出埃及记 21

中文和合本(简体)

1 你 在 百 姓 面 前 所 要 立 的 典 章 是 这 样 :2 你 若 买 希 伯 来 人 作 奴 仆 , 他 必 服 事 你 六 年 ; 第 七 年 他 可 以 自 由 , 白 白 的 出 去 。3 他 若 孤 身 来 就 可 以 孤 身 去 ; 他 若 有 妻 , 他 的 妻 就 可 以 同 他 出 去 。4 他 主 人 若 给 他 妻 子 , 妻 子 给 他 生 了 儿 子 或 女 儿 , 妻 子 和 儿 女 要 归 主 人 , 他 要 独 自 出 去 。5 倘 或 奴 仆 明 说 : 我 爱 我 的 主 人 和 我 的 妻 子 儿 女 , 不 愿 意 自 由 出 去 。6 他 的 主 人 就 要 带 他 到 审 判 官 ( 审 判 官 或 作 : 神 ; 下 同 ) 那 里 , 又 要 带 他 到 门 前 , 靠 近 门 框 , 用 锥 子 穿 他 的 耳 朵 , 他 就 永 远 服 事 主 人 。7 人 若 卖 女 儿 作 婢 女 , 婢 女 不 可 像 男 仆 那 样 出 去 。8 主 人 选 定 他 归 自 己 , 若 不 喜 欢 他 , 就 要 许 他 赎 身 ; 主 人 既 然 用 诡 诈 待 他 , 就 没 有 权 柄 卖 给 外 邦 人 。9 主 人 若 选 定 他 给 自 己 的 儿 子 , 就 当 待 他 如 同 女 儿 。10 若 另 娶 一 个 , 那 女 子 的 吃 食 、 衣 服 , 并 好 合 的 事 , 仍 不 可 减 少 。11 若 不 向 他 行 这 三 样 , 他 就 可 以 不 用 钱 赎 , 白 白 的 出 去 。12 打 人 以 致 打 死 的 , 必 要 把 他 治 死 。13 人 若 不 是 埋 伏 着 杀 人 , 乃 是   神 交 在 他 手 中 , 我 就 设 下 一 个 地 方 , 他 可 以 往 那 里 逃 跑 。14 人 若 任 意 用 诡 计 杀 了 他 的 邻 舍 , 就 是 逃 到 我 的 坛 那 里 , 也 当 捉 去 把 他 治 死 。15 打 父 母 的 , 必 要 把 他 治 死 。16 拐 带 人 口 , 或 是 把 人 卖 了 , 或 是 留 在 他 手 下 , 必 要 把 他 治 死 。17 咒 骂 父 母 的 , 必 要 把 他 治 死 。18 人 若 彼 此 相 争 , 这 个 用 石 头 或 是 拳 头 打 那 个 , 尚 且 不 至 於 死 , 不 过 躺 卧 在 床 ,19 若 再 能 起 来 扶 杖 而 出 , 那 打 他 的 可 算 无 罪 ; 但 要 将 他 耽 误 的 工 夫 用 钱 赔 补 , 并 要 将 他 全 然 医 好 。20 人 若 用 棍 子 打 奴 仆 或 婢 女 , 立 时 死 在 他 的 手 下 , 他 必 要 受 刑 。21 若 过 一 两 天 才 死 , 就 可 以 不 受 刑 , 因 为 是 用 钱 买 的 。22 人 若 彼 此 争 斗 , 伤 害 有 孕 的 妇 人 , 甚 至 坠 胎 , 随 後 却 无 别 害 , 那 伤 害 他 的 , 总 要 按 妇 人 的 丈 夫 所 要 的 , 照 审 判 官 所 断 的 , 受 罚 。23 若 有 别 害 , 就 要 以 命 偿 命 ,24 以 眼 还 眼 , 以 牙 还 牙 , 以 手 还 手 , 以 脚 还 脚 ,25 以 烙 还 烙 , 以 伤 还 伤 , 以 打 还 打 。26 人 若 打 坏 了 他 奴 仆 或 是 婢 女 的 一 只 眼 , 就 要 因 他 的 眼 放 他 去 得 以 自 由 。27 若 打 掉 了 他 奴 仆 或 是 婢 女 的 一 个 牙 , 就 要 因 他 的 牙 放 他 去 得 以 自 由 。28 牛 若 触 死 男 人 或 是 女 人 , 总 要 用 石 头 打 死 那 牛 , 却 不 可 吃 他 的 肉 ; 牛 的 主 人 可 算 无 罪 。29 倘 若 那 牛 素 来 是 触 人 的 , 有 人 报 告 了 牛 主 , 他 竟 不 把 牛 拴 着 , 以 致 把 男 人 或 是 女 人 触 死 , 就 要 用 石 头 打 死 那 牛 , 牛 主 也 必 治 死 。30 若 罚 他 赎 命 的 价 银 , 他 必 照 所 罚 的 赎 他 的 命 。31 牛 无 论 触 了 人 的 儿 子 或 是 女 儿 , 必 照 这 例 办 理 。32 牛 若 触 了 奴 仆 或 是 婢 女 , 必 将 银 子 三 十 舍 客 勒 给 他 们 的 主 人 , 也 要 用 石 头 把 牛 打 死 。33 人 若 敞 着 井 口 , 或 挖 井 不 遮 盖 , 有 牛 或 驴 掉 在 里 头 ,34 井 主 要 拿 钱 赔 还 本 主 人 , 死 牲 畜 要 归 自 己 。35 这 人 的 牛 若 伤 了 那 人 的 牛 , 以 至 於 死 , 他 们 要 卖 了 活 牛 , 平 分 价 值 , 也 要 平 分 死 牛 。36 人 若 知 道 这 牛 素 来 是 触 人 的 , 主 人 竟 不 把 牛 拴 着 , 他 必 要 以 牛 还 牛 , 死 牛 要 归 自 己 。

出埃及记 21

Hoffnung für alle

来自{publisher}
1 »Gib den Israeliten folgende Gesetze weiter: (申15:12)2 Wenn ein Israelit sich wegen seiner Armut als Sklave an einen anderen Israeliten verkauft hat, soll er sechs Jahre lang für ihn arbeiten. Im siebten Jahr soll er freigelassen werden, ohne dass ihn jemand freikaufen muss.3 Ist er unverheiratet gekommen, soll er auch als Lediger wieder gehen. Ist er als Verheirateter gekommen, soll er zusammen mit seiner Frau wieder gehen.4 Hat ihm jedoch sein Herr während dieser Zeit eine Frau gegeben, mit der er nun Kinder hat, dann bleiben die Frau und die Kinder Eigentum des Herrn. Nur der Sklave selbst wird im siebten Jahr wieder frei.5 Doch wenn er an seinem HERRN hängt, wenn er seine Frau und die Kinder liebt und darum nicht frei sein will,6 soll sein Herr mit ihm zum Heiligtum kommen und die Entscheidung dort bestätigen lassen. Danach soll er den Sklaven an den Türpfosten stellen und mit einem spitzen Werkzeug ein Loch in sein Ohrläppchen bohren. Nun muss der Sklave auf Lebenszeit bei seinem Herrn bleiben.7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie im siebten Jahr nicht zu denselben Bedingungen freigelassen werden wie ein Sklave.8 Wenn ihr Herr sie für sich als Ehefrau bestimmt hatte, sie ihm aber nicht gefällt, muss er ihren Verwandten anbieten, sie freizukaufen. Er hat nicht das Recht, sie an Ausländer weiterzuverkaufen, denn er hat sein Eheversprechen nicht gehalten.9 Hat er sie für seinen Sohn als Frau bestimmt, muss er sie rechtlich einer Tochter gleichstellen.10 Wenn er sie jedoch selber heiratet und nach ihr noch eine zweite Frau nimmt, darf er die erste nicht benachteiligen. Er muss ihr Nahrung und Kleidung geben und wie bisher den ehelichen Verkehr mit ihr pflegen.11 Wenn er diese drei Verpflichtungen ihr gegenüber nicht erfüllt, muss er sie freilassen, ohne Geld für sie zu bekommen.«12 »Wer einen Menschen schlägt und dabei so schwer verletzt, dass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden.13 Hat er ihn aber nicht mit Absicht getötet, sondern durch einen Unfall, den ich, euer Gott, geschehen ließ, dann soll er an einen Ort fliehen, den ich bestimmen werde.14 Doch wer einen Menschen vorsätzlich und heimtückisch umbringt, der muss sterben. Selbst wenn er an meinem Altar Schutz sucht, sollt ihr ihn von dort wegholen und töten.15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tod bestraft werden.16 Wer einen Menschen entführt, muss ebenfalls getötet werden, ganz gleich ob der Entführte schon als Sklave verkauft wurde oder sich noch in der Gewalt des Entführers befindet.17 Auch wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, muss sterben.