Verfahren bei Unreinheit, Veruntreuung und bei Verdacht auf Ehebruch
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Befiehl den Söhnen Israel, dass sie alle Aussätzigen und alle, die an einem Ausfluss leiden, und alle durch eine Leiche[1] Verunreinigten aus dem Lager hinausschicken! (3Mo 13,45; 3Mo 15,2; 4Mo 12,14; 4Mo 19,11)3Sowohl Mann als auch Frau sollt ihr hinausschicken, vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager unrein machen, in deren Mitte ich wohne. (3Mo 15,31; 5Mo 23,15)4Und die Söhne Israel taten so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose geredet hatte, so taten die Söhne Israel. (2Mo 12,50; 2Chr 26,21)5Und der HERR redete zu Mose und sprach:6Rede zu den Söhnen Israel: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine von all den Sünden der Menschen tun, sodass sie eine Untreue gegen den HERRN begehen, und dieser Mensch[2] schuldig wird, (3Mo 5,21)7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben; und der Schuldige[3] soll seine Schuld erstatten nach ihrer vollen Summe und soll ⟨noch⟩ ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist. (3Mo 5,5; 3Mo 5,16; Jos 7,19)8Und wenn der ⟨andere⟩ Mann keinen Löser hat, dem die Schuld erstattet werden kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag dem HERRN zugunsten des Priesters, ebenso wie der Widder der Versöhnung, womit der Priester[4] Sühnung für ihn erwirkt. – (3Mo 7,7)9Und jedes Hebopfer von allen heiligen Gaben[5] der Söhne Israel, die sie dem Priester darbringen, soll ihm gehören. (2Mo 29,28; 5Mo 12,26)10Ihm sollen eines jeden heilige Gaben[6] gehören; was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören. (2Mo 29,28)11Und der HERR redete zu Mose und sprach:12Rede zu den Söhnen Israel und sage zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes auf Abwege gerät und Untreue gegen ihn begeht, (2Mo 20,14)13und ein ⟨anderer⟩ Mann liegt bei ihr zur Begattung, und es bleibt[7] verborgen vor den Augen ihres Mannes, und sie hat sich im Verborgenen unrein gemacht, und es ist kein Zeuge gegen sie da, und sie ist nicht ertappt worden; (Spr 7,18; Hes 33,26)14und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich ⟨wirklich⟩ unrein gemacht; oder ⟨aber⟩ der Geist der Eifersucht kommt über ihn, und er wird eifersüchtig auf seine Frau, und sie hat sich nicht unrein gemacht:15Dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und ⟨als⟩ ihre Opfergabe ihretwegen ein zehntel Efa Gerstenmehl darbringen; er soll kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Erinnerungsspeisopfer, das Schuld in Erinnerung bringt. (3Mo 1,2)16Und der Priester soll sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.17Und der Priester nehme heiliges Wasser in einem Tongefäß; und der Priester nehme von dem Staub, der auf dem Fußboden der Wohnung ist und tue ihn in das Wasser.18Und der Priester stelle die Frau vor den HERRN und lasse das Haupthaar der Frau herabhängen und lege auf ihre Hände das Erinnerungsspeisopfer; es ist ein Speisopfer der Eifersucht; und das Fluch bringende Wasser der Bitterkeit soll in der Hand des Priesters sein.19Und der Priester soll sie beschwören und zu der Frau sprechen: Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du unter deinem Mann bist, nicht auf Abwege geraten bist in Unreinheit, dann bleibe unversehrt von diesem Fluch bringenden Wasser der Bitterkeit!20Wenn du aber, die du unter deinem Mann bist, auf Abwege geraten bist und dich unrein gemacht hast und ein Mann bei dir gelegen hat außer deinem ⟨eigenen⟩ Mann –21und ⟨so⟩ soll der Priester die Frau beschwören mit dem Schwur der Verfluchung[8]; und der Priester soll zu der Frau sprechen –: Dann mache der HERR dich zur Verfluchung und zum Schwur inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lässt,22und es komme dieses Fluch bringende Wasser in deine Eingeweide, um den Bauch anschwellen und die Hüfte schwinden zu lassen! Und die Frau soll sagen: Amen, Amen! (Ps 41,14)23Und der Priester soll diese Verfluchungen in ein Buch schreiben und sie in das Wasser der Bitterkeit ⟨hinein⟩ abwischen;24und er soll die Frau das Fluch bringende Wasser der Bitterkeit trinken lassen, damit das Fluch bringende Wasser zur Bitterkeit in sie kommt.25Und der Priester nehme aus der Hand der Frau das Speisopfer der Eifersucht und schwinge das Speisopfer vor dem HERRN und bringe es zum Altar;26und der Priester nehme eine Handvoll von dem Speisopfer als dessen Askara[9] und räuchere es auf dem Altar; und danach soll er die Frau das Wasser trinken lassen. (3Mo 2,2)27Und wenn er sie das Wasser hat trinken lassen, dann wird es geschehen, wenn sie sich unrein gemacht und Untreue begangen hat gegen ihren Mann, dass das Fluch bringende Wasser zur Bitterkeit in sie kommen wird, und ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden; und die Frau wird zum Fluch werden inmitten ihres Volkes. (Ps 109,18)28Wenn aber die Frau sich nicht unrein gemacht hat und rein ist, dann wird sie unversehrt bleiben und Samen empfangen.29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, die unter ihrem Mann ist, auf Abwege gerät und sich unrein macht (Hes 33,26)30oder wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf seine Frau, dann soll er die Frau vor den HERRN stellen, und der Priester soll ⟨mit⟩ ihr tun nach diesem ganzen Gesetz.31Und der Mann wird frei sein von Schuld; eine solche Frau aber soll ihre Schuld tragen. (Mt 1,19; Hebr 13,4)
1Und der HERR redete zu Mose und sprach:2Gebiete den Kindern Israels, dass sie jeden Aussätzigen aus dem Lager hinausschicken, und jeden, der einen Ausfluss hat, und jeden, der an einem Toten unrein geworden ist! (3Mo 13,45; 3Mo 15,2; 4Mo 9,6; 4Mo 9,10; 4Mo 12,14; 4Mo 19,11; 4Mo 31,19)3Sowohl Männer als auch Frauen sollt ihr hinausschicken; vor das Lager sollt ihr sie hinausschicken, damit sie nicht ihr Lager verunreinigen, da ich doch in ihrer Mitte wohne! (2Mo 25,8; 3Mo 26,12; 4Mo 12,10; 5Mo 23,14; Ps 5,5; Jes 12,6; 1Kor 5,7; 2Kor 6,16; Hebr 12,15; Offb 21,27)4Und die Kinder Israels machten es so und schickten sie vor das Lager hinaus; wie der HERR zu Mose geredet hatte, genau so machten es die Kinder Israels. (2Kön 7,3; 2Chr 26,21)
Bußgeld für Veruntreuung
5Und der HERR redete zu Mose und sprach:6Sage den Kindern Israels: Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht, wie die Menschen sie begehen, und gegen den HERRN Untreue verübt, sodass die betreffende Seele Schuld auf sich geladen hat, (3Mo 5,21)7so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben: Und zwar soll [der Betreffende] seine Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil davon dazufügen und es dem geben, an dem er schuldig geworden ist. (3Mo 5,5; 3Mo 5,16; 3Mo 5,24; Jos 7,19; Ps 32,5; Spr 28,13; Lk 19,8; 1Joh 1,9)8Ist aber kein nächster Blutsverwandter da, dem man die Schuld erstatten kann, so fällt die dem HERRN zu erstattende Schuld dem Priester zu, zusätzlich zu dem Widder der Versöhnung, mit dem man für ihn Sühnung erwirkt. (3Mo 5,25; 3Mo 7,7)9Ebenso soll jedes Hebopfer von allen heiligen [Gaben], welche die Kinder Israels dem Priester darbringen, ihm gehören; (2Mo 29,28; 3Mo 6,10; 3Mo 7,7; 3Mo 7,32; 4Mo 18,8; 4Mo 18,19)10ja, ihm sollen die heiligen [Gaben] eines jeden gehören; wenn jemand dem Priester etwas gibt, so gehört es ihm. (3Mo 7,29)
Das Gesetz des Eifersuchtsopfers
11Und der HERR redete zu Mose und sprach:12Sage den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn die Frau irgendeines Mannes sich vergeht und ihm untreu wird, (2Mo 20,14)13und es liegt jemand zur Begattung bei ihr, aber es bleibt vor den Augen ihres Mannes verborgen, weil sie sich im Geheimen verunreinigt hat, und es ist weder ein Zeuge gegen sie da noch ist sie ertappt worden; (Spr 7,19)14wenn dann der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, weil sie sich [tatsächlich] verunreinigt hat — oder wenn der Geist der Eifersucht über ihn kommt, sodass er auf seine Frau eifersüchtig wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat —, (4Mo 5,30; Spr 6,34; Hl 8,6)15so soll der Mann seine Frau zum Priester führen und um ihretwillen ein Opfer für sie bringen, ein Zehntel Epha Gerstenmehl. Er soll aber kein Öl daraufgießen noch Weihrauch darauftun; denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer des Gedenkens, damit der Schuld gedacht wird. (3Mo 5,11)16Und der Priester soll sie herbeiführen und vor den HERRN stellen. (4Mo 5,18; Jer 17,10)17Und der Priester soll heiliges Wasser nehmen in einem irdenen Gefäß; und der Priester soll Staub vom Boden der Wohnung nehmen und in das Wasser tun. (2Mo 30,18)18Dann soll der Priester die Frau vor den HERRN stellen und ihr Haar auflösen und das Speisopfer des Gedenkens, das ein Speisopfer der Eifersucht ist, auf ihre Hände legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben; (Jer 17,10; 1Kor 11,6; 1Kor 11,15; Hebr 4,12; Hebr 13,4)19und er soll die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: »Wenn kein Mann bei dir gelegen hat und wenn du, die du deinem Mann angehörst, nicht in Unreinheit abgewichen bist, so sollst du von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser unversehrt bleiben; (4Mo 5,21)20bist du aber abgewichen, obwohl du deinem Mann angehörst, und hast dich verunreinigt, indem jemand bei dir gelegen hat außer deinem Mann — (4Mo 5,12)21(und der Priester lasse dann die Frau den Schwur des Fluches schwören, und der Priester sage zu der Frau): Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur mitten unter deinem Volk, indem der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch anschwellen lasse! (Jos 6,26; 1Sam 14,24; Neh 10,29; Jer 29,22)22So soll nun dieses fluchbringende Wasser in deinen Leib eingehen, dass dein Bauch anschwillt und deine Hüfte schwindet!« Und die Frau soll sagen: Amen, Amen! (5Mo 27,15; Ps 37,5; Ps 109,18)23Dann soll der Priester diese Flüche auf eine Rolle schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen. (2Mo 17,14; Hi 31,35; Jer 17,1; Jer 17,13)24Und er soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringt und ihr zur Bitterkeit wird. (Sach 5,3)25Danach soll der Priester das Speisopfer der Eifersucht aus ihrer Hand nehmen und das Speisopfer vor dem HERRN weben und es zum Altar bringen. (3Mo 8,27)26Und er soll eine Handvoll von dem Speisopfer nehmen als Teil, der zum Gedenken bestimmt ist, und es auf dem Altar in Rauch aufsteigen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben. (3Mo 2,2; 3Mo 2,9; Hi 35,14)27Und wenn sie das Wasser getrunken hat, so wird, wenn sie unrein geworden ist und sich an ihrem Mann vergangen hat, das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr zur Bitterkeit werden, sodass ihr Bauch anschwellen und ihre Hüfte schwinden wird; und die Frau wird mitten unter ihrem Volk ein Fluch sein. (5Mo 28,37; 5Mo 29,21; Jes 65,15; Jer 24,9; Jer 29,18; Jer 29,22; Jer 42,18)28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern rein ist, so wird sie unversehrt bleiben, sodass sie Samen empfangen kann. (Hi 19,28; Ps 94,14; Ps 113,9; Dan 6,22)29Das ist das Gesetz der Eifersucht: Wenn eine Frau, obwohl sie ihrem Mann angehört, neben ihrem Mann ausschweift und sich verunreinigt, (4Mo 5,12)30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt. (4Mo 5,14)31Dann ist der Mann frei von Schuld; jene Frau aber hat ihre Schuld zu tragen. (3Mo 20,17; 3Mo 20,20; Hes 18,4; Hebr 13,4)
1Der HERR sprach zu Mose:2»Befiehl den Israeliten, jeden aus dem Lager zu schicken, der aussätzig ist, eine Hautkrankheit hat oder an einem Ausfluss leidet. Es darf auch niemand dableiben, der einen Toten berührt hat und dadurch unrein geworden ist.3Ganz gleich, ob es Männer oder Frauen sind, sie sollen das Lager verlassen, damit es nicht verunreinigt wird. Denn ich selbst wohne hier mitten unter euch!«4Die Israeliten gehorchten dem HERRN und schickten alle aus dem Lager, die nicht rein waren.
