5.Mose 19

Elberfelder Bibel

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie vertreibst und in ihren Städten und in ihren Häusern wohnst, (5Mo 12,29; Jos 24,13)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern[1] mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)3 Du sollst dir den Weg ⟨dahin⟩ instand halten und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil geben wird, in drei Teile teilen. Und es soll ⟨dazu⟩ geschehen, dass jeder Totschläger dahin fliehen ⟨kann⟩. (5Mo 4,21; 5Mo 26,1)4 Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlägt und ihn nicht schon vorher[3] hasste5 – ⟨etwa⟩ wer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt –, der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt,6 damit nicht der Bluträcher wutentbrannt[4] dem Totschläger nachjagt und ihn einholt, weil der Weg zu lang ist, und ihn totschlägt, obwohl ihn kein Todesurteil ⟨traf⟩, weil er ihn nicht schon vorher[5] hasste.7 Darum befehle ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern. – (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41)8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben zugesagt hat – (1Mo 15,18)9 wenn du darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute befehle, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und alle Tage auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du dir noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit nicht unschuldiges Blut vergossen wird mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbteil gibt, und Blutschuld auf dir ist. – (5Mo 4,21; 5Mo 26,1; Mt 27,25)11 Wenn aber ein Mann seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich gegen ihn erhebt und ihn totschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (Spr 28,17)12 dann sollen die Ältesten seiner Stadt hinsenden und ihn von dort holen und ihn der Hand des Bluträchers übergeben, dass er stirbt. (1Mo 9,5; 2Mo 21,14; 5Mo 27,24; 2Sam 14,7)13 Du sollst seinetwegen nicht betrübt sein[6], sondern du sollst unschuldig ⟨vergossenes⟩ Blut aus Israel wegschaffen, damit es dir gut geht. (4Mo 35,31; 5Mo 21,9; 1Kön 2,31)14 Du sollst nicht die Grenze deines Nächsten verrücken, die die Vorfahren gezogen haben in deinem Erbteil, das du erben wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, es in Besitz zu nehmen. (2Mo 21,13; 5Mo 3,18; 5Mo 4,41; 5Mo 27,17; Spr 22,28)15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemanden auftreten wegen irgendeiner Ungerechtigkeit[7] oder wegen irgendeiner Sünde, wegen irgendeiner Verfehlung, die er begeht. ⟨Nur⟩ auf zweier Zeugen Aussage oder auf dreier Zeugen Aussage hin soll eine Sache gültig sein[8]. – (5Mo 17,6; Offb 11,3)16 Wenn ein falscher Zeuge[9] gegen jemanden auftritt, um ihn des Ungehorsams[10] zu beschuldigen, (2Mo 23,1; 5Mo 5,20; Ps 27,12)17 dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit führen, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die in jenen Tagen da sein werden. (2Mo 21,6; 5Mo 16,18)18 Und die Richter sollen ⟨die Sache⟩ genau untersuchen. Und siehe, ist der Zeuge ein Lügenzeuge, hat er gegen seinen Bruder Lüge bezeugt,19 dann sollt ihr ihm tun, wie er seinem Bruder zu tun gedachte. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Dan 6,25)20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr länger eine solch böse Sache in deiner Mitte begehen. (5Mo 13,12)21 Und du sollst nicht schonen[11]: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Schlachter 2000

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst, (5Mo 9,1; 5Mo 12,29; Jos 24,13)2 so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt. (2Mo 21,13; 4Mo 35,10; 5Mo 4,41; Jos 20,2)3 Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann. (Jos 20,4)4 Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben. (4Mo 35,22; 5Mo 4,42; Lk 23,34; Apg 3,17)5 Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; (4Mo 35,25; 2Kön 6,5; Jes 32,2)6 damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat. (4Mo 35,12; Jos 20,5; 2Sam 14,7; Jer 26,15)7 Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.8 Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat, (1Mo 15,18; 1Mo 17,8; 2Mo 23,31; 2Mo 34,24)9 wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen, (5Mo 11,22; Jos 20,7)10 damit nicht mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt. (2Kön 24,4)11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, (5Mo 27,24; Spr 28,17)12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt. (2Mo 21,12; 2Mo 21,14; 4Mo 35,19)13 Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;[1] so wird es dir gut gehen. (1Mo 4,10; 1Mo 9,5; 4Mo 35,31; 5Mo 4,40; 5Mo 21,9)14 Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz geben will. (2Mo 20,15; 5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 19,5; Spr 19,9; Spr 22,28; Spr 23,10; Hos 5,10)15 Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16 Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, (1Kön 21,9; Ps 27,12; Ps 35,11)17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden. (5Mo 17,8; 5Mo 21,5)18 Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat, (5Mo 13,15; 5Mo 17,4; 2Chr 19,6; Hi 29,16)19 so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten. (5Mo 13,6; Spr 19,5; Spr 19,9; Dan 6,24)20 Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben. (5Mo 17,13)21 Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß! (2Mo 21,23; 5Mo 7,16; 5Mo 19,13)

