3.Mose 13

Elberfelder Bibel

von SCM Verlag
1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron:2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. (5Mo 24,8; Mt 8,4)3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in Weiß verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut seines Fleisches, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der Priester, dann soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 5,3)4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen. (3Mo 13,50; 3Mo 14,38; 4Mo 12,14)5 Und besieht es der Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen stehen geblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn[1] zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.6 Und besieht es der Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären: es ist Schorf[2]. Er soll seine Kleider waschen und ist rein. (3Mo 14,8)7 Wenn aber der Schorf[3] in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem Priester zum zweiten Mal zeigen.8 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Schorf[4] hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Aussatz ist es.9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll er zum Priester gebracht werden.10 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in Weiß verwandelt, und eine Bildung von wildem Fleisch ist in der Erhöhung,11 ⟨dann⟩ ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein.12 Wenn aber der Aussatz in der Haut kräftig ausbricht[5] und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Mal hat[6], bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13 und der Priester besieht ⟨ihn⟩, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, dann soll er ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären; hat es sich ganz in Weiß verwandelt, ist er[7] rein. (4Mo 12,10)14 An dem Tag aber, da wildes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein.15 Und sieht der Priester das wilde Fleisch, dann soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: Aussatz ist es.16 Wenn aber das wilde Fleisch wieder zurückgeht und in Weiß verwandelt wird, dann soll er zum Priester kommen.17 Und besieht ihn[8] der Priester, und siehe, das Mal ist in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal ⟨hat,⟩ für rein erklären: rein ist er.18 Und wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und ⟨wieder⟩ heilt,19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen.20 Und besieht ⟨ihn⟩ der Priester, und siehe, der Fleck[9] erscheint niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwür ausgebrochen.21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Fleck[10] ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: ein Mal ist es.23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ nicht um sich gegriffen hat, dann ist es die Narbe des Geschwürs. Der Priester soll ihn für rein erklären.24 Oder wenn ⟨im⟩ Fleisch, in dessen Haut, eine ⟨Brand⟩wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck,25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in Weiß verwandelt, und er erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, ⟨dann⟩ ist es Aussatz; er ist in der ⟨Brand⟩wunde ausgebrochen. Der Priester soll ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als die ⟨übrige⟩ Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.27 Und der Priester soll ihn am siebten Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: das Mal des Aussatzes ist es.28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle stehen bleibt, ⟨wenn er⟩ in der Haut nicht um sich gegriffen hat und blass ist, ist es die Erhöhung der ⟨Brand⟩wunde. Der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der ⟨Brand⟩wunde.29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am Bart bekommt,30 und der Priester besieht das Mal, und siehe, es erscheint tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und goldglänzendes, dünnes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn für unrein erklären: Krätze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.31 Und wenn der Priester das Mal der Krätze besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, dann soll der Priester ⟨den, der⟩ das Mal der Krätze ⟨hat, für⟩ sieben Tage einschließen.32 Und besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldglänzendes Haar darin, und die Krätze erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut,33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren. Und der Priester schließe ⟨den, der⟩ die Krätze ⟨hat,⟩ zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage ein.34 Und besieht der Priester die Krätze am siebten Tag, und siehe, die Krätze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie erscheint nicht tiefer als die ⟨übrige⟩ Haut, dann soll der Priester ihn für rein erklären. Er soll seine Kleider waschen, und er ist rein.35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Krätze in der Haut weiter um sich greift,36 und der Priester besieht ihn, und siehe, die Krätze hat in der Haut um sich gegriffen, dann soll der Priester nicht nach dem goldglänzenden Haar forschen: unrein ist er.37 Wenn aber in seinen Augen die Krätze stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, dann ist die Krätze geheilt: rein ist er. Der Priester soll ihn für rein erklären.38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommt, weiße Flecken,39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, dann ist es ein ⟨gutartiger⟩ Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein Glatzkopf: rein ist er.41 Und wenn sein Kopf an seiner Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er.42 Und wenn an der kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an der Stirnglatze ein weiß-rötliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen ist.43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Mals ist weiß-rötlich an seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches,44 ⟨dann⟩ ist er ein aussätziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn für ganz und gar unrein erklären; sein Mal ist an seinem Kopf.45 Und der Aussätzige, an dem das Mal ist – seine Kleider sollen zerrissen und sein Kopf⟨haar⟩ soll frei hängen gelassen werden[11], und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! (Kla 4,15; Mi 3,7)46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er unrein sein; unrein ist er: Allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4Mo 5,2; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Lk 17,12)47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen48 oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle oder an einem Fell oder an irgendeinem Fellwerk,49 und das Mal ist grünlich oder rötlich am Kleid oder am Fell oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester besehen lassen.50 Und der Priester besehe das Mal und schließe ⟨das, woran⟩ das Mal ⟨ist, für⟩ sieben Tage ein. (3Mo 13,4)51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, ⟨dann⟩ ist das Mal ein bösartiger Aussatz: unrein ist es. (3Mo 14,44)52 Und man soll das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus Leinen oder jedes Gerät aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen; denn ein bösartiger Aussatz ist es: Mit Feuer soll es verbrannt werden.53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell,54 dann soll der Priester gebieten, dass man das wäscht, woran das Mal ist; und er soll es zum zweiten Mal ⟨für⟩ sieben Tage einschließen.55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geändert, und das Mal hat nicht um sich gegriffen, ⟨dann⟩ ist es unrein. Mit Feuer sollst du es verbrennen; es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Stelle ⟨hinten⟩ oder auf der kahlen Stelle ⟨vorn⟩.56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreißen vom Kleid oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten.57 Und wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, ⟨dann⟩ ist es ein ausbrechender ⟨Aussatz⟩: Mit Feuer sollst du verbrennen, woran das Mal ist.58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte oder irgendein Gerät aus Fell, das du wäschst, sodass das Mal daraus weicht: Es soll zum zweiten Mal gewaschen werden. Dann ist es rein.59 Das ist das Gesetz ⟨betreffs⟩ des Aussatzmals an einem Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an einem Gewirkten oder an irgendeinem Gerät aus Fell, es für rein oder für unrein zu erklären. (3Mo 14,57)

3.Mose 13

Gute Nachricht Bibel 2018

von Deutsche Bibelgesellschaft
1 Der HERR gab Mose und Aaron folgende Anweisungen:2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung zeigt oder Schuppen oder ein heller Fleck und somit der Verdacht auf Aussatz besteht, muss die betreffende Person zum Priester, zu Aaron oder einem seiner Söhne, gebracht werden.3 Der Priester muss sich den Fall ansehen. Ist die Behaarung an der kranken Stelle weiß und liegt diese tiefer als die umgebende Haut, so handelt es sich um Aussatz. Sobald der Priester das festgestellt hat, erklärt er die betreffende Person für unrein.4 Ist es aber ein heller Fleck auf der Haut, der nicht tiefer liegt als die umgebende Haut und dessen Behaarung nicht weiß geworden ist, so soll der Priester die erkrankte Person eine Woche lang isolieren.5 Dann soll er sie sich wieder ansehen. Wenn die Stelle noch genauso aussieht wie vorher und der Befall sich nicht ausgebreitet hat, soll er sie noch einmal sieben Tage isolieren.6 Ist dann der Fleck dunkler geworden und hat sich nicht weiter ausgebreitet, so war es ein harmloser Ausschlag und der Priester erklärt die Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.7 Wenn der Ausschlag sich später doch wieder ausbreitet, muss sie sich ein zweites Mal dem Priester zeigen.8 Findet der Priester den Verdacht auf Aussatz bestätigt, muss er sie für unrein erklären.9-10 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine weiße Schwellung zeigt, muss die betreffende Person zum Priester gebracht werden, damit der sich den Fall ansieht. Ist auch die Behaarung an der kranken Stelle weiß geworden und es wuchert darauf wildes Fleisch,11 so handelt es sich um Aussatz im fortgeschrittenen Stadium. Der Priester muss die betreffende Person für unrein erklären; der Fall ist eindeutig.12-13 Wenn aber der Priester sieht, dass der Ausschlag den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, soll er die erkrankte Person für rein erklären. Weil die ganze Haut weiß geworden ist, gilt die Person als rein.14-15 Sobald jedoch irgendwo wildes Fleisch wuchert, muss sie für unrein erklärt werden. Wucherndes Fleisch ist ein Zeichen für Aussatz.16-17 Wenn die Wucherung zurückgeht und alles weiß wird, soll sie wieder zum Priester gehen und der Priester erklärt sie für rein.18 Wenn auf der Haut eines Menschen ein Geschwür entsteht und wieder abheilt,19 aber an der Stelle des Geschwürs bildet sich eine weiße Schwellung oder ein rotweißer Fleck, dann muss die betreffende Person sich dem Priester zeigen.20 Liegt die Stelle tiefer als die umgebende Haut und ist die Behaarung darauf weiß geworden, so soll der Priester die Person für unrein erklären. Es handelt sich um Aussatz, der mit einem Geschwür angefangen hat.21 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er die betreffende Person sieben Tage isolieren.22 Hat der Fleck sich danach ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.23 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden, so ist es nur die Narbe von dem Geschwür und der Priester erklärt die Person für rein.24 Wenn jemand eine Brandwunde auf der Haut hat und sich darin ein rotweißer oder weißer Fleck bildet,25 muss die betreffende Person die Wunde dem Priester zeigen. Stellt sich heraus, dass die Behaarung auf dem Fleck weiß geworden ist und die Stelle tiefer liegt als die umgebende Haut, so ist in der Brandwunde Aussatz ausgebrochen und der Priester muss die Person für unrein erklären.26 Kann der Priester jedoch keine solchen Anzeichen feststellen und die Färbung ist sogar zurückgegangen, so soll er sie eine Woche lang isolieren27 und sich dann wieder ansehen. Hat der Fleck sich in der Zwischenzeit ausgedehnt, so ist es Aussatz und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.28 Ist der Fleck jedoch nicht größer geworden und die Haut hat wieder ihre normale Färbung, so ist es nur die Narbe von der Brandwunde und der Priester erklärt die Person für rein.29 Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag auf der Kopfhaut bekommt oder der Mann unter dem Bart,30 dann muss der Priester sich den Fall ansehen. Liegt der Ausschlag tiefer als die umgebende Haut und die Haare an der Stelle sind gelblich geworden und haben ihre Festigkeit verloren, so ist es Aussatz, wie er auf dem Kopf oder im Bart auftritt, und der Priester muss die erkrankte Person für unrein erklären.31 Liegt der Ausschlag zwar nicht tiefer als die umgebende Haut, aber das Haar an der Stelle ist gelblich geworden, so soll der Priester die Person eine Woche lang isolieren32 und sich dann wieder ansehen. Hat sich der Ausschlag in der Zwischenzeit nicht weiter ausgebreitet, haben sich keine gelblichen Haare mehr gebildet und erscheint die Stelle nicht tiefer als die umgebende Haut,33 so soll die Person das Haar rund um die Stelle abrasieren lassen. Der Priester isoliert sie noch einmal sieben Tage34 und sieht sich den Fall danach wieder an. Hat sich der Ausschlag nicht weiter ausgebreitet und die Stelle liegt nicht tiefer als die umgebende Haut, so erklärt er die betreffende Person für rein. Sie muss nur noch ihre Kleider waschen.35 Wenn der Befall sich später doch noch weiter ausbreitet,36 muss der Priester sich die Person noch einmal ansehen. Hat sich der Ausschlag wirklich ausgebreitet, so braucht er nicht erst nach gelblich gewordenen Haaren zu suchen. Der Fall ist eindeutig: Die erkrankte Person ist unrein.37 Findet jedoch der Priester, dass der Ausschlag sich nicht weiter ausgebreitet hat, und sprossen an der Stelle wieder schwarze Haare, so ist der Ausschlag geheilt und der Priester erklärt die Person für rein.38 Zeigen sich bei einem Mann oder einer Frau weiße Flecken auf der Haut,39 so muss der Priester sich den Fall ansehen. Sind es nur blassweiße Flecken, so ist es ein harmloser Ausschlag und die betreffende Person ist rein.40-41 Verliert ein Mann die Haare auf seinem Kopf, an der Stirnseite oder auf dem Hinterkopf, wird er dadurch nicht unrein.42-43 Zeigt sich aber auf der kahlen Stelle ein rotweißer Ausschlag, so muss der Priester sich den Fall ansehen. Stellt er fest, dass der rotweiße Fleck genauso aussieht wie Aussatz am Körper,44 so handelt es sich tatsächlich um Aussatz und der Priester muss den Betreffenden für unrein erklären. Es ist Aussatz am Kopf.45 Alle, die von Aussatz[1] befallen sind, müssen zerrissene Kleider tragen und ihr Haar frei hängen lassen; Männer müssen den Bart verhüllen. Sie müssen andere, die in ihre Nähe kommen, mit dem Ruf »Unrein, unrein!« warnen.46 Solange der Zustand anhält, bleiben sie unrein. Sie müssen abgesondert leben und sich außerhalb des Lagers aufhalten.47-49 Wenn an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an gegerbten Fellen oder an Gegenständen aus Leder ein Fleck auftritt und dieser Fleck gelblich grün oder rötlich ist, dann kann es sich um fressenden Schimmel handeln und das Stück muss dem Priester gezeigt werden.50 Der Priester sieht es sich an und schließt es sieben Tage ein.51 Hat sich danach der Fleck vergrößert, so ist es tatsächlich fressender Schimmel. Der Priester erklärt das Stück für unrein52 und es muss verbrannt werden.53 Stellt der Priester jedoch fest, dass der Fleck sich nicht ausgebreitet hat,54 so lässt er das befallene Stück waschen und schließt es noch einmal sieben Tage ein.55 Ist danach das Aussehen an der Stelle unverändert, so ist das Stück unrein, auch wenn der Fleck sich nicht weiter ausgebreitet hat. Es muss verbrannt werden, weil der Schimmel so tief sitzt, gleichgültig, ob es auf der Außenseite oder auf der Innenseite ist.56 Stellt der Priester fest, dass der Fleck nach der Reinigung verblasst ist, so reißt er das befallene Stück von dem Kleid, dem Leder oder dem Gewebe ab.57 Tritt der Befall danach an den übrigen Teilen auf, so muss der Gegenstand verbrannt werden.58 Ist jedoch der Fleck bei der Reinigung ganz verschwunden, so muss das Stück ein zweites Mal gewaschen werden und ist dann rein.59 Nach diesen Regeln muss bei Schimmel an einem Kleid oder Gewebe aus Wolle oder Leinen oder an Gegenständen aus Leder entschieden werden, ob etwas für rein oder unrein zu erklären ist.

3.Mose 13

Schlachter 2000

von Genfer Bibelgesellschaft
1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach:2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches ein Hautmal oder ein Ausschlag oder ein heller Fleck zeigt, und es entsteht an der Haut des Fleisches eine Aussatz-Plage[1], so soll man ihn vor den Priester Aaron oder vor einen seiner Söhne unter den Priestern bringen. (5Mo 17,8; 5Mo 24,8; Mal 2,7; Mt 8,1; Lk 17,12)3 Und wenn der Priester das Aussatzmal an der Haut seines Fleisches besieht [und findet], dass die Haare im Mal weiß geworden sind und dass das Mal tiefer liegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es eine Aussatz-Plage; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären. (3Mo 10,10; Spr 30,12)4 Wenn aber der helle Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester den, der die Plage hat, sieben Tage lang einschließen, (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,26; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,50; 3Mo 13,54; 3Mo 14,38; 4Mo 12,15)5 und am siebten Tag soll der Priester es besichtigen: Ist das Mal in seinen Augen gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen in der Haut, so soll ihn der Priester nochmals sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,7; 3Mo 13,21; 3Mo 13,27; 3Mo 13,31; 3Mo 13,33; 3Mo 13,54; 3Mo 14,9; Ps 38,4; Jes 1,5)6 Und wenn ihn der Priester am siebten Tag nochmals besieht und findet, dass das Mal blasser ist und nicht in der Haut weitergefressen hat, so soll der Priester ihn für rein erklären, denn es ist Schorf; und er soll seine Kleider waschen, und dann ist er rein. (3Mo 13,17; 3Mo 13,23; 3Mo 13,28; 3Mo 13,34; 3Mo 13,40; 3Mo 14,8)7 Wenn aber der Schorf weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. (3Mo 13,5)8 Wenn dann der Priester sieht, dass der Schorf an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist Aussatz. (3Mo 13,3)9 Zeigt sich die Aussatz-Plage an einem