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5.Mose 23

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Ein Mann darf nicht die Frau seines Vaters nehmen und darf die Decke[1] seines Vaters nicht aufdecken. (3Mo 18,8; 5Mo 27,20) 

Zugehörigkeit zur Gemeinde des HERRN

2 Einer, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen. (3Mo 21,20; Jes 56,3) 3 Ein Bastard darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihm soll nicht in die Versammlung des HERRN kommen. – 4 Ein Ammoniter oder Moabiter darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen; auch die zehnte Generation von ihnen darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen, für ewig; (Esr 9,1; Kla 1,10; Hes 44,9) 5 deshalb, weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Weg, als ihr aus Ägypten zogt, und weil er[2] Bileam, den Sohn des Beor, aus Petor in Mesopotamien, gegen dich angeheuert hat, dich zu verfluchen. (4Mo 22,5; 5Mo 2,29) 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, und der HERR, dein Gott, wandelte dir den Fluch in Segen um; denn der HERR, dein Gott, hatte dich lieb. (4Mo 24,10; 5Mo 7,8; 2Sam 16,12; Mi 6,5) 7 Du sollst ihren Frieden und ihr Wohl nicht suchen alle deine Tage, für ewig. (Esr 9,12; Mt 5,43) 8 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen[3], denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist ein Fremder in seinem Land gewesen. (1Mo 25,25; 2Mo 22,20; 3Mo 19,34; 5Mo 10,19; 1Sam 30,11; Esr 9,1; Ob 1,10) 9 Kinder, die ihnen geboren werden, dürfen von ihnen in der dritten Generation[4] in die Versammlung des HERRN kommen. (Jes 56,3) 

Reinerhaltung des Kriegslagers

10 Wenn du gegen deine Feinde ins Kriegslager ausziehst, dann sollst du dich vor allem Bösen hüten: (Jos 6,18) 11 Wenn ein Mann unter dir ist, der durch einen Zufall der Nacht nicht rein ist, dann soll er nach draußen vor das Lager hinausgehen. Er darf nicht ins Lager hineinkommen. 12 Und es soll geschehen, beim Anbruch des Abends soll er sich im Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er ⟨wieder⟩ ins Lager kommen. (3Mo 15,16) 13 Und du sollst einen Platz außerhalb des Lagers haben, dahin kannst du hinausgehen⟨, um auszutreten⟩. 14 Und du sollst eine Schaufel bei deinem Gerät haben. Und es soll geschehen, wenn du dich draußen hinsetzt, so sollst du ⟨ein Loch⟩ damit graben und deine Ausscheidung wieder zudecken. 15 Denn der HERR, dein Gott, lebt[5] mitten in deinem Lager, um dich zu retten und deine Feinde vor dir dahinzugeben. Und dein Lager soll heilig sein, dass er nichts Anstößiges[6] unter dir sieht und sich von dir abwendet. (3Mo 26,12; 4Mo 5,3; Ps 78,65; Jes 12,6; Hab 1,13; Zef 3,17) 

Vorschriften über Sklaven, Huren, Zinsen, Gelübde und Fremdeigentum

16 Einen Sklaven, der sich vor seinem Herrn zu dir rettet, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Bei dir soll er wohnen, in deiner Mitte, an dem Ort, den er in einem deiner Tore erwählen wird, wo es ihn gut dünkt: du sollst ihn nicht unterdrücken. 18 Eine Geweihte[7] soll es unter den Töchtern Israel nicht geben, und ⟨auch⟩ einen Geweihten[8] soll es nicht unter den Söhnen Israel geben. (3Mo 19,29; 1Kön 14,24) 19 Du sollst keinen Hurenlohn und ⟨kein⟩ Hundegeld[9] in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgendein Gelübde; denn auch diese beiden sind ein Gräuel für den HERRN, deinen Gott. 20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, Zins für Geld, Zins für Speise, Zins für irgendeine Sache, die man gegen Zins ausleiht. (2Mo 22,24; Ps 15,5; Hes 18,8) 21 Dem Fremden magst du Zins auferlegen, aber deinem Bruder darfst du nicht Zins auferlegen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem Geschäft deiner Hand in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. (2Mo 22,24; 5Mo 14,29; 5Mo 15,3; Ps 15,5; Hes 18,8) 22 Wenn du für den HERRN, deinen Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht zögern, es zu erfüllen. Denn der HERR, dein Gott, wird es unbedingt von dir fordern, und Sünde würde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33) 23 Wenn du es aber unterlässt, ⟨etwas⟩ zu geloben, wird keine Sünde an dir sein. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33) 24 Was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und ausführen, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Mund geredet hast. (3Mo 27,2; Jos 9,18; Ps 50,14; Ps 66,13; Spr 20,25; Mt 5,33) 25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, dann magst du Trauben essen nach Herzenslust[10], ⟨bis⟩ du satt bist; in dein Gefäß aber darfst du nichts tun. 26 Wenn du in das Getreide⟨feld⟩ deines Nächsten kommst, dann darfst du Ähren mit deiner Hand abpflücken; aber die Sichel sollst du nicht über das Getreide deines Nächsten schwingen. (Mt 12,1) 

Elberfelder Bibel 2006, © 2006 by SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Witten/Holzgerlingen

5.Mose 23

Neue evangelistische Übersetzung

von Karl-Heinz Vanheiden
1 Ein Mann darf nicht eine Frau seines Vaters heiraten, denn damit entehrt[1] er seinen Vater. 

Wer zur Gemeinde Jahwes gehört

2 Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist. 3 Es darf auch kein Mischling aufgenommen werden, selbst in der zehnten Generation darf kein Nachkomme von ihm in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 4 Dasselbe gilt für einen Ammoniter oder Moabiter. Sie sind für immer von der Gemeinde Jahwes ausgeschlossen, selbst noch in der zehnten Generation. 5 Denn sie haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr von Ägypten kamt, und haben sogar Bileam Ben-Beor aus Petor in Mesopotamien gerufen, um dich zu verfluchen. 6 Doch Jahwe, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören und verwandelte den Fluch in Segen für dich, denn er hatte dich lieb. 7 Darum sollst du niemals ihr Wohl und Glück zu fördern suchen. 8 Edomiter oder Ägypter aber sollst du nicht verabscheuen, denn ein Edomiter ist dein Bruder, und in Ägypten hast du einmal als Fremder gelebt. 9 Ihre Kinder aus der dritten Generation dürfen in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden. 

Die Reinhaltung des Feldlagers

10 Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und ein Feldlager aufschlägst, dann hüte dich vor allem Bösen. 11 Wenn jemand infolge eines nächtlichen Vorfalls[2] nicht rein ist, muss er das Lager verlassen und sich draußen aufhalten. 12 Gegen Abend soll er sich dann in Wasser baden, und beim Untergang der Sonne darf er wieder ins Lager kommen. 13 Außerhalb vom Lager sollst du einen Platz haben, wo du austreten kannst. 14 Und bei deinem Gepäck musst du einen kleinen Spaten haben, damit du ein Loch graben kannst und deine Ausscheidung wieder bedeckst, wenn du dich draußen hingehockt hast. 15 Denn Jahwe, dein Gott, hält sich mitten in deinem Lager auf, um dich zu retten und dir deine Feinde auszuliefern. Darum muss dein Lager heilig sein, damit er bei dir nichts Anstößiges sieht und sich von dir abwendet. 

Flüchtige Sklaven

16 Wenn sich ein ausländischer Sklave zu dir flüchtet, sollst du ihn seinem Herrn nicht ausliefern. 17 Er soll in Freiheit bei dir an einem Ort wohnen dürfen, wo es ihm gefällt. Du darfst ihn nicht unterdrücken. 

Sakrale Prostitution

18 Unter den Frauen und Männern Israels darfst du keine Hurerei im Dienst irgendeines Gottes dulden. 19 Auch ins Haus deines Gottes Jahwe darfst du keinen Hurenlohn und kein Hundegeld[3] bringen, auch nicht, um ein Gelübde damit zu erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, verabscheut so etwas. 

Zinsen

20 Von deinem Bruder darfst du keine Zinsen nehmen, weder für Geld noch für Getreide oder sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. 21 Von einem Ausländer magst du Zinsen nehmen, nicht aber von deinem Bruder, damit Jahwe, dein Gott, dich in dem Land segnet, das du in Besitz nehmen wirst, und er deine Arbeit gelingen lässt. 

Gelübde

22 Wenn du Jahwe, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann sollst du es ohne Verzögerung erfüllen. Denn Jahwe, dein Gott, wird es sonst von dir einfordern und es wird dir als Sünde angelastet. 23 Wenn du es unterlässt, etwas zu geloben, wird dir keine Sünde angelastet. 24 Was über deine Lippen gegangen ist, musst du halten und tun, wie du es Jahwe, deinem Gott, freiwillig gelobt und mit deinem Mund ausgesprochen hast. 

Erlaubter Mundraub

25 Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, kannst du so viel Trauben essen, wie du willst, bis du satt bist. Aber du darfst nichts in ein Gefäß sammeln. 26 Wenn du in das Getreidefeld deines Nächsten kommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen, du darfst aber keine Sichel dabei benutzen. 

© 2025 by Karl-Heinz Vanheiden (Textstand 2025.06)
www.derbibelvertrauen.de