1Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Schuldenerlass anordnen.2Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen.3Einen Fremden kannst du bedrängen; aber was du bei deinem Bruder [ausstehen] hast, das soll deine Hand erlassen.4Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, damit du es in Besitz nimmst;5vorausgesetzt, dass du der Stimme des HERRN, deines Gottes, eifrig gehorchst und alle diese Gebote bewahrst und tust, die ich dir heute gebiete.6Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst dir nichts leihen müssen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht über dich herrschen.7Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgendeiner deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, so sollst du dein Herz nicht verhärten, noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen;8sondern du sollst ihm deine Hand weit auftun und ihm reichlich leihen, so viel er nötig hat.9Hüte dich, dass kein Belialsrat* in deinem Herzen ist und du nicht denkst: »Das siebte Jahr, das Erlassjahr, naht!«, und du deinen armen Bruder missgünstig ansiehst und ihm nichts gibst; sonst würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es wäre eine Sünde für dich;10sondern du sollst ihm willig geben, und dein Herz soll nicht verdrießlich sein, wenn du ihm gibst; denn dafür wird der HERR, dein Gott, dich segnen in all deinem Tun und in allem, was du unternimmst.11Denn der Arme wird nicht aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir: Tue deine Hand weit auf für deinen Bruder, für den Elenden und den Armen bei dir in deinem Land!
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebten Jahr sollst du ihn als Freien entlassen.13Und wenn du ihn als Freien entlässt, so sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;14sondern du sollst ihn reichlich von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter ausstatten und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.15Und denke daran, dass du ein Knecht warst im Land Ägypten und dass der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute diese Dinge.16Wenn er aber zu dir sagt: »Ich will nicht von dir wegziehen!«, weil er dich und dein Haus lieb hat und es ihm gut geht bei dir,17so nimm einen Pfriem* und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, und er sei auf ewig dein Knecht; und mit deiner Magd sollst du ebenso verfahren.18Es soll dir nicht schwer fallen, ihn als Freien zu entlassen; denn das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners hat er dir sechs Jahre lang erarbeitet; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Die Erstgeburt der Tiere
19Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinen Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst das Erstgeborene deines Rindes nicht zur Arbeit gebrauchen und das Erstgeborene deiner Schafe nicht scheren;20du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, du und dein Haus, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählen wird.21Wenn das Tier aber einen Fehler hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen schlimmen Fehler hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern;22sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen — der Reine genauso wie der Unreine —, wie die Gazelle und den Hirsch.23Nur sein Blut darfst du nicht essen; auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser.
Gute Nachricht Bibel 2018
Schuldenerlass in jedem siebten Jahr
1Immer wenn sieben Jahre vergangen sind, müsst ihr alle Schulden erlassen.2Dafür gelten folgende Bestimmungen: Wer einem anderen Israeliten Geld geliehen hat, muss ihm jetzt die Schulden erlassen. Er darf sie von seinem Bruder, dem anderen Israeliten, nicht mehr eintreiben. Denn man hat zu Ehren des HERRN einen Schuldenerlass ausgerufen.3Von einem Ausländer könnt ihr Schulden eintreiben, aber nicht von einem, der zu eurem eigenen Volk gehört und deshalb euer Bruder ist.4Wenn ihr auf den HERRN, euren Gott, hört und alle seine Weisungen befolgt, die ich euch verkünde, wird es jedoch überhaupt keine Armen unter euch geben. Denn dann wird der HERR euch genug zum Leben schenken in dem Land, das er euch gibt.6Er wird sein Versprechen halten und euer Land segnen. Ihr werdet so viel haben, dass ihr davon noch an andere Völker ausleihen könnt, doch ihr selbst braucht nichts zu borgen. Ihr werdet viele Völker unterwerfen, doch über euch wird kein anderes Volk herrschen.7Wenn aber dein Bruder, ein anderer Israelit, Not leidet, irgendwo in dem Land, das der HERR euch geben wird, dann darfst du nicht hartherzig sein und deine Hand vor deinem Bruder verschließen.8Leih ihm gegen ein Pfand, so viel er braucht.9Sei auch nicht so gemein und berechnend, dass du denkst: »Das siebte Jahr ist nicht mehr fern, dann muss ich ihm die Schulden erlassen!« Gönne ihm das und lass ihn nicht vergeblich bitten! Wenn er sich beim HERRN über dich beklagen muss, hast du schwere Schuld auf dich geladen.10Hilf ihm gern, tu es nicht widerwillig! Dafür wird dir der HERR auch alles gelingen lassen, was du unternimmst.11Es wird in eurem Land immer Arme geben; deshalb befehle ich euch: Unterstützt eure armen und Not leidenden Brüder!
Freilassung von Sklaven im siebten Jahr
12Wenn jemand aus Israel, dein Bruder oder deine Schwester,* sich als Sklaven oder Sklavin an dich verkauft, dann soll der Betreffende dir sechs Jahre dienen; im siebten Jahr musst du ihn wieder freigeben.13Schick ihn aber nicht mit leeren Händen weg,14sondern gib ihm reichlich von dem, was der HERR dir geschenkt hat: Schafe und Ziegen, Korn und Wein.15Denk daran, dass ihr alle in Ägypten Sklaven gewesen seid und dass der HERR, euer Gott, euch befreit hat. Deshalb gebe ich euch heute dieses Gebot.16Wenn es aber deinem Sklaven bei dir gefällt, wenn er dich und deine Familie lieb gewonnen hat und erklärt, dass er bei dir bleiben will,17dann nimm eine Ahle und bohre sie durch sein Ohr in die Haustür. Dann ist er für immer dein Sklave. Entsprechend verfährst du mit einer Sklavin.18Musst du ihn aber freigeben, so nimm es nicht zu schwer. Du hast durch ihn sechs Jahre lang den Lohn für einen Arbeiter gespart. Außerdem wird dir der HERR dafür alles gelingen lassen, was du unternimmst.
Bestimmungen für die Darbringung der Erstgeburten
19Wenn eure Rinder, Schafe und Ziegen als Erstgeburt ein männliches Tier zur Welt bringen, müsst ihr es als Eigentum des HERRN, eures Gottes, aussondern. Ein erstgeborenes Rind dürft ihr nicht für irgendeine Zugarbeit einspannen und die Erstgeburt von Schaf oder Ziege nicht scheren.20Einmal im Jahr sollt ihr die erstgeborenen Tiere zu der Stätte bringen, die der HERR auswählen wird, und sie dort vor dem HERRN, eurem Gott, mit euren Familien verzehren.21Wenn das Tier aber lahm oder blind ist oder sonst einen schwerwiegenden Fehler hat, dürft ihr es nicht als Opfergabe zum HERRN, eurem Gott, bringen.22Ihr könnt es dann in euren Ortschaften verzehren; jeder darf mitessen, auch wer gerade unrein ist, genau wie bei irgendeinem Wild.23Nur das Blut dürft ihr nicht essen, ihr müsst es auf die Erde fließen lassen wie Wasser.
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