Menschen, so soll man ihn vor den Priester bringen;10 sieht der Priester an der Haut ein weißes Hautmal und dass die Haare weiß geworden sind und dass rohes Fleisch in dem Mal ist, (3Mo 13,3; 2Kön 5,27)11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. (4Mo 12,10; 2Chr 26,19)12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und der Aussatz bedeckt die ganze Haut des von der Aussatz-Plage Befallenen vom Kopf bis zu den Füßen, wohin auch die Augen des Priesters sehen,13 und der Priester sieht, dass der Aussatz sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. (3Mo 13,6)14 An dem Tag aber, da sich rohes Fleisch an ihm zeigt, ist er unrein. (3Mo 13,10)15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz. (3Mo 13,3)16 Wenn sich das rohe Fleisch aber wieder verwandelt und weiß wird, so soll er zum Priester kommen. (3Mo 13,2)17 Und besieht ihn der Priester und findet, dass das Mal weiß geworden ist, so soll der Priester den von der Aussatz-Plage Befallenen für rein erklären, denn er ist rein. (3Mo 13,6)18 Und wenn im Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, (2Mo 9,9; 2Mo 15,26)19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs ein weißes Hautmal oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. (3Mo 13,24; 3Mo 13,42; 3Mo 14,37)20 Sieht aber der Priester, dass es tiefer liegend erscheint als die übrige Haut und dass sein Haar weiß geworden ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage; in dem Geschwür ist sie ausgebrochen. (3Mo 13,3)21 Sieht es der Priester an, und siehe, es ist kein weißes Haar darin und es ist nicht tiefer liegend als die übrige Haut, sondern blasser, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,31; 3Mo 13,50)22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die [Aussatz-]Plage. (3Mo 13,3; 3Mo 13,8; 3Mo 13,11; 3Mo 13,15; 3Mo 13,20; 3Mo 13,25; 3Mo 13,27; 3Mo 13,30; 3Mo 13,36; 3Mo 13,44)23 Bleibt aber der weiße Fleck an seiner Stelle stehen und greift nicht weiter um sich, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3Mo 13,6; 3Mo 13,17)24 Oder wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält und es bildet sich am Mal der Verbrennung ein weiß-rötlicher oder weißer Fleck; (Jes 3,24)25 und wenn der Priester es besieht und findet, dass das Haar an dem Fleck weiß geworden ist und dass er tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so ist es Aussatz; er ist in der Brandwunde ausgebrochen; darum soll ihn der Priester für unrein erklären, denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,4; 3Mo 13,19)26 Sieht aber der Priester, dass die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und dass er nicht tiefer liegend ist als die übrige Haut und dass er blass ist, so soll der Priester ihn sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,4)27 Und am siebten Tag soll der Priester ihn besichtigen; hat es in der Haut weiter um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist die Aussatz-Plage. (3Mo 13,22)28 Ist aber der Fleck stehen geblieben und hat in der Haut nicht weiter um sich gegriffen und ist blass, so ist es das Hautmal der Brandwunde, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe der Brandwunde. (3Mo 13,24)29 Wenn ein Mann oder eine Frau auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, (3Mo 13,3; 3Mo 13,10; 3Mo 13,19; 3Mo 13,42; 3Mo 13,53; 3Mo 13,57)30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass es tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, und das Haar darin goldgelb und dünn ist, so soll der Priester ihn für unrein erklären; denn es ist Schorf, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. (3Mo 13,33)31 Und wenn der Priester das Mal des Schorfes besieht und es nicht tiefer liegend erscheint als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll er den, der das Mal des Schorfes hat, sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,21)32 Und wenn der Priester das Mal am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf nicht weiter um sich gegriffen hat und kein goldgelbes Haar darin ist und der Schorf nicht tiefer liegend erscheint als die übrige Haut, (3Mo 13,30)33 so soll er sich scheren, aber den Schorf soll er nicht scheren, und der Priester soll den Schorfigen noch einmal sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,30; 3Mo 13,34; 3Mo 13,37; 3Mo 14,54)34 Und wenn der Priester den Schorf am siebten Tag besieht und findet, dass der Schorf auf der Haut nicht weiter um sich gegriffen hat und nicht tiefer liegend erscheint als die [übrige] Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; und er ist rein. (3Mo 13,6)35 Greift aber der