1Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)
4.Mose 30
Gute Nachricht Bibel 2018
Wann Gelübde von Frauen ungültig sind
1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt,5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat,8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.11Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt,12dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.13Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben.15Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau.16Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.17Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom HERRN.
4.Mose 30
Elberfelder Bibel
Verordnungen über Gelübde
1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.