Verordnungen für das Opfer der roten Kuh und das Reinigungswasser
1Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron und sprach:2Dies ist die Ordnung des Gesetzes, das der HERR geboten hat, indem er sprach: Rede zu den Söhnen Israel, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, ohne Fehler, an der kein Makel ist, auf die ⟨noch⟩ kein Joch gekommen ist; (3Mo 1,3; 5Mo 21,3)3und ihr sollt sie dem Priester Eleasar übergeben, und er soll sie vor das Lager hinausführen, und man soll sie vor ihm schlachten.4Und der Priester Eleasar nehme ⟨etwas⟩ von ihrem Blut mit seinem Finger und sprenge von ihrem Blut siebenmal gegen die Vorderseite des Zeltes der Begegnung hin. (3Mo 4,6)5Und man soll die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut und ihr Fleisch und ihr Blut samt ihrem Mageninhalt[1] soll man verbrennen. (2Mo 29,14)6Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in den Brand der jungen Kuh werfen. (3Mo 14,4)7Und der Priester soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er in das Lager ⟨zurück⟩gehen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)8Und der sie verbrennt, soll seine Kleider mit Wasser waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)9Und ein reiner Mann soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und sie außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten[2], und sie soll für die Gemeinde der Söhne Israel aufbewahrt werden für das Wasser der Reinigung[3]; es ist eine Entsündigung. (4Mo 8,7; 4Mo 31,23; Hebr 9,13)10Und der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleider waschen, und er wird unrein sein bis zum Abend. Und es soll den Söhnen Israel und dem Fremden, der in ihrer Mitte weilt, zur ewigen Ordnung sein. (3Mo 11,25; 3Mo 16,28; 4Mo 19,21; Hebr 9,10)11Wer einen Toten berührt, die Leiche irgendeines Menschen[4], der wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)12Dieser soll sich am dritten Tag damit entsündigen, und am siebten Tag wird er rein sein; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten Tag, dann wird er am siebten Tag nicht rein sein. (3Mo 14,7; 4Mo 31,19)13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche[5] eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung des HERRN unrein gemacht; und diese Seele soll ausgerottet werden aus Israel. Weil das Wasser der Reinigung[6] nicht auf ihn gesprengt wurde, ist er unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)14Dies ist das Gesetz, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der in das Zelt geht, und jeder, der in dem Zelt ist, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein festgebundener Deckel ist, wird unrein sein. – (3Mo 11,32)16Und jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab berührt, wird sieben Tage unrein sein. (3Mo 21,1; 4Mo 5,2; 4Mo 6,6; 4Mo 9,6; Hes 39,12; Hes 44,26)17Und man soll für den Unreinen ⟨etwas⟩ von dem Staub des zur Entsündigung Verbrannten nehmen und lebendiges[7] Wasser darauf in ein Gefäß geben;18und ein reiner Mann soll ein Ysop⟨büschel⟩ nehmen und es in das Wasser eintauchen und soll ⟨etwas⟩ auf das Zelt sprengen und auf alle Gefäße und auf die Personen, die dort sind, und auf den, der die Knochen oder den Erschlagenen oder den Verstorbenen oder das Grab berührt hat. (Ps 51,9)19Und zwar soll der Reine den Unreinen am dritten Tag und am siebten Tag besprengen und ihn am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein. – (4Mo 31,24)20Und wenn jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, dann soll diese Seele ausgerottet werden aus der Mitte der Versammlung; denn er hat das Heiligtum des HERRN unrein gemacht; das Wasser der Reinigung[8] ist nicht auf ihn gesprengt worden, er ist unrein. (2Mo 30,33; 3Mo 15,31; 3Mo 17,16; 3Mo 22,4; 4Mo 9,13)21Das soll ihnen zur ewigen Ordnung sein. Und wer das Wasser der Reinigung[9] sprengt, soll seine Kleider waschen; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (2Mo 27,21; 4Mo 19,7)22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein sein; und wer[10] ihn berührt, wird unrein sein bis zum Abend. (3Mo 15,1; 4Mo 19,7; Hag 2,13)
