Vorschriften über die Ausführung der Schuld- und Friedensopfer
1Und dies ist das Gesetz vom Schuldopfer, welches hochheilig ist:2Am gleichen Ort, wo man das Brandopfer schächtet, soll man auch das Schuldopfer schächten, und [der Priester] soll sein Blut ringsum an den Altar sprengen.3Auch soll er von ihm all sein Fett darbringen, den Fettschwanz samt dem Fett, das die Eingeweide bedeckt;4dazu die beiden Nieren mit dem Fett daran, das an den Lenden ist, samt dem Leberlappen; über den Nieren soll man es wegnehmen.5Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen als ein Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.6Alles, was männlich ist unter den Priestern, darf es essen; es soll an heiliger Stätte gegessen werden: Es ist hochheilig.7Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer; für beide gilt ein und dasselbe Gesetz: Es gehört dem Priester, der die Sühnung damit erwirkt.8Und dem Priester, der jemandes Brandopfer darbringt, ihm gehört auch die Haut des Brandopfers, das er dargebracht hat.9Ebenso alle Speisopfer, die im Ofen gebacken, im Topf oder in der Pfanne bereitet werden; sie fallen dem Priester zu, der sie darbringt.10Alle Speisopfer, seien sie nun mit Öl vermengt oder trocken, gehören allen Söhnen Aarons, dem einen wie dem anderen.
Das Friedensopfer
11Und dies ist das Gesetz vom Friedensopfer, das man dem HERRN darbringen soll:12Wenn er es zum Dank opfern will, so bringe er zu seinem Dankopfer hinzu ungesäuerte Kuchen dar, mit Öl angerührt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl gesalbt, und eingerührtes Feinmehl [für] mit Öl angerührte Kuchen.13Zusätzlich zum Kuchen soll er gesäuertes Brot als seine Opfergabe darbringen, zu seinem Dank-Friedensopfer hinzu.14Davon soll er je ein Stück von jeder Opfergabe dem HERRN als Hebopfer* darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.15Das Fleisch des Dank-Friedensopfers soll aber am Tag seiner Darbringung gegessen werden; man darf nichts davon übrig lassen bis zum Morgen.16Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tag seiner Darbringung gegessen werden, und was davon übrig bleibt, darf am folgenden Tag gegessen werden.17Was aber vom Opferfleisch bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll man mit Feuer verbrennen.18Wenn aber dennoch am dritten Tag von dem Fleisch seines Friedensopfers gegessen wird, so wird es nicht als wohlgefällig angenommen werden; es wird dem, der es dargebracht hat, nicht angerechnet, sondern gilt als Gräuel, und die Seele, die davon isst, wird ihre Schuld tragen.19Auch wenn das Fleisch mit irgendetwas Unreinem in Berührung kommt, so darf man es nicht essen, sondern es muss mit Feuer verbrannt werden; sonst aber darf jedermann von diesem Fleisch essen, wenn er rein ist.20Die Seele aber, die ihre Unreinheit an sich hat und doch von dem Fleisch des Friedensopfers isst, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.21Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
Verbot des Genusses von Fett und Blut
22Und der HERR redete zu Mose und sprach:23Rede zu den Kindern Israels und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen!24Das Fett von Aas oder Zerrissenem darf zu allerlei Zwecken verwendet werden, aber ihr sollt es auf keinen Fall essen.25Denn jeder, der Fett isst von dem Vieh, von welchem man dem HERRN Feueropfer darzubringen pflegt — die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihrem Volk!26Ihr sollt auch kein Blut essen in allen euren Wohnungen, weder von Vögeln noch vom Vieh;27jeder, der irgendwelches Blut isst, soll ausgerottet werden aus seinem Volk!
