1Wenn Jahwe, dein Gott, die Völker beseitigt, deren Land er dir geben wird, wenn du ihren Besitz übernimmst und dich in ihren Städten und Häusern niederlässt,2dann sollst du drei von diesen Städten auswählen.3Achte darauf, dass sie gleichmäßig verteilt und immer gut erreichbar in dem Land sind, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und teile das Land dazu in drei Bezirke ein. Jeder, der zum Mörder geworden ist, soll dorthin fliehen können.4Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.5Es kann zum Beispiel vorkommen, dass einer mit seinem Nachbarn in den Wald geht, um Holz zu schlagen. Da löst sich, während er mit der Axt ausholt, das Eisen vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall kann der Totschläger in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten.6Der Weg dorthin darf nicht zu weit sein, damit der Bluträcher, der den Totschläger wutentbrannt verfolgt, ihn nicht einholen kann und ihn erschlägt, obwohl dieser den Tod nicht verdient, weil er die getötete Person ja nicht hasste.7Darum befehle ich dir, zunächst drei Städte auszusondern.8Wenn Jahwe, dein Gott, dein Gebiet erweitern wird, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat, und dir das ganze Land gibt, das er ihnen versprochen hat –9vorausgesetzt, du hältst alle diese Gebote, die ich dir heute gebe und handelst danach, indem du Jahwe, deinen Gott, liebst und jeden Tag auf seinen Wegen gehst –, dann sollst du noch drei weitere Asylstädte auswählen.10So sollst du dafür sorgen, dass in dem Land, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, kein unschuldiges Blut vergossen wird und keine Blutschuld auf dich kommt.11Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst, ihm auflauert, ihn überfällt und erschlägt und dann in eine dieser Städte flieht,12dann müssen die Ältesten seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und dem Bluträcher ausliefern.13Du darfst kein Mitleid mit ihm haben. Du musst Israel vom Blut des Unschuldigen befreien, damit es dir gut geht.
Schutz der Grundstücksgrenzen
14Wenn du das Land in Besitz genommen hast, das Jahwe, dein Gott, dir gibt, und du auf deinem Grundstück lebst, darfst du die Grenze zu deinem Nächsten, die die Vorfahren gezogen haben, nicht verändern.
Zeugen vor Gericht
15Die Aussage eines einzelnen Zeugen darf nicht ausschlaggebend sein, wenn es um ein Verbrechen, eine Sünde oder irgendeine Verfehlung geht. Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Entscheidung getroffen werden.*16Wenn ein falscher Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,17dann sollen die beiden Männer, zwischen denen der Streit besteht, vor Jahwe treten, vor die Priester und die Richter, die zu jener Zeit da sein werden.18Die Richter sollen den Fall genau untersuchen. Wenn der Zeuge wissentlich falsch gegen seinen Bruder ausgesagt hat,19dann sollst du ihm antun, was er seinem Bruder zu tun gedachte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.20Die Übrigen sollen es hören, damit sie sich fürchten und nie mehr solch eine böse Sache in deiner Mitte tun.21Da sollst du kein Mitleid kennen: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
Einheitsübersetzung 2016
Asylstädte
1Wenn der HERR, dein Gott, die Völker, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, niederstreckt und du ihren Besitz übernimmst und in ihren Städten und Häusern wohnst,2sollst du in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.3Du sollst die Wegstrecken berechnen und die Fläche des Landes, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, in drei Teile teilen. Dann kann jeder, der einen Menschen getötet hat, in diese Städte fliehen.4Und so lautet die Bestimmung für einen, der jemand getötet hat und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Wenn er den andern ohne Vorsatz erschlagen hat und nicht schon früher mit ihm verfeindet gewesen ist,5zum Beispiel wenn er mit einem andern in den Wald gegangen ist, um Bäume zu fällen, seine Hand mit der Axt ausgeholt hat, um einen Baum umzuhauen, das Eisenblatt sich vom Stiel gelöst und den andern getroffen hat und dieser gestorben ist, dann kann er in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben.6Es darf nicht sein, dass der Weg (zum Heiligtum) zu weit ist, damit nicht der Bluträcher, der aus Rachedurst den, der getötet hat, verfolgt, ihn einholt und tödlich trifft, obwohl kein Recht besteht, ihn zu töten, da er ja mit dem Getöteten nicht schon früher verfeindet war.7Deshalb mache ich dir zur Pflicht: Du sollst drei Städten eine Sonderstellung zuweisen.8Und wenn der HERR, dein Gott, dein Gebiet vergrößert, wie er es deinen Vätern geschworen hat, und dir das ganze Land, von dem er gesagt hat, er werde es deinen Vätern geben, wirklich gibt,9weil du dieses ganze Gebot, auf das ich dich heute verpflichte, bewahrst und es hältst, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und dein Leben lang auf seinen Wegen gehst, dann sollst du diese drei Städte um drei weitere vermehren.10So soll verhindert werden, dass mitten in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, unschuldiges Blut vergossen wird und Blutschuld über dich kommt.
Auslieferung eines Mörders aus der Asylstadt
11Wenn es sich um einen Mann handelt, der mit einem andern verfeindet war, wenn er ihm auflauerte, ihn überfiel und tödlich traf, sodass er starb, und wenn er in eine dieser Städte floh,12dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und in die Hand des Bluträchers geben und er soll sterben.13Du sollst in dir kein Mitleid mit ihm aufsteigen lassen. Du sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen und es wird dir gut gehen.
Verschiebung von Grundstücksgrenzen
14An deinem Erbbesitz, der dir in dem Land zugeteilt werden soll, das der HERR, dein Gott, dir gibt, damit du es in Besitz nimmst, sollst du die Grenzmarkierung zu deinem Nachbarn hin, die die Vorfahren errichtet haben, nicht verrücken.
Mindestzahl der Zeugen
15Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht, darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen, welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat. Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen.
Falschaussage und Talionsgesetz
16Wenn jemand vor Gericht geht und als Zeuge einen andern zu Unrecht der Anstiftung zum Aufruhr bezichtigt,*17wenn die beiden Parteien mit ihrem Rechtsstreit vor den HERRN hintreten, vor die Priester und Richter, die dann amtieren,*18wenn die Richter eine genaue Ermittlung anstellen und sich zeigt: Der Mann ist ein falscher Zeuge, er hat seinen Bruder fälschlich bezichtigt,19dann sollt ihr mit ihm so verfahren, wie er mit seinem Bruder verfahren wollte. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.20Die Übrigen sollen davon hören, damit sie sich fürchten und nicht noch einmal ein solches Verbrechen in deiner Mitte begehen.21Und du sollst in dir kein Mitleid aufsteigen lassen: Leben um Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.
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