2.Mose 22

Neues Leben. Die Bibel

1 Wird ein Dieb bei einem Einbruch ertappt und dabei getötet, gilt der Täter nicht als Mörder. (4Mo 35,26)2 War es zur Tatzeit aber schon hell, trägt er die Schuld am Mord. Ein Dieb muss für das, was er gestohlen hat, Ersatz leisten. Kann er es nicht, soll der Dieb als Sklave verkauft und die Schuld durch den Erlös bezahlt werden. (2Mo 21,2)3 Wenn jemand einen Ochsen, einen Esel, ein Schaf oder eine Ziege stiehlt und das Tier noch lebend bei ihm gefunden wird, soll der Dieb doppelten Ersatz leisten. (Spr 6,31; Jer 2,26; Joh 12,6)4 Lässt jemand seine Tiere auf seinem Feld oder seinem Weinberg weiden und sie dabei frei herumlaufen, sodass sie den Acker eines anderen abweiden, muss der Besitzer des Tieres den Schaden mit dem besten Ertrag seines Feldes oder Weinbergs ersetzen. (2Mo 21,34)5 Wenn Feuer auf eine Dornenhecke übergreift und dadurch Garben, Getreide oder sogar ein ganzes Feld verbrennen, soll derjenige, der das Feuer angezündet hat, den Schaden ersetzen.6 Wenn jemand einem anderen Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung gibt und sie aus dessen Haus gestohlen werden; dann muss der Dieb, wenn er ergriffen wird, das Gestohlene zweifach ersetzen. (3Mo 5,20)7 Wird der Dieb jedoch nicht ergriffen, soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, damit man herausfindet, ob nicht er den Besitz des anderen unterschlagen hat. (2Mo 21,6; 5Mo 17,8; 5Mo 19,17)8 Wenn sich zwei Menschen um ein Rind, einen Esel, ein Schaf, eine Ziege, ein Kleidungsstück oder sonst einen Gegenstand streiten – von dem der eine behauptet, er sei ihm abhandengekommen – soll diese Angelegenheit vor Gott gebracht werden. Derjenige, den Gott für schuldig erklärt, soll dem anderen doppelten Ersatz leisten. (5Mo 25,1)9 Wenn jemand einem anderen einen Esel, einen Ochsen, ein Schaf, eine Ziege oder irgendein anderes Tier anvertraut und das Tier stirbt, wird verletzt oder gestohlen, ohne dass es Zeugen gibt,10 soll der Betreffende vor Gott einen Eid über seine Unschuld ablegen. Der Besitzer des Tieres muss dies dann akzeptieren und der andere braucht keinen Ersatz zu leisten.11 Ist ihm das Tier aber tatsächlich gestohlen worden, muss er dem Besitzer Schadenersatz leisten.12 Wurde es dagegen von einem wilden Tier gerissen, muss er den Kadaver als Beweis bringen; in diesem Fall muss er dem Besitzer keinen Schadenersatz leisten. (1Mo 31,39)13 Wenn jemand ein Tier von einem anderen leiht und es verletzt oder getötet wird, so muss er es ersetzen – sofern der Besitzer nicht dabei war.14 War der Besitzer jedoch dabei, muss er keinen Ersatz leisten. War das Tier gemietet, so ist der Schaden im Mietpreis eingeschlossen.15 Wenn ein Mann eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und mit ihr schläft, muss er den üblichen Brautpreis bezahlen und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Falls ihr Vater sich jedoch weigert, sie ihm zur Frau zu geben, soll der Mann trotzdem den üblichen Brautpreis für eine Jungfrau bezahlen.17 Eine Zauberin darfst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,27; 5Mo 18,10)18 Wer Geschlechtsverkehr mit einem Tier hat, soll hingerichtet werden. (3Mo 18,23; 3Mo 20,15)19 Wer einem anderen Gott als dem HERRN opfert, soll hingerichtet[1] werden. (2Mo 32,8; 2Mo 34,15)20 Ausländer sollt ihr nicht unterdrücken oder bedrängen. Denkt daran, dass ihr selbst Ausländer in Ägypten gewesen seid. (3Mo 19,33)21 Unterdrückt auch keine Waisen und Witwen. (5Mo 24,17)22 Wenn ihr es doch tut und sie zu mir schreien, werde ich ihren Hilferuf erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten lassen, sodass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.24 Wenn ihr einem Bedürftigen aus meinem Volk Geld leiht, dann verlangt keine Zinsen von ihm wie ein Geldverleiher. (3Mo 25,35; 5Mo 23,20)25 Wenn ihr den Mantel eines anderen als Pfand nehmt, sollt ihr ihn bis zum Einbruch der Nacht zurückgeben. (5Mo 24,6)26 Denn er braucht den Mantel, um sich in der Nacht zuzudecken und zu wärmen; worin sollte er sonst schlafen? Wenn er dann zu mir um Hilfe schreit, werde ich ihn erhören, denn ich bin barmherzig.27 Ihr sollt Gott nicht lästern und eine führende Persönlichkeit eures Volkes nicht verfluchen.[2] (3Mo 24,15; Apg 23,5)28 Den ersten Ertrag eures Getreides und eures Weins dürft ihr nicht zurückhalten. Ihr sollt mir eure erstgeborenen Söhne geben[3]; (2Mo 13,2; 2Mo 23,16; 2Mo 34,20; 5Mo 26,2)29 genauso wie die Erstgeburten eurer Rinder, eurer Schafe und Ziegen. Lasst das neugeborene Tier sieben Tage lang bei seiner Mutter und gebt es mir am achten Tag. (1Mo 17,12; 3Mo 12,3; 3Mo 22,27)30 Ihr seid mir heilig. Deshalb sollt ihr kein Fleisch von einem Tier essen, das von einem wilden Tier auf dem Feld gerissen wurde. Werft den Kadaver stattdessen den Hunden vor. (2Mo 19,6; 3Mo 7,24; 3Mo 17,15; 3Mo 22,8)

2.Mose 22

Lutherbibel 2017

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird beim Einbruch und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so liegt keine Blutschuld vor.2 War aber schon die Sonne aufgegangen, so liegt Blutschuld vor. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.3 Findet man bei ihm das Gestohlene lebendig, sei es Rind, Esel oder Schaf, so soll er’s zweifach erstatten.4 Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er’s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten.5 Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat.6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Gegenstände zu verwahren gibt und es wird ihm aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er’s zweifach erstatten;7 findet man aber den Dieb nicht, so soll der Herr des Hauses vor Gott treten, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat.8 Wenn einer den andern einer Veruntreuung beschuldigt, es handle sich um Rind oder Esel oder Schaf oder Kleider oder um etwas, was sonst noch verloren gegangen ist, von dem einer sagt: Ja, das ist es!, so soll beider Sache vor Gott kommen. Wen Gott für schuldig erklärt, der soll’s seinem Nächsten zweifach erstatten. (1Kön 8,31)9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Stück Vieh in Obhut gibt und es stirbt ihm oder kommt zu Schaden oder wird ihm weggetrieben, ohne dass es jemand sieht,10 so soll es unter ihnen zum Eid vor dem HERRN kommen, ob er nicht etwa seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt hat, und der Besitzer soll es hinnehmen, sodass jener nicht Ersatz zu leisten braucht.11 Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er’s dem Besitzer ersetzen.12 Wird es zerrissen, so soll er es zum Zeugnis herbeibringen und nicht ersetzen. (1Mo 31,39)13 Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er’s ersetzen.14 Ist der Besitzer dabei, soll er’s nicht ersetzen. Ist er aber Tagelöhner, wird’s von seinem Lohn genommen.15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und schläft bei ihr, so soll er den Brautpreis für sie geben und sie zur Frau nehmen. (5Mo 22,28)16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen, so viel einer Jungfrau als Brautpreis gebührt.17 Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen. (3Mo 20,6; 3Mo 20,27; 5Mo 18,10; 1Sam 28,9; Mal 3,5)18 Wer einem Vieh beiwohnt, der soll des Todes sterben. (3Mo 18,23; 5Mo 27,21)19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen. (2Mo 20,3; 2Mo 20,5; 5Mo 13,7; 5Mo 17,2)20 Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken und bedrängen; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (3Mo 19,33; 5Mo 10,18)21 Ihr sollt Witwen und Waisen nicht bedrücken. (5Mo 27,19; Jes 1,17; Sach 7,10)22 Wirst du sie bedrücken und werden sie zu mir schreien, so werde ich ihr Schreien erhören.23 Dann wird mein Zorn entbrennen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Frauen zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden.24 Wenn du Geld verleihst an einen aus meinem Volk, an einen Armen neben dir, so sollst du an ihm nicht wie ein Wucherer handeln; ihr sollt keinerlei Zinsen von ihm nehmen. (3Mo 25,36; 5Mo 23,20; Spr 28,8)25 Wenn du den Mantel deines Nächsten zum Pfande nimmst, sollst du ihn wiedergeben, ehe die Sonne untergeht, (5Mo 24,10)26 denn sein Mantel ist seine einzige Decke auf der bloßen Haut; worin soll er sonst schlafen? Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.27 Gott sollst du nicht lästern, und einem Obersten in deinem Volk sollst du nicht fluchen. (3Mo 24,14; Apg 23,5)28 Den Ertrag deines Feldes und den Überfluss deines Weinberges sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2Mo 13,2; 2Mo 13,13; 2Mo 23,19; 5Mo 18,4; Spr 3,9)29 So sollst du auch tun mit deinem Stier und deinem Kleinvieh. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3Mo 22,27)30 Ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3Mo 7,24; 3Mo 19,2; 5Mo 14,21; Hes 4,14; Hes 44,31; 1Petr 1,15)