«18 »Wenn ein Mann einen anderen im Streit mit einem Stein oder der Faust so verletzt, dass er zwar nicht stirbt, aber bettlägerig wird, dann soll der Schuldige bestraft werden.19 Er kann nur dann straffrei bleiben, wenn der Verletzte wieder aufstehen und am Stock umhergehen kann. Er muss ihn aber auf jeden Fall gesundpflegen lassen und für die Zeit entschädigen, in der er nicht arbeiten konnte.20-21 Schlägt ein Herr seinen Sklaven mit einem Stock so sehr, dass er auf der Stelle stirbt, muss der Besitzer die gerechte Strafe bekommen. Ist der Sklave aber nach ein bis zwei Tagen wieder auf den Beinen, soll der Besitzer nicht bestraft werden; der Sklave ist schließlich sein Eigentum.[1] Dasselbe gilt für Sklavinnen.22 Wenn Männer im Streit handgreiflich werden und dabei eine schwangere Frau so stoßen, dass sie eine Frühgeburt[2] hat, aber keine weiteren Verletzungen erleidet, soll dem Schuldigen eine Geldstrafe auferlegt werden. Die Höhe der Strafe wird vom Ehemann festgelegt und muss durch ein Gericht bestätigt werden.23 Wenn die Frau oder das Kind aber einen Schaden davontragen,[3] dann wird die Strafe nach dem Grundsatz festgelegt: Leben um Leben,24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.26 Wenn ein Herr seinen Sklaven so schlägt, dass er dabei ein Auge verliert, soll er ihn zur Entschädigung freilassen.27 Schlägt er ihm einen Zahn aus, soll er ihn dafür ebenfalls freilassen. Dasselbe gilt für Sklavinnen.«28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, dass sie sterben, muss das Rind gesteinigt werden, und niemand darf von seinem Fleisch essen; der Besitzer aber geht straffrei aus.29 Falls aber das Rind schon vorher auf Menschen losgegangen ist und der Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, muss das Tier gesteinigt werden, und auch der Besitzer soll sterben.30 Ihr könnt ihm aber die Möglichkeit geben, sich durch ein Sühnegeld freizukaufen. Dieses Geld muss er in voller Höhe zahlen.31 Das gilt auch dann, wenn das Tier einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt hat.32 Tötet das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, muss der Besitzer ihrem Herrn 30 Silberstücke bezahlen, und das Tier soll gesteinigt werden.33 Wenn jemand die Abdeckung von einer Zisterne wegnimmt oder eine Zisterne neu aushebt und die Öffnung nicht zudeckt, und ein Rind oder Esel fällt hinein,34 dann muss der Besitzer der Zisterne Schadensersatz leisten. Er soll dem Besitzer des Tieres den Wert erstatten, das tote Tier aber gehört ihm.35 Wenn ein Rind das eines anderen niederstößt und tötet, sollen beide Besitzer das lebende Rind verkaufen und sich den Erlös teilen; ebenso sollen sie das tote Tier unter sich aufteilen.36 Wenn aber das Rind schon vorher auf andere Tiere losgegangen ist und sein Besitzer es trotz Warnung nicht eingesperrt hat, dann muss er das tote Rind durch eines seiner Tiere ersetzen; das getötete Tier aber gehört ihm.«37 »Hat jemand ein Rind oder Schaf gestohlen und es geschlachtet oder verkauft, dann soll er für ein gestohlenes Rind fünf Rinder erstatten und für ein gestohlenes Schaf vier Schafe.

