1Und Mose sprach zu den Söhnen Israel nach allem, was der HERR dem Mose geboten hatte. (2Mo 4,28)2Und Mose redete zu den Häuptern der Stämme der Söhne Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, ein Enthaltungsgelübde auf seine Seele zu nehmen, dann soll er sein Wort nicht brechen; nach allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er tun. (3Mo 27,2; 4Mo 6,2; Jos 9,18; Ri 11,35; 2Chr 36,13; Ps 50,14; Mt 5,33; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer Jugend,5und ihr Vater hört ihr Gelübde oder ihr Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr Vater schweigt ihr gegenüber, dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten.6Wenn aber ihr Vater ihr gewehrt hat an dem Tag, als er es hörte, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.7Und wenn sie etwa ⟨die Frau⟩ eines Mannes wird und ihre Gelübde auf ihr sind oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11)8und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, da er es hört; dann sollen ihre Gelübde gelten, und ihre Enthaltungsgelübde, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, dann hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe und einer Verstoßenen, alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten.11Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgelübde auf ihre Seele genommen hat,12und ihr Mann hat es gehört und ihr gegenüber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt; dann sollen alle ihre Gelübde gelten, und jedes Enthaltungsgelübde, das sie auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. (1Sam 1,23; Jer 44,19)13Wenn aber ihr Mann diese ⟨Gelübde⟩ ausdrücklich aufgehoben hat an dem Tag, als er sie hörte, dann soll alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden[1] und an Enthaltungsgelübden ihrer Seele, nicht gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr vergeben.14Jedes Gelübde und jeder Eid eines Enthaltungsgelübdes, sich selbst[2] zu demütigen; ihr Mann kann es bestätigen, und ihr Mann kann es aufheben.15Und wenn ihr Mann von Tag zu Tag ihr gegenüber völlig schweigt, dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Enthaltungsgelübde, die auf ihr sind; er hat sie bestätigt, denn er hat ihr gegenüber geschwiegen an dem Tag, als er davon hörte.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, dann wird er ihre Schuld tragen.17Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
4.Mose 30
Zürcher Bibel
1Und Mose sagte den Israeliten alles genau, wie der HERR es Mose geboten hatte.
Gültigkeit von Gelübden
2Und Mose redete zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR geboten hat:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, sich eine Enthaltung aufzuerlegen, soll er sein Wort nicht brechen. Ganz so, wie er es ausgesprochen hat, soll er handeln. (4Mo 6,2; Ri 11,35; Ps 50,14; Mt 14,9)4Und wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und sich eine Enthaltung auferlegt im Haus ihres Vaters, solange sie ledig ist,5und ihr Vater hört von dem Gelübde und der Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und ihr Vater schweigt dazu, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig.6Hat aber ihr Vater an dem Tag, da er es hörte, ihr seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr vergeben, denn ihr Vater hat ihr seine Zustimmung versagt.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde gebunden ist oder durch ein unbedachtes Wort[1], mit dem sie sich verpflichtet hat, (1Sam 1,11)8und hört ihr Mann davon an irgendeinem Tag und schweigt dazu, so gelten die Gelübde, und die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, sind gültig. (4Mo 30,12; 1Sam 1,23)9Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er davon hört, ihr seine Zustimmung versagt, so setzt er das Gelübde, das sie bindet, und das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hat, ausser Kraft, und der HERR wird ihr vergeben.10Ein Gelübde einer Witwe aber und einer Verstossenen, alles, wodurch sie sich verpflichtet hat, ist für sie gültig.11Hat sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,25)12und hat ihr Mann davon gehört und dazu geschwiegen, ihr also seine Zustimmung nicht versagt, so gelten alle Gelübde, und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, ist gültig. (4Mo 30,8)13Setzt aber ihr Mann sie an dem Tag, da er davon hört, ausser Kraft, so sind alle Gelübde und jede Verpflichtung zur Enthaltung, die über ihre Lippen gekommen sind, ungültig. Ihr Mann hat sie ausser Kraft gesetzt, und der HERR wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder ausser Kraft setzen.15Schweigt aber ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, so bestätigt er damit alle Gelübde oder alle Enthaltungen, die ihr obliegen. Er hat sie bestätigt, weil er an dem Tag, da er davon hörte, dazu geschwiegen hat.16Setzt er sie aber ausser Kraft, nachdem er davon gehört hat, so trägt er ihre Schuld.17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau, für einen Vater gegenüber seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters ist.