Rückgabe von fremdem Eigentum
5Der HERR sprach zu Mose:6»Ich gebe dir eine Anweisung, die für alle Israeliten gelten soll, ganz gleich ob Männer oder Frauen: Wer einen anderen Menschen auf irgendeine Weise betrügt, lehnt sich gegen mich, den HERRN, auf und macht sich schuldig.7Er soll sein Vergehen zugeben und alles zurückerstatten, was er dem anderen schuldet, ja sogar noch ein Fünftel des Wertes hinzufügen.8Wenn der Geschädigte aber inzwischen gestorben ist und keine Erben hat, die sein Eigentum an seiner Stelle zurücknehmen können, fällt es mir, dem HERRN, zu. Es soll den Priestern gehören, so wie der Schafbock, den der Priester für den Schuldigen opfern muss, damit ich seine Sünde vergebe.9-10Im Übrigen erhalten die Priester einen Anteil an allen Opfergaben, die von den Israeliten zum Heiligtum gebracht werden. Diese Anteile sollen allein den Priestern gehören.«
Bei Verdacht auf Ehebruch entscheidet Gott
11Der HERR befahl Mose:12»Sag den Israeliten: Angenommen, eine verheiratete Frau gerät auf Abwege. Sie wird ihrem Mann untreu13und schläft mit einem anderen. Niemand hat sie bei ihrer Schuld ertappt: Ihr Mann hat sie nicht gesehen, und auch sonst gibt es keine Zeugen.14Aber der Mann hat eine böse Ahnung. Die Eifersucht packt ihn, weil er meint, dass seine Frau ihn betrogen hat. Doch weiß er es nicht sicher, sie könnte auch unschuldig sein.15In einem solchen Fall soll der Mann seine Frau zum Priester bringen. Er soll für sie eine Opfergabe von eineinhalb Kilogramm Gerstenmehl mitnehmen. Das Mehl darf nicht mit Öl übergossen oder mit Weihrauch bestreut werden, denn es dient als Eifersuchtsopfer, das den Verdacht vor Gott bringt und verborgene Schuld aufdeckt.16Der Priester führt die Frau ins Heiligtum und lässt sie in die Gegenwart des HERRN treten.17Er füllt geweihtes Wasser in ein Tongefäß und streut Erde vom Boden des Heiligtums hinein.18Dann löst er das Haar der Frau und legt das Eifersuchtsopfer in ihre Hände. Er selbst hält das Wasser, das Fluch und Qual bringt.19Dann stellt der Priester die Frau unter Eid und sagt: ›Wenn du deinem Mann nicht untreu warst und nicht mit einem anderen geschlafen hast, soll dir dieses Wasser des Fluches und der Qual nichts anhaben.20Aber wenn du die Ehe gebrochen und als verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlafen hast,21-22dann soll der HERR dich bestrafen! Dieses fluchbringende Wasser wird in deine Eingeweide eindringen. Es wird dich unfruchtbar machen[1] und deinen Bauch anschwellen lassen. Mit Schrecken und Abscheu werden die Leute auf dich zeigen!‹ So warnt der Priester die Frau vor der drohenden Strafe. Und die Frau soll antworten: ›Amen, so soll es sein!‹23Dann schreibt der Priester den Fluch auf ein Blatt und taucht es in das Wasser, bis die Schrift sich auflöst.24Dieses Wasser muss die Frau später trinken, damit es in ihren Körper gelangt und der Fluch sie trifft.25Vorher nimmt der Priester das Eifersuchtsopfer aus ihren Händen. Er schwingt es vor dem heiligen Zelt hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll; dann geht er damit zum Altar.26Hier lässt er eine Handvoll Mehl zu meinem Gedenken in Rauch aufgehen. Schließlich gibt er der Frau das Wasser zu trinken.27Wenn sie schuldig ist und ihrem Mann untreu war, wird sie schwer erkranken. Das Wasser wird sie unfruchtbar machen und ihren Unterleib aufblähen. Voller Schrecken und Abscheu werden die Leute sich von ihr fernhalten.28Hat die Frau aber keine Schuld auf sich geladen, dann wird das Fluchwasser ihr nicht schaden, und sie wird weiter Kinder bekommen können.29-30Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.31Den Mann trifft in einem solchen Fall keine Schuld. Hat aber die Frau tatsächlich die Ehe gebrochen, muss sie die Folgen tragen.«
4.Mose 5
Menge Bibel
Entfernung der Unreinen aus dem Lager
1Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:2»Befiehl den Israeliten, daß sie alle Aussätzigen und alle mit einem Ausfluß Behafteten sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager entfernen;3sowohl Männer als Weiber sollt ihr hinausschaffen, vor das Lager hinaus sollt ihr sie schaffen, damit sie ihre Lager nicht verunreinigen, da doch ich in deren Mitte wohne.«4Da taten die Israeliten so und schafften sie vor das Lager hinaus; wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Israeliten.
Veruntreuungen und deren Sühne (nebst Anhang V.9-10)
5Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:6»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Mann oder ein Weib irgendeine von den mannigfachen Sünden begeht, wie Menschen sie zu begehen pflegen, so daß sie eine Veruntreuung gegen den HERRN verüben und der Betreffende dadurch eine Verschuldung auf sich lädt,7so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen, und der Betreffende soll das von ihm Veruntreute nach seinem vollen Wert zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags hinzufügen und es dem geben, an dem er sich verschuldet hat.8Wenn dieser Mann aber keinen nächsten Verwandten hat, dem der Ersatz geleistet werden könnte, so soll die Buße, die dem HERRN zu erstatten ist, dem Priester gehören, abgesehen von dem Sühnewidder, mittels dessen man[1] ihm Sühne erwirkt.9Ebenso soll jede Hebe von allen heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Priester bringen, diesem gehören.10Ihm sollen also die heiligen Gaben eines jeden gehören: was irgend jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.«
Eiferopfer und Fluchwasser bei einer des Ehebruchs verdächtigen Frau
11Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:12»Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn jemandes Ehefrau sich vergeht und ihrem Manne untreu wird,13so daß ein anderer fleischlichen Umgang mit ihr hat, ohne daß jedoch ihr Mann etwas davon weiß, und ihr tatsächlicher Ehebruch unentdeckt geblieben ist, auch kein Zeuge gegen sie da ist, weil man sie bei der Tat nicht ertappt hat,14es kommt nun aber der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau, die sich wirklich vergangen hat, eifersüchtig wird – oder auch es kommt der Geist der Eifersucht über den Mann, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, ohne daß sie sich tatsächlich vergangen hat –:15so soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und zugleich die ihrethalben erforderliche Opfergabe mitbringen, nämlich ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er kein Öl darübergießen und keinen Weihrauch darauftun, denn es ist ein Speisopfer der Eifersucht, ein Speisopfer der Offenbarung, das eine Verschuldung offenbar machen soll.16Hierauf soll der Priester sie herantreten