2.Mose 22

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Falls der Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen wird, sodass er stirbt, so ist es ihm[1] keine Blutschuld. (Jer 2,34)2 Falls aber die Sonne über ihm aufgegangen ist, ist es ihm[2] Blutschuld. Er[3] muss zurückerstatten. Falls er nichts hat, soll er für den ⟨Wert des⟩ von ihm Gestohlenen verkauft werden.3 Falls das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Rind oder ein Esel oder ein Schaf, so soll er das Doppelte erstatten[4]. (2Mo 21,34; Jes 40,2)4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt[5] und seinem Vieh ⟨dabei⟩ freien Lauf lässt, sodass es auf dem Feld eines anderen weidet, dann soll er vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weinbergs erstatten[6].5 Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp erreicht, sodass ein Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das Feld verzehrt wird, so muss der zurückerstatten, der den Brand angezündet hat. (3Mo 5,20)6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Haus dieses Mannes gestohlen – falls der Dieb gefunden wird, soll er das Doppelte erstatten[7].7 Falls jedoch der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, ⟨damit man erfährt,⟩ ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.8 Bei jedem Fall von Veruntreuung[8] an Rind, Esel, Schaf oder Kleidung, bei allem Verlorenen, von dem er[9] sagt: Das ist es!, soll die Sache der beiden vor Gott kommen. Wen Gott schuldig erklärt, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten[10].9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Tier in Verwahrung gibt, und es stirbt oder bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder wird weggeführt, ⟨und⟩ niemand sieht es,10 dann soll ein Schwur beim HERRN zwischen ihnen beiden sein[11], ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. Dann soll sein Besitzer[12] es annehmen, und jener braucht nichts zu erstatten[13]. (Hebr 6,16)11 Falls es ihm jedoch wirklich gestohlen worden ist, soll er es seinem Besitzer erstatten.12 Falls es ⟨aber⟩ zerrissen worden ist, soll er es als Beweis herbeibringen; er braucht das Zerrissene nicht zu erstatten[14]. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand von seinem Nächsten ⟨ein Stück Vieh⟩ leiht, und es bricht sich ⟨einen Knochen⟩ oder stirbt – falls sein Besitzer nicht dabei war, muss er es erstatten[15];14 falls sein Besitzer dabei war, braucht er es nicht zu erstatten[16]. Falls es gemietet war, geht es auf den Mietpreis[17].15 Wenn jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt[18] ist, und liegt bei ihr, muss er sie sich gegen das Heiratsgeld zur Frau erwerben. (1Mo 34,12; 5Mo 22,29)16 Falls sich ihr Vater hartnäckig weigert, sie ihm zu geben, soll er Geld abwiegen nach dem Heiratsgeld für Jungfrauen.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. – (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3)18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. – (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert[19], außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden. (2Mo 20,3; 2Mo 34,15; 3Mo 17,7; 4Mo 25,1; 5Mo 13,2; 5Mo 17,2; 2Kön 23,20; 2Chr 15,13)20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2Mo 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5)21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ⟨muss⟩, ihr Geschrei gewiss erhören, (5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Jak 5,4)23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. – (Spr 22,23; Kla 5,3)24 Falls du ⟨einem aus⟩ meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. – (3Mo 25,35; 5Mo 23,21; Neh 5,7)25 Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (Hes 18,7)26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ⟨sonst⟩ liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. – (5Mo 24,10; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Am 2,8)27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2Sam 16,5; 1Kön 2,8; Pred 10,20; Apg 23,5)28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. (2Mo 23,16)29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind ⟨und⟩ deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. – (2Mo 13,2; 3Mo 22,27; 5Mo 15,19)30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3Mo 7,24; 3Mo 11,44; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)

