2.Mose 22
Gute Nachricht Bibel 2018
Haftung für fremdes Eigentum
6 Wenn ein Mann einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung anvertraut und etwas davon wird aus dem Haus dieses anderen gestohlen, dann muss der Dieb, wenn er gefasst wird, den doppelten Betrag erstatten. 7 Kann er nicht ermittelt werden, muss der Besitzer des Hauses einen Eid vor Gott schwören, dass er nicht selbst das Eigentum des anderen an sich genommen hat. 8 Immer wenn zwei Männer sich um etwas streiten, um ein Rind, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege, ein Kleidungsstück oder irgendetwas sonst, und jeder behauptet, es sei sein Eigentum, dann sollen sie sich einem Gottesurteil unterwerfen. Wer als schuldig daraus hervorgeht, muss dem anderen das Doppelte erstatten. 9 Wenn ein Mann einem anderen einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder ein anderes Tier zur Aufsicht übergibt und es stirbt, bricht sich ein Bein oder wird von Feinden weggetrieben, ohne dass er einen Zeugen dafür hat, 10 dann muss der, dem das Tier anvertraut wurde, dem anderen einen Eid beim HERRN schwören, dass er sich nicht am fremden Eigentum vergriffen hat. Der andere muss das gelten lassen und darf keinen Ersatz fordern. 11 Ist es dagegen nachweislich gestohlen worden, so muss der, dem es anvertraut war, dafür Ersatz leisten. 12 Ist es von wilden Tieren gerissen worden und er kann es beweisen, muss er keinen Ersatz leisten. (1Mo 31,39) 13 Leiht sich ein Mann von einem anderen ein Tier und es bricht sich ein Bein oder stirbt, während der Eigentümer nicht zugegen ist, so muss er vollen Ersatz leisten. 14 War jedoch der Eigentümer zugegen, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Verlust durch den Mietpreis abgegolten.
Folgen bei Verführung eines Mädchens
15 Wenn ein Mann ein unberührtes Mädchen verführt, das noch nicht verlobt ist, muss er den Brautpreis bezahlen und sie heiraten. (5Mo 22,28) 16 Weigert sich ihr Vater, sie ihm zu geben, so muss er trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.
Weitere todeswürdige Vergehen
17 Eine Zauberin darf nicht am Leben bleiben. (3Mo 19,26) 18 Wer mit einem Tier Verkehr hat, wird mit dem Tod bestraft. (3Mo 18,23) 19 Wer anderen Göttern opfert außer dem HERRN, muss aus Israel ausgerottet werden. (5Mo 17,2)
Rücksicht gegenüber den Schwachen
20 Weiter ließ der HERR dem Volk Israel durch Mose sagen:[2] »Ihr dürft die Fremden, die bei euch leben, nicht ausbeuten oder unterdrücken. Vergesst nicht, dass ihr selbst in Ägypten Fremde gewesen seid. (2Mo 23,9; 3Mo 19,33; 5Mo 10,18; 5Mo 24,17) 21 Nutzt die Schutzlosigkeit der Witwen und Waisen nicht aus! (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; 5Mo 24,19; 5Mo 27,19; Jes 1,17) 22 Wenn ihr es dennoch tut und sie zu mir um Hilfe schreien, werde ich, der HERR, bestimmt darauf hören. 23 Ich werde in furchtbaren Zorn geraten und euch durch das Schwert eurer Feinde töten. Eure Frauen werde ich zu Witwen machen und eure Kinder zu Waisen. 24 Wenn du einem Armen aus meinem Volk Geld leihst, verhalte dich ihm gegenüber nicht wie ein Wucherer. Verlange keine Zinsen von ihm! (3Mo 25,35; 5Mo 23,20; Ps 15,5; Hes 22,12) 25 Falls du von einem anderen Israeliten das Obergewand zum Pfand nimmst, so gib es vor Sonnenuntergang wieder zurück. (5Mo 24,12; 5Mo 24,17; Hi 22,6; Hi 24,9; Am 2,8) 26 Denn sein Obergewand ist das Einzige, womit er sich warm halten kann. Worin soll er sonst schlafen? Wenn er sich bei mir über dich beklagt, werde ich ihn hören; denn ich bin barmherzig.«