Opferanteile der Priester
28Und der HERR redete zu Mose und sprach:29Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer dem HERRN ein Friedensopfer darbringen will, der lasse dem HERRN seine Gabe zukommen von seinem Friedensopfer.30Eigenhändig soll er die Feueropfer des HERRN herzubringen: Das Fett samt der Brust soll er bringen, die Brust, um sie als Webopfer vor dem HERRN zu weben.*31Der Priester aber soll das Fett auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen; und die Brust fällt Aaron und seinen Söhnen zu.32Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Friedensopfern dem Priester als Hebopfer geben;33und zwar soll derjenige von den Söhnen Aarons, der das Blut des Friedensopfers und das Fett darbringt, die rechte Keule zum Anteil erhalten.34Denn ich habe die Brust des Webopfers und die Keule des Hebopfers von den Kindern Israels, von ihren Friedensopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben als ein ewiges Anrecht von den Kindern Israels.35Das ist das Salbungsteil* Aarons und das Salbungsteil seiner Söhne von den Feueropfern des HERRN an dem Tag, da er sie herzunahen ließ, um für den HERRN Priesterdienst zu tun,36von dem der HERR befahl, dass es ihnen am Tag ihrer Salbung gegeben werde von den Kindern Israels, als ewiges Recht für ihre [künftigen] Geschlechter.37Dies ist das Gesetz vom Brandopfer, vom Speisopfer und vom Sündopfer, vom Schuldopfer, vom Einweihungsopfer und vom Friedensopfer,38das der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai gegeben hat, an dem Tag, da er den Kindern Israels gebot, dem HERRN ihre Opfer darzubringen, in der Wüste Sinai.
Neue Genfer Übersetzung
Weitere Anweisungen für das Schuldopfer
1Folgende Anweisungen gelten für das Schuldopfer: Das Fleisch des Opfertieres* ist besonders heilig.2Das Schuldopfer soll an derselben Stelle geschlachtet werden wie das Brandopfer. Dies geschieht vor dem HERRN. Der Priester sprengt das Blut ´des Tieres` von allen Seiten an den Altar.3Alles Fett bringt er ´dem HERRN` dar: den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide umschließt, und das Fett an den Eingeweiden selbst,4die beiden Nieren mit ihren Fetthüllen, das Fett an den Lenden sowie den Fettlappen über der Leber, den man dort abtrennen soll, wo er an den Nieren ansetzt.5Der Priester verbrennt diese Fettstücke auf dem Altar als Gabe für den HERRN. Es ist ein Schuldopfer.6Alle männlichen Mitglieder einer Priesterfamilie dürfen vom Fleisch des Opfertieres essen. Sie sollen es im ´Hof vor dem` Heiligtum verzehren, denn es ist besonders heilig.
Der Anteil der Priester an verschiedenen Opfern
7Für das ´Fleisch des` Sündopfers und des Schuldopfers gilt das Gleiche: Es steht dem Priester zu, der mit diesen Opfern Sühne erwirkt.8Bringt der Priester für einen Einzelnen ein Brandopfer dar, dann bekommt er das Fell des Opfertieres.9Auch alle ´verarbeiteten` Speiseopfer, die im Ofen gebacken oder in einer Pfanne oder ´über dem Feuer` auf einer Metallplatte zubereitet wurden, gehören dem Priester, der sie darbringt.10Die übrigen Speiseopfer jedoch, ´bei denen nur Mehl dargebracht wird`, ob mit oder ohne Öl, werden unter allen Priestern* aufgeteilt.
