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3.Mose 22

Menge Bibel

Verhalten gegenüber den heiligen Gaben seitens der Priester und seitens der Nichtpriester

1 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 2 »Befiehl Aaron und seinen Söhnen, daß sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung[1] beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HERR. 3 Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HERRN weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HERR! 4 Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluß behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguß gehabt hat 5 oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: – 6 einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, daß er zuvor ein Wasserbad genommen hat. 7 Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise. 8 Ein gefallenes[2] oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HERR. 9 So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen[3], damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HERR, der sie heiligt! 10 Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse[4] eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen. 11 Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen. 12 Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen. 13 Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen. 14 Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten. 15 Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HERRN empfangen, nicht entweihen, 16 damit sie ihnen[5] kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, daß sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.« 

Fehlerlosigkeit der Opfertiere

17 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 18 »Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgend jemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen –, 19 so muß es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein. 20 Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen. 21 Und wenn jemand dem HERRN ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben. 22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HERRN auf den Altar legen. 23 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden. 24 Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HERRN nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen 25 noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen[6].« 

Drei weitere Opfervorschriften

26 Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes: 27 »Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter[7] seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HERRN darbringt. – 28 Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. – 29 Wenn ihr ferner dem HERRN ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, daß ihr Wohlgefallen dadurch erlangt: 30 es muß noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HERR!« 

Allgemeine Schlußermahnung

31 »So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HERR! 32 Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HERR, der euch heiligt, 33 der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HERR!« 

Public Domain

3.Mose 22

Einheitsübersetzung 2016

von Katholisches Bibelwerk

Die heiligen Gaben

1 Der HERR sprach zu Mose: 2 Sag zu Aaron und seinen Söhnen, sie sollen die heiligen Opfergaben der Israeliten ehrfürchtig behandeln, um meinen heiligen Namen nicht zu entweihen; sie müssen für mich heilig gehalten werden. Ich bin der HERR. 3 Sag zu ihnen: Jeder aus euren Nachkommen, auch in den kommenden Generationen, der sich im Zustand der Unreinheit den heiligen Opfergaben nähert, die die Israeliten dem HERRN weihen, wird ausgemerzt und aus meiner Gegenwart weggeschafft werden. Ich bin der HERR. 4 Keiner aus den Nachkommen Aarons, der aussätzig ist oder einen Ausfluss hat, darf von den heiligen Gaben essen, ehe er rein ist. Wer irgendjemanden berührt hat, der durch eine Leiche unrein wurde oder der einen Samenerguss hatte, (3Mo 15,2; 4Mo 19,11) 5 wer irgendein Kleingetier berührt hat und sich damit verunreinigte oder einen Menschen, der sich durch irgendeine Unreinheit verunreinigte, (3Mo 11,43) 6 jeder, der solche Berührungen hatte, ist bis zum Abend unrein und darf von den heiligen Gaben erst essen, nachdem er seinen Körper in Wasser gebadet hat. 7 Mit Sonnenuntergang soll er wieder rein sein und darf danach von den heiligen Gaben essen; denn sie sind sein Lebensunterhalt. 8 Er darf kein verendetes oder zerrissenes Tier essen; er würde sich dadurch verunreinigen. Ich bin der HERR. (2Mo 22,30; 3Mo 11,39; 3Mo 17,15; Hes 44,31) 9 Sie sollen auf meine Anordnungen achten, damit sie keine Sünde auf sich laden und deswegen sterben, wenn sie meinen heiligen Namen entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.[1] 10 Kein Unbefugter darf Heiliges essen; weder der Beisasse eines Priesters noch sein Lohnarbeiter darf etwas Heiliges essen.[2] (2Mo 29,33) 11 Aber wenn ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, darf sie davon essen ebenso wie einer, der in seinem Haus geboren ist; sie dürfen von seiner Speise essen. 12 Wenn eine Priestertochter einen Unbefugten heiratet, darf sie vom Anteil des Hebeopfers, von den heiligen Gaben nicht essen; (3Mo 10,14) 13 aber wenn sie verwitwet oder verstoßen ist und keine Kinder hat und deshalb in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, darf sie wie in ihrer Jugend vom Lebensunterhalt ihres Vaters essen; kein Unbefugter aber darf davon essen. 14 Wenn einer ohne Vorsatz etwas Heiliges isst, soll er es dem Priester ersetzen und ein Fünftel des Wertes hinzufügen. 15 Die Priester dürfen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie dem HERRN darbieten, nicht entweihen. 16 Sie würden den Israeliten Schuld aufladen, die zu einem Schuldopfer verpflichtet, wenn sie so ihre heiligen Gaben äßen; denn ich bin der HERR, der diese Gaben geheiligt hat. 17 Der HERR sprach zu Mose: 18 Rede zu Aaron, seinen Söhnen und allen Israeliten und sag zu ihnen: Jeder aus dem Haus Israel oder von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe wegen eines Gelübdes oder freiwillig bringt und sie für den HERRN als Brandopfer darbringt, (4Mo 15,3; Ps 116,17) 19 muss, damit ihr Wohlgefallen findet, ein fehlerloses, männliches Tier von den Rindern, Schafen oder Ziegen darbringen. (3Mo 21,17; 5Mo 15,21; Mal 1,8) 20 Ihr dürft kein Tier mit einem Gebrechen darbringen, denn ihr würdet damit kein Wohlgefallen finden. 21 Wenn jemand ein Heilsopfer für den HERRN darbringt, sei es, um ein Gelübde zu erfüllen, oder sei es als freiwillige Gabe, so soll es ein fehlerloses Rind oder Schaf oder eine fehlerlose Ziege sein, um Wohlgefallen zu finden; es darf kein Gebrechen haben. 22 Ihr dürft dem HERRN kein Tier opfern, das blind ist oder zerbrochene Gliedmaßen hat, das verstümmelt ist oder einen Auswuchs, einen Ausschlag oder eine Flechte hat. Kein Stück von solchen Tieren dürft ihr auf den Altar als ein Feueropfer für den HERRN legen. 23 Ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege, die entstellt oder verstümmelt sind, kannst du als freiwillige Opfergabe verwenden, aber als Einlösung eines Gelübdes wird es nicht wohlgefällig angenommen werden. 24 Ihr dürft dem HERRN kein Tier darbringen, das zerdrückte, zerschlagene, ausgerissene oder abgeschnittene Hoden hat. Ihr dürft das in eurem Land nicht tun 25 und ihr dürft kein solches Tier aus der Hand eines Fremden erwerben, um es als Speise eures Gottes darzubringen. Ein Schaden ist an ihnen; sie haben ein Gebrechen; sie würden für euch nicht wohlgefällig angenommen werden. 26 Der HERR sprach zu Mose: 27 Wenn ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter bleiben. Vom achten Tag an ist es als Feueropfer für den HERRN annehmbar. (2Mo 22,29) 28 Ein Rind oder Schaf oder eine Ziege sollt ihr nicht an einem Tag zugleich mit seinem Jungen schlachten. (2Mo 23,19; 5Mo 14,21; 5Mo 22,6) 29 Wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer darbringt, opfert es für euer Wohlgefallen vor Gott. 30 Man soll es noch am selben Tag essen, ohne etwas davon bis zum Morgen übrig zu lassen. Ich bin der HERR. 31 Ihr sollt meine Gebote bewahren und sie befolgen; ich bin der HERR. 32 Ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde; ich bin der HERR, der euch heiligt. 33 Ich, der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich bin der HERR. 

Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift
© 2016 Katholische Bibelanstalt GmbH, Stuttgart
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