کتاب مقدس، ترجمۀ معاصر | Lutherbibel 2017 | 2.Mose 22

2.Mose 22 | کتاب مقدس، ترجمۀ معاصر

قوانين مربوط به اموال

1 «اگر كسی گاو يا گوسفندی را بدزدد و بفروشد يا سر ببرد بايد به عوض گاوی كه دزديده پنج گاو و به عوض گوسفند، چهار گوسفند پس بدهد. 2 اگر از عهدهٔ پرداخت كامل غرامت برنيايد، در قبال اين غرامت به غلامی فروخته شود. اگر دزد در حين دزديدن گاو، گوسفند و يا الاغ دستگير شود بايد دو برابر ارزش حيوان دزديده شده جريمه بدهد. اگر دزد به هنگام شب در حين عمل دزدی كشته شود، كسی كه او را كشته است مجرم شناخته نمیشود، اما اگر اين قتل در روز واقع شود كسی كه او را كشته مجرم است. 5 «اگر كسی چارپايان خود را عمداً به داخل تاكستان شخص ديگری رها كند، و يا آنها را در مزرعهٔ شخص ديگری بچراند، بايد از بهترين محصول خود، برابر خسارت وارده به صاحب تاكستان يا مزرعه غرامت بپردازد. 6 «اگر كسی در مزرعهاش آتشی روشن كند و آتش به مزرعهٔ شخص ديگری سرايت نمايد و بافهها يا محصول درو نشده و يا تمام مزرعهٔ او را بسوزاند، آنكه آتش را افروخته است بايد غرامت تمام خسارات وارده را بپردازد. 7 «اگر كسی پول يا شیئی را پيش شخصی به امانت گذاشت و آن امانت دزديده شد، اگر دزد دستگير شود بايد دو برابر آنچه را كه دزديده است عوض دهد. 8 ولی اگر دزد گرفتار نشود، آنگاه شخص امانتدار را نزد قضات* ببرند تا معلوم شود آيا خود او در امانت خيانت كرده است يا نه. 9 «هرگاه گاو، گوسفند، الاغ، لباس و يا هر چيز ديگری گم شود و صاحبش ادعا كند كه گمشدهٔ او پيش فلان شخص است، ولی آن شخص انكار كند، بايد هر دو به حضور قضات بيايند و كسی كه مقصر شناخته شد دو برابر مالی كه دزديده شده، تاوان دهد. 10 «اگر كسی گاو يا الاغ يا گوسفند يا هر حيوان ديگری را به دست همسايه به امانت بسپارد و آن حيوان بميرد، يا آسيب ببيند، و يا غارت شود و شاهدی در بين نباشد، 11 آن همسايه بايد سوگند بخورد كه آن را ندزديده است و صاحب مال بايد سوگند او را بپذيرد و از گرفتن تاوان مال، خودداری كند. 12 ولی اگر حيوان يا مال امانتی از نزد امانتدار دزديده شود، امانتدار بايد به صاحب مال غرامت دهد. 13 اگر احياناً جانوری وحشی آن را دريده باشد، شخص امانتدار بايد لاشهٔ دريده شده را برای اثبات اين امر نشان دهد، كه در اين صورت غرامت گرفته نمیشود. 14 «اگر كسی حيوانی را از همسايهٔ خود قرض بگيرد و آن حيوان آسيب ببيند يا كشته شود، و صاحبش هم در آن زمان در آنجا حاضر نبوده باشد، قرض گيرنده بايد عوض آن حيوان را بدهد. 15 اما اگر صاحبش در آنجا حاضر بوده باشد، احتياجی به پرداخت تاوان نيست. اگر حيوان كرايه شده باشد همان كرايه، غرامت را نيز شامل میشود.

قوانين اخلاقی و دينی

16 «اگر مردی، دختر باكرهای را كه هنوز نامزد نشده اغفال كند، بايد مهريهٔ دختر را پرداخته، او را به عقد خود درآورد. 17 ولی اگر پدر دختر با اين ازدواج راضی نباشد، آن مرد بايد فقط مهريهٔ تعيين شده را به او بپردازد. 18 «زنی كه جادوگری كند، بايد كشته شود. 19 «هر انسانی كه با حيوانی نزديكی نمايد، بايد كشته شود. 20 «اگر كسی برای خدايی ديگر، غير از خداوند قربانی كند، بايد كشته شود. 21 «به شخص غريب ظلم نكنيد. به ياد آوريد كه شما نيز در سرزمين مصر غريب بوديد. 22 «از بيوهزن و يتيم بهرهكشی نكنيد. 23 اگر بر آنها ظلمی روا داريد و ايشان پيش من فرياد برآورند، من به داد آنها میرسم، 24 و بر شما خشمگين شده، شما را به دست دشمنان هلاک خواهم نمود تا زنان شما بيوه شوند و فرزندانتان يتيم گردند. 25 «اگر به يكی از افراد قوم خود كه محتاج باشد، پول قرض دادی، مثل يک رباخوار رفتار نكن و از او سود نگير. 26 اگر لباس او را گرو گرفتی، قبل از غروب آفتاب آن را به او پس بده، 27 چون ممكن است آن لباس تنها پوشش او برای خوابيدن باشد. اگر آن لباس را به او پس ندهی و او پيش من ناله كند من به داد او خواهم رسيد، زيرا خدايی كريم هستم. 28 «به خدا كفر نگو* و به رهبران قوم خود لعنت نفرست. 29 «نوبر غلات و عصير انگور خود را به موقع به حضور من بياور. «برای پسر ارشد خود، عوض بده. 30 «نخستزادههای نر گاوان و گوسفندان خود را به من بده. بگذار اين نخستزادهها يک هفته پيش مادرشان بمانند و در روز هشتم آنها را به من بده. 31 «شما قوم مقدس من هستيد، پس گوشت حيوانی را كه بهوسیله جانور وحشی دريده شده، نخوريد؛ آن را پيش سگان بيندازيد.

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Lutherbibel 2017

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor. 2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten. 4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten. 5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat. 6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten; 7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat. 8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. 9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht, 10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht. 11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen. 12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. 13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen. 14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen. 15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. 16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. 18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. 19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. 21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. 22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören. 23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden. 24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. 25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, 26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Gebote der Gottesfurcht

27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. 28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. 29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. 30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen.