5.Mose 14 | Neue Genfer Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

5.Mose 14 | Neue Genfer Übersetzung

Israel soll sich bei Trauerbräuchen und Speisen von anderen Völkern unterscheiden

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Darum sollt ihr euch keine Einschnitte in der Haut zufügen und euch nicht die Haare über der Stirn abrasieren, wenn ihr um einen Toten trauert. 2 Denn ihr seid ein heiliges Volk ´und gehört allein` dem HERRN, eurem Gott. Er hat euch aus allen Völkern der Welt zu seinem Eigentum erwählt. 3 Esst nichts, was der HERR verabscheut und euch verboten hat.* 4 ´Das Fleisch` folgender Tiere dürft ihr essen: Rind, Schaf und Ziege, 5 Hirsch, Gazelle, Damhirsch, Steinbock, Wisent*, Antilope und Wildschaf. 6 Jedes Tier, das deutlich gespaltene Klauen hat und seine Nahrung wiederkäut, dürft ihr essen. 7 Allerdings gibt es einige Tiere, die gespaltene Klauen haben, und einige Wiederkäuer, die ihr nicht verzehren dürft: das Kamel, den Hasen und den Klippdachs, denn sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Darum sind sie für euch unrein. 8 Auch das Schwein ´dürft ihr nicht essen`, denn es hat zwar gespaltene Klauen, aber es ist kein Wiederkäuer; es ist unrein für euch. Verzehrt das Fleisch dieser Tiere nicht und berührt sie auch nicht, wenn sie verendet sind. 9 Von den Wassertieren dürft ihr alle essen, die Flossen und Schuppen haben. 10 Aber alle Wassertiere ohne Flossen und Schuppen sollen für euch als ungenießbar und unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr verzehren. 12 Folgende Vögel dürft ihr jedoch nicht essen:* Adler, Bartgeier, Mönchsgeier, 13 Gabelweihe, Königsweihe, alle Geierarten, 14 alle Rabenarten, 15 Strauß, Falke, Möwe, alle Habichtarten, 16 Steinkauz, Uhu, Schleiereule, 17 Ohreule, Aasgeier, Fischeule, 18 Storch, alle Reiherarten, Wiedehopf und Fledermaus. 19 Außerdem sind alle geflügelten Insekten für euch unrein und dürfen nicht verzehrt werden. 20 Alle reinen Vögel aber dürft ihr essen. 21 Esst auch kein verendetes Tier. Ihr könnt es den Ausländern geben, die bei euch leben, oder an Durchreisende aus anderen Ländern verkaufen. Ihr aber seid ein heiliges Volk ´und gehört allein` dem HERRN, eurem Gott. Ein junges Ziegenböckchen dürft ihr nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Der zehnte Teil aller Erträge gehört dem Herrn

22 Legt jedes Jahr den zehnten Teil eurer Ernte* beiseite. 23 ´Bringt alles zu` der Stätte, die der HERR erwählen wird, um bei euch zu wohnen: den zehnten Teil von eurem Getreide, Wein und Öl, dazu die erstgeborenen Jungtiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Verzehrt alles ´bei einem großen Festmahl` in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes. So werdet ihr lernen, ihm euer Leben lang in Ehrfurcht zu begegnen. 24 Wenn aber die Stätte, die der HERR erwählen wird, für euch zu weit ist und ihr durch seinen Segen ´eine so reiche Ernte einbringt, dass ihr den zehnten Teil` nicht dorthin transportieren könnt, 25 dann verkauft ihn und nehmt das Geld mit zu der Stätte. 26 Kauft davon alles, was euer Herz begehrt: Rinder, Schafe und Ziegen, Wein und Bier und was ihr euch sonst noch wünscht. Esst und trinkt und feiert mit euren Familien ein fröhliches Fest in der Gegenwart des HERRN, eures Gottes. 27 Lasst dabei die Leviten mitfeiern*, die in eurem Heimatort wohnen. Denn sie haben keinen eigenen Grundbesitz. 28 Jedes dritte Jahr* müsst ihr den zehnten Teil eurer gesamten Ernte in der ´nächstgelegenen` Stadt abliefern und dort ´in Vorratsspeichern` lagern. 29 Es ist ´der Lebensunterhalt` für die Leviten, denn sie haben kein eigenes Land und keinen Erbbesitz. Auch die Ausländer sowie die Waisen und Witwen in euren Wohnorten sollen davon essen. Wenn ihr gut für sie sorgt, wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr tut.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Verbot kanaanäischer Trauer­bräuche

1 Ihr seid Kinder des HERRN, eures Gottes. Ihr sollt euch für einen Toten nicht wundritzen und keine Stirnglatzen scheren. 2 Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist, und dich hat der HERR ausgewählt, damit du unter allen Völkern, die auf der Erde leben, das Volk wirst, das ihm persönlich gehört.