2.Mose 22

Neues Leben. Die Bibel

von SCM Verlag
1 Wird ein Dieb bei einem Einbruch ertappt und dabei getötet, gilt der Täter nicht als Mörder. (4Mo 35,26)2 War es zur Tatzeit aber schon hell, trägt er die Schuld am Mord. Ein Dieb muss für das, was er gestohlen hat, Ersatz leisten. Kann er es nicht, soll der Dieb als Sklave verkauft und die Schuld durch den Erlös bezahlt werden. (2Mo 21,2)3 Wenn jemand einen Ochsen, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege stiehlt und das Tier noch lebend bei ihm gefunden wird, soll der Dieb doppelten Ersatz leisten. (Spr 6,31; Jer 2,26; Joh 12,6)4 Lässt jemand seine Tiere auf seinem Feld oder seinem Weinberg weiden und sie dabei frei herumlaufen, sodass sie den Acker eines anderen abweiden, muss der Besitzer des Tieres den Schaden mit dem besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. (2Mo 21,34)5 Wenn Feuer auf eine Dornenhecke übergreift und dadurch Garben, Getreide oder sogar ein ganzes Feld verbrennen, soll derjenige, der das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung gibt und sie aus dessen Haus gestohlen werden; dann muss der Dieb, wenn er ergriffen wird, das Gestohlene zweifach ersetzen. (3Mo 5,20)7 Wird der Dieb jedoch nicht ergriffen, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, damit man herausfindet, ob nicht er den Besitz des anderen unterschlagen hat. (2Mo 21,6; 5Mo 17,8; 5Mo 19,17)8 Wenn sich zwei Menschen um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege, ein Kleidungsstück oder sonst einen Gegenstand streiten – von dem der eine behauptet, er sei ihm abhandengekommen – soll diese Angelegenheit vor Gott gebracht werden. Derjenige, den Gott für schuldig erklärt, soll dem anderen doppelten Ersatz leisten. (5Mo 25,1)9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, einen Ochsen, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier anvertraut und das Tier stirbt, wird verletzt oder gestohlen, ohne dass es Zeugen gibt,10 soll der Betreffende vor Gott einen Eid über seine Unschuld ablegen. Der Besitzer des Tieres muss dies dann akzeptieren und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.11 Ist ihm das Tier aber tatsächlich gestohlen worden, muss er dem Besitzer Schadenersatz leisten.12 Wurde es dagegen von einem wilden Tier gerissen, muss er den Kadaver als Beweis bringen; in diesem Fall muss er dem Besitzer keinen Schadenersatz leisten. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand ein Tier von einem anderen leiht und es verletzt oder getötet wird, so muss er es ersetzen – sofern der Besitzer nicht dabei war.14 War der Besitzer jedoch dabei, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Schaden im Mietpreis eingeschlossen.15 Wenn ein Mann eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den üblichen Brautpreis bezahlen und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Falls ihr Vater sich jedoch weigert, sie ihm zur Frau zu geben, soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.17 Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,27; 5Mo 18,10)18 Wer Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, soll hingerichtet werden. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15)19 Wer einem anderen Gott als dem HERRN opfert, soll hingerichtet[1] werden. (2Mo 32,8; 2Mo 34,15)20 Ausländer sollt ihr nicht unterdrücken oder bedrängen. Denkt daran, dass ihr selbst Ausländer in Ägypten gewesen seid. (3Mo 19,33)21 Unterdrückt auch keine Waisen und Witwen. (5Mo 24,17)22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir schreien, werde ich ihren Hilferuf erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten lassen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.24 Wenn ihr einem Bedürftigen aus meinem Volk Geld leiht, dann verlangt keine Zinsen von ihm wie ein Geldverleiher. (3Mo 25,35; 5Mo 23,20)25 Wenn ihr den Mantel eines anderen als Pfand nehmt, sollt ihr ihn bis zum Einbruch der Nacht zurückgeben. (5Mo 24,6)26 Denn er braucht den Mantel, um sich in der Nacht zuzudecken und zu wärmen; worin sollte er sonst schlafen? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.27 Ihr sollt Gott nicht lästern und eine führende Persönlichkeit eures Volkes nicht verfluchen.[2] (3Mo 24,15; Apg 23,5)28 Den ersten Ertrag eures Getreides und eures Weins dürft ihr nicht zurückhalten. Ihr sollt mir eure erstgeborenen Söhne geben[3]; (2Mo 13,2; 2Mo 23,16; 2Mo 34,20; 5Mo 26,2)29 genauso wie die Erstgeburten eurer Rinder, eurer Schafe und Ziegen. Lasst das neugeborene Tier sieben Tage lang bei seiner Mutter und gebt es mir am achten Tag. (1Mo 17,12; 3Mo 12,3; 3Mo 22,27)30 Ihr seid mir heilig. Deshalb sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem wilden Tier auf dem Feld gerissen wurde. Werft den Kadaver stattdessen den Hunden vor. (2Mo 19,6; 3Mo 7,24; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8)