1Jahwe befahl Mose,2den Israeliten zu sagen: „Wenn ein Mann oder eine Frau das besondere Gelübde eines Nasiräers ablegt, um sich Jahwe zu weihen,3dann soll er sich von Wein und Bier enthalten. Er soll nichts trinken, was aus Wein oder Bier zubereitet wurde, auch keinen Traubensaft. Er darf weder frische noch getrocknete Weintrauben essen.4Während seiner ganzen Weihezeit darf er nichts zu sich nehmen, was vom Weinstock stammt, nicht einmal Kerne oder Schalen.5Während der ganzen Zeit seines Gelübdes darf er sich Haar und Bart nicht schneiden. Bis die Zeit um ist, für die er sich Jahwe geweiht hat, soll er sein Haupthaar frei wachsen lassen.6Die ganze Zeit, für die er sich Jahwe geweiht hat, darf er sich keinem Toten nähern.7Er darf sich nicht einmal an seinem Vater, seiner Mutter, seinem Bruder oder seiner Schwester verunreinigen, wenn sie sterben, denn die Weihe seines Gottes ist über ihm.8Während der ganzen Zeit seiner Weihe gilt er als heilig für Jahwe.9Wenn nun jemand ganz plötzlich neben ihm stirbt und sein geweihtes Haupt dadurch unrein wird, dann soll er am siebten Tag, an dem er wieder rein wird, seine Haare abschneiden.[1]10Am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen.11Der Priester soll die eine als Sünd- und die andere als Brandopfer[2] darbringen und so Sühne für den Betroffenen erwirken, weil er sich wegen des Toten versündigt hat. Dann soll er dessen Haupt an diesem Tag wieder heiligen.12Der Betreffende muss sich noch einmal für die gleiche Zeit Jahwe weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer[3] bringen, denn die erste Zeit ist verfallen, weil seine Weihe unrein gemacht worden ist.13So lautet das Nasiräergesetz: Wenn die Zeit seiner Weihe um ist, soll man ihn an den Eingang zum Offenbarungszelt bringen.14Dort soll er Jahwe seine Gabe übergeben: ein einjähriges männliches Lamm als Brandopfer, ein einjähriges weibliches Lamm als Sündopfer[4] und einen Schafbock als Freudenopfer.[5] Alle Tiere müssen ohne Fehler sein.15Dazu einen Korb mit ungesäuerten Broten, es sollen Lochbrote[6] aus Feinmehl sein, das mit Öl vermengt wurde, und Fladenbrote, die mit Öl bestrichen wurden, und die dazugehörigen Speis- und Trankopfer.16Das alles soll der Priester zu Jahwe bringen und sowohl das Sünd- als auch das Brandopfer vollziehen.17Den Schafbock soll er Jahwe als Freudenopfer darbringen samt dem Korb mit den ungesäuerten Broten. Dann soll er das Speis- und Trankopfer darbringen.18Der Nasiräer soll am Eingang zum Offenbarungszelt sein geweihtes Haar abschneiden und in das Feuer werfen,[7] das unter dem Freudenopfer brennt.19Der Priester aber soll das gekochte Schulterstück des Schafbocks nehmen, ein ungesäuertes Lochbrot und ein Fladenbrot aus dem Korb und alles auf die Hände des Nasiräers legen, dem das Weihezeichen geschoren wurde.20Der Priester soll sie dann selbst in die Hand nehmen und vor Jahwe hin und her schwingen. Es ist eine heilige Gabe für den Priester samt der geweihten Brust und der als Abgabe bestimmten Keule. Danach darf der Nasiräer wieder Wein trinken.21Das ist das Gesetz für den Nasiräer, der ein Gelübde ablegt, für seine Opfergabe, die er Jahwe bringt, abgesehen von dem, was er sonst noch aufbringen kann. Seinem Gelübde gemäß soll er handeln. So entspricht es dem Gesetz seiner Weihe.“
Der priesterliche Segen
22Jahwe befahl Mose,23Aaron und seinen Söhnen das Folgende zu sagen: „So sollt ihr die Israeliten segnen. Sagt:24Jahwe segne dich / und behüte dich!25Jahwe erleuchte sein Angesicht für dich / und sei dir gnädig!26Jahwe wende dir sein Angesicht zu / und gebe dir Frieden!27So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, und ich werde sie segnen.“