lassen und sie vor den HERRN stellen.17Dann nehme der Priester heiliges Wasser in einem irdenen Gefäß; weiter nehme der Priester etwas von dem Staube, der auf dem Fußboden der Wohnung liegt, und tue es in das Wasser.18Dann lasse der Priester die Frau vor den HERRN treten, löse ihr das Haupthaar auf und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer auf die Hände – es ist ein Speisopfer der Eifersucht –; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand.19Sodann beschwöre sie der Priester und sage zu der Frau: ›Wenn kein (fremder) Mann dir beigewohnt hat und du, die du deinem Gatten angehörst, dich nicht vergangen und verunreinigt hast, so sollst du durch dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs unversehrt bleiben!20Wenn du dich aber, obgleich du deinem Gatten angehörst, vergangen und verunreinigt hast, so daß ein Mann außer deinem Gatten dir beigewohnt hat‹ –21es beschwöre also der Priester die Frau mit feierlicher Verfluchung und spreche so zu der Frau –, ›so mache der HERR dich zum abschreckenden Beispiel einer feierlichen Verfluchung inmitten deines Volkes, indem der HERR deine Hüften schwinden macht und deinen Leib anschwellen läßt;22und es möge dieses fluchbringende Wasser in deine Eingeweide dringen, so daß dein Leib anschwillt und deine Hüften schwinden!‹ Die Frau aber soll sagen: ›Ja, so geschehe es! Amen!‹23Dann schreibe der Priester diese Verfluchungen auf ein Blatt und wasche die Schrift wieder ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein.24Hierauf gebe er der Frau das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh.25Dann nehme der Priester der Frau das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe[2] das Speisopfer von dem HERRN und bringe es hin zum Altar;26dort nehme der Priester von dem Speisopfer eine Handvoll, nämlich den zum Duftopfer bestimmten Teil, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen; danach gebe er der Frau das Wasser zu trinken.27Hat er sie nun das Wasser trinken lassen, so wird, falls sie sich vergangen hat und ihrem Mann untreu gewesen ist, das fluchbringende Wasser zu bitterem Weh in sie eindringen: ihr Leib wird anschwellen, und ihre Hüften werden schwinden, und die Frau wird zum abschreckenden Beispiel einer Verfluchung inmitten ihres Volkes werden.28Wenn aber die Frau sich nicht verunreinigt hat, sondern schuldlos ist, so wird sie unversehrt bleiben und kann wieder Mutter von Kindern werden.«29Dies ist die Verordnung bezüglich der Eifersucht: Wenn eine Frau, die einem Ehemann angehört, sich vergeht und sich verunreinigt,30oder auch wenn über einen Mann der Geist der Eifersucht kommt, so daß er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den HERRN treten lassen, und der Priester soll genau nach dieser Verordnung mit ihr verfahren.31Der Mann soll dabei außer Schuld bleiben, eine solche Frau aber muß ihre Schuld büßen.
1Jahwe sagte zu Mose:2„Befiehl den Israeliten, dass sie alle aus dem Lager weisen, die an Aussatz oder Ausfluss leiden oder sich durch die Berührung einer Leiche unrein gemacht haben.3Das gilt für Männer und Frauen. Ihr sollt sie vor das Lager schicken, damit sie das Lager, in dem ich wohne, nicht verunreinigen.“4Die Israeliten machten es so und wiesen die Betroffenen vor das Lager hinaus, wie Jahwe es Mose angewiesen hatte.
