3.Mose 14,38 | Neue Genfer Übersetzung

3.Mose 14,38 | Neue Genfer Übersetzung

Reinigung nach Heilung von Aussatz

1 Der HERR sagte zu Mose: 2 »Die folgenden Anweisungen gelten für einen Menschen, der an Aussatz* gelitten hat und nun wieder für rein erklärt werden soll. Man soll ihn dem Priester vorstellen, 3 der dazu vor das Lager hinausgeht. Stellt der Priester fest, dass der Aussatz abgeheilt ist, 4 dann lässt er für den, der gereinigt werden soll, Folgendes bringen: zwei wildlebende, reine Vögel, ein Stück Zedernholz, karmesinrote Wolle* und Ysop. 5 Der Priester lässt einen der Vögel über einem Tongefäß mit frischem Wasser* schlachten. 6 Dann nimmt er den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zedernholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. 7 Mit dem blutvermischten Wasser besprengt er siebenmal die Person, die vom Aussatz genesen ist*, und reinigt sie so. Den lebenden Vogel lässt er fliegen. 8 Der Geheilte muss seine Kleidung waschen, seine Haare vollständig abrasieren und seinen Körper mit Wasser abspülen. Dann ist er wieder rein und darf ins Lager zurückkommen, soll aber noch sieben Tage lang sein Zelt nicht betreten. 9 Am siebten Tag soll er erneut alle Haare abrasieren: Kopfhaare, Barthaare, Augenbrauen und die gesamte Körperbehaarung. Anschließend wäscht er seine Kleidung und spült seinen Körper mit Wasser ab. Dann ist er rein, muss aber dem HERRN noch ein Reinigungsopfer bringen. 10 Am achten Tag sucht er zwei fehlerlose männliche Lämmer und ein fehlerloses einjähriges weibliches Lamm aus. Zusätzlich bringt er drei Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl für das Speiseopfer sowie einen Becher* Öl. 11 Der Priester, der die Reinigung vollzieht, führt die Person mitsamt den Opfergaben zum Eingang des Begegnungszeltes und stellt ihn vor den HERRN. 12 Eins der männlichen Lämmer und das Öl sind für das Schuldopfer bestimmt. Der Priester bietet beides zunächst dem HERRN als Schwingopfer dar 13 und schlachtet dann das Lamm vor dem Heiligtum an der Stelle, wo auch die Tiere für das Sündopfer und für das Brandopfer geschlachtet werden. Genau wie das Sündopfer fällt das Schuldopfer dem Priester zu; es ist besonders heilig. 14 Der Priester nimmt etwas von dem Blut des Opfertieres und streicht es dem, der gereinigt werden soll, auf das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe. 15 Aus dem Becher mit Öl gießt er sich etwas in die linke Hand, 16 taucht seinen rechten Zeigefinger hinein und sprengt es siebenmal in Richtung des Altars*. 17 Anschließend streicht er etwas von dem Öl in seiner Hand an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Opfertieres getan hat. 18 Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen, um für ihn Sühne beim HERRN zu erwirken. 19 Anschließend bringt der Priester das weibliche Lamm als Sündopfer dar, um Sühne für den Genesenen zu erwirken und ihn von seiner Unreinheit zu befreien. Danach schlachtet er das zweite männliche Lamm für das Brandopfer 20 und verbrennt es zusammen mit dem Speiseopfer auf dem Altar. Durch all dies erwirkt der Priester Sühne für den Genesenen. Er ist dann endgültig rein. 21 Wenn jemand zu arm ist und diese Gaben nicht aufbringen kann, dann fallen seine Opfergaben geringer aus: Für das Schuