5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung Einheitsübersetzung 2016

5.Mose 15 | Neue Genfer Übersetzung

Schuldenerlass in jedem siebten Jahr

1 Am Ende jedes siebten Jahres müsst ihr einen Schuldenerlass durchführen. 2 Dafür gelten folgende Bestimmungen: Jeder, der einem anderen Israeliten etwas geliehen hat, muss ihm seine Schulden erlassen. Er darf keine Rückzahlung einfordern, weil zu Ehren des HERRN ´ein Jahr` des Schuldenerlasses ausgerufen wurde. 3 Von Ausländern dürft ihr die Schulden eintreiben, aber bei euren Landsleuten müsst ihr darauf verzichten. 4 Eigentlich sollte es gar keine Armen unter euch geben, denn der HERR, euer Gott, wird euch reich segnen in dem Land, das er euch zum bleibenden Besitz geben wird. 5 ´Er tut dies`, wenn ihr auf seine Stimme hört und nach allen Geboten lebt, die ich euch heute verkünde. 6 Dann wird er euch segnen, wie er es euch versprochen hat. ´Ihr werdet so viel besitzen`, dass ihr ´Menschen aus` vielen Völkern etwas leihen könnt und selbst nichts borgen müsst. Über viele Völker werdet ihr herrschen, aber über euch wird kein anderes Volk Macht gewinnen. 7 Wenn aber doch ein Israelit bei euch im Land Kanaan* verarmt, dann seid nicht hartherzig und verschließt die Hand nicht vor eurem Bruder, ´der zu eurem Volk gehört`. 8 Seid vielmehr freigebig und leiht ihm bereitwillig aus, so viel er braucht. 9 Hütet euch davor, euren armen Landsleuten gegenüber berechnend zu sein und insgeheim zu denken: »Bald kommt das siebte Jahr, ´in dem ich alle Schulden erlassen muss`.« Verweigert ihnen nicht böswillig eure Hilfe. Sonst beklagen sie sich euretwegen beim HERRN, und ihr steht vor ihm als schuldig da*. 10 Gebt bereitwillig und seid dabei nicht missmutig! Dann wird der HERR, euer Gott, euch segnen bei allem, was ihr unternehmt. 11 Es wird in eurem Land immer Arme geben. Darum befehle ich euch: Seid freigebig gegenüber euren armen und bedürftigen Landsleuten!

Freilassung von Sklaven in jedem siebten Jahr

12 Wenn ein Israelit oder eine Israelitin sich dir als Sklave verkauft, dann muss der Betreffende sechs Jahre für dich arbeiten, aber im siebten Jahr sollst du ihn wieder freigeben. 13 Doch lass ihn dann nicht mit leeren Händen gehen. 14 Gib ihm vielmehr großzügig von deinem Besitz, mit dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat: Schafe und Ziegen, Getreide und Wein*. 15 Erinnere dich immer daran, dass euer ganzes Volk einst als Sklaven in Ägypten gelebt hat und der HERR euch befreit hat. Darum gebe ich euch heute diese Weisung. 16 Wenn dein Sklave aber nicht freigelassen werden will, weil er dich und deine Familie liebt und weil es ihm bei dir gut geht, 17 dann nimm ein spitzes Werkzeug und stich es an einem Türpfosten durch sein Ohr. So bleibt er für immer dein Sklave. Dasselbe gilt für eine Sklavin. 18 Will dein Sklave jedoch nach sechs Jahren gehen, dann soll es dir nicht schwerfallen, ´ihn ziehen zu lassen`. Denn er hat dir in dieser Zeit doppelt so viel eingebracht wie ein Tagelöhner. Außerdem wird der HERR, dein Gott, dich dann segnen bei allem, was du unternimmst.

Die erstgeborenen Tiere gehören dem Herrn

19 Alle ´männlichen` erstgeborenen Tiere eurer Rinder, Schafe und Ziegen sollt ihr aussondern und dem HERRN, eurem Gott, weihen. Darum arbeitet nicht mit einem erstgeborenen Rind auf dem Feld und schert nicht die Erstgeborenen eurer Schafe und Ziegen. 20 Einmal im Jahr sollt ihr diese Tiere zu der Stätte ´bringen`, die der HERR, euer Gott, erwählen wird, ´und sie dort` in seiner Gegenwart mit euren Familien ´schlachten und` essen. 21 Hat ein Tier jedoch einen Fehler, ist es lahm oder blind oder hat sonst eine Missbildung, dürft ihr es nicht dem HERRN, eurem Gott, als Opfer bringen. 22 Esst ´das Fleisch dieses Tieres` bei euch zu Hause. ´Weil es sich nicht um Opferfleisch handelt`, darf der Unreine genauso davon essen wie der Reine, so wie es auch beim Verzehr von Gazellen und Hirschen der Fall ist, ´die nicht geopfert werden dürfen`. 23 Nur das Blut sollt ihr nicht verzehren. Ihr müsst es wie Wasser auf die Erde fließen lassen.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Einheitsübersetzung 2016

