4.Mose 28,17 | Neue Genfer Übersetzung

4.Mose 28,17 | Neue Genfer Übersetzung

Die täglichen, wöchentlichen und monatlichen Opfer

1 Der HERR sagte zu Mose: 2 »Gib den Israeliten folgende Anweisung: ›Achtet darauf, dass ihr die Opfergaben, die mir als Speise zustehen und deren Geruch mich gnädig stimmt*, zur festgesetzten Zeit auf dem Altar verbrennt. 3 Bringt also dem HERRN* folgende regelmäßige Opfergaben dar: als tägliches Brandopfer zwei fehlerlose einjährige Lämmer, 4 eines am Morgen und eines in der Abenddämmerung; 5 dazu für jedes Lamm als Speiseopfer ein Kilogramm* Weizenmehl, das mit einem Liter* besonders reinem Olivenöl vermengt ist. 6 Das ist das regelmäßige tägliche Brandopfer, das bereits am Berg Sinai eingesetzt wurde*. Es ist eine Gabe, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt*. 7 Dazu kommt für jedes Lamm als Trankopfer ein Liter* Wein*, der am Altar* für den HERRN ausgegossen wird. 8 Das zweite Lamm wird in der Abenddämmerung geopfert. Bringt es zusammen mit dem gleichen Speise- und Trankopfer dar wie am Morgen. Es ist eine Gabe, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt*. 9 An jedem Sabbat sollt ihr darüber hinaus zwei weitere fehlerlose einjährige Lämmer opfern, dazu als Speiseopfer zwei Kilogramm* feines, mit Öl vermengtes Weizenmehl sowie das dazugehörige Trankopfer. 10 Das ist das Sabbat-Brandopfer, das zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und dazugehörigen Trankopfern dargebracht wird. 11 Am ersten Tag jedes Monats sollt ihr dem HERRN folgende Brandopfer darbringen: zwei Jungstiere, einen Schafbock und sieben fehlerlose einjährige Lämmer; 12 dazu als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 13 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. Diese Brandopfer sind Gaben, deren Geruch den HERRN gnädig stimmt. 14 Als Trankopfer kommen hinzu zwei Liter* Wein für jeden Stier, eineinviertel Liter* Wein für den Schafbock sowie ein Liter* Wein für jedes Lamm. Diese Brandopfer sollen am ersten Tag jedes Monats dargebracht werden. 15 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten. All diese Gaben sollen zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und dazugehörigen Trankopfern dargebracht werden.

Die Opfer am Fest der ungesäuerten Brote und am Wochenfest

16 Am vierzehnten Tag des ersten Monats wird zu Ehren des HERRN das Passafest gefeiert. 17 Am 15. Tag desselben Monats beginnt das Fest der ungesäuerten Brote, das sieben Tage lang dauert. 18 Kommt am ersten dieser sieben Tage zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. 19 Bringt dem HERRN als Brandopfer zwei Jungstiere, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer dar. Alle Tiere müssen fehlerlos sein. 20 Dazu kommen als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 21 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. 22 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken. 23 Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Morgenopfern darbringen, 24 und zwar an jedem Tag der Festwoche. All diese Opfergaben werden als Speise für den HERRN verbrannt, und ihr Geruch stimmt ihn gnädig. Sie müssen zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und dazugehörigen Trankopfern dargebracht werden. 25 Kommt am siebten Tag noch einmal zu einer heiligen Festversammlung zusammen und geht nicht eurer täglichen Arbeit nach. 26 Auch am Wochenfest, wenn ihr die ersten Früchte eurer Ernte als Speiseopfer darbringt, sollt ihr zu einer heiligen Festversammlung zusammenkommen und dürft nicht eurer täglichen Arbeit nachgehen. 27 Bringt dem HERRN Brandopfer dar, deren Geruch ihn gnädig stimmt: zwei Jungstiere, einen Schafbock und sieben einjährige Lämmer. 28 Dazu kommen als Speiseopfer für jeden Stier drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl, für den Schafbock zwei Kilogramm* 29 und für jedes Lamm ein Kilogramm*. 30 Außerdem müsst ihr als Sündopfer einen Ziegenbock schlachten, um Sühne für euch zu erwirken. 31 Diese Opfer sollt ihr zusätzlich zu den täglichen Brandopfern und den dazugehörigen Speise- und Trankopfern darbringen. Alle Tiere müssen fehlerlos sein.