5.Mose 19

Zürcher Bibel

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Nationen ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt, (5Mo 12,29)2 dann sollst du dir drei Städte aussondern in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst. (5Mo 4,42)3 Du sollst den Weg abmessen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz zuweist, in drei Bezirke teilen, so dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.4 Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht und am Leben bleibt: Wenn einer seinen Nächsten ohne Vorsatz erschlägt, ohne dass er ihm feind war,5 wenn er mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und seine Hand holt aus mit der Axt, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt vom Stiel und trifft seinen Nächsten, und dieser stirbt, dann soll er in eine dieser Städte fliehen und am Leben bleiben,6 sonst könnte der Bluträcher in der Hitze seines Zorns den Totschläger verfolgen und ihn einholen, weil der Weg zu weit ist, und ihn erschlagen, obwohl er nicht des Todes schuldig ist, denn er war dem Opfer nicht feind. (5Mo 19,12)7 Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vorfahren zu geben verheissen hat, (5Mo 12,20)9 wenn du dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst, und den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen gehst, dann sollst du zu diesen drei Städten noch drei weitere hinzufügen, (5Mo 11,22)10 damit in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und nicht Blutschuld auf dich kommt. (Mt 27,25)11 Wenn aber jemand seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12 dann sollen die Ältesten seines Ortes ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher übergeben, und er soll sterben; (5Mo 19,6; 2Sam 14,7)13 du sollst kein Mitleid mit ihm kennen und das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dann wird es dir gut gehen. (5Mo 21,9; 1Kön 2,31; 1Kön 13,9)14 Du sollst die Grenze deines Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verschieben bei deinem Eigentum, das du als Erbe besitzen wirst in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt. (5Mo 27,17; Hi 24,2; Spr 22,28)15 Ein einziger Zeuge soll nicht gegen jemanden den Ausschlag geben, wenn es um irgendeine Schuld geht oder um irgendeine Sünde oder um irgendeine Verfehlung, die einer begangen hat. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden. (5Mo 17,6)16 Wenn aber ein Zeuge zu Unrecht gegen jemanden auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen, (5Mo 5,20)17 dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor den HERRN treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden. (5Mo 16,18)18 Die Richter aber sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein Lügenzeuge ist, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt. (5Mo 13,15)19 Dann sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (Spr 19,5)20 Die Übrigen aber sollen es hören und sich fürchten und nie mehr böse handeln in deiner Mitte. (5Mo 13,12)21 Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss. (2Mo 21,23)

5.Mose 19

Lutherbibel 2017

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, dass du es einnimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2 sollst du dir drei Städte aussondern im Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird, es einzunehmen. (5Mo 4,41)3 Und du sollst den Weg dahin herrichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, damit dahin fliehen kann, wer einen Totschlag getan hat.4 Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Hass gegen ihn gehabt,5 etwa wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen löse sich vom Stiel und träfe seinen Nächsten, sodass er stirbt: der soll in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;6 auf dass nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage in der Hitze seines Zornes und ihn einhole, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er vorher keinen Hass gegen ihn gehabt hat.7 Darum gebiete ich dir, dass du drei Städte aussonderst.8 Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und dir alles Land gibt, das er zugesagt hat, deinen Vätern zu geben –9 wenn du dieses ganze Gebot halten wirst, dass du danach tust, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang –, so sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzutun,10 auf dass nicht unschuldiges Blut in deinem Lande vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und so Blutschuld auf dich komme.11 Wenn aber jemand Hass trägt gegen seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn her und schlägt ihn tot und flieht in eine dieser Städte,12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, dass er sterbe.13 Deine Augen sollen ihn nicht schonen, und du sollst das unschuldig vergossene Blut aus Israel wegtun, dass dir’s wohlgehe. (5Mo 21,8)14 Du sollst deines Nächsten Grenze, die die Vorfahren festgesetzt haben, nicht verrücken in deinem Erbteil, das du erbst, im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, es einzunehmen. (5Mo 27,17)15 Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. (4Mo 35,30; 5Mo 17,6; Joh 8,17; 2Kor 13,1; Hebr 10,28)16 Wenn ein frevelhafter Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17 so sollen die beiden Männer, die den Streit miteinander haben, vor den HERRN treten, vor die Priester und Richter, die zu jener Zeit sein werden,18 und die Richter sollen gründlich nachforschen. Und wenn der Zeuge ein falscher Zeuge ist und ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben hat,19 dann sollt ihr mit ihm tun, wie er gedachte, seinem Bruder zu tun, damit du das Böse aus deiner Mitte wegtust,20 auf dass die andern aufhorchen, sich fürchten und hinfort nicht mehr solche bösen Dinge tun in deiner Mitte.21 Dein Auge soll ihn nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2Mo 21,23)