Speiseverbote

3 Du sollst nichts essen, was ein Gräuel ist. 4 Dies sind die Großtiere, die ihr essen dürft: Rind, Lamm, Zicklein, 5 Damhirsch, Gazelle, Rehbock, Wildziege, Wisent, Wildschaf und Steinbock. 6 Ihr dürft jedes Großtier essen, das gespaltene Klauen hat, und zwar ganz gespaltene Klauen, und das zu den Wiederkäuern gehört. 7 Von den Großtieren, die wiederkäuen oder ganz gespaltene Klauen haben, dürft ihr aber folgende nicht essen: Kamel, Hase, Klippdachs. Sie sind zwar Wiederkäuer, haben aber keine gespaltenen Klauen. Sie sollen euch als unrein gelten. 8 Ebenso das Wildschwein, denn es hat zwar gespaltene Klauen, ist aber kein Wiederkäuer. Es soll euch als unrein gelten. Vom Fleisch dieser Tiere dürft ihr nicht essen und ihr Aas dürft ihr nicht berühren. 9 Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. 10 Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten. 11 Alle reinen Vögel dürft ihr essen. 12 Dies sind die Vögel, die ihr nicht essen dürft: Aasgeier, Schwarzgeier, Bartgeier, 13 Milan, die verschiedenen Bussardarten, 14 alle Arten des Raben, 15 Adlereule, Kurzohreule, Langohreule und die verschiedenen Falkenarten, 16 Kauz, Bienenfresser, Weißeule, 17 Kleineule, Fischadler, Fischeule, 18 Storch und die verschiedenen Reiherarten, Wiedehopf, Fledermaus 19 und alles fliegende Kleingetier: Sie sollen euch als unrein gelten und dürfen nicht gegessen werden. 20 Alle reinen geflügelten Tiere dürft ihr essen.

Ein Zubereitungsverbot

21 Ihr dürft keinerlei Aas essen. Du sollst es dem Fremden, der in euren Stadtbereichen Wohnrecht hat, zum Essen überlassen oder es einem Ausländer verkaufen. Denn du bist ein Volk, das dem HERRN, deinem Gott, heilig ist. Du sollst ein Zicklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.

Jährliche Abgaben an das Heiligtum

22 Du sollst jedes Jahr den Zehnten von der gesamten Ernte geben, die dein Acker erbringt aus dem, was du angebaut hast. 23 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du an der Stätte, die er erwählen wird, indem er dort seinen Namen wohnen lässt, deinen Zehnten an Korn, Wein und Öl und die Erstlinge deiner Rinder, Schafe und Ziegen verzehren, damit du lernst, den HERRN, deinen Gott, zu fürchten, solange du lebst. 24 Wenn aber der Weg dorthin deine Kräfte übersteigt, weil die Stätte, die der HERR erwählen wird, indem er dort seinen Namen anbringt, so weit entfernt liegt und der HERR, dein Gott, dich so gesegnet hat, dass du den Zehnten nicht dorthin tragen kannst, 25 dann sollst du alles für Silber verkaufen, das Silber als deinen Besitz zusammenbinden, zu der Stätte ziehen, die der HERR, dein Gott, erwählen wird, 26 dort für das Silber alles kaufen, worauf du Appetit hast - Rinder, Schafe, Ziegen, Wein und Bier, alles, wonach es deinen Gaumen verlangt -, und dann sollst du vor dem HERRN, deinem Gott, Mahl halten und fröhlich sein, du und deine Familie. 27 Auch sollst du die Leviten, die in deinen Stadtbereichen Wohnrecht haben, nicht im Stich lassen, denn sie haben nicht wie du Landanteil und Erbbesitz.

Der Zehnte für die Armen in jedem dritten Jahr

28 In jedem dritten Jahr sollst du den ganzen Zehnten deiner Jahresernte in deinen Stadtbereichen abliefern und einlagern* 29 und die Leviten, die ja nicht wie du Landanteil und Erbbesitz haben, die Fremden, die Waisen und die Witwen, die in deinen Stadtbereichen wohnen, können kommen, essen und satt werden, damit der HERR, dein Gott, dich stets segnet bei der Arbeit, die deine Hände tun.