出埃及记 21

Neue evangelistische Übersetzung

来自{publisher}
1 „Folgende Rechtsordnungen sollst du ihnen vorlegen:2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen. Im siebten Jahr soll er unentgeltlich als freier Mann entlassen werden.3 Ist er allein gekommen, soll er allein gehen. War er verheiratet, soll seine Frau mitgehen.4 Falls sein Herr ihm eine Frau gegeben hat, bleiben die Frau und ihre Kinder Eigentum ihres Herrn. Nur er selbst ist frei.5 Wenn der Sklave aber sagt: 'Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder; ich will nicht freigelassen werden!',6 dann soll sein Herr ihn vor die Richter[1] bringen und ihn dann an die Tür oder den Türpfosten stellen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. So wird er dauerhaft sein Sklave sein. (申19:17)7 Wenn jemand seine Tochter als Sklavin verkauft hat, darf sie nicht so wie ein Sklave freigelassen werden.8 Hatte ihr Herr sie für sich selbst bestimmt, aber sie gefiel ihm nicht, dann soll er sie zurückkaufen lassen. Er hat nicht das Recht, sie an Fremde zu verkaufen, weil er seine Zusage nicht eingehalten hat.9 Hat er sie als Frau für seinen Sohn bestimmt, muss er ihr das Recht einer Tochter einräumen.10 Heiratet er sie und später noch eine andere, dann darf er sie in Nahrung, Kleidung und sexueller Gemeinschaft nicht benachteiligen.11 Vernachlässigt er eine dieser drei Pflichten, muss er sie unentgeltlich freilassen.12 Wer einen Menschen so schlägt, dass er stirbt, wird mit dem Tod bestraft.13 Hat er ihn nicht absichtlich getötet, sondern Gott hat es durch seine Hand geschehen lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann.14 Doch wenn jemand vorsätzlich handelt und einen anderen heimtückisch umbringt, findet er nicht einmal an meinem Altar Schutz. Er muss von dort weggeholt und getötet werden.'15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, wird mit dem Tod bestraft.'16 Wer einen Menschen raubt, wird mit dem Tod bestraft, gleichgültig ob er ihn schon verkauft oder noch in seiner Gewalt hat.'17 Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht, wird mit dem Tod bestraft.'[2] (太15:4; 可7:10)18 Wenn Männer in Streit geraten und einer verletzt den anderen mit einem Stein oder der Faust, sodass er bettlägerig wird,19 aber später wieder aufstehen und draußen am Stock umherlaufen kann, ist der Täter nicht körperlich zu bestrafen. Er muss den Verletzten aber für seine Arbeitsunfähigkeit entschädigen und ihm die Heilungskosten erstatten.20 Wenn jemand seinen Sklaven mit einem Stock so schlägt, dass er ihm unter der Hand stirbt, dann muss das bestraft werden. Dasselbe gilt bei einer Sklavin.21 Wenn der Sklave aber noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, muss die Tat nicht bestraft werden, denn er schadet sich ja selbst.[3]22 Wenn Männer sich prügeln und dabei eine schwangere Frau stoßen, sodass sie eine Frühgeburt hat, aber sonst kein ernstlicher Schaden entstanden ist, dann muss der Schuldige eine Geldstrafe bezahlen. Die Höhe wird vom Ehemann der betreffenden Frau bestimmt und nach gerichtlicher Bestätigung bezahlt.23 Ist aber ein weiterer Schaden entstanden, dann muss gegeben werden: Leben für Leben,24 Auge für Auge, Zahn für Zahn,[4] Hand für Hand, Fuß für Fuß, (太5:38)25 Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.26 Wenn jemand seinem Sklaven ein Auge oder einen Zahn ausschlägt, muss er ihn als Entschädigung dafür freilassen.27 Dasselbe gilt bei einer Sklavin.'28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, sodass der Mensch stirbt, muss das Rind mit schweren Steinen erschlagen werden. Sein Fleisch darf man nicht essen. Der Besitzer jedoch bleibt straffrei.29 Hat das Rind aber schon früher Menschen gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, obwohl man ihn gewarnt hatte, dann muss nicht nur das Rind gesteinigt, sondern auch sein Besitzer getötet werden.30 Wenn ihm die Zahlung eines Sühngeldes erlaubt wird, dann muss er als Lösegeld für sein Leben alles bezahlen, was man ihm auferlegt.31 Der gleiche Grundsatz gilt auch, wenn das Rind einen Jungen oder ein Mädchen tödlich verletzt.32 Bei einem Sklaven oder einer Sklavin muss der Besitzer des Rindes ihrem Herrn 30 Schekel Silber[5] zahlen, und das Rind muss gesteinigt werden.' (创23:15)33 Wenn jemand eine Zisterne offen lässt oder eine gräbt und nicht abdeckt, und ein Rind oder ein Esel fällt hinein,34 dann muss er das Tier seinem Besitzer bezahlen. Das tote Tier kann er behalten.35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen stößt, sodass es verendet, dann sollen beide Besitzer das lebende Tier verkaufen und den Erlös teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen.36 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und sein Besitzer hat es nicht eingesperrt, muss er ein lebendes Rind für das tote erstatten. Das tote darf er behalten.'37 Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, dann muss er für das Rind fünffachen Ersatz leisten und für das Schaf oder die Ziege vierfachen.'

出埃及记 21

Schlachter 2000

来自{publisher}
1 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst: (申4:14)2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (利25:39; 申15:12; 王下4:1; 耶34:14)3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen. (太19:6)4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5 Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!, (申15:16; 林后5:14)6 so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem[1] durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten. (申15:17)7 Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden. (申28:68; 尼5:5; 斯7:4)8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. (申21:14)9 Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln. (民18:11; 民27:1)10 Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.11 Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben. (创9:6; 利24:17; 太26:52)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. (民35:9; 申19:3)14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt! (申19:11; 王上2:28)15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben. (利20:9; 箴20:20; 太15:4; 提前1:9)16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben. (创37:28; 申24:7; 提前1:10; 启18:13)17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben. (出21:15; 可7:10)18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss: (箴17:14)19 Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen. (出22:6)20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden; (民35:16)21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.22 Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt, aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. (申16:18; 申17:8)23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du geben: Leben um Leben, (民35:31)24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, (申19:21; 士1:6; 太5:38)25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. (利24:19)26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge. (伯31:13; 弗6:9; 西4:1)27 Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben. (创9:5)29 Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben. (民35:31)30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt.31 Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.32 Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden. (亚11:12; 太26:15)33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, (箴28:10)34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören. (出22:6; 出22:14)35 Wenn jemandes Rind das Rind eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote [Rind] auch teilen.36 Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.37 Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines. (撒下12:6; 箴6:30)

