5.Mose 24 | Neue Genfer Übersetzung Menge Bibel

5.Mose 24 | Neue Genfer Übersetzung

Scheidung und erneute Heirat

1 Angenommen, ein Mann heiratet eine Frau, aber dann gefällt sie ihm nicht mehr, weil er etwas Anstößiges an ihr findet. Er stellt ihr eine Scheidungsurkunde aus und schickt sie fort. 2 Sie verlässt sein Haus und heiratet einen anderen, 3 doch auch dieser Mann liebt sie irgendwann nicht mehr und schickt sie mit einer Scheidungsurkunde fort. Oder aber der zweite Ehemann stirbt. 4 ´In beiden Fällen` darf ihr erster Mann sie nicht erneut zur Frau nehmen. Denn ´für ihn` ist sie unrein geworden, und er würde tun, was der HERR verabscheut. Lasst nicht zu, dass ´eine solche` Sünde in dem Land geschieht, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben wird.

Verschiedene Schutzbestimmungen

5 Ein frisch verheirateter Mann wird ein Jahr lang vom Kriegsdienst und von allen ´öffentlichen` Verpflichtungen befreit. Er soll zu Hause bleiben und seine Frau glücklich machen. 6 ´Wenn euch jemand etwas schuldet`, dürft ihr nicht seine Handmühle oder seinen Mühlstein als Pfand nehmen. Denn damit nehmt ihr ihm, was er zum Leben braucht.* 7 Wenn ihr herausfindet, dass jemand einen anderen Israeliten – einen seiner Landsleute – entführt hat und ihn als Sklaven hält oder verkauft, dann muss der Entführer sterben. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! 8 Wenn jemand unter euch an Aussatz* leidet, dann müsst ihr die Anweisungen der Priester aus dem Stamm Levi genau befolgen. Haltet euch an alles, was ich den Priestern ´für einen solchen Fall` befohlen habe. 9 Erinnert euch, wie Mirjam das Lager verlassen und sich reinigen musste, als der HERR sie nach eurem Auszug aus Ägypten für ihre Auflehnung mit Aussatz strafte.*

Schutz der Schwachen

10 Wenn du einem anderen etwas leihst, dann geh nicht in sein Haus, um dir selbst ein Pfand auszusuchen. 11 Warte draußen, bis er dir ein Pfand herausbringt. 12 Ist der Betreffende so arm, ´dass er sein Obergewand verpfänden muss`, dann behalte das Gewand nicht über Nacht. 13 Gib es ihm auf jeden Fall bei Sonnenuntergang zurück, damit er darin schlafen kann. Er wird dich dafür segnen, und du hast dich vor dem HERRN, deinem Gott, richtig und gut verhalten*. 14 Arme und bedürftige Menschen, die als Tagelöhner arbeiten müssen, dürft ihr nicht ausbeuten, ganz gleich, ob es sich dabei um Israeliten* oder um Ausländer handelt, die bei euch leben. 15 Zahlt ihnen ihren Lohn noch vor Sonnenuntergang. Denn sie sind dringend auf ihn angewiesen.* ´Tut ihr dies nicht`, dann beklagen sie sich euretwegen vielleicht beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da*. 16 Eltern dürfen nicht für die Schuld ihrer Kinder getötet werden und Kinder nicht für die Schuld ihrer Eltern. Jeder soll nur für seine eigene Schuld bestraft werden. 17 Verweigert Ausländern und Waisen nicht ihr Recht und fordert von einer Witwe nicht ihr Obergewand als Pfand. 18 Erinnert euch immer daran, dass ihr einmal Sklaven in Ägypten wart und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Darum fordere ich euch auf, die Schwachen zu schützen*. 19 Wenn ihr bei der Getreideernte eine Garbe auf dem Feld vergesst, dann geht nicht zurück, um sie zu holen. Überlasst sie den Ausländern, den Waisen und den Witwen. Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt. 20 Wenn ihr Oliven von euren Bäumen schüttelt, dann sucht nicht hinterher noch die Zweige ab. Der Rest soll den Ausländern, Waisen und Witwen gehören. 21 Wenn ihr in eurem Weinberg die Trauben erntet, dann verzichtet auf die Nachlese. Der Rest soll den Ausländern, Waisen und Witwen gehören. 22 Erinnert euch immer daran, dass ihr einmal Sklaven in Ägypten wart. Darum fordere ich euch auf, die Schwachen zu schützen.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Menge Bibel
1 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Häßliches* an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, – 2 wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat 3 und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entläßt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt: 4 so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Greuel in den Augen des HERRN sein, und du sollst das Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen. 5 Wenn jemand neuvermählt* ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. – 6 Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. – 7 Wird jemand dabei ertappt, daß er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – 8 Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, daß du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe. 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! – 10 Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen; 11 nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen; 12 und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen, 13 sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HERRN, deinem Gott, gelten. – 14 Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden* gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben! 15 Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HERRN gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. – 16 Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! – 17 Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden; 18 du sollst vielmehr daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. – 19 Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HERR, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet. 20 Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugute kommen. 21 Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen. 22 Denn du sollst daran gedenken, daß du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«