4.Mose 30

Elberfelder Bibel

1 Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2 Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4 Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5 und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6 Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7 Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8 und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10 Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11 Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12 und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13 Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14 Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15 Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16 Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17 Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.

4.Mose 30

Schlachter 2000

1 Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4 Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6 Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7 Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9 Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10 Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11 Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13 Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15 Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16 Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17 Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)

4.Mose 30

Zürcher Bibel

1 Und Mose sagte den Israeliten alles genau, wie der HERR es Mose geboten hatte.2 Und Mose redete zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR geboten hat:3 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung aufzuerlegen, soll er sein Wort nicht brechen. Ganz so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. (4Mo 6,2; Ri 11,35; Ps 50,14; Mt 14,9)4 Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und sich eine Enthaltung auferlegt im Haus ihres Vaters, solange sie ledig ist,5 und ihr Vater hört von dem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und ihr Vater schweigt dazu, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig.6 Hat aber ihr Vater an dem Tag, da er es hörte, ihr seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr vergeben, denn ihr Vater hat ihr seine Zustimmung versagt.7 Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde gebunden ist oder durch ein unbedachtes Wort[1], mit dem sie sich verpflichtet hat, (1Sam 1,11)8 und hört ihr Mann davon an irgendeinem Tag und schweigt dazu, so gelten die Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, sind gültig. (4Mo 30,12; 1Sam 1,23)9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er davon hört, ihr seine Zustimmung versagt, so setzt er das Gelübde, das sie bindet, und das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hat, ausser Kraft, und der HERR wird ihr vergeben.10 Ein Gelübde einer Witwe aber und einer Verstossenen, alles, wodurch sie sich verpflichtet hat, ist für sie gültig.11 Hat sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,25)12 und hat ihr Mann davon gehört und dazu geschwiegen, ihr also seine Zustimmung nicht versagt, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig. (4Mo 30,8)13 Setzt aber ihr Mann sie an dem Tag, da er davon hört, ausser Kraft, so sind alle Gelübde und jede Verpflichtung zur Enthaltung, die über ihre Lippen gekommen sind, ungültig. Ihr Mann hat sie ausser Kraft gesetzt, und der HERR wird ihr vergeben.14 Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder ausser Kraft setzen.15 Schweigt aber ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, so bestätigt er damit alle Gelübde oder alle Enthaltungen, die ihr obliegen. Er hat sie bestätigt, weil er an dem Tag, da er davon hörte, dazu geschwiegen hat.16 Setzt er sie aber ausser Kraft, nachdem er davon gehört hat, so trägt er ihre Schuld.17 Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau, für einen Vater gegenüber seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters ist.

4.Mose 30

Lutherbibel 2017

1 Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.2 Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4 Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5 und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6 Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7 Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8 und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9 Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11 Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12 und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13 Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14 Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15 Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16 hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.