Verzicht auf Forderungen in jedem siebten Jahr

1 In jedem siebten Jahr sollst du die Ackerbrache einhalten. 2 Und so lautet die Bestimmung für die Brache: Jeder Gläubiger soll den Teil seines Vermögens, den er einem andern unter Personalhaftung als Darlehen gegeben hat, brachliegen lassen. Er soll gegen den andern, falls dieser sein Bruder ist, nicht mit Zwang vorgehen; denn er hat die Brache für den HERRN verkündet. 3 Gegen einen Ausländer darfst du mit Zwang vorgehen. Wenn es sich aber um deinen Bruder handelt, dann lass deinen Vermögensteil brachliegen! 4 Doch eigentlich sollte es bei dir gar keine Armen geben; denn der HERR wird dich reich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt und das du in Besitz nimmst, 5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst, dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst. 6 Wenn der HERR, dein Gott, dich segnet, wie er es dir zugesagt hat, dann kannst du vielen Völkern gegen Pfand leihen, du selbst aber brauchst nichts zu verpfänden; du wirst über viele Völker Gewalt haben, über dich aber werden sie keine Gewalt haben.

Kredithilfen an arme Israeliten

7 Wenn bei dir ein Armer lebt, irgendeiner deiner Brüder in irgendeinem deiner Stadtbereiche in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du nicht hartherzig sein und sollst deinem armen Bruder deine Hand nicht verschließen. 8 Du sollst ihm deine Hand öffnen und ihm gegen Pfand leihen, was der Not, die ihn bedrückt, abhilft. 9 Nimm dich in Acht, dass du nicht in niederträchtigem Herzen den Gedanken hegst: Bald kommt das siebte Jahr, das Brachjahr!, und deinen armen Bruder böse ansiehst und ihm nichts gibst, sodass er den HERRN gegen dich anruft und Strafe für diese Sünde über dich kommt. 10 Du sollst ihm etwas geben, und wenn du ihm gibst, soll auch dein Herz nicht böse darüber sein; denn wegen dieser Tat wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allem, was du arbeitest, und in allem, was deine Hände schaffen. 11 Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem notleidenden und armen Bruder, der in deinem Land lebt, deine Hand öffnen.

Haftung mit der eigenen Person

12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer - oder auch eine Hebräerin -, sich dir verkauft, soll er dir sechs Jahre dienen. Im siebten Jahr sollst du ihn als freien Mann entlassen. 13 Und wenn du ihn als freien Mann entlässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen entlassen. 14 Du sollst ihm von deinen Schafen und Ziegen, von deiner Tenne und von deiner Kelter so viel mitgeben, wie er tragen kann. Wie der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, so sollst du ihn bedenken.* 15 Denk daran: Als du in Ägypten Sklave warst, hat der HERR, dein Gott, dich freigekauft. Darum verpflichte ich dich heute auf dieses Gebot. 16 Wenn er dir aber erklärt: Ich will nicht von dir freigelassen werden - denn er hat dich und deine Familie lieb gewonnen, weil es ihm bei dir gut ging -, 17 so nimm einen Pfriem und stich ihn durch sein Ohr in die Tür: Dann ist er dein Sklave für immer. Bei einer Sklavin sollst du das Gleiche tun. 18 Halt es nicht für eine Härte, wenn du ihn als freien Mann entlassen musst; denn was er in den sechs Jahren für dich erarbeitet hat, entspricht dem, was du einem Tagelöhner als Lohn hättest zahlen müssen. Dann wird der HERR, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust.

Erstgeburt des Viehs

19 Alle männlichen Erstlinge, die unter deinen Rindern, Schafen und Ziegen geboren werden, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Mit einem Erstlingsstier darfst du nicht arbeiten und ein Erstlingsschaf darfst du nicht scheren. 20 Jahr für Jahr sollst du die Erstlinge vor dem HERRN, deinem Gott, an der Stätte, die der HERR erwählen wird, essen, du und deine Familie. 21 Doch wenn ein Tier einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist, wenn es irgendeinen Makel hat, sollst du es nicht für den HERRN, deinen Gott, schlachten. 22 In deinen Stadtbereichen sollst du es verzehren; der Reine wie der Unreine können es gemeinsam essen, wie bei Gazelle und Damhirsch. 23 Nur das Blut sollst du nicht genießen, sondern wie Wasser auf die Erde schütten.