Weitere Anweisungen für das Gemeinschaftsopfer
11Folgende Anweisungen gelten für das Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN dargebracht wird:12Handelt es sich dabei um ein Dankopfer, dann soll man dem Opfertier ´drei verschiedene Arten von` ungesäuerten Broten beilegen: mit Olivenöl zubereitete Ringbrote, mit Olivenöl bestrichene Fladenbrote sowie aus öldurchtränktem Weizenmehl hergestellte Ringbrote.13Zusätzlich können bei diesem Gemeinschaftsopfer, das zugleich ein Dankopfer ist, auch Brote aus Sauerteig dargebracht werden.14Von jeder Art Brot wird dem HERRN je ein Laib als heilige Gabe* dargebracht. Sie fallen dem ´diensthabenden` Priester zu, der das Blut des Opfertieres versprengt.15Das Fleisch des Dankopfers muss noch am selben Tag gegessen werden, an dem das Tier geschlachtet wird. Nichts davon darf bis zum nächsten Morgen übrig bleiben.16Handelt es sich bei dem Gemeinschaftsopfer um die Erfüllung eines Gelübdes oder um eine Gabe aus freien Stücken, soll man das Fleisch ebenso ´möglichst` am selben Tag verzehren. Bleibt aber etwas übrig, darf man es auch am folgenden Tag noch essen.17Am dritten Tag jedoch müssen alle Fleischreste verbrannt werden.18Isst jemand am dritten Tag noch etwas von dem Fleisch, dann findet ´der HERR` keinen Gefallen mehr an seinem Opfer, und es wird ihm nicht angerechnet. Das Fleisch wird unrein, und wer davon isst, lädt Schuld auf sich.19Kommt das Opferfleisch mit etwas Unreinem in Berührung, darf es nicht verzehrt werden. Man muss es verbrennen. Grundsätzlich gilt: Jeder, der rein ist, darf vom Fleisch des Opfertieres essen.20Wenn jemand unrein ist und Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, verzehrt, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.21Dasselbe gilt, wenn jemand etwas Unreines berührt – sei es einen Menschen, ein Tier oder sonst etwas Unreines*: Isst er Fleisch vom Gemeinschaftsopfer, das dem HERRN geweiht wurde, soll er aus dem Volk verstoßen werden und sterben.«
Verbot von Fett- und Blutgenuss
22Weiter sagte der HERR zu Mose:23»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder von Rindern noch von Schafen noch von Ziegen.24Das Fett eines verendeten oder ´von wilden Tieren` gerissenen Tieres könnt ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber ihr dürft es auf keinen Fall verzehren!25Wer das Fett einer Tierart isst, die man dem HERRN als Opfergabe darbringen kann, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.26Ihr dürft kein Blut verzehren, weder von Vögeln noch von anderen Tieren*. ´Das gilt für euch`, wo immer ihr wohnt.27Jeder, der Blut verzehrt, soll aus dem Volk verstoßen werden und sterben.‹«
Der Anteil der Priester am Gemeinschaftsopfer
28Der HERR sagte zu Mose:29»Richte den Israeliten Folgendes aus: ›Wer dem HERRN ein Gemeinschaftsopfer darbringt, muss einen Teil des Opfertiers an ihn abgeben,30nämlich die Fettstücke und das Bruststück. Er soll diese Gaben eigenhändig zum ´Altar des` HERRN bringen. Das Bruststück bietet er dem HERRN als Schwingopfer* dar,31und die Fettstücke verbrennt der Priester auf dem Altar. Anschließend wird das Bruststück der Priesterschaft* übergeben. Es ist ihr Anteil ´am Gemeinschaftsopfer`.32Die rechte Hinterkeule soll man dem ´diensthabenden` Priester als Abgabe überlassen,33denn sie steht dem zu, der das Blut und das Fett des Gemeinschaftsopfers darbringt.34Das Bruststück, das als Schwingopfer dargeboten wird, und die rechte Hinterkeule, die dem ´diensthabenden` Priester überlassen wird, hat der HERR für Aaron und seine Nachkommen bestimmt. Wann immer die Israeliten ein Gemeinschaftsopfer darbringen, müssen sie diese beiden Stücke an die Priester abgeben. Das gilt für alle Zeit.35Seit Aaron und seine Nachkommen als Priester eingesetzt wurden, stehen ihnen diese beiden Fleischstücke zu. Es ist ihr Anteil an den Opfergaben, die dem HERRN dargebracht werden.36Der HERR hat den Israeliten befohlen, diesen Anteil den Priestern zu geben, sobald sie in ihren Dienst eingesetzt sind. Das ist eine bleibende Ordnung für alle Generationen.‹«37Dies sind die Anweisungen für Brandopfer, Speiseopfer, Sündopfer, Schuldopfer, Einsetzungsopfer und Gemeinschaftsopfer.38Der HERR gab sie Mose in der Wüste auf dem Berg Sinai. Damals forderte er die Israeliten auf, ihm ihre Gaben darzubringen.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung bieten zu können.