Einige Liebespflichten in Notlagen des Nächsten; Rückgabe von Fundgegenständen
1»Wenn du siehst, daß das Rind eines deiner Volksgenossen oder ein Stück seines Kleinviehs sich verlaufen hat, so sollst du ihnen deine Hilfe nicht versagen, sollst sie vielmehr deinem Volksgenossen zurückbringen.2Wenn aber dein Volksgenosse nicht in deiner Nähe wohnt oder du ihn nicht kennst, so sollst du das Tier in dein Haus aufnehmen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Volksgenosse es sucht: dann gib es ihm zurück.3Ebenso sollst du es mit seinem Esel und ebenso mit einem Kleidungsstück von ihm machen, überhaupt mit allem, was einem von deinen Volksgenossen verlorengeht oder ihm abhanden kommt und was du findest: du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen. –4Wenn du den Esel oder das Rind eines deiner Volksgenossen auf dem Wege zusammengebrochen daliegen siehst, sollst du ihm deine Hilfe nicht versagen, vielmehr sollst du das Tier mit ihm wieder auf die Beine bringen.«
Verschiedene Vorschriften, besonders bezüglich Vermeidung von Naturwidrigkeiten
5»Eine Frau soll keine Männerkleider tragen und ein Mann keine Frauenkleider anziehen; denn wer dieses tut, ist für den HERRN, deinen Gott, ein Greuel. –6Wenn dir bei einer Wanderung ein Vogelnest auf irgendeinem Baum oder auf der Erde mit Jungen oder mit Eiern zu Gesicht kommt und die Vogelmutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Vogelmutter samt den Jungen nehmen;7laß vielmehr die Mutter fliegen und nimm dir nur die Jungen, damit es dir wohl ergeht und du lange lebst. –8Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du ein Geländer an deinem Dach anbringen, damit du keine Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand von ihm abstürzen sollte. –9Du darfst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächsen bepflanzen, damit nicht der volle Weinbergertrag, sowohl die Anpflanzung, die du gemacht hast, als auch der Ertrag des Weinbergs, dem Heiligtum verfällt. – (3Mo 19,19)10Du sollst nicht mit einem Ochsen und einem Esel zusammen ackern. –11Du sollst kein Zeug von verschiedenartigen Stoffen anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammen hergestellt ist. –12An den vier Zipfeln deines Obergewandes, mit dem du dich umhüllst, sollst du dir Quasten anbringen.« (4.Mose 15,37-38)
Wie eine von ihrem Mann des Verlusts der Jungfräulichkeit vor der Ehe beschuldigte Frau zu behandeln sei
13»Wenn ein Mann eine Frau geheiratet und mit ihr ehelich gelebt hat, dann aber ihrer überdrüssig wird14und ihr schandbare Dinge, die nur Gerede sind, zur Last legt und sie in üblen Ruf bringt, indem er sagt: ›Diese Frau habe ich geheiratet, aber als ich mich ihr nahte, habe ich die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht an ihr gefunden‹,15so sollen die Eltern der jungen Frau die Zeichen der Jungfräulichkeit der jungen Frau nehmen und vor die Ältesten der Ortschaft an das Tor hinausbringen;16dann soll der Vater der jungen Frau zu den Ältesten sagen: ›Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben, aber er ist ihrer überdrüssig geworden17und legt ihr nun schandbare Dinge, die nichts als Gerede sind, zur Last, indem er behauptet: Ich habe an deiner Tochter die Zeichen der Jungfräulichkeit nicht gefunden –, und hier sind doch die Beweise für die Jungfräulichkeit meiner Tochter!‹ Und sie (die Eltern) sollen dabei das betreffende Stück Zeug vor den Ältesten der Ortschaft ausbreiten.18Hierauf sollen die Ältesten jener Ortschaft den Mann ergreifen und ihn züchtigen;19auch sollen sie ihm eine Geldstrafe von hundert Silberschekeln auferlegen und diese dem Vater der jungen Frau geben, weil er eine israelitische Jungfrau in üblen Ruf gebracht hat. Auch soll sie ihm dann als Frau angehören, die er zeitlebens nicht entlassen kann.20Wenn aber jene Behauptung: ›Es ist kein Zeichen der Jungfräulichkeit an der jungen Frau gefunden worden‹ auf Wahrheit beruht,21so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!«
Vorschriften gegen Ehebruch, Schändung eines verlobten Mädchens und Vergewaltigung einer unverlobten Jungfrau
22»Wird ein Mann im Ehebruch mit der Ehefrau eines andern ertappt, so sollen sie alle beide sterben, der Mann, der sich mit der Frau vergangen hat, und die Frau. So sollst du das Böse aus Israel wegschaffen! (3Mo 20,10)23Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Manne verlobt ist und jemand sie innerhalb der Ortschaft trifft und ihr beiwohnt,24so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde angetroffen und sie ergriffen und ihr beigewohnt hat, so soll der Mann, der ihr Gewalt angetan hat, allein sterben;26dem Mädchen aber soll man nichts tun: sie hat sich kein todeswürdiges Verbrechen zuschulden kommen lassen; denn es verhält sich in diesem Falle ebenso, wie wenn ein Mann einen andern überfällt und ihn ums Leben bringt.27Er hat sie ja auf dem Felde getroffen; und wenn das verlobte Mädchen auch geschrien hätte, so würde doch kein Retter für sie dagewesen sein. –28Wenn ein Mann ein Mädchen, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, antrifft und sie ergreift und ihr beiwohnt und man ihn ertappt[1],29so soll der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll ihm als Frau angehören; zur Strafe dafür, daß er sie entehrt hat, darf er sie zeitlebens nicht entlassen. –
5.Mose 22
Gute Nachricht Bibel 2018
Nachbarschaftliche Hilfe
1Du sollst nicht untätig zusehen, wie sich das Rind oder Schaf eines anderen Israeliten verläuft. Du musst das verirrte Tier so schnell wie möglich zu seinem Besitzer zurückbringen. (2Mo 23,4)2Falls er weiter entfernt wohnt oder dir unbekannt ist, sollst du das Tier bei dir aufnehmen, bis der Besitzer kommt und danach fragt; dann musst du es ihm zurückgeben.3Genauso musst du verfahren, wenn jemand seinen Esel, sein Obergewand oder sonst etwas verloren hat und du es findest. Du darfst ihm deine Hilfe nicht versagen.4Du darfst auch nicht untätig zusehen, wie der Esel oder das Rind eines anderen Israeliten unterwegs unter seiner Last zusammenbricht. Hilf dem anderen, das Tier wieder aufzurichten.
