5.Mose 15

Zürcher Bibel

1 Alle sieben Jahre sollst du einen Schuldenerlass gewähren. (Neh 5,10; Jer 34,14)2 Und so soll man es mit dem Schuldenerlass halten: Jeder Gläubiger soll das Darlehen erlassen, das er seinem Nächsten gegeben hat. Er soll seinen Nächsten und Bruder nicht drängen, denn man hat einen Schuldenerlass ausgerufen zu Ehren des HERRN.3 Den Ausländer darfst du drängen. Was du aber deinem Bruder geliehen hast, das sollst du ihm erlassen. (5Mo 23,21)4 Doch Arme wird es bei dir nicht geben, denn der HERR wird dich segnen in dem Land, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbbesitz gibt,5 wenn du auf die Stimme des HERRN, deines Gottes, hörst und dieses ganze Gebot, das ich dir heute gebe, hältst und danach handelst. (5Mo 26,14)6 Denn der HERR, dein Gott, hat dich gesegnet, wie er es dir verheissen hat, so dass du vielen Nationen leihen kannst, dir selbst aber nichts leihen musst, und so dass du über viele Nationen herrschst, sie aber nicht über dich herrschen werden. (5Mo 28,12)7 Wenn einer arm ist bei dir, einer deiner Brüder, in irgendeiner Ortschaft in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, dann sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht verschliessen vor deinem armen Bruder, (3Mo 25,35; Mt 5,42; 1Joh 3,17)8 sondern deine Hand für ihn auftun und ihm leihen, so viel er braucht.9 Achte darauf, dass in deinem Herzen nicht der nichtswürdige Gedanke aufsteigt: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, ist nahe!, und du deinen armen Bruder unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst und er dann gegen dich den HERRN anruft und dich so Strafe trifft. (2Mo 22,22; 5Mo 24,15)10 Du sollst ihm willig geben und nicht missmutig sein, wenn du ihm gibst, denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was deine Hand unternimmt. (2Kor 9,7)11 Denn es wird immer Arme geben im Land, darum gebiete ich dir: Du sollst deine Hand willig auftun für deinen bedürftigen und armen Bruder in deinem Land. (Mt 26,11)12 Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen, im siebten Jahr aber sollst du ihn freilassen. (3Mo 25,40)13 Und wenn du ihn freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen.14 Von deinen Schafen, von deiner Tenne und von deiner Kelter sollst du ihm etwas mitgeben. Von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, davon sollst du ihm etwas geben,15 und du sollst daran denken, dass du Sklave warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich befreit hat. Darum gebe ich dir heute dieses Gebot. (5Mo 5,15)16 Sagt er aber zu dir: Ich will nicht weggehen von dir!, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm gut geht bei dir,17 dann nimm den Pfriem und stosse ihn durch sein Ohr in die Tür, so wird er für immer dein Sklave sein. Mit deiner Sklavin sollst du es ebenso halten.18 Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn freilassen musst, denn in den sechs Jahren, die er dein Sklave war, hat er dich nur halb so viel gekostet wie ein Tagelöhner, und der HERR, dein Gott, wird dich segnen bei allem, was du tust. (5Mo 15,10)19 Jede männliche Erstgeburt, die bei deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, weihen. Du sollst die Erstgeburt deiner Rinder nicht zur Arbeit brauchen, und die Erstgeburt deiner Schafe sollst du nicht scheren. (2Mo 12,6; 2Mo 13,2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie verzehren Jahr für Jahr, du und dein Haus, an der Stätte, die der HERR erwählen wird.21 Wenn aber das Tier einen Makel hat, wenn es lahm ist oder blind, wenn es irgendeinen schlimmen Makel hat, sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern. (3Mo 22,20; 5Mo 17,1)22 In deinem Ort sollst du es essen, ob du unrein bist oder rein, wie das Fleisch von der Gazelle und vom Hirsch. (5Mo 12,15)23 Nur sein Blut darfst du nicht essen, auf die Erde sollst du es giessen wie Wasser. (5Mo 12,16)

5.Mose 15

Lutherbibel 2017

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. (2Mo 23,10)2 So aber soll’s zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem HERRN. (Neh 5,10; Neh 10,32)3 Von einem Ausländer darfst du es eintreiben; aber was du deinem Bruder geborgt hast, sollst du ihm erlassen.4 Es sollte überhaupt kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird,5 wenn du nur der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle diese Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, dass du danach tust!6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir zugesagt hat. Dann wirst du vielen Völkern leihen, doch du wirst von niemand borgen; du wirst über viele Völker herrschen, doch über dich wird niemand herrschen. (5Mo 28,12)7 Wenn einer deiner Brüder arm ist in irgendeiner Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht zuhalten gegenüber deinem armen Bruder, (1Joh 3,17)8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, so viel er Mangel hat. (Lk 6,34)9 Hüte dich, dass nicht in deinem Herzen ein arglistiger Gedanke aufsteige, dass du sprichst: Es naht das siebente Jahr, das Erlassjahr –, und dass du deinen armen Bruder nicht unfreundlich ansiehst und ihm nichts gibst; sonst wird er wider dich zu dem HERRN rufen und bei dir wird Sünde sein.10 Sondern du sollst ihm geben, und dein Herz soll sich’s nicht verdrießen lassen, dass du ihm gibst; denn dafür wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du unternimmst. (2Kor 9,6)11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, dass du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jes 58,7; Mt 26,11; Jak 2,15)12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer – oder eine Hebräerin –, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn als frei entlassen. (2Mo 21,1; Jer 34,14)13 Und wenn du ihn freigibst, sollst du ihn nicht mit leeren Händen von dir gehen lassen,14 sondern du sollst ihm aufladen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, sodass du ihm gibst von dem, womit dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat,15 und sollst daran denken, dass du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5Mo 5,15)16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht fortgehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb – weil ihm wohl bei dir ist –,17 so nimm einen Pfriemen und durchbohre ihm sein Ohr an dem Pfosten der Tür und lass ihn für immer deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du ebenso tun.18 Und lass dir’s nicht schwerfallen, dass du ihn freilässt, denn er hat dir sechs Jahre wie zwei Tagelöhner gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du, wenn sie männlich ist, dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Rinder und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5Mo 14,23)21 Wenn’s aber einen Fehler hat, dass es hinkt oder blind ist oder sonst irgendeinen bösen Fehler hat, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3Mo 22,20)22 sondern in deiner Stadt sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch isst, (5Mo 12,15; 5Mo 12,22)23 nur dass du sein Blut nicht isst, sondern es auf die Erde gießt wie Wasser! (5Mo 12,16)