4.Mose 30
Schlachter 2000
Das Gesetz über Gelübde
1Und Mose sagte den Kindern Israels alles, was ihm der HERR geboten hatte. (5Mo 4,5; Apg 20,27; 1Kor 15,3; Hebr 3,2)2Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israels und sprach: Das ist es, was der HERR geboten hat: (4Mo 1,4)3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, was aus seinem Mund hervorgegangen ist, soll er handeln. (1Mo 21,23; 1Mo 24,3; 1Mo 28,20; 1Mo 31,53; 3Mo 27,2; 5Mo 6,13; 5Mo 23,22; Ri 11,30; 2Sam 19,13; 2Sam 21,7; Ps 15,4; Ps 50,14; Ps 66,13; Ps 76,12; Ps 116,14; Pred 5,3; Mt 14,7; Apg 23,22)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt und eine Verpflichtung auf sich nimmt, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist, (1Sam 1,11; 1Sam 1,21; 1Sam 1,27)5und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und ihr Vater schweigt dazu, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (Eph 5,22; 1Tim 2,11)6Wenn aber ihr Vater an dem Tag, da er es hört, es ihr verwehrt, so ist keines ihrer Gelübde und ihrer Verpflichtungen gültig, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat. (Mt 15,4; Mk 7,10; Eph 6,1; Kol 3,20)7Wenn sie aber einen Mann heiratet, und sie hat ein Gelübde abgelegt oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, (1Sam 1,11; 1Sam 1,23)8und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tag, da er davon hört, so gelten ihre Gelübde; und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen. (1Sam 1,19)9Wenn aber ihr Mann es ihr verwehrt an dem Tag, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde ungültig, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. (1Kor 11,3; 1Kor 14,34; Eph 5,22)10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf ihre Seele gebunden hat, soll für sie gelten. (Lk 2,37; Röm 7,2)11Und wenn sie im Haus ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder sich mit einem Eid etwas auf ihre Seele gebunden hat, (4Mo 30,3)12und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und es ihr nicht verwehrt, so gelten alle ihre Gelübde und jede Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. (4Mo 30,8)13Wenn es aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, irgendwie ungültig macht, so gilt keines ihrer Gelübde oder der Verpflichtungen ihrer Seele von dem, was über ihre Lippen gegangen ist; denn ihr Mann hat es aufgehoben, und der HERR wird es ihr vergeben. (4Mo 15,25; 4Mo 15,28; 4Mo 30,6; 4Mo 30,9; 1Kor 11,3)14Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele — ihr Mann kann sie bestätigen, und ihr Mann kann sie aufheben. (4Mo 29,7; 1Kor 11,3)15Wenn er aber von einem Tag bis zum anderen dazu schweigt, so bestätigt er jedes ihrer Gelübde oder alle ihre Verpflichtungen, die sie auf sich hat; er bestätigt sie, weil er geschwiegen hat an dem Tag, da er es hörte. (4Mo 30,8)16Sollte er sie aber erst später aufheben, nachdem er es gehört hat, so muss er ihre Schuld tragen. (3Mo 5,1)17Das sind die Satzungen, die der HERR Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange sie noch ledig im Haus ihres Vaters ist. (3Mo 11,46; 3Mo 13,59; 3Mo 14,54; 3Mo 15,32; 4Mo 5,29)
4.Mose 30
Hoffnung für alle
1Alle diese Bestimmungen teilte Mose den Israeliten mit.
Wann sind Gelübde von Frauen gültig?
