Josua 20 | Schlachter 2000 Neue Genfer Übersetzung

Josua 20 | Schlachter 2000

Die sechs Zufluchtsstädte

1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, 3 dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist. 7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Bergland Naphtali, und Sichem im Bergland Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Bergland Juda. 8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamm Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamm Gad, und Golan in Baschan vom Stamm Manasse. 9 Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat.

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Neue Genfer Übersetzung

Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache

1 Der HERR sagte zu Josua: 2 »Richte den Israeliten folgendes aus: ›Bestimmt nun Zufluchtsstädte, so wie ich es euch damals durch Mose befohlen habe. 3 Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen unbeabsichtigt und ohne Vorsatz getötet hat, um Schutz vor dem Bluträcher zu finden. 4 Wer in einer dieser Städte Zuflucht sucht, soll ´beim Gerichtsplatz` am Stadttor den führenden Männern seinen Fall schildern. Diese sollen ihn in der Stadt aufnehmen und ihm eine Unterkunft zuweisen, in der er bleiben kann. 5 Wenn ein Verwandter des Getöteten* ihn bis dorthin verfolgt, dann darf der Beschuldigte nicht ausgeliefert werden. Das gilt allerdings nur, wenn er seinen Mitmenschen tatsächlich ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat. 6 Er soll in der Stadt bleiben, bis sein Fall vor Gericht entschieden worden ist. ´Wenn er freigesprochen wird`, soll er sich bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters in der Zufluchtsstadt aufhalten. Danach darf er in die Stadt, aus der er geflohen ist, und zu seiner Familie zurückkehren.‹« 7 Die Israeliten bestimmten* ´folgende Zufluchtsstädte`: ´Westlich des Jordans` waren es Kedesch in Galiläa im Bergland von Naftali, Sichem im Bergland von Efraim und Kirjat-Arba – das heutige Hebron – im Bergland von Juda. 8 Östlich des Jordans* bestimmten sie Bezer im Steppenhochland des Stammes Ruben, Ramot in der Landschaft Gilead im Stammesgebiet von Gad sowie Golan in der Landschaft Baschan im Gebiet des Stammes Manasse. 9 Diese Städte wurden für alle Israeliten und für die Ausländer, die unter ihnen lebten, ´als Zufluchtsstädte` ausgewählt. Jeder, der unbeabsichtigt jemand getötet hatte, durfte dorthin fliehen. Hier war er vor dem Bluträcher sicher, bis das Gericht der Stadt über seinen Fall entschieden hatte*.