1Wenn der HERR, dein Gott, die Heidenvölker ausrotten wird, deren Land der HERR, dein Gott, dir gibt, und du sie aus ihrem Besitz vertreibst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2so sollst du dir drei Städte aussondern mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zu besitzen gibt.3Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann.4Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben.5Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt — dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt;6damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.7Darum gebiete ich dir dies: Du sollst dir drei Städte aussondern.8Und wenn der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheißen hat,9wenn du nämlich darauf achtest, dieses ganze Gebot zu tun, das ich dir heute gebiete, dass du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, so sollst du dir noch drei weitere Städte zu diesen drei hinzufügen,10damit nicht mitten in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte,12so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt.13Du sollst ihn nicht verschonen, sondern du sollst das unschuldige Blut aus Israel wegtun;* so wird es dir gut gehen.
Grenzverrückung. Falsche Zeugen. Bestrafung des Bösen
14Du sollst die Grenze deines Nächsten nicht verrücken, welche die Vorfahren in deinem Erbteil gesetzt haben, das du in dem Land erben wirst, das dir der HERR, dein Gott, zum Besitz geben will.15Ein einzelner Zeuge soll nicht gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Schuld oder wegen irgendeiner Sünde, mit der man sich versündigen kann; sondern auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen soll jede Sache beruhen.16Wenn aber ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit [im Amt] sein werden.18Und die Richter sollen es genau erforschen. Stellt es sich heraus, dass der Zeuge ein falscher Zeuge ist und gegen seinen Bruder ein falsches Zeugnis abgelegt hat,19so sollt ihr ihm das antun, was er seinem Bruder antun wollte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.20Und die Übrigen sollen es hören und sich fürchten und nicht mehr solche bösen Taten in deiner Mitte verüben.21Du sollst ihn nicht verschonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Gute Nachricht Bibel 2018
Asylstädte für Totschläger
1Wenn der HERR, euer Gott, die Völker vernichtet hat, deren Land er euch geben will, und ihr deren Städte und Häuser in Besitz genommen habt, dann sollt ihr drei Asylstädte auswählen.3Achtet darauf, dass die Städte gleichmäßig über das Land verteilt sind, und teilt entsprechend das ganze Land in drei Bezirke ein.4Die Städte sollen jedem als Zuflucht dienen, der unbeabsichtigt einen Menschen getötet hat. Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Bäume zu fällen, und wenn er mit der Axt ausholt, gleitet ihm das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. Weil er ohne Vorsatz und nicht aus Hass getötet hat, kann er sein Leben vor dem Bluträcher retten, wenn er in einer der Asylstädte Schutz sucht. Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, sonst wird der Rächer in seiner Erbitterung den Totschläger einholen und umbringen, obwohl dieser keinen Mord begangen und den Tod nicht verdient hat.7Ihr sollt also zunächst drei Städte als Zufluchtsorte bestimmen.8Sie reichen aus, solange ihr erst einen Teil des Landes in Besitz genommen habt. Später aber wird der HERR euch das ganze Land geben, das er euren Vorfahren zugesagt hat.9Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr alle seine Gebote sorgfältig befolgt, die ich euch heute verkünde, dass ihr ihn, euren Gott, liebt und euch stets nach seinen Weisungen richtet. Wenn ihr dann das ganze Land in Besitz genommen habt, sollt ihr noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollt ihr dafür sorgen, dass in dem Land, das der HERR euch als Erbbesitz gibt, kein Unschuldiger getötet wird; denn dadurch würdet ihr schwere Schuld auf euch laden.11Wer jedoch seinem Nachbarn feind ist, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt, kann in diesen Asylstädten keinen Schutz finden. Wenn er in eine von ihnen flieht,12müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und zur Hinrichtung dem Bluträcher übergeben.13Ihr dürft ihn nicht aus Mitleid verschonen. Mord darf in Israel nicht ungesühnt bleiben. Wenn ihr so handelt, wird es euch gut gehen in eurem Land.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn ihr in dem Land lebt, das der HERR, euer Gott, euch geben wird, darf niemand die Grenzen seines Grundbesitzes, die seit alters festgelegt sind, auf Kosten seines Nachbarn verrücken.
Zeugen bei Gerichtsverfahren
15Wenn eine Anklage vor Gericht nur von einem einzigen Zeugen gestützt wird, darf die angeklagte Person nicht schuldig gesprochen werden, gleichgültig, um was für ein Vergehen es sich handelt. Erst aufgrund von zwei oder drei Zeugenaussagen darf ein Schuldspruch gefällt werden.16Wenn ein Angeklagter behauptet, dass ein Zeuge ihn wissentlich falsch beschuldigt,17dann müssen die beiden zum Heiligtum des HERRN gehen und ihre Sache den Priestern oder Richtern vortragen, die dann gerade im Amt sind.18Diese sollen alles gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, dass der Zeuge den anderen mit vollem Wissen falsch beschuldigt hat,19muss über ihn die Strafe verhängt werden, die er über den anderen bringen wollte. Ihr müsst das Böse aus eurer Mitte entfernen.20Alle in Israel sollen von der Bestrafung des falschen Zeugen erfahren. Dann werden sie sich fürchten und niemand unter euch wird mehr wagen, solch ein Unrecht zu begehen.21Ihr dürft niemand aus Mitleid verschonen. Stets gilt der Grundsatz: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
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