2Danach gab Mose den Oberhäuptern der Stämme Israels erneut eine Weisung vom HERRN weiter:3»Wenn jemand dem HERRN etwas verspricht oder sich mit einem Eid verpflichtet, auf irgendetwas zu verzichten, darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles tun, was er gesagt hat.4Gibt eine junge Frau, die noch bei ihren Eltern lebt, dem HERRN ein Versprechen5und ihr Vater lässt sie gewähren, so hat sie sich daran zu halten.6Erhebt aber ihr Vater am selben Tag, an dem er davon hört, Einwände gegen ihr Gelübde, wird es ungültig. Dann wird der HERR ihr verzeihen, dass sie es nicht einhält.7Wenn eine Frau sich vor ihrer Heirat durch ein Gelübde oder ein leichtfertiges Versprechen zu irgendetwas verpflichtet hat8und ihr Mann dazu schweigt, muss sie ihr Wort halten.9Erhebt er jedoch am selben Tag Einspruch, an dem er davon erfährt, ist sie nicht mehr an ihr Versprechen gebunden. Der HERR wird ihr vergeben, wenn sie in diesem Fall ihr Wort nicht hält.10Ist aber die Frau, die dem Herrn ein Versprechen gibt, verwitwet oder geschieden, so muss sie es erfüllen.11Legt eine verheiratete Frau ein Gelübde ab12und ihr Mann sagt nichts dagegen, muss sie tun, was sie versprochen hat.13Der Mann kann das Gelübde jedoch am selben Tag aufheben, an dem er davon hört. Der HERR wird der Frau verzeihen, dass sie es nicht einhält.14Der Mann hat das Recht, alles für ungültig zu erklären oder zu bestätigen, was seine Frau versprochen hat, ganz gleich ob sie etwas tun oder auf etwas verzichten wollte.15Wenn er sich am Tag, an dem er davon erfährt, nicht dazu äußert, bestätigt er ihr Gelübde. Durch sein Schweigen wird es verbindlich.16Hebt er das Gelübde nach dem ersten Tag auf, trifft ihn allein die Schuld, wenn es gebrochen wird.«17Diese Weisungen erhielt Mose vom HERRN. Sie regeln den Umgang mit Gelübden von verheirateten und unverheirateten Frauen und bestimmen, welchen Einfluss Väter und Ehemänner auf die Gelübde haben.
4.Mose 30
Lutherbibel 2017
1Und Mose sagte den Israeliten alles, was ihm der HERR geboten hatte.
Über Gelübde
2Und Mose redete mit den Häuptern der Stämme Israels und sprach: Dies ist’s, was der HERR geboten hat:3Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, sich von etwas zu enthalten, so soll er sein Wort nicht brechen, sondern alles tun, wie es über seine Lippen gegangen ist. (3Mo 27,2; 4Mo 6,1; 5Mo 23,22; Ri 11,35; Pred 5,3)4Wenn eine Frau dem HERRN ein Gelübde tut oder sich eine Enthaltung auferlegt, solange sie im Hause ihres Vaters und ledig ist,5und wenn ihr Vater hört von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, die sie sich auferlegt hat, und er schweigt dazu, so gelten alle ihre Gelübde und jede Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.6Wenn aber ihr Vater ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so gilt keines ihrer Gelübde noch die Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater es ihr verwehrt hat.7Wird sie aber eines Mannes Frau und liegt noch ein Gelübde auf ihr oder hat sie sich unbedacht etwas auferlegt8und ihr Mann hört es und schweigt dazu an demselben Tage, so gilt ihr Gelübde und ihre Enthaltung, die sie sich auferlegt hat.9Wenn aber ihr Mann ihr’s verwehrt an dem Tage, da er’s hört, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr liegt, oder ihre unbedachte Enthaltung, die sie sich auferlegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein.10Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auferlegt hat, das gilt für sie.11Wenn eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid eine Enthaltung auferlegt (Jer 44,19; Jer 44,25)12und ihr Mann hört es und schweigt dazu und verwehrt es ihr nicht, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie sich auferlegt hat.13Hebt aber ihr Mann ihr Gelübde auf an dem Tage, da er’s hört, so gilt das nicht, was über ihre Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder was sie sich auferlegt hat; denn ihr Mann hat ihr Gelübde aufgehoben, und der HERR wird ihr gnädig sein.14Jedes Gelübde und jeden Eid, durch den sie sich Enthaltung auferlegt hat, kann ihr Mann bekräftigen oder aufheben.15Wenn ihr Mann dazu schweigt bis zum nächsten Tag, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Enthaltungen, die auf ihr liegen, weil er geschwiegen hat an dem Tage, da er’s hörte;16hat er’s aber gehört und hebt es erst später auf, so soll er ihre Schuld tragen.17Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.