Verschiedene andere Gesetze
5Eine Frau darf keine Männerkleidung tragen und ein Mann keine Frauenkleidung. Der HERR, euer Gott, verabscheut jeden, der das tut.6Wenn du unterwegs auf einem Baum oder auf der Erde ein Vogelnest findest, in dem eine Vogelmutter über ihren Eiern oder Jungen sitzt, dann darfst du die Mutter nicht von den Jungen wegfangen.7Die Jungen kannst du fangen, aber lass die Mutter fliegen. Dann wird es dir gut gehen und du wirst lange leben.8Wenn du dir ein Haus baust, musst du den Rand des Flachdaches mit einem Geländer schützen. Wenn jemand vom Dach stürzt und dabei den Tod findet, lädst du schwere Schuld auf dich und alle, die in dem Haus wohnen.9Du darfst in deinem Weinberg neben den Weinstöcken nicht noch irgendetwas anderes pflanzen. Sonst fällt die ganze Ernte dem Heiligtum zu, der Wein ebenso wie die andere Frucht. (3Mo 19,19)10Du darfst auch nicht Rind und Esel nebeneinander vor den Pflug spannen.11Du darfst keine Kleider tragen, deren Stoff aus Wolle und Flachs gemischt ist.12Du sollst an den vier Zipfeln deines Obergewandes Quasten anbringen. (4Mo 15,37; Mt 23,5)
Rechtsschutz für eine verleumdete Frau
13Gesetzt den Fall, ein Mann heiratet, aber dann gefällt ihm die Frau nicht mehr. Er möchte sie loswerden,14bringt sie in schlechten Ruf und erklärt öffentlich: »Als ich mit dieser Frau die Ehe vollziehen wollte, stellte sich heraus, dass sie nicht mehr unberührt war.«15Dann sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau zum Versammlungsplatz am Tor gehen und den Ältesten der Stadt das Beweisstück dafür vorlegen, dass die Tochter ihrem Ehemann als unberührte Jungfrau übergeben wurde.16Der Vater erklärt dazu: »Ich habe meine Tochter diesem Mann zur Frau gegeben. Jetzt will er sie loswerden17und verleumdet sie mit der Behauptung, sie sei nicht unberührt gewesen. Aber die Spuren auf diesem Gewand beweisen das Gegenteil.« Dabei breiten die Eltern das Obergewand ihrer Tochter aus, auf dem das Paar die Hochzeitsnacht verbracht hat.18Darauf sollen die Ältesten den Ehemann auspeitschen lassen.19Außerdem muss er dem Vater der jungen Frau 100 Silberstücke zahlen, als Entschädigung dafür, dass er ein Mädchen aus dem Volk Israel verleumdet hat. Er muss die Frau zeitlebens behalten und darf sie nicht wegschicken.20Hat der Ehemann aber mit seiner Beschuldigung recht gehabt und die Eltern können die Unberührtheit ihrer Tochter nicht beweisen,21so wird die junge Frau vor das Haus ihres Vaters geführt und dort von den Männern der Stadt durch Steinigung hingerichtet. Sie hat sich wie eine Hure benommen, obwohl sie noch im Haus ihres Vaters lebte. Eine solche Schandtat darf in Israel nicht geschehen. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 17,5)
Verschiedene Fälle von Unzucht
22Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er mit der Frau eines anderen schläft, müssen alle beide sterben. Ihr müsst das Böse aus Israel entfernen. (2Mo 20,14)23Wenn ein Mann irgendwo in der Stadt mit einem unberührten Mädchen schläft, das einem anderen Mann zur Ehe versprochen ist,24müsst ihr die beiden vor das Tor der Stadt führen und dort durch Steinigung hinrichten. Das Mädchen muss sterben, weil es mitten in der Stadt nicht um Hilfe gerufen hat, und der Mann, weil er mit einem Mädchen geschlafen hat, das rechtlich schon die Frau eines anderen war. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen. (5Mo 17,5)25Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen draußen auf dem Feld trifft und vergewaltigt, muss nur er sterben.26Dem Mädchen kann kein todeswürdiges Verbrechen zur Last gelegt werden. Der Fall liegt genauso, wie wenn ein Mann über einen anderen herfällt und ihn totschlägt.27Vielleicht hat das Mädchen draußen auf dem Feld um Hilfe geschrien, aber niemand war da, der es schützen konnte.28-29Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er ein unberührtes Mädchen vergewaltigt, muss er dem Vater des Mädchens 50 Silberstücke geben. Er muss das Mädchen zur Frau nehmen, weil er es entjungfert hat; er darf es zeitlebens nie mehr wegschicken. (2Mo 22,15)