4.Mose 29 | Schlachter 2000 Lutherbibel 2017

4.Mose 29 | Schlachter 2000

Die Opfer für den Versöhnungstag und das Laubhüttenfest

1 Und am ersten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Tag des Hörnerschalls. 2 Und ihr sollt dem HERRN Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige makellose Lämmer; 3 dazu ihr Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder, 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 auch einen Ziegenbock als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken, 6 außer dem Brandopfer des Neumonds und seinem Speisopfer, und außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, nach ihrer Vorschrift, zum lieblichen Geruch, ein Feueropfer für den HERRN. 7 Und am zehnten Tag dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten und sollt eure Seelen demütigen; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen, zum lieblichen Geruch: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, makellos sollen sie euch sein, 9 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder, 10 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem Sündopfer zur Versöhnung und dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 12 Ebenso sollt ihr am fünfzehnten Tag des siebten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern. 13 Da sollt ihr ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: 13 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige Lämmer, makellos sollen sie sein, 14 samt ihrem Speisopfer von Feinmehl, mit Öl gemengt, drei Zehntel zu jedem Stier von den 13 Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den beiden Widdern 15 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den 14 Lämmern; 16 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Und am zweiten Tag: 12 junge Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 18 mit den zugehörigen Speisopfern und Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und ihren Trankopfern. 20 Und am dritten Tag: 11 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 23 Und am vierten Tag: 10 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 26 Und am fünften Tag: 9 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 28 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 29 Und am sechsten Tag: 8 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 31 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinen Trankopfern. 32 Und am siebten Tag: 7 Stiere, zwei Widder, 14 einjährige, makellose Lämmer, 33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den Stieren, Widdern und Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach ihrer Vorschrift; 34 dazu einen Ziegenbock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 35 Am achten Tag sollt ihr eine Festversammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, 36 sondern ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen Stier, einen Widder, sieben einjährige, makellose Lämmer, 37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem Stier, dem Widder und den Lämmern, entsprechend ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 38 dazu einen Bock als Sündopfer, außer dem beständigen Brandopfer samt seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 39 Dies sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, außer dem, was ihr gelobt habt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Friedensopfern.

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Lutherbibel 2017
1 Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein. 2 Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler, 3 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 4 und ein Zehntel zu je einem Lamm von den sieben Lämmern, 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen, 6 über das Brandopfer am Neumond und sein Speisopfer hinaus und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HERRN. 7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun, 8 sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler 9 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder 10 und ein Zehntel zu je einem der sieben Lämmer, 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das Sündopfer zur Sühnung und über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern hinaus. 12 Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern 13 und sollt ein Brandopfer darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feines Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder 15 und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Lämmer, 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 18 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern hinaus. 20 Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 21 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 22 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 23 Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler, 24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 26 Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 28 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 29 Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 31 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern hinaus. 32 Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer ohne Fehler 33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß, 34 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 35 Am achten sollt ihr Festversammlung halten; da sollt ihr keine Dienstarbeit tun 36 und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler 37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Lämmern nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß, 38 dazu einen Bock zum Sündopfer über das tägliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer hinaus. 39 Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.