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4.Mose 29

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag

Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest

1 Und im siebten Monat, am Ersten des Monats, sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun; ein Tag des ⟨Horn⟩blasens soll es für euch sein. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35; Neh 8,2) 2 Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten zum wohlgefälligen Geruch[1] für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; (3Mo 1,3; Esr 3,6) 3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[2] mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock[3] als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken; (4Mo 28,15) 6 außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum wohlgefälligen Geruch[4], ein Feueropfer für den HERRN. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26; 4Mo 15,4) 7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch[5] demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch[6]: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; (3Mo 1,3) 9 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[7] mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 ⟨und⟩ einen Ziegenbock[8] als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. (3Mo 23,33) 12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun, und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. (3Mo 23,7; 4Mo 29,35) 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[9] für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein; (3Mo 1,3) 14 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt[10] mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock[11] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. (4Mo 28,15) 17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 18 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock[12] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. 20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Ziegenbock[13] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. 23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock[14] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. 26 Und am fünften Tag neun Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 27 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 und einen Ziegenbock[15] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag acht Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 30 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 und einen Ziegenbock[16] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag sieben Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 33 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 und einen Ziegenbock[17] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. (4Mo 29,1; Joh 7,37) 36 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch[18] für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler; 37 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu dem Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 und einen Ziegenbock[19] als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer. 39 Das sollt ihr bei euren Festtagen[20] dem HERRN opfern, außer euren Gelübden und euren freiwilligen Gaben an Brandopfern und an Speisopfern[21] und an Trankopfern und an Heilsopfern[22]. (3Mo 23,38; 4Mo 28,2; Esr 3,4) 

Elberfelder Bibel 2006, © 2006 by SCM R.Brockhaus in der SCM Verlagsgruppe GmbH, Witten/Holzgerlingen

4.Mose 29

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag

Die Opfer für das Fest der Posaunen

1 Am ersten Tag des siebten Monats[1] sollt ihr das Fest der Posaunen feiern. An diesem Tag sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. (4Mo 28,26) 2 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, das dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige, fehlerlose Lämmer. 3 Dazu feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer, und zwar drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder 4 und einen Krug[2] zu jedem der sieben Lämmer; 5 außerdem einen Ziegenbock als Sündopfer, um Wiedergutmachung für euch zu schaffen. 6 Diese besonderen Opfer sollen – zusätzlich zu den Monatsanfangsopfern sowie den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern – in der vorgeschriebenen Weise als Opfer auf dem Altar verbrannt werden. Solche Opfer gefallen dem HERRN. (4Mo 28,3) 

Die Opfer für den Versöhnungstag

7 Am zehnten Tag des siebten Monats[3] sollt ihr eine weitere heilige Versammlung einberufen. An diesem Tag sollt ihr fasten und alle Arbeit ruhen lassen. (3Mo 16,29; 3Mo 23,26) 8 Ihr sollt ein Brandopfer darbringen, wie es dem HERRN gefällt: einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein. 9 Diese Opfer sollen begleitet sein von Speiseopfern aus feinem, mit Öl vermischtem Mehl – drei Krug zu dem Stier, zwei Krug zu dem Widder und 10 ein Krug[4] zu jedem der sieben Lämmer. 11 Außerdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen, und zwar zusätzlich zu dem Sündopfer der Wiedergutmachungszeremonie[5]. Führt daneben auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durch. (3Mo 16,1) 

Die Opfer für das Laubhüttenfest

12 Am 15. Tag des siebten Monats[6] sollt ihr eine heilige Versammlung einberufen und eure Arbeit ruhen lassen. Ihr sollt sieben Tage lang ein Fest zur Ehre des HERRN feiern. (3Mo 23,33; 5Mo 16,13) 13 Verbrennt dabei Folgendes als Opfer, das dem HERRN gefällt, auf dem Altar: 13 junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer. Die Tiere müssen fehlerlos sein. 14 Außerdem feines, mit Öl vermischtes Mehl als Speiseopfer – drei Krug zu jedem der 13 Stiere, zwei Krug zu jedem der beiden Widder 15 und ein Krug[7] für jedes der 14 Lämmer. 16 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 17 Am zweiten Tag sollt ihr zwölf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige Lämmer opfern. Die Tiere müssen fehlerlos sein. 18 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 19 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und zusätzlich auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,3) 20 Am dritten Tag des Festes sollt ihr elf junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern. 21 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 22 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. (4Mo 28,15) 23 Am vierten Tag des Festes sollt ihr zehn junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern. 24 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 25 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 26 Am fünften Tag des Festes sollt ihr neun junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern. 27 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 28 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 29 Am sechsten Tag des Festes sollt ihr acht junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern. 30 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 31 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 32 Am siebten Tag des Festes sollt ihr sieben junge Stiere, zwei Widder und 14 einjährige, fehlerlose Lämmer opfern. 33 Jedes dieser Stier-, Widder- und Lammopfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 34 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung abhalten und eure Arbeit ruhen lassen. (3Mo 23,36) 36 Als Brandopfer, als Opfer, das dem HERRN gefällt, sollt ihr einen jungen Stier, einen Widder und sieben einjährige Lämmer auf dem Altar verbrennen. Die Tiere müssen fehlerlos sein. 37 Jedes dieser Opfer soll von dem vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer begleitet sein. 38 Dazu sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer darbringen und darüber hinaus auch die täglichen Brandopfer mit den dazugehörigen Speise- und Trankopfern durchführen. 39 Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar zusätzlich zu euren Brand-, Speise-, Trank- oder Friedensopfern, die ihr aufgrund von Gelübden oder als freiwillige Opfer darbringt.‹« (3Mo 23,2; 2Chr 31,3; Esr 3,5) 

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