出埃及记 21

Menge Bibel

1 »Und dies sind die Rechtssatzungen, die du ihnen vorlegen sollst:2 Wenn du einen hebräischen Knecht[1] kaufst, soll er dir sechs Jahre lang dienen; aber im siebten Jahre soll er unentgeltlich freigelassen werden.3 Ist er allein[2] gekommen, so soll er auch allein[3] wieder gehen; war er aber verheiratet, so soll auch seine Frau mit ihm freigelassen werden.4 Hat ihm dagegen sein Herr eine Frau gegeben und diese ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern ihrem Herrn verbleiben, und er soll allein entlassen werden.5 Erklärt aber der Knecht ausdrücklich: ›Ich habe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder lieb, ich will nicht freigelassen werden‹,6 so soll sein Herr ihn vor Gott hintreten lassen und ihn an die Tür oder an den Türpfosten stellen: dort soll sein Herr ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren, und er soll dann zeitlebens sein Knecht bleiben. –7 Wenn aber jemand seine Tochter als Magd[4] verkauft, so darf sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.8 Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, mißfällt, so lasse er sie loskaufen; jedoch sie an fremde Leute zu verkaufen, dazu hat er kein Recht, weil er treulos an ihr gehandelt hat.9 Wenn er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so hat er sie nach dem Recht der Töchter[5] zu behandeln.10 Nimmt er sich noch eine andere, so darf er ihr doch die Fleischkost, die Kleidung und die Beiwohnung nicht verkürzen.11 Will er ihr aber diese drei Verpflichtungen nicht gewähren, so soll sie umsonst, ohne Entgelt, frei ausgehen.«12 »Wer einen andern so schlägt, daß er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.13 Hat er es aber nicht vorsätzlich getan, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen soll.14 Wenn sich aber jemand gegen einen andern so weit vergißt, daß er ihn hinterlistig ums Leben bringt, so sollst du ihn sogar von meinem Altar wegholen, damit er stirbt! –15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll mit dem Tode bestraft werden!16 Wer einen Menschen raubt, sei es, daß er ihn verkauft hat oder daß der Betreffende noch in seiner Gewalt gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.«17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll mit dem Tode bestraft werden! –18 »Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder mit der Faust so schlägt, daß er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,19 so soll, wenn er wieder aufkommt und draußen an seiner Krücke umhergehen kann, der andere, der ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihm den Schaden ersetzen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit erwachsen ist, und für die Heilkosten aufkommen!20 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stock so schlägt, daß sie ihm unter der Hand sterben, so muß das bestraft werden;21 wenn jedoch der Betreffende noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt, so soll keine Bestrafung stattfinden, denn es handelt sich um sein eigenes Geld. –22 Wenn Männer in Streit geraten und dabei eine schwangere Frau so stoßen, daß eine Frühgeburt eintritt, ihr sonst aber kein Schaden entsteht, so soll der Schuldige diejenige Geldbuße zahlen, die der Ehemann der Frau ihm auferlegt, und zwar[6] nach Anhörung von Schiedsrichtern. –23 Wenn aber ein bleibender Leibesschaden entsteht, so sollst du geben[7]: Leben um Leben,24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme! –26 Schlägt jemand seinen Knecht oder seine Magd so ins Auge, daß er es zugrunde richtet, so soll er sie zur Entschädigung für ihr Auge freilassen!27 Und schlägt er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn aus, so soll er sie zur Entschädigung für ihren Zahn freilassen!«28 »Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt, daß der Tod eintritt, so soll das Rind gesteinigt, sein Fleisch aber nicht gegessen werden; der Eigentümer des Rindes jedoch bleibt straflos.29 Wenn aber das Rind schon früher stößig war und sein Eigentümer trotz erfolgter Verwarnung es nicht gehörig gehütet hatte, so soll das Rind, wenn es einen Mann oder eine Frau tötet, gesteinigt und auch sein Eigentümer mit dem Tode bestraft werden.30 Wenn ihm nur eine Geldbuße auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel bezahlen, als ihm auferlegt wird.31 Wenn das Rind einen Knaben oder ein Mädchen stößt, so soll mit ihm nach derselben Rechtsbestimmung verfahren werden.32 Stößt das Rind aber einen Knecht oder eine Magd, so soll sein Eigentümer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber bezahlen; das Rind aber soll gesteinigt werden.«33 »Läßt jemand eine Grube offen stehen, oder gräbt jemand eine Grube aus und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,34 so soll der Eigentümer der Grube Ersatz leisten: mit Geld soll er den Eigentümer des Tieres entschädigen; das tote Tier aber gehört dann ihm. –35 Wenn jemandes Rind das Rind eines andern so stößt, daß es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und sich in den dadurch gewonnenen Erlös teilen, und auch das tote Tier sollen sie unter sich teilen.36 War es jedoch bekannt, daß das Rind schon vorher stößig war, und hatte sein Eigentümer trotzdem es nicht gehörig gehütet, so soll er unweigerlich ein Rind für das Rind als Ersatz geben, das tote Tier aber soll ihm gehören.37 Wenn jemand ein Rind oder ein Stück Kleinvieh stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er für das eine Rind fünf Rinder und für das eine Stück Kleinvieh vier Stück erstatten.