4.Mose 30
Menge Bibel
1Mose teilte dies alles den Israeliten genau so mit, wie der HERR es ihm geboten hatte.2Darauf sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: »Folgendes hat der HERR geboten:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört, durch den er sich zu einer Enthaltung verpflichtet, so darf er sein Wort nicht brechen: genau so, wie er es ausgesprochen hat, soll er es auch ausführen.4Wenn aber eine weibliche Person, die in ihrer Jugend[1] im Hause ihres Vaters lebt, dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder von der Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, Kunde erhält und dann ihr gegenüber dazu schweigt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und auch jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.6Wenn aber ihr Vater an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde und alle ihre Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, ungültig sein; und der HERR wird ihr verzeihen, weil ihr Vater ihr die Genehmigung versagt hat.7Wenn sie sich dann aber verheiraten sollte, während ihre Gelübde oder ein unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, für sie noch verbindlich sind,8und ihr Mann erhält Kunde davon, schweigt aber ihr gegenüber an dem Tage, an dem er davon hört, so sollen ihre Gelübde gültig sein, und die Enthaltungen, zu denen sie sich verpflichtet hat, sollen zu Recht bestehen.9Wenn aber ihr Mann an dem Tage, an dem er davon erfährt, ihr die Genehmigung versagt, so macht er dadurch das Gelübde, das auf ihr ruht, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, durch den sie sich eine Enthaltung auferlegt hat, ungültig, und der HERR wird ihr verzeihen.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer verstoßenen[2] Frau, alles, wozu sie sich verpflichtet hat, soll für sie verbindlich sein.11Wenn ferner eine Frau im Hause ihres Mannes etwas gelobt oder sich durch einen Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat12und ihr Mann Kunde davon erhält, aber ihr gegenüber dazu schweigt und ihr nicht die Genehmigung versagt, so sollen alle ihre Gelübde gültig sein, und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, soll zu Recht bestehen.13Wenn ihr Mann aber an dem Tage, an dem er davon hört, sie für ungültig erklärt hat, so soll nichts von dem, was sie bezüglich ihrer Gelübde und bezüglich der Verpflichtungen zu einer Enthaltung ausgesprochen hat, Gültigkeit haben: ihr Mann hat sie für ungültig erklärt, darum wird der HERR ihr verzeihen.«14»Jedes Gelübde und jedes eidliche Versprechen einer Enthaltung behufs einer Selbstkasteiung kann ihr Mann für gültig und ebenso für ungültig erklären.15Wenn aber ihr Mann von einem Tage bis zum andern stillschweigt, so bestätigt er dadurch alle ihre Gelübde oder alle die Enthaltungen, die auf ihr ruhen; er hat sie dadurch bestätigt, daß er ihr gegenüber an dem Tage, an welchem er Kunde davon erhielt, geschwiegen hat.16Wenn er sie aber erst später aufhebt, nachdem er schon vorher davon gehört hat, so hat er die Verschuldung (seiner Frau) zu tragen.«17Das sind die Verordnungen, die der HERR dem Mose geboten hat, damit sie Geltung haben zwischen einem Manne und seiner Frau und zwischen einem Vater und seiner Tochter, solange diese in ihrer Jugend[3] im Hause ihres Vaters lebt.
4.Mose 30
Neue evangelistische Übersetzung
1Mose sagte den Israeliten alles genauso, wie Jahwe es ihm geboten hatte.
Die Gültigkeit von Gelübden
2Dann sagte Mose zu den Stammeshäuptern der Israeliten: "Folgendes hat Jahwe geboten:3Wenn ein Mann Jahwe etwas gelobt oder einen Eid ablegt, sich von etwas zu enthalten, dann darf er sein Wort nicht brechen. Er muss alles genauso machen, wie er es ausgesprochen hat.4Wenn eine Frau Jahwe etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt und sie ist noch ledig und lebt im Haus ihres Vaters,5dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Vater, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.6Hat ihr Vater aber an dem Tag, als er davon hörte, seine Zustimmung versagt, so sind alle Gelübde und Enthaltungen, die sie sich auferlegt hat, ungültig. Jahwe wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder ein unbedachtes Wort gebunden ist,8dann ist ihr Gelübde gültig, wenn ihr Mann, sobald er davon hört, keinen Einspruch erhebt.9Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hört, seine Zustimmung verweigert, setzt er das Gelübde oder das unbedachte Wort außer Kraft und Jahwe wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen ist in allem gültig.11Wenn eine verheiratete Frau etwas gelobt oder ein Enthaltungsgelübde auf sich nimmt12und ihr Mann sagt nichts dagegen, dann gelten alle ihre Gelübde.13Wenn ihr Mann aber am gleichen Tag, an dem er davon hörte, sie ausdrücklich aufgehoben hat, dann ist alles, was seine Frau gelobt hat, ungültig geworden. Ihr Mann hat ihre Gelübde aufgehoben und Jahwe wird ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der sie zu einer Enthaltung verpflichtet, bestätigen oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu bis zum nächsten Tag, bestätigt er alle ihre Gelübde.16Wenn er sie aber ausdrücklich aufhebt, nachdem er davon gehört hat, muss er die Folgen tragen."17Das sind die Anweisungen, die Jahwe Mose gegeben hat. Sie gelten für einen Mann gegenüber seiner Frau und für einen Vater gegenüber seiner Tochter, solange sie noch bei ihm zu Hause ist.
4.Mose 30
Neues Leben. Die Bibel
1Alle diese Anweisungen gab Mose an die Israeliten weiter, so wie der HERR es ihm befohlen hatte.
Vorschriften in Bezug auf Gelübde
2Danach sagte Mose zu den israelitischen Stammesfürsten: »Folgendes befiehlt der HERR:3›Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich mit einem Eid dazu verpflichtet, sich von etwas zu enthalten, darf er diesen Schwur nicht brechen. Er muss alles tun, was er gelobt hat. (5Mo 23,22)4Wenn eine junge Frau dem HERRN gelobt oder schwört, sich von etwas zu enthalten, während sie noch im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder Schwur hört, aber nichts dazu sagt, dann sind alle ihre Gelübde gültig. Auch alle ihre Schwüre, sich von etwas zu enthalten, sind dann verbindlich.6Verbietet ihr Vater ihr jedoch die Erfüllung des Gelübdes oder des Schwurs, sich von etwas zu enthalten, gleich an dem Tag, an dem er erstmals davon hört, muss sie sich nicht mehr daran halten. Der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater ihr seine Zustimmung verweigert hat.7Angenommen, eine Frau hat ein Gelübde abgelegt oder einen voreiligen Schwur geleistet, der sie bindet, und heiratet dann.8Wenn ihr Mann davon erfährt und nicht an dem Tag, an dem er davon hört, Einspruch erhebt, bleiben ihre Gelübde gültig und ihre Schwüre, mit denen sie sich gebunden hat, sind verbindlich.9Verbietet ihr Mann ihr die Erfüllung jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, hebt er ihr Gelübde, unter dem sie steht, oder ihren voreiligen Schwur, mit dem sie sich gebunden hat, auf und der HERR wird ihr vergeben. (1Mo 3,16)10Eine verwitwete oder eine geschiedene Frau jedoch muss ihre Gelübde erfüllen.11Angenommen, eine verheiratete Frau legt ein Gelübde ab oder verpflichtet sich durch einen Schwur, sich einer Sache zu enthalten.12Wenn ihr Mann davon erfährt und nichts dagegen unternimmt, bleiben alle ihre Gelübde gültig und jeder Schwur, sich von etwas zu enthalten, ist verbindlich.13Verbietet ihr Mann ihr jedoch an dem Tag, an dem er davon hört, die Erfüllung, werden alle ihre Gelübde oder Schwüre, sich von etwas zu enthalten, ungültig. Weil ihr Mann sie für ungültig erklärt hat, wird der HERR ihr vergeben. (Eph 5,22; Kol 3,18)14Ein Mann darf also alle Gelübde oder Schwüre, die seine Frau ablegt, um sich von etwas zu enthalten, bestätigen oder aufheben.15Wenn er sich jedoch bis zum folgenden Tag nicht dazu äußert, gibt er damit seine Zustimmung zu allen Gelübden und Selbstverpflichtungen, die seine Frau binden. Er bestätigte sie, weil er geschwiegen hat, als er davon hörte.16Hebt er später ein Gelübde oder einen Schwur auf, muss er die Folgen der Schuld seiner Frau tragen.‹«17Dies sind die Vorschriften, die der HERR Mose gab, um das Verhältnis zwischen einem Mann und dessen Frau zu regeln, ferner zwischen einem Vater und dessen Tochter, die noch im väterlichen Haus lebt.
4.Mose 30
Einheitsübersetzung 2016
1Mose teilte den Israeliten alles genauso mit, wie es ihm der HERR geboten hatte.
Gelübde
2Mose sagte zu den Stammeshäuptern der Israeliten: Das ist es, was der HERR gebietet:3Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde ablegt oder einen Eid schwört und sich zu einer Enthaltung verpflichtet, dann darf er sein Wort nicht brechen; genauso, wie er es ausgesprochen hat, muss er es ausführen. (3Mo 27,1; 4Mo 6,2; 5Mo 23,22; Pred 5,3; Sir 18,22)4Wenn aber eine Frau dem HERRN ein Gelübde ablegt oder sich zu einer Enthaltung verpflichtet, während sie noch ledig im Haus ihres Vaters lebt,5und ihr Vater von ihrem Gelübde oder ihrer Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, erfährt und ihr Vater ihr gegenüber schweigt, dann gelten all ihre Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, bleibt in Kraft;6versagt aber ihr Vater an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung, dann tritt das Gelübde oder das Enthaltungsversprechen, zu dem sie sich verpflichtet hat, nicht in Kraft; der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater seine Zustimmung versagt hat.7Heiratet sie einen Mann, während sie durch ein Gelübde oder durch ein unbedachtes Wort, mit dem sie sich verpflichtet hat, gebunden ist,8dann bleiben die Gelübde oder die Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, falls ihr Mann an dem Tag, an dem er davon erfährt, dazu schweigt.9Wenn ihr Mann aber an dem Tag, an dem er davon erfährt, seine Zustimmung versagt, dann hat er ihr Gelübde, an das sie gebunden war, oder das unbedachte Wort, durch das sie sich verpflichtet hatte, außer Kraft gesetzt und der HERR wird ihr vergeben.10Aber das Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen - alles, wozu sie sich verpflichtet hat - bleibt für sie in Kraft.11Wenn sie im Haus ihres Mannes etwas gelobt oder sich mit einem Eid zu einer Enthaltung verpflichtet hat,12dann bleiben alle Gelübde und jede Enthaltung, zu der sie sich verpflichtet hat, in Kraft, wenn ihr Mann zwar davon gehört, aber geschwiegen und seine Zustimmung nicht versagt hat.13Wenn sie aber ihr Mann ausdrücklich außer Kraft gesetzt hat an dem Tag, an dem er davon hörte, dann ist alles, was über ihre Lippen gegangen ist an Gelübden und an Enthaltungsversprechen, aufgehoben; ihr Mann hat es außer Kraft gesetzt und der HERR wird es ihr vergeben.14Ihr Mann kann jedes Gelübde und jeden Eid, der zu Enthaltung oder Verzicht verpflichtet, in Kraft oder außer Kraft setzen.15Schweigt ihr Mann dazu von einem Tag bis zum andern, dann setzt er alle Gelübde oder alle Enthaltungsversprechen, die sie verpflichten, in Kraft. Er hat sie in Kraft gesetzt, denn er hat an dem Tag, an dem er davon erfahren hat, geschwiegen.16Hat er aber davon erfahren und setzt sie erst später außer Kraft, dann trägt er dafür die Verantwortung.17Das sind die Gesetze, die der HERR dem Mose geboten hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater und seiner ledigen Tochter, solange sie noch im Haus ihres Vaters lebt.