Josua 20

Elberfelder Bibel

1 Und der HERR redete zu Josua:2 Rede zu den Söhnen Israel: Bestimmt für euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe, (2Mo 21,13; 4Mo 35,6)3 damit dorthin ein Totschläger fliehen ⟨kann⟩, der jemanden aus Versehen, unabsichtlich, erschlagen hat[1]! Sie sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.4 Und er soll in eine von diesen Städten fliehen und am Eingang des Stadttores stehen und vor den Ohren der Ältesten jener Stadt seine Sache vorbringen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, damit er bei ihnen wohnt.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, dann sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich[2] erschlagen und hat ihn vorher[3] nicht gehasst.6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, bis zum Tod des Hohen Priesters, der in jenen Tagen sein wird. Dann mag der Totschläger zurückkehren und in seine Stadt und in sein Haus gehen, in die Stadt, aus der er geflohen ist. –7 Und sie heiligten Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda. (Jos 15,13; Jos 19,36; Jos 21,21; Jos 24,1; Ri 9,1; 1Kön 12,1)8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, in der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramot in Gilead, aus dem Stamm Gad, und Golan in Baschan, aus dem Stamm Manasse. (5Mo 4,43; Jos 21,27; Jos 21,36; Jos 21,38; 2Kön 8,28)9 Das waren die bestimmten Städte[4] für alle Söhne Israel und für den Fremden, der in ihrer Mitte weilte, dass dorthin jeder fliehen konnte, der jemanden aus Versehen erschlagen hatte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers starb, bevor er vor der Gemeinde gestanden hatte. (4Mo 35,1)

Josua 20

Lutherbibel 2017

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach:2 Sage den Israeliten: Bestimmt unter euch Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe. (4Mo 35,9)3 Dahin kann ein Totschläger fliehen, der jemand aus Versehen und ohne Vorsatz erschlägt, damit sie euch eine Freistatt sind vor dem Bluträcher.4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, soll draußen vor dem Stadttor stehen bleiben und vor den Ältesten der Stadt seine Sache vorbringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, bei ihnen zu wohnen.5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er ohne Vorsatz seinen Nächsten erschlagen hat und ihm vorher nicht feind gewesen ist.6 So soll er in der Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester gestorben ist, der zu jener Zeit im Amt sein wird. Dann darf der Totschläger zurückkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.7 Da weihten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naftali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjat-Arba – das ist Hebron – auf dem Gebirge Juda;8 und jenseits des Jordans, im Osten von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene im Gebiet des Stammes Ruben und Ramot in Gilead im Gebiet des Stammes Gad und Golan in Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. (5Mo 4,41)9 Das waren die Städte, bestimmt für alle Israeliten und die Fremdlinge, die in ihrer Mitte wohnten, dass dahin fliehen könne, wer jemand aus Versehen erschlägt, damit er nicht stirbt durch den Bluträcher, bis er vor der Gemeinde gestanden hat.

Josua 20

Neue Genfer Übersetzung

1 Der HERR sagte zu Josua:2 »Richte den Israeliten folgendes aus: ›Bestimmt nun Zufluchtsstädte, so wie ich es euch damals durch Mose befohlen habe.3 Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unbeabsichtigt und ohne Vorsatz getötet hat, um Schutz vor dem Bluträcher zu finden.4 Wer in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll beim Gerichtsplatz am Stadttor den führenden Männern seinen Fall schildern. Diese sollen ihn in der Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft zuweisen, in der er bleiben kann.5 Wenn ein Verwandter des Getöteten[1] ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat.6 Er soll in der Stadt bleiben, bis sein Fall vor Gericht entschieden worden ist. Wenn er freigesprochen wird, soll er sich bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt aufhalten. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.‹«7 Die Israeliten bestimmten[2] folgende Zufluchtsstädte: Westlich des Jordans waren es Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraim und Kirjat-Arba – das heutige Hebron – im Bergland von Juda.8 Östlich des Jordans[3] bestimmten sie Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Stammesgebiet von Gad sowie Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse.9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen lebten, als Zufluchtsstädte ausgewählt. Jeder, der unbeabsichtigt jemand getötet hatte, durfte dorthin fliehen. Hier war er vor dem Bluträcher sicher, bis das Gericht der Stadt über seinen Fall entschieden hatte[4].