1Und der HERR redete mit Mose und sprach:2Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde tut, sich dem HERRN zu weihen, (Ri 13,5; 1Sam 1,11)3so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Würzwein und starken Würztrank soll er auch nicht trinken, auch nichts, was aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch gedörrte Weinbeeren essen. (Am 2,11; Lk 1,15)4Solange er geweiht ist, soll er nichts essen vom Ertrag des Weinstocks, von den unreifen bis zu den überreifen Trauben.5Solange sein Gelübde währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem HERRN geweiht hat, ist er heilig und soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. (Ri 13,5)6Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen.7Er soll sich auch nicht unrein machen beim Tode seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn die Weihe für seinen Gott ist auf seinem Haupt. (3Mo 21,11)8Solange er geweiht ist, soll er dem HERRN heilig sein.9Wenn aber jemand neben ihm plötzlich stirbt und dadurch sein geweihtes Haupt unrein wird, so soll er sein Haupt scheren an dem Tage, da er wieder rein wird, das ist am siebenten Tage. (4Mo 19,11; 4Mo 19,14; 4Mo 19,16)10Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester bringen vor den Eingang der Stiftshütte. (3Mo 5,7)11Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und ihn entsühnen, weil er sich an einem Toten verunreinigt und dadurch versündigt hat. Dann soll er sein Haupt an demselben Tage von Neuem heiligen,12dass er sich dem HERRN weihe, solange sein Gelübde währt. Und er soll ein einjähriges Lamm bringen als Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst gewesen sein, weil seine Weihe ungültig geworden war.13Dies ist die Ordnung für den Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor den Eingang der Stiftshütte führen.14Und er soll dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Brandopfer und ein einjähriges Lamm ohne Fehler als Sündopfer und einen Widder ohne Fehler als Dankopfer15und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von feinem Mehl, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und was dazugehört an Speisopfern und Trankopfern.16Und der Priester soll’s vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten.17Und den Widder soll er dem HERRN als Dankopfer zurichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer darbringen.18Und der Geweihte soll sein geweihtes Haupt scheren vor dem Eingang der Stiftshütte und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer brennt. (Apg 18,18)19Und der Priester soll eine gekochte Vorderkeule von dem Widder nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll’s dem Geweihten auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat.20Und der Priester soll’s vor dem HERRN schwingen. Das ist der heilige Anteil für den Priester samt der Brust des Schwingopfers und der Keule des Hebopfers. Danach darf der Geweihte Wein trinken. (2Mo 29,23; 2Mo 29,27)21Das ist die Ordnung für den Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt hat, wegen seines Gelübdes, abgesehen von dem, was er sonst noch vermag. Wie er gelobt hat, soll er tun nach der Ordnung seines Gelübdes.
Der priesterliche Segen
22Und der HERR redete mit Mose und sprach:23Sage Aaron und seinen Söhnen und sprich: So sollt ihr sagen zu den Israeliten, wenn ihr sie segnet: (3Mo 9,22; 5Mo 10,8)24Der HERR segne dich und behüte dich; (1Mo 24,1; 1Mo 24,35; Ps 121,1)25der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig; (2Mo 34,6; Ps 80,4)26der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden. (Ps 69,17; Ps 85,9; Jes 57,19)27So sollen sie meinen Namen auf die Israeliten legen, dass ich sie segne.