Schorf nach seiner Reinigung weiter um sich auf der Haut, (3Mo 13,33)36 und der Priester besieht ihn und findet, dass der Schorf auf der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll der Priester nicht mehr untersuchen, ob die Haare goldgelb sind, denn er ist unrein. (3Mo 13,22)37 Und wenn in seinen Augen der Schorf gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen ist, so ist der Schorf geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. (3Mo 13,33)38 Wenn sich bei einem Mann oder einer Frau an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, (3Mo 13,25)39 und der Priester sieht nach und findet auf der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. (3Mo 13,6)40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, so ist er ein Kahlkopf; er ist rein. (3Mo 21,5; 2Kön 2,23; Jes 3,24; Am 8,10; Mi 1,16)41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, dass er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. (3Mo 13,6)42 Entsteht aber an der hinteren oder vorderen Glatze ein weiß-rötliches Mal, so ist an seiner hinteren oder vorderen Glatze ein Aussatz ausgebrochen.43 Und der Priester soll ihn besehen, und wenn er findet, dass der Flecken des Hautmales an seiner Hinter- oder Vorderglatze weiß-rötlich ist und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist,44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für völlig unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. (3Mo 13,22)45 Der Aussätzige, an dem die Plage ist, soll aber in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt, und seine Lippen soll er verhüllen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! (3Mo 21,10; 4Mo 12,10; 4Mo 14,6; 2Sam 13,19; 2Kön 5,1; 2Kön 7,3; 2Kön 15,5; Esr 9,3; Hi 1,20; Hes 24,17; Hes 24,22; Mi 3,7; Mt 8,2; Mt 10,8; Mt 11,5; Lk 17,12)46 Solange die Plage an ihm ist, soll er völlig unrein bleiben, [denn] er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4Mo 5,2; 4Mo 12,14)47 Wenn an einem Kleidungsstück eine Aussatz -Plage ist, es sei aus Wolle oder aus Leinen, (3Mo 13,29; 3Mo 14,33)48 es sei Gewebtes oder Gewirktes, es sei aus Leinen oder aus Wolle, oder an einem Fell oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird;49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist an dem Kleidungsstück oder an dem Fell, oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an irgendetwas, das aus Fellen gemacht wird, so ist es die Plage des Aussatzes, und man soll es dem Priester zeigen. (3Mo 13,2; 3Mo 13,9)50 Und wenn der Priester das Mal besehen hat, soll er das befallene Kleidungsstück sieben Tage lang einschließen. (3Mo 13,5; 3Mo 13,21; 3Mo 13,31)51 Und wenn er das Mal am siebten Tag sieht, und das Mal hat weitergefressen an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten oder an dem Gewirkten, an dem Fell oder an irgendetwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein bösartiges Aussatzmal, und [der Gegenstand] ist unrein; (3Mo 14,44)52 und er soll das Kleidungsstück verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei aus Wolle oder aus Leinen oder irgendwelches Fellwerk, in dem ein solches Mal ist; denn es ist ein bösartiger Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. (3Mo 14,45; 5Mo 7,25; Apg 19,19)53 Sieht aber der Priester, dass das Mal nicht weitergefressen hat an dem Kleidungsstück oder an dem Gewebten oder an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk,54 so soll der Priester gebieten, dass man den Gegenstand wasche, an dem das Mal ist, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. (2Kön 5,10; Ps 51,4)55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal seine Farbe nicht verändert und sich auch nicht weiter ausgebreitet hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an seiner hinteren oder vorderen Seite. (3Mo 13,52)56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verblasst ist, nachdem es gewaschen wurde, so soll er es abreißen von dem Kleidungsstück oder von dem Fell, von dem Gewebten oder von dem Gewirkten.57 Zeigt es sich aber noch an dem Kleidungsstück, an dem Gewebten, an dem Gewirkten oder an irgendwelchem Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; du sollst den Gegenstand, an dem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. (3Mo 13,52)58 Das Kleidungsstück aber oder das Gewebte oder das Gewirkte oder irgendwelches Fellwerk, das gewaschen wurde, und das Mal ist daraus gewichen, das soll man nochmals waschen, so ist es rein. (3Mo 14,53; 2Kön 5,10; Ps 51,3; 2Kor 7,1; Hebr 9,10; Offb 1,6; Offb 7,14)59 Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind. (3Mo 6,2; 3Mo 7,37)