1Und es traten herzu die Familienoberhäupter[1] von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel, (4Mo 26,29; 4Mo 27,1; 4Mo 27,2)2und sagten: Der HERR hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7)3Werden sie nun einem von den Söhnen der ⟨anderen⟩ Stämme der Söhne Israel als Frauen ⟨zuteil⟩, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.4Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[2] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)5Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des HERRN und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht. (4Mo 27,7)6Dies ist das Wort, das der HERR betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie ⟨einem aus⟩ der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden, (1Chr 23,22)7damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)8Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen9und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)10So wie der HERR dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads. (2Mo 12,50; 4Mo 1,54)11Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil. (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12⟨Männern⟩ aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters. (Jos 17,14)13Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der HERR in den Steppen[3] von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)
1Daraufhin kamen die führenden Männer der Sippe Gilead – die Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, die von Josef abstammen – zu Mose und den Stammesfürsten der israelitischen Stämme (4Mo 21,1)2und trugen eine Bitte vor: »Herr, der HERR hat dich beauftragt, das Land durch das Los unter den Israeliten zu verteilen. Du hast von ihm die Anweisung erhalten, das Erbe unseres Stammesbruders Zelofhad seinen Töchtern zu geben.3Wenn jedoch eine von ihnen einen Mann aus einem anderen israelitischen Stamm heiratet, geht ihr Erbbesitz unserem Stamm verloren. Er wird dann dem Stamm gehören, in den sie einheiratet. Auf diese Weise verlieren wir ein Stück vom Grundbesitz unseres Stammes.4Wenn dann das Erlassjahr für die Israeliten kommt, wird ihr Erbbesitz endgültig dem Stamm, in den sie eingeheiratet hat, zufallen und dem Stamm unserer Vorfahren für immer verloren gehen.«5Da gab Mose den Israeliten folgende Vorschrift des HERRN: »Die Männer des Stammes Josef haben recht.6Bezüglich der Töchter von Zelofhad ordnet der HERR Folgendes an: ›Sie dürfen nur Männer aus ihrem eigenen Stamm heiraten.7Von dem ererbten Grundbesitz darf nichts von einem Stamm an einen anderen übergehen, denn das Erbe eines jeden Stammes unter den Israeliten soll erhalten bleiben.8Die Töchter aus den Stämmen Israels, die Grundbesitz erben, müssen innerhalb ihres eigenen Stammes heiraten, damit alle israelitischen Männer ihren Grund und Boden aus dem Besitz ihrer Vorfahren erben. (1Chr 23,22)9Kein ererbter Grundbesitz darf von einem Stamm an einen anderen übergehen. Jeder Stamm Israels muss sein ihm zugewiesenes Erbe an Land behalten.‹«10Die Töchter von Zelofhad befolgten die Anweisungen, die der HERR Mose gegeben hatte.11Alle – Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa – heirateten die Söhne ihrer Onkel, (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12die Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs, waren. Auf diese Weise verblieb ihr Erbbesitz beim Stamm ihrer Vorfahren.13Dies sind die Gebote und Gesetze, die der HERR den Israeliten in den Ebenen von Moab am Jordan, gegenüber von Jericho, durch Mose gab. (3Mo 7,38; 3Mo 27,34)