出埃及记 21

Lutherbibel 2017

来自{publisher}
1 Dies sind die Rechtsordnungen, die du ihnen vorlegen sollst:2 Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr aber soll er freigelassen werden ohne Lösegeld. (利25:39; 申15:12; 耶34:14)3 Ist er ohne Frau gekommen, so soll er auch ohne Frau gehen; ist er aber mit seiner Frau gekommen, so soll sie mit ihm gehen.4 Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und hat sie ihm Söhne oder Töchter geboren, so sollen Frau und Kinder seinem Herrn gehören, er aber soll ohne Frau gehen.5 Spricht aber der Sklave: Ich habe meinen Herrn lieb und meine Frau und Kind, ich will nicht frei werden,6 so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre mit einem Pfriemen sein Ohr, und er sei sein Sklave für immer. (申1:17; 诗82:1)7 Verkauft jemand seine Tochter als Sklavin, so darf sie nicht freigelassen werden wie die Sklaven. (出2:1)8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht, nachdem er sie für sich bestimmt hat, so soll er sie auslösen lassen. Er hat aber nicht Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, nachdem er sie verschmäht hat.9 Hat er sie aber für seinen Sohn bestimmt, so soll er nach dem Recht der Töchter an ihr tun.10 Nimmt er sich aber noch eine andere, so soll er der ersten an Nahrung, Kleidung und ehelichem Recht nichts abbrechen.11 Erfüllt er an ihr diese drei Pflichten nicht, so soll sie umsonst freigelassen werden, ohne Lösegeld.12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll des Todes sterben. (创9:6; 出20:13; 太5:21)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen kann. (民35:6; 申19:4)14 Wenn aber jemand an seinem Nächsten frevelt und ihn mit Hinterlist umbringt, so sollst du ihn von meinem Altar wegreißen, dass man ihn töte. (王上2:29)15 Wer Vater oder Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16 Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft, sei es, dass man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (申24:7; 提前1:10)17 Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (申27:16; 箴20:20; 太15:4)18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muss19 und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben.20 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin schlägt mit einem Stock, dass sie unter seinen Händen sterben, muss er bestraft werden.21 Bleiben sie aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht bestraft werden; denn es ist sein Geld.22 Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, sodass ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wie viel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll’s geben durch die Hand der Richter.23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, (利24:19; 申19:21; 太5:38)24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. (创4:23)26 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen um des Auges willen.27 Desgleichen wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er sie freilassen um des Zahnes willen.28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll man das Rind steinigen und sein Fleisch nicht essen; aber der Besitzer des Rindes soll nicht bestraft werden. (创9:5; 民35:33)29 Ist aber das Rind zuvor stößig gewesen und seinem Besitzer war’s bekannt und er hat das Rind nicht verwahrt und es tötet nun einen Mann oder eine Frau, so soll man das Rind steinigen, und sein Besitzer soll sterben.30 Will man ihm aber ein Lösegeld auferlegen, so soll er geben, was man ihm auferlegt, um sein Leben auszulösen.31 Ebenso soll man mit ihm verfahren, wenn das Rind einen Sohn oder eine Tochter stößt.32 Stößt es aber einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreißig Schekel Silber geben, und das Rind soll man steinigen.33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder gräbt eine Zisterne und deckt sie nicht zu und es fällt ein Rind oder Esel hinein, (利7:24; 利17:15)34 so soll der Besitzer der Zisterne mit Geld dem andern Ersatz leisten, das tote Tier aber soll ihm gehören.35 Wenn jemandes Rind eines andern Rind stößt, dass es stirbt, so sollen sie das lebendige Rind verkaufen und das Geld teilen und das tote Tier auch teilen.36 Ist’s aber bekannt gewesen, dass das Rind zuvor stößig gewesen ist, und sein Besitzer hat es nicht verwahrt, so soll er ein Rind für das andere erstatten und das tote Tier haben.37 Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und schlachtet’s oder verkauft’s, so soll er fünf Rinder für ein Rind wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (撒下12:6; 箴6:31; 路19:8)