5.Mose 23 | Neue Genfer Übersetzung Menge Bibel

5.Mose 23 | Neue Genfer Übersetzung
1 Ein Mann darf nicht mit der Frau seines Vaters schlafen, denn damit entehrt er seinen Vater.*

Wer zur Gemeinde des Herrn gehören darf

2 Wenn ihr euch als Gemeinde des HERRN versammelt, darf kein Mann daran teilnehmen, der zerquetschte Hoden hat oder dessen Glied abgeschnitten wurde. 3 Auch jemand, der aus einer verbotenen Beziehung stammt, darf nicht teilnehmen. Noch in der zehnten Generation sind seine Nachkommen von der Gemeinde des HERRN ausgeschlossen. 4 Dasselbe gilt für die Ammoniter und die Moabiter: Sie sind für immer von der Gemeinde des HERRN ausgeschlossen, auch noch in der zehnten Generation. 5 Denn diese beiden Völker haben sich geweigert, euch Brot und Wasser zu geben, als ihr aus Ägypten ´kamt und durch ihr Land` gezogen seid. Sie haben* sogar Bileam, den Sohn Beors, aus Petor in Mesopotamien gerufen und ihm Geld gegeben, damit er euch verflucht. 6 Aber der HERR, euer Gott, war nicht bereit, auf Bileam zu hören. Aus Liebe zu euch wandelte er den Fluch gegen euch in Segen. 7 Mit diesen beiden Völkern dürft ihr niemals Frieden schließen noch euch in irgendeiner Weise für ihr Wohl einsetzen.* Das gilt für alle Zeiten. 8 Die Edomiter und die Ägypter hingegen sollt ihr nicht dauerhaft von euren Versammlungen ausschließen. Denn die Edomiter sind euer Brudervolk, und in Ägypten habt ihr einmal als Fremde gelebt. 9 Wer von ihnen ´bei euch wohnt`, darf ab der dritten Generation dazukommen, wenn ihr euch vor dem HERRN versammelt.

Das Heerlager muss reingehalten werden

10 Wenn ihr gegen eure Feinde in den Krieg zieht und ein Feldlager aufschlagt, dann lasst dort nichts geschehen, was euch unrein macht*. 11 Wenn ein Mann nachts im Schlaf einen Samenerguss hatte, ist er unrein* und muss das Lager verlassen. Er soll ´den ganzen Tag` außerhalb des Lagers bleiben. 12 Gegen Abend soll er seinen Körper mit Wasser abspülen, und bei Sonnenuntergang darf er wieder ins Lager zurückkommen. 13 Bestimmt außerhalb des Lagers einen Ort, wo ihr eure Notdurft verrichten könnt. 14 Haltet dafür Schaufeln bereit. Grabt ein Loch, bevor ihr euch hinhockt, und deckt es nachher wieder zu. 15 Euer Lager soll heilig sein, denn der HERR, euer Gott, ist dort mitten unter euch*, um euch zu schützen und euch den Sieg über eure Feinde zu geben. Er soll nichts Anstößiges* bei euch sehen, damit er sich nicht von euch abwendet.

Schutz für entflohene Sklaven

16 Wenn ein ´ausländischer` Sklave vor seinem Herrn geflohen ist und bei euch Zuflucht sucht, dann liefert ihn nicht an seinen Herrn aus. 17 Nehmt ihn bei euch auf. Er soll frei entscheiden, an welchem Ort er wohnen will. Beutet ihn nicht aus.

Verbot der kultischen Prostitution

18 Keine Israelitin und kein Israelit darf im Namen irgendeines Gottes Hurerei treiben.* 19 Geld, das mit Hurerei oder anderen schmutzigen Geschäften verdient wurde*, dürft ihr auf keinen Fall in das Heiligtum des HERRN eures Gottes bringen, auch nicht, um ein Gelübde zu erfüllen. Denn der HERR verabscheut Geld, das auf diese Weise eingenommen wurde*.

Bestimmungen über Zinsen

20 Wenn ihr einem anderen Israeliten etwas ausleiht, dann verlangt keine Zinsen dafür – weder für Geld, noch für Getreide noch für sonst etwas, wofür man Zinsen nehmen kann. 21 Von einem Ausländer könnt ihr Zinsen verlangen, aber nicht von jemand aus eurem Volk. ´Wenn ihr das beachtet`, wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt in dem Land, das ihr in Besitz nehmt.

Bestimmungen über Gelübde

22 Wenn du vor dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, dann zögere nicht, es zu erfüllen! Denn der HERR wird es von dir einfordern. ´Wenn du dich nicht daran hältst`, versündigst du dich. 23 Ihm gar nichts zu versprechen, ist keine Sünde. 24 Was du jedoch ausgesprochen hast, musst du auch halten. Du hast dieses Gelübde dem HERRN, deinem Gott, aus freien Stücken gegeben, darum musst du es auf jeden Fall erfüllen.

Erlaubter Mundraub

25 Wenn du den Weinberg eines anderen betrittst, kannst du dort nach Herzenslust Trauben essen, bis du satt bist. Aber sammle sie nicht in ein Gefäß. 26 Wenn du am Kornfeld eines anderen vorbeikommst, darfst du mit der Hand Ähren abreißen ´und die Körner essen`. Mit einer Sichel aber darfst du sie nicht ernten.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Menge Bibel
1 Niemand darf die* Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.« 2 »Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. 3 Kein Bastard darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden. – 4 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden, 5 deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche. 6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HERR, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HERR, dein Gott, hat dich lieb. 7 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! – 8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt. 9 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HERRN aufgenommen werden.« 10 »Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten. 11 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen; 12 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren. 13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz* haben, wohin du austreten kannst; 14 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst. 15 Denn der HERR, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Häßliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.« 16 »Einen Knecht*, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern: 17 er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! – 18 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne* geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben. 19 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen; denn ein Greuel für den HERRN, deinen Gott, sind sie alle beide. – 20 Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgend etwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann. 21 Von einem Ausländer* magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HERR, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. – 22 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HERR, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben. 23 Wenn du aber das Geloben unterläßt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu; 24 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, mußt du auch halten und ausführen, weil du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. – 25 Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun. 26 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. –