1Jahwe sagte zu Mose und Aaron:2„Das ist die gesetzliche Anordnung,[1] die Jahwe erlassen hat: Sag den Israeliten, dass sie dir eine rote junge Kuh bringen, die ohne Fehler ist, an der sich kein Makel findet und die noch kein Joch getragen hat.3Übergebt sie dem Priester Eleasar. Der soll sie vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten.4Dann soll der Priester Eleasar mit dem Finger von ihrem Blut siebenmal etwas in Richtung auf die Vorderseite des Zeltes der Gottesbegegnung hin sprengen.5Anschließend soll man die junge Kuh vor seinen Augen verbrennen: Ihre Haut, ihr Fleisch, ihr Blut und den Inhalt ihres Magens soll man verbrennen.6In dieses Feuer hinein soll der Priester Zedernholz, Ysop[2] und Karmesinstoff[3] werfen.7Dann soll der Priester seine Kleidung waschen und seinen Körper in Wasser baden. Danach darf er ins Lager zurückgehen. Er wird aber bis zum Abend unrein bleiben.8Auch derjenige, der die Kuh verbrannt hat, soll seine Kleidung waschen und seinen Körper in Wasser baden. Auch er wird bis zum Abend unrein sein.9Jemand, der rein ist, soll dann die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Platz außerhalb vom Lager bringen. Dort soll die Asche für die Gemeinschaft der Israeliten aufbewahrt werden. Sie ist für das Reinigungswasser bestimmt. Es ist ein Sündopfer.10Derjenige, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, soll seine Kleidung waschen. Er wird bis zum Abend unrein sein.
Das Folgende soll eine immerwährende Ordnung für die Israeliten sein und für die Fremden bei ihnen:11Wer einen Toten berührt, den Leichnam eines Menschen, wird für sieben Tage unrein sein.12Am dritten Tag soll er sich mit diesem Wasser entsündigen und wird dann am siebten Tag rein sein. Wenn er das nicht tut, wird er auch am siebten Tag nicht rein werden.13Jeder, der einen Toten berührt, die Leiche eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, hat die Wohnung Jahwes unrein gemacht. Er soll aus Israel beseitigt werden. Weil das Reinigungswasser nicht auf ihn gesprengt wurde, ist und bleibt er unrein.14Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der dieses Zelt betritt, und jeder, der sich darin befindet, wird für sieben Tage unrein sein.15Jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel festgebunden ist, wird unrein sein.16Und jeder, der auf dem freien Feld einen berührt, der mit dem Schwert erschlagen wurde, oder einen Verstorbenen oder die Knochen eines Menschen oder ein Grab, wird für sieben Tage unrein sein.17Um die Unreinheit zu beseitigen, nehmt ihr etwas Asche des verbrannten Sündopfers in ein Gefäß und gießt frisches Wasser darüber.18Dann soll ein reiner Mann ein Ysopbüschel in die Hand nehmen, ihn in das Wasser eintauchen und damit das Zelt, die Gefäße und die Menschen, die dort gewesen sind, besprengen, auch die Person, die die Knochen oder den Erschlagenen, den Verstorbenen oder das Grab berührt hat.19Ein Reiner soll den Unreinen am dritten und am siebten Tag besprengen und ihn so entsündigen. Dieser soll seine Kleidung waschen und sich in Wasser baden. Am Abend wird er dann rein sein.20Wenn aber jemand unrein wird und sich nicht entsündigt, ein solcher Mensch muss von der Gemeinschaft beseitigt werden, denn er hat das Heiligtum Jahwes unrein gemacht. Es ist kein Reinigungswasser auf ihn gesprengt worden. Er ist unrein.21Das soll eine immerwährende Ordnung für sie sein. Auch der, der das Reinigungswasser versprengt hat, soll seine Kleidung waschen. Und wer mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein.22Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein sein, und wer einen Unreinen berührt, wird bis zum Abend unrein sein.“