4.Mose 19,18 | Neue Genfer Übersetzung

4.Mose 19,18 | Neue Genfer Übersetzung

Reinigungswasser aus der Asche einer rotbraunen Kuh

1 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 2 »Ich gebe euch jetzt eine Ordnung als verbindliches Gesetz: Lasst euch von den Israeliten eine junge, rotbraune Kuh bringen, die gesund und fehlerlos ist und noch nie ein Joch getragen hat. 3 Übergebt sie dem Priester Eleasar. Er soll die Kuh vor das Lager führen, und man soll sie dort in seiner Gegenwart schlachten. 4 Anschließend taucht Eleasar seinen Finger in ihr Blut und sprengt es siebenmal in Richtung des Begegnungszeltes*. 5 Dann wird die Kuh vor seinen Augen vollständig verbrannt: ihr Fleisch, Fell und Blut samt den Eingeweiden. 6 Schließlich nimmt der Priester ein Stück Zedernholz, Ysop und karmesinrote Wolle* und wirft alles in das Feuer, in dem die Kuh verbrannt wird. 7 Danach wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Er darf nun wieder in das Lager zurückkehren, bleibt aber bis zum Abend unrein. 8 Auch der Mann, der die Kuh verbrannt hat, muss seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen und bleibt unrein bis zum Abend. 9 Ein anderer Mann, der rein ist, soll die Asche der jungen Kuh einsammeln und an einen reinen Ort außerhalb des Lagers bringen. Dort wird sie aufbewahrt, damit daraus für die Gemeinschaft der Israeliten ein Reinigungswasser zubereitet werden kann. Dieses Wasser befreit von Unreinheit wie ein Sündopfer.*

Die Anwendung des Reinigungswassers

10 Der Mann, der die Asche der jungen Kuh eingesammelt hat, muss seine Kleidung waschen und ist bis zum Abend unrein. Die folgende Ordnung gilt für alle Zeit – sowohl für die Israeliten als auch für die Ausländer, die unter ihnen leben: 11 Wer einen Toten berührt*, ist sieben Tage lang unrein. 12 Am dritten und am siebten Tag soll er sich mit dem Reinigungswasser besprengen lassen und ist dann wieder rein.* Tut er dies jedoch nicht, ist er nach sieben Tagen immer noch unrein. 13 Jeder, der einen Toten berührt hat und sich nicht auf die vorgeschriebene Weise reinigt, entweiht* die Wohnung des HERRN. Er muss aus Israel verstoßen werden und sterben. Weil er nicht mit dem Reinigungswasser besprengt wurde, bleibt seine Unreinheit bestehen. 14 Folgendes Gesetz gilt, wenn ein Mensch in einem Zelt stirbt: Jeder, der das Zelt betritt oder sich gerade dort aufhält, ist sieben Tage lang unrein. 15 Jedes offene Gefäß im Zelt, das nicht mit einem festen Deckel verschlossen ist, wird unrein. 16 Sieben Tage unrein ist auch jeder, der im Freien einen Toten berührt – ganz gleich, ob dieser umgebracht wurde oder eines natürlichen Todes gestorben ist. Dasselbe gilt, wenn jemand mit den Gebeinen oder mit dem Grab eines Verstorbenen in Berührung kommt. 17 In all diesen Fällen verwendet zur Reinigung* etwas von der Asche der als Sündopfer verbrannten Kuh. Gebt sie in ein Gefäß und vermischt sie mit frischem Wasser. 18 Jemand, der rein ist, nimmt ein Büschel Ysop, taucht es in das Wasser und besprengt damit alles, was unrein geworden ist: das Zelt und die Menschen und Gefäße, die darin waren, beziehungsweise denjenigen, der mit einem Toten*, mit menschlichen Gebeinen oder mit einem Grab in Berührung kam. 19 Die Besprengung wird am dritten und am siebten Tag ausgeführt. Auf diese Weise wird jeder, der sich verunreinigt hat, am siebten Tag von seiner Unreinheit befreit. Er soll seine Kleidung waschen und seinen Körper mit Wasser abspülen, dann ist er am Abend wieder rein. 20 Wer aber unrein geworden ist und sich nicht reinigen lässt, muss aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden und sterben, denn er hat das Heiligtum des HERRN entweiht. Er ließ sich nicht mit Reinigungswasser besprengen und blieb daher unrein. 21 Diese Ordnung gilt in Israel für alle Zeit. Auch der Mann, der das Reinigungswasser versprengt hat, muss seine Kleidung waschen. Jeder, der mit dem Reinigungswasser in Berührung kommt, ist bis zum Abend unrein. 22 Alles, was ein Unreiner berührt, wird unrein, und jeder, der einen Unreinen berührt, ist bis zum Abend unrein.«