2.Mose 22

Neue evangelistische Übersetzung

1 'Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und so geschlagen wird, dass er stirbt, liegt keine Blutschuld vor.2 War jedoch die Sonne schon aufgegangen, zählt es als Mord. Ein Dieb jedenfalls muss vollen Ersatz leisten. Ist er dazu nicht imstande, wird er als Sklave verkauft.3 Findet man das Gestohlene aber noch lebend in seinem Besitz, sei es Rind, Esel, Schaf oder Ziege, dann muss er doppelten Ersatz leisten.'4 Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und sein Vieh dabei nicht beaufsichtigt, sodass es auch das Feld eines anderen abweidet, muss er es mit dem Besten vom Ertrag seines eigenen Feldes oder Weinbergs ersetzen.5 Wenn jemand Feuer macht und es erfasst eine Dornenhecke und greift auf einen Garbenhaufen über oder es vernichtet stehendes Getreide, dann muss er vollen Ersatz leisten.'6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Gegenstände zur Aufbewahrung übergibt und es wird etwas davon aus dessen Haus gestohlen, dann muss der Dieb den doppelten Wert erstatten, falls er gefunden wird.7 Kann der Dieb nicht ermittelt werden, muss der Hausbesitzer vor Gott[1] erscheinen, damit festgestellt wird, ob er das Eigentum seines Nächsten unterschlagen hat.8 Bei jedem Fall von Veruntreuung, ganz gleich ob es sich um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege oder ein Kleidungsstück handelt, von dem jeder Beteiligte behauptet, es sei sein Eigentum, muss die Sache vor Gott entschieden werden. Wen Gott für schuldig erklärt, der muss seinem Nächsten das Doppelte erstatten.9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier in Verwahrung gibt und es stirbt oder bricht sich etwas oder es wird von Feinden weggetrieben, ohne dass es jemand gesehen hat,10 dann soll der, dem es anvertraut wurde, vor Jahwe einen Eid schwören, dass er sich nicht an dem fremden Eigentum vergriffen hat. Der Besitzer muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern.11 Ist es jedoch nachweislich gestohlen worden, muss er es dem Besitzer voll erstatten.12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und kann er es als Beweis herbeibringen, muss er es nicht erstatten.13 Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war.14 War der Besitzer dabei, muss er es nicht erstatten. Und wenn es gemietet war, ist es durch den Mietpreis abgegolten.'15 Wenn jemand eine noch nicht verlobte junge Frau verführt und mit ihr schläft, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten.16 Falls sich ihr Vater weigert, sie ihm zu geben, muss er ihm dennoch den üblichen Brautpreis für ein unberührtes Mädchen bezahlen.'17 Eine Zauberin[2] darfst du nicht am Leben lassen!18 Jeder, der mit einem Tier Geschlechtsverkehr hat, muss getötet werden.19 Wer einer Gottheit Opfer bringt, außer Jahwe allein, soll dem Bann verfallen.'[3]20 'Einen Fremden darfst du weder ausbeuten noch unterdrücken. Ihr seid ja selbst Fremde im Land Ägypten gewesen.21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr benachteiligen.22 Wenn du sie dennoch in irgendeiner Weise bedrückst und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich bestimmt auf sie hören.23 Dann wird mein Zorn auflodern und ich werde euch durch das Schwert umkommen lassen. Eure Frauen werden dann zu Witwen werden und eure Kinder zu Waisen.24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, dann verhalte dich nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm!25 Falls du wirklich den Mantel eines anderen zum Pfand nimmst, dann gib ihn noch vor Sonnenuntergang zurück,26 denn das ist seine einzige Decke für die Nacht. Womit soll er sich sonst zudecken? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ganz bestimmt auf ihn hören, denn ich bin gnädig.'27 Gott sollst du nicht lästern und einen Fürsten in deinem Volk nicht verfluchen.[4] (Apg 23,5)28 Hinterzieht nicht den Ertrag eurer Felder und Weinberge! Eure erstgeborenen Söhne sollt ihr mir übereignen.29 Ebenso sollt ihr es mit euren Rindern und dem Kleinvieh machen. Sieben Tage soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir übereignen.30 Ihr seid Menschen, die mir geweiht sind. Deshalb dürft ihr kein Fleisch essen, das von Raubtieren gerissen wurde. Das kannst du den Hunden hinwerfen.'

2.Mose 22

Lutherbibel 2017

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,9; Mal 3,5)18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 2Mo 20,5; 5Mo 13,7; 5Mo 17,2)20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)