3.Mose 12

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose:2 Rede zu den Söhnen Israel: Wenn eine Frau empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie sieben Tage ⟨lang⟩ unrein sein; wie in den Tagen der Absonderung[1] ihres Unwohlseins[2] wird sie unrein sein. (3Mo 5,3; 3Mo 15,19)3 Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Joh 7,22; Apg 15,1; Phil 3,5)4 Und sie soll 33 Tage im Blut der Reinigung ⟨daheim⟩bleiben. Nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (Lk 2,22)5 Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein wie bei ihrer Absonderung[3]. Und 66 Tage soll sie wegen des Blutes der Reinigung daheim bleiben.6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für einen Sohn oder eine Tochter erfüllt sind, soll sie ein einjähriges Lamm zum Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Begegnung.7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein vom Fluss ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kind.8 Und wenn ihre Hand das zu einem Schaf[4] Ausreichende nicht findet[5], soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie erwirken, und sie wird rein sein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; 3Mo 15,15; Lk 2,24)

3.Mose 12

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Mose und sprach:2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins. (3Mo 15,19; Hi 14,4; Hi 15,14; Hi 25,4; Ps 51,7; 1Tim 2,15)3 Und am achten Tag soll man das Fleisch der Vorhaut [des Knaben] beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 1,59; Lk 2,21; Joh 7,22; Röm 2,28; Gal 5,3; Phil 3,5; Kol 2,11)4 Und sie soll 33 Tage lang im Blut ihrer Reinigung daheimbleiben; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. (3Mo 15,25; Lk 2,22)5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein wie bei ihrer Absonderung [wegen der Monatsblutung], und sie soll 66 Tage lang daheimbleiben im Blut ihrer Reinigung. (3Mo 12,2)6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie zu dem Priester am Eingang der Stiftshütte ein einjähriges Lamm als Brandopfer bringen und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer. (3Mo 1,10; 3Mo 5,7; Lk 2,22)7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühnung erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8 Kann sie aber den Preis eines Schafes nicht aufbringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer, und der Priester soll für sie Sühnung erwirken, damit sie rein wird. (3Mo 5,7; 3Mo 14,21; Lk 2,24)

3.Mose 12

Zürcher Bibel

von Theologischer Verlag Zürich
1 Und der HERR sprach zu Mose:2 Sprich zu den Israeliten: Wenn eine Frau Mutter wird und einen Knaben gebärt, ist sie sieben Tage lang unrein. Wie in den Tagen ihrer monatlichen Blutung ist sie unrein. (3Mo 5,3)3 Und am achten Tag soll seine Vorhaut beschnitten werden. (1Mo 17,12; Lk 2,21)4 Und sie soll dreiunddreissig Tage warten während der Blutung der Reinigung: Sie darf nichts Heiliges berühren, und sie darf nicht zum Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind. (Lk 2,22)5 Gebärt sie aber ein Mädchen, ist sie zwei Wochen lang unrein wie bei ihrer monatlichen Regel, und sie soll sechsundsechzig Tage warten während der Blutung der Reinigung.6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, bei einem Sohn oder einer Tochter, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang des Zelts der Begegnung bringen.7 Und er soll es vor dem HERRN darbringen und für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist die Weisung für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebärt.8 Reichen ihre Mittel für ein Schaf aber nicht aus, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei Tauben nehmen, die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll für sie Sühne erwirken, dann wird sie rein. (3Mo 1,14; 3Mo 5,7; Lk 2,24; Lk 15,15)

3.Mose 12

Lutherbibel 2017

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:2 Rede mit den Israeliten und sprich: Wenn eine Frau empfängt und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat. (3Mo 15,19)3 Und am achten Tage soll man seine Vorhaut beschneiden. (1Mo 17,10; Lk 2,21; Joh 7,22)4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage wegen des Blutes ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung um sind.5 Gebiert sie aber ein Mädchen, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Tage hat, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben wegen des Blutes ihrer Reinigung.6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung für den Sohn oder für die Tochter um sind, soll sie dem Priester ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine Taube oder Turteltaube zum Sündopfer vor den Eingang der Stiftshütte.7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie entsühnen, so wird sie rein von ihrem Blutfluss. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen Knaben oder ein Mädchen gebiert.8 Vermag sie aber nicht ein Lamm aufzubringen, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester entsühnen, dass sie rein werde. (3Mo 5,7; Lk 2,24)