1Der HERR sprach zu Mose:2»Sag den Israeliten: Wenn ein Mensch, gleich ob Mann oder Frau, ein Gelübde abgelegt hat, sich eine Zeit lang ganz mir, dem HERRN, zu weihen,3dann soll er weder Wein noch sonst ein berauschendes Getränk noch Essig zu sich nehmen. Er darf auch keinen Traubensaft trinken und weder frische noch getrocknete Trauben essen.4Solange sein Versprechen gilt, soll er nichts verzehren, was aus Trauben zubereitet wird, auch nicht die Kerne oder die Haut der Trauben.5Während der ganzen Zeit, in der er sich mir geweiht hat, dient er allein mir. Als Zeichen dafür soll er sein Haar in dieser Zeit nicht schneiden, sondern frei wachsen lassen.6Er darf auch nicht in die Nähe eines Toten kommen, solange er mir geweiht ist.7Selbst wenn sein Vater, seine Mutter, sein Bruder oder seine Schwester stirbt, darf er sich nicht dadurch verunreinigen, dass er in ihre Nähe kommt. Denn er dient mir, seinem Gott,8und soll rein bleiben, solange sein Versprechen gilt.9Wenn jemand plötzlich stirbt, während er in der Nähe ist, wird er unrein und entweiht sein Haar, das er als Zeichen seiner Weihe wachsen ließ. Sieben Tage später soll er sich reinigen und die Haare abschneiden lassen.10Am achten Tag muss er mit zwei Turteltauben oder zwei anderen jungen Tauben zum Eingang des heiligen Zeltes gehen und sie dem Priester geben.11Dieser bringt die eine Taube als Sündopfer und die andere als Brandopfer dar. So erwirkt der Priester Sühne für den, der durch die Nähe eines Toten unrein geworden ist; noch am selben Tag soll der Priester ihn erneut weihen.12Dann soll der Geweihte ein einjähriges Lamm zur Vergebung seiner Schuld opfern. Die Zeit, die er mir versprochen hat, muss nun noch einmal von vorn beginnen. Die Tage vorher zählen nicht, weil er sich durch die Verunreinigung entweiht hat.«
Die Opfer am Ende der Weihe
13»Weiter gilt für den Menschen, der sich mir, dem Herrn, geweiht hat: Wenn die Zeit um ist, in der er ganz für mich da war, soll man ihn zum Eingang des heiligen Zeltes führen.14Er soll mir drei gesunde, fehlerlose Tiere opfern: zwei einjährige Lämmer – ein männliches für das Brandopfer und ein weibliches für das Sündopfer – und einen Schafbock für das Friedensopfer;15außerdem die dazugehörigen Speise- und Trankopfer sowie einen Korb voll Kuchen und Fladenbrote, die aus feinem Weizenmehl ohne Sauerteig gebacken sind. Die Kuchen sollen aus mit Öl vermengtem Mehl zubereitet und die Fladenbrote mit Öl bestrichen sein.16Der Priester trägt alle Gaben zum Altar, um sie mir darzubringen: Zuerst das Sündopfer und das Brandopfer,17dann folgen der Schafbock als Friedensopfer, der Korb mit den ungesäuerten Broten und Kuchen sowie die übrigen Speise- und Trankopfer.18Während der Opferung soll der Gottgeweihte am Eingang des heiligen Zeltes sein langes Haar abschneiden lassen und ins Feuer unter dem Friedensopfer werfen.19Wenn dies geschehen ist, holt der Priester eine gekochte Schulter des Schafbocks, einen Kuchen und ein Fladenbrot aus dem Korb und legt alles in die Hände des Geweihten.20Dann nimmt er es wieder zurück, hält es in Richtung des Altars hoch und schwingt es hin und her, um zu zeigen, dass es mir, dem HERRN, gehören soll. Dieses heilige Schwingopfer behält der Priester. Er bekommt außerdem als seinen Anteil die Brust und einen Schenkel des Friedensopfers, die er ebenfalls hin- und herschwingt. Wenn die Opfer dargebracht sind, darf der Geweihte wieder Wein trinken.21Diese Bestimmungen gelten für jeden, der mir, dem HERRN, in besonderer Weise dienen will. Er muss alle Opfer darbringen, die dieses Gesetz vorschreibt. Er kann auch noch mehr geben. Auf jeden Fall aber soll er das einhalten, was er versprochen hat und was dieses Gesetz verlangt.«
Der priesterliche Segen
22Der HERR sprach zu Mose:23»Sag Aaron und seinen Söhnen, sie sollen die Israeliten mit diesen Worten segnen:24›Der HERR segne dich und behüte dich!25Der HERR blicke dich freundlich an und sei dir gnädig!26Der HERR wende sich dir in Liebe zu und gebe dir Frieden!‹27So sollen sie in meinem Namen zu den Israeliten sprechen, und ich selbst werde mein Volk dann segnen.«