Eigentumsvergehen
5Jahwe befahl Mose,6den Israeliten zu sagen: „Wenn ein Mann oder eine Frau irgendeine Sünde begeht – so wie die Menschen sie begehen und dadurch Jahwe untreu werden –, wird diese Person schuldig.7Dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Dann soll man voll erstatten, was man schuldig ist, und noch ein Fünftel hinzufügen. Man soll es dem geben, an dem man schuldig geworden ist.8Gibt es aber keinen nahen Verwandten,[1] dem man die Schuld zurückerstatten kann, dann gehört der erstattete Schuldbetrag Jahwe und fällt dem Priester zu, zusätzlich zu dem Schafbock, mit dem er Sühne für ihn erwirkt.9Und jede Abgabe von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören.10Jede heilige Gabe soll ihm gehören, was jemand dem Priester gibt, soll diesem gehören.“
Verdacht auf Ehebruch
11Jahwe befahl Mose,12den Israeliten zu sagen: „Wenn eine Ehefrau auf Abwege gerät und ihrem Mann untreu wird,13wenn sie also mit einem anderen Mann schläft und es bleibt ihrem Ehemann verborgen; sie bleibt unentdeckt, obwohl sie sich verunreinigt hat, es gibt keinen Zeugen und sie ist nicht ertappt worden;14und wenn dann ein Geist der Eifersucht über ihn kommt, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, weil sie sich wirklich verunreinigt hat, oder es kommt ein Geist der Eifersucht über ihn, dass er eifersüchtig auf seine Frau wird, obwohl sie sich nicht verunreinigt hat,15dann soll der Mann seine Frau zum Priester bringen und als Opfergabe für sie einen Liter Gerstenmehl mitbringen. Er darf kein Öl darauf gießen und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld aufdeckt.16Der Priester soll die Frau herantreten lassen und vor Jahwe stellen.17Er soll ein Tongefäß mit geweihtem Wasser nehmen und Staub vom Boden der Wohnung hineinstreuen.18Dann muss er die Frau vor Jahwe stellen. Er soll ihr das Haar auflösen und ihr das Erinnerungsopfer in die Hände legen, das Opfer der Eifersucht. Das bittere, fluchbringende Wasser soll der Priester in der Hand halten.19Dann soll er die Frau schwören lassen und zu ihr sagen: 'Wenn kein fremder Mann mit dir geschlafen hat und du deinen Mann nicht betrogen hast, dann bleibst du unversehrt von diesem bitteren, fluchbringenden Wasser.20Wenn du aber deinen Mann mit einem anderen betrogen hast, wenn du auf Abwege geraten bist und dich verunreinigt hast, wenn ein anderer als dein Mann mit dir geschlafen hat' –21jetzt soll der Priester die Frau unter einen Schwur der Selbstverfluchung stellen und zu ihr sagen – 'dann mache Jahwe dich zum Schwur- und Fluchwort in deinem Volk, indem Jahwe deine Hüfte einfallen und deinen Bauch anschwellen lässt.22Dieses fluchbringende Wasser soll in deine Eingeweide kommen, deinen Bauch anschwellen und deine Hüfte schwinden lassen.' Die Frau soll sprechen: 'Amen, Amen!'[2]23Danach soll der Priester diese Flüche auf ein Blatt schreiben und sie im bitteren Wasser abwaschen.24Er soll die Frau das bittere, fluchbringende Wasser trinken lassen, damit dieses Fluchwasser in sie eindringt und ihr bittere Schmerzen bereitet.25Dann soll der Priester aus der Hand der Frau das Eifersuchtsopfer nehmen, es vor Jahwe hin und her schwingen und zum Altar bringen.26Von diesem Opfer soll er eine Handvoll zum Verbrennen nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen. Danach soll er der Frau das Wasser zu trinken geben.27Wenn das geschehen ist, wird das Wasser in ihr wirken. Falls sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, wird das fluchbringende Wasser in sie eindringen und ihr bittere Schmerzen verursachen. Ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte einfallen. Die Frau wird zum Fluchwort in ihrem Volk werden.28Falls sich die Frau aber nicht verunreinigt hat und rein ist, wird sie unversehrt und fruchtbar bleiben.“29Das ist das Eifersuchtsgesetz für eine Frau, die ihren Mann betrügt und sich verunreinigt,30oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt und er eifersüchtig auf seine Frau wird, soll er sie vor Jahwe bringen und der Priester soll mit ihr nach diesem Gesetz verfahren.31Der Mann wird von Schuld frei sein, die Frau aber muss ihre Schuld tragen.