1Und es traten herzu die Familienoberhäupter[1] von der Sippe der Söhne des Gilead, des Sohnes des Machir, des Sohnes des Manasse, aus den Sippen der Söhne Josefs; und sie redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Väter der Söhne Israel, (4Mo 26,29; 4Mo 27,1; 4Mo 27,2)2und sagten: Der HERR hat meinem Herrn befohlen, den Söhnen Israel das Land durchs Los als Erbteil zu geben; und meinem Herrn ist von dem HERRN befohlen worden, das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern zu geben. (4Mo 26,55; 4Mo 27,7)3Werden sie nun einem von den Söhnen der ⟨anderen⟩ Stämme der Söhne Israel als Frauen ⟨zuteil⟩, dann wird ihr Erbteil dem Erbteil unserer Väter entzogen und zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und dem Los unseres Erbteils wird es entzogen werden.4Und ⟨auch⟩ wenn das Jobel⟨jahr⟩[2] der Söhne Israel kommt, wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes hinzugefügt werden, dem sie ⟨dann⟩ angehören werden; und ihr Erbteil wird dem Erbteil des Stammes unserer Väter entzogen werden. (3Mo 25,8)5Da befahl Mose den Söhnen Israel nach der Anweisung des HERRN und sagte: Der Stamm der Söhne Josef redet recht. (4Mo 27,7)6Dies ist das Wort, das der HERR betreffs der Töchter Zelofhads geboten hat, indem er sprach: Sie mögen dem, der in ihren Augen gut ist, als Frauen zuteilwerden; nur sollen sie ⟨einem aus⟩ der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frauen zuteilwerden, (1Chr 23,22)7damit nicht ein Erbteil der Söhne Israel von Stamm zu Stamm übergeht; denn die Söhne Israel sollen jeder am Erbteil des Stammes seiner Väter festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)8Und jede Tochter, die ein Erbteil aus den Stämmen der Söhne Israel besitzt, soll einem aus der Sippe des Stammes ihres Vaters als Frau zuteilwerden, damit die Söhne Israel ⟨ihr Erbteil⟩, jeder das Erbteil seiner Väter, besitzen9und nicht ein Erbteil von einem Stamm auf einen anderen Stamm übergehe. Denn die Stämme der Söhne Israel sollen jeder an seinem Erbteil festhalten. (Jos 24,28; 1Sam 26,19; 1Kön 21,3)10So wie der HERR dem Mose geboten hatte, so machten es die Töchter Zelofhads. (2Mo 12,50; 4Mo 1,54)11Und Machla, Tirza und Hogla und Milka und Noa, die Töchter Zelofhads, wurden den Söhnen ihrer Onkel als Frauen zuteil. (4Mo 26,33; 4Mo 27,1)12⟨Männern⟩ aus den Sippen der Söhne Manasse, des Sohnes des Josef, wurden sie als Frauen zuteil. Und so verblieb ihr Erbteil bei dem Stamm der Sippen ihres Vaters. (Jos 17,14)13Das sind die Gebote und die Rechtsbestimmungen, die der HERR in den Steppen[3] von Moab am Jordan von Jericho den Söhnen Israel durch Mose geboten hat. (3Mo 27,34; 4Mo 22,1)
4.Mose 36
Lutherbibel 2017
Zum Erbrecht der Töchter
1Und die Häupter der Sippen der Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Söhne Josef[1], traten heran und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den Häuptern der Sippen Israels, (4Mo 27,1)2und sprachen: Der HERR hat geboten meinem Herrn, dass man das Land den Israeliten durch das Los zum Erbteil geben sollte. Auch wurde ihm geboten von dem HERRN, dass man das Erbteil Zelofhads, unseres Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4Mo 26,55)3Wenn diese jemand aus den Stämmen der Israeliten zur Frau nimmt, so wird das Erbteil unserer Väter weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie einheiraten; also wird das Los unseres Erbteils verringert.4Wenn denn nun das Erlassjahr der Israeliten kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, in den sie eingeheiratet haben; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter um das verringert, was sie haben. (3Mo 25,10)5Mose gebot den Israeliten nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Söhne Josef hat recht geredet.6Dies ist’s, was der HERR gebietet über die Töchter Zelofhads: Lass sie heiraten, wie es ihnen gefällt; nur sollen sie heiraten in ein Geschlecht aus dem Stamm ihres Vaters,7damit nicht die Erbteile der Israeliten von einem Stamm an den andern fallen; denn ein jeder unter den Israeliten soll festhalten an dem Erbe des Stammes seiner Väter.8Und alle Töchter, die Erbteil erlangen unter den Stämmen Israels, sollen heiraten einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, damit ein jeder unter den Israeliten das Erbe seiner Väter behalte9und nicht ein Erbteil von einem Stamm an den andern falle, sondern ein jeder soll festhalten an seinem Erbe unter den Stämmen Israels.10Wie der HERR es Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelofhads,11Machla, Tirza, Hogla, Milka und Noa, und heirateten die Söhne ihrer Oheime (4Mo 26,29)12aus den Geschlechtern der Nachkommen Manasses, des Sohnes Josefs. Also blieb ihr Erbteil bei dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters.13Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR durch Mose den Israeliten gebot in den Steppen Moabs gegenüber Jericho.