mo 23,2; 2Chr 31,3; Esr 3,5)

4.Mose 29

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. (3Mo 23,23; Ps 81,4)2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; (4Mo 28,19)3 dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, (4Mo 28,12)4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)5 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, (4Mo 28,15)6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. (4Mo 15,4; 4Mo 28,3; 4Mo 28,11)7 Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. (3Mo 16,1; 3Mo 23,26; 2Chr 7,14; Esr 8,21; Ps 35,13)8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, (4Mo 28,19)9 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; (4Mo 28,13)11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (3Mo 16,3; 3Mo 16,5; 4Mo 28,11; 4Mo 28,19)12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13; Neh 8,14; Hes 45,25; Sach 14,16; Joh 7,2; Joh 7,14; Joh 7,37)13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, (4Mo 28,19; Esr 3,4)14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; (4Mo 15,4; 4Mo 28,13; 4Mo 29,4)16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 28,15; 4Mo 29,11)17 Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,20; 4Mo 29,23; 4Mo 29,26; 4Mo 29,29; 4Mo 29,32; 4Mo 29,35)18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,21; 4Mo 29,24; 4Mo 29,27; 4Mo 29,30; 4Mo 29,33; 4Mo 29,37)19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. (4Mo 29,11; 4Mo 29,22; 4Mo 29,25)20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (Ps 16,5; Joe 1,9; Joe 1,13; Joe 2,14)23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift;25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. (4Mo 29,11)26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, (4Mo 29,17)33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; (4Mo 29,18)34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, (3Mo 23,36; Joh 7,37; Offb 7,9)36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, (3Mo 1,9; 3Mo 1,13; 3Mo 1,17)37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; (4Mo 29,18)38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.39 Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern. (4Mo 6,21; 5Mo 12,6; 1Chr 23,31; 2Chr 31,3; Esr 3,5; Neh 10,32)

4.Mose 29

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Ein Tag des Signalblasens ist es für euch. (3Mo 23,7; Neh 8,2; Neh 10,10)2 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer. (Esr 3,6)3 Dazu als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt: drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu einem Widder4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;5 und einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühne für euch zu erwirken, (3Mo 16,15)6 zusätzlich zu dem Neumondbrandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern nach der für sie geltenden Vorschrift, als beschwichtigenden Geruch, als Feueropfer für den HERRN.7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten. Da sollt ihr keinerlei Arbeit tun. (3Mo 16,29)8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als beschwichtigenden Geruch: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;9 und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu einem Stier, zwei Zehntel zu dem Widder,10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;11 einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem Sündopfer der Sühnehandlung und dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. Und ihr sollt dem HERRN ein Fest feiern, sieben Tage lang. (3Mo 23,34)13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; makellos sollen sie sein;14 und als Speiseopfer Feinmehl, mit Öl angerührt, drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern;16 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.17 Am zweiten Tag: zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer18 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,19 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.20 Am dritten Tag: elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer21 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,22 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.23 Am vierten Tag: zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer,24 das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,25 und einen Ziegenbock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.26 Am fünften Tag: neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer27 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,28 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.29 Am sechsten Tag: acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer30 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,31 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und den dazugehörigen Trankopfern.32 Am siebten Tag: sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige makellose Lämmer33 und das Speiseopfer und die Trankopfer zu den Stieren, den Widdern und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der für sie geltenden Vorschrift,34 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten. Da sollt ihr keinerlei Werktagsarbeit tun. (3Mo 23,8; Joh 7,37)36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer beschwichtigenden Geruchs für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer,37 das Speiseopfer und die Trankopfer zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern entsprechend ihrer Anzahl, nach der Vorschrift,38 und einen Bock als Sündopfer, zusätzlich zu dem ständigen Brandopfer mit dem dazugehörigen Speiseopfer und Trankopfer.39 Das sollt ihr an euren Festen für den HERRN darbringen, zusätzlich zu dem, was ihr gelobt und was ihr freiwillig gebt an Brandopfern, Speiseopfern, Trankopfern und Heilsopfern. (3Mo 23,38)