1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
4.Mose 30
Schlachter 2000
Das Gesetz über Gelübde
1Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)
4.Mose 30
Zürcher Bibel
1Und Mose sagte den Israeliten alles genau, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Gültigkeit von Gelübden
2Und Mose redete zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung aufzuerlegen, soll er sein Wort nicht brechen. Ganz so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. (4Mo 6,2; Ri 11,35; Ps 50,14; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und sich eine Enthaltung auferlegt im Haus ihres Vaters, solange sie ledig ist,5und ihr Vater hört von dem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und ihr Vater schweigt dazu, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig.6Hat aber ihr Vater an dem Tag, da er es hörte, ihr seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr vergeben, denn ihr Vater hat ihr seine Zustimmung versagt.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde gebunden ist oder durch ein unbedachtes Wort[1], mit dem sie sich verpflichtet hat, (1Sam 1,11)8und hört ihr Mann davon an irgendeinem Tag und schweigt dazu, so gelten die Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, sind gültig. (4Mo 30,12; 1Sam 1,23)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er davon hört, ihr seine Zustimmung versagt, so setzt er das Gelübde, das sie bindet, und das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hat, ausser Kraft, und der HERR wird ihr vergeben.10Ein Gelübde einer Witwe aber und einer Verstossenen, alles, wodurch sie sich verpflichtet hat, ist für sie gültig.11Hat sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,25)12und hat ihr Mann davon gehört und dazu geschwiegen, ihr also seine Zustimmung nicht versagt, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig. (4Mo 30,8)13Setzt aber ihr Mann sie an dem Tag, da er davon hört, ausser Kraft, so sind alle Gelübde und jede Verpflichtung zur Enthaltung, die über ihre Lippen gekommen sind, ungültig. Ihr Mann hat sie ausser Kraft gesetzt, und der HERR wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder ausser Kraft setzen.15Schweigt aber ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, so bestätigt er damit alle Gelübde oder alle Enthaltungen, die ihr obliegen. Er hat sie bestätigt, weil er an dem Tag, da er davon hörte, dazu geschwiegen hat.16Setzt er sie aber ausser Kraft, nachdem er davon gehört hat, so trägt er ihre Schuld.17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau, für einen Vater gegenüber seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters ist.
4.Mose 30
Lutherbibel 2017
1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Über Gelübde
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.