1Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.
Die Gültigkeit von Gelübden
2Dann sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten:3Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.4Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters,5dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist,8dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.9Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig.11Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt12und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde.13Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen."17Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.
4.Mose 30
Gute Nachricht Bibel 2018
Wann Gelübde von Frauen ungültig sind
1-2Mose sagte dies alles dem Volk, wie der HERR es ihm aufgetragen hatte. Weiter gab er den Stammesoberhäuptern im Auftrag des HERRN die folgenden Anweisungen:3Wenn ein Mann gelobt, dem HERRN etwas zu geben, oder schwört, auf bestimmte Dinge zu verzichten, muss er sein Wort halten und alles tun, was er versprochen hat. (3Mo 27,1; 5Mo 23,22; Pred 5,3)4Wenn eine unverheiratete Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, ein derartiges Gelübde ablegt,5ist es gültig, sofern ihr Vater, wenn er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es damit außer Kraft gesetzt. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Wenn eine Frau vor ihrer Heirat ein Gelübde abgelegt oder unbedacht dem HERRN etwas versprochen hat,8dann bleibt das Gelübde auch nach ihrer Heirat gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.9Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon erfährt, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss alles halten, was sie versprochen hat.11Wenn eine verheiratete Frau dem HERRN irgendein Gelübde ablegt,12dann ist es gültig, sofern der Ehemann keinen Einspruch erhebt.13Verbietet er ihr aber, das Gelübde zu erfüllen, und zwar noch am selben Tag, an dem er davon hört, so ist es ungültig geworden. Der HERR wird ihr keine Schuld anrechnen, wenn sie es nicht erfüllt; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Wenn eine Frau dem HERRN etwas gelobt oder schwört, auf etwas zu verzichten, hat der Ehemann das Recht, das Gelübde seiner Frau gelten zu lassen oder aufzuheben.15Wenn er aber nicht am selben Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, billigt er durch sein Schweigen das Gelübde seiner Frau.16Erhebt er erst später Einspruch und hindert seine Frau daran, ihr Gelübde zu erfüllen, so macht er und nicht die Frau sich schuldig und er muss die Folgen tragen.17Diese Anweisungen über die Gültigkeit von Gelübden einer unverheirateten oder verheirateten Frau erhielt Mose vom HERRN.
4.Mose 30
Elberfelder Bibel
Verordnungen über Gelübde
1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
4.Mose 30
Neue Genfer Übersetzung
1Mose richtete den Israeliten alles aus, was der HERR ihm aufgetragen hatte.
Wann Gelübde verbindlich sind
2Zu den Oberhäuptern der Stämme Israels sagte Mose: »Folgendes hat der HERR befohlen:3Wenn ein Mann dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich mit einem Schwur verpflichtet, auf bestimmte Dinge zu verzichten, dann darf er sein Wort auf keinen Fall brechen. Alles, was er versprochen hat, muss er halten!4Wenn eine junge Frau, die noch im Haus ihres Vaters lebt, dem HERRN in einem Gelübde etwas verspricht oder sich zu einem Verzicht verpflichtet5und ihr Vater erfährt davon und schweigt dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat[1].6Verbietet ihr Vater aber am selben Tag, an dem er davon erfährt, die Erfüllung ihres Gelübdes oder ihrer Verpflichtung zum Verzicht, so sind diese ungültig. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Vater hat es ihr verwehrt.7Hat eine Frau vor ihrer Heirat in einem Gelübde etwas versprochen oder sich unbedacht zu einem Verzicht verpflichtet8und ihr Mann erfährt davon und schweigt bis zum nächsten Tag dazu, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag widerspricht, an dem er davon erfährt, dann hebt er damit ihr Gelübde oder ihre unbedachte Verpflichtung auf. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält.10Eine Witwe oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab oder verpflichtet sich zu einem Verzicht12und ihr Mann erfährt davon, schweigt aber dazu und erhebt keinen Einspruch, dann muss sie alles halten, was sie sich auferlegt hat.13Hebt ihr Mann jedoch an dem Tag, an dem er davon erfährt, ihre Gelübde oder Verpflichtungen zum Verzicht auf, dann muss sie diese nicht einhalten. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie ihr Versprechen nicht einhält; denn ihr Mann hat es ihr verwehrt.14Ihr Mann kann also jedes ihrer Gelübde und jeden Schwur, auf bestimmte Dinge zu verzichten, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, dann bestätigt er damit alles, was sie sich auferlegt hat[2]. Durch sein Schweigen wird es rechtsgültig.16Falls er aber den Tag, an dem er davon gehört hat, verstreichen lässt und später die Gelübde seiner Frau aufhebt[3], dann trifft ihn allein die Schuld – nicht die Frau.«17Dies sind die Ordnungen, die Mose vom HERRN empfing. Sie regeln die Gültigkeit von Gelübden bei verheirateten und unverheirateten Frauen und den Einfluss, den der Ehemann oder Vater darauf nehmen kann.[4]