4.Mose 29 | Schlachter 2000 Neue Genfer Übersetzung

4.Mose 29 | Schlachter 2000

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 7 Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, 9 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. 13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, 14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern 15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; 16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, 37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.

Bibeltext der Schlachter Copyright © 2000 Genfer Bibelgesellschaft Wiedergegeben mit der freundlichen Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Neue Genfer Übersetzung

Die Opfer am Neujahrsfest und am Versöhnungstag

1 Kommt am ersten Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert an diesem Tag ´den Beginn des neuen Jahres`, indem ihr das Widderhorn blast.* 2 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlererlose einjährige Lämmer; 3 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 4 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. 5 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken. 6 Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den monatlichen und täglichen Brandopfern und ihren jeweiligen Speise- und Trankopfern darbringen. Es sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt*. 7 Am zehnten Tag des siebten Monats ´ist der Versöhnungstag`. Kommt zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Fastet ´an diesem Tag` und demütigt euch vor dem HERRN*. 8 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer; 9 dazu als Speiseopfer für den Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 10 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. 11 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, und zwar zusätzlich zu den Böcken und den anderen Opfern, durch die an diesem Tag Sühne für das Volk erwirkt wird, und zusätzlich zu den täglichen Brandopfern mit ihren Speise- und Trankopfern.

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Kommt am 15. Tag des siebten Monats zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. Feiert sieben Tag lang zu Ehren des HERRN das ´Laubhütten` fest. 13 Bringt dem HERRN ´am ersten Tag` dreizehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen; 14 dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 15 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. 16 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen. 17 Am zweiten Tag opfert ihr zwölf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 18 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 19 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 20 Am dritten Tag opfert ihr elf Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 21 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 22 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 23 Am vierten Tag opfert ihr zehn Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 24 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 25 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 26 Am fünften Tag opfert ihr neun Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 27 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 28 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 29 Am sechsten Tag opfert ihr acht Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 30 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 31 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 32 Am siebten Tag opfert ihr sieben Jungstiere, zwei Schafböcke und vierzehn fehlerlose einjährige Lämmer, 33 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 34 und den Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 35 Kommt am achten Tag ´des Festes` zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. 36 Bringt dem HERRN ´an diesem Tag` einen Jungstier, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer als Brandopfer dar, um ihn durch den Geruch gnädig zu stimmen; 37 dazu die vorgeschriebenen Speise- und Trankopfer für jedes Tier 38 sowie einen Ziegenbock als Sündopfer. Bringt diese Opfer zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern dar. 39 All diese Gaben sollt ihr dem HERRN an euren Festtagen opfern und zwar zusätzlich zu allen Brand-, Speise-, Trank- und Gemeinschaftsopfern, die ihr dem HERRN zur Erfüllung eines Gelübdes oder als Gabe aus freien Stücken darbringt.‹«