Achtung vor Gott
27 »Ihr sollt Gott nicht lästern und ein Oberhaupt eures Volkes nicht verfluchen. (3Mo 24,10; 1Kön 21,10; 1Kön 21,13; Joh 18,22; Apg 23,2) 28 Von euren Ernteerträgen an Getreide und Wein dürft ihr mir meinen Anteil nicht vorenthalten. Eure erstgeborenen Söhne müsst ihr mir übereignen[3] (2Mo 13,11; 2Mo 23,19) 29 und ebenso die Erstgeburten eurer Rinder, Schafe und Ziegen. Sieben Tage lang soll das erstgeborene Jungtier bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollt ihr es mir übereignen. (3Mo 22,27) 30 Weil ihr mir als ein heiliges Volk gehört, sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem Raubtier gerissen und auf freiem Feld tot aufgefunden worden ist. Ihr sollt es den Hunden hinwerfen.« (3Mo 17,15; 3Mo 19,2)
2.Mose 22
Elberfelder Bibel
Todeswürdige Vergehen
17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. – (3Mo 20,6; 5Mo 18,10; 1Sam 28,3) 18 Jeder, der bei einem Tier liegt, muss getötet werden. – (3Mo 18,23; 5Mo 27,21) 19 Wer den Göttern opfert[19], außer dem HERRN allein, soll mit dem Bann belegt werden. (2Mo 20,3; 2Mo 34,15; 3Mo 17,7; 4Mo 25,1; 5Mo 13,2; 5Mo 17,2; 2Kön 23,20; 2Chr 15,13)
Schutz der Schwachen
20 Den Fremden sollst du weder unterdrücken noch bedrängen, denn Fremde seid ihr im Land Ägypten gewesen. (2Mo 23,9; 5Mo 10,18; Mal 3,5) 21 Keine Witwe oder Waise dürft ihr bedrücken. (5Mo 10,18; 5Mo 24,17; Hi 6,27; Ps 146,9; Jes 1,17; Sach 7,10) 22 Falls du sie in irgendeiner Weise bedrückst, dann werde ich, wenn sie wirklich zu mir schreien ⟨muss⟩, ihr Geschrei gewiss erhören, (5Mo 15,9; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Jak 5,4) 23 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert umbringen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden. – (Spr 22,23; Kla 5,3) 24 Falls du ⟨einem aus⟩ meinem Volk, dem Elenden bei dir, Geld leihst, dann sei gegen ihn nicht wie ein Gläubiger[20]; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. – (3Mo 25,35; 5Mo 23,21; Neh 5,7) 25 Falls du wirklich den Mantel[21] deines Nächsten zum Pfand nimmst, sollst du ihm diesen zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (Hes 18,7) 26 denn er ist seine einzige Decke, seine Umhüllung für seine Haut. Worin soll er ⟨sonst⟩ liegen? Wenn er dann zu mir schreit, wird es geschehen, dass ich ihn erhören werde, denn ich bin gnädig. – (5Mo 24,10; Hi 34,28; Ps 10,14; Ps 34,7; Am 2,8)
Pflege der Gottesgemeinschaft
27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Fürsten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (2Sam 16,5; 1Kön 2,8; Pred 10,20; Apg 23,5) 28 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluss deiner Kelter[22] sollst du nicht zögern. – Den Erstgeborenen unter deinen Söhnen sollst du mir geben. (2Mo 23,16) 29 Ebenso sollst du es mit deinem Rind ⟨und⟩ deinen Schafen halten; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben. – (2Mo 13,2; 3Mo 22,27; 5Mo 15,19) 30 Heilige Menschen sollt ihr mir sein: so dürft ihr Fleisch, das auf dem Feld zerrissen worden ist, nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen. (3Mo 7,24; 3Mo 11,44; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8; 5Mo 14,21; Hes 4,14)
2.Mose 22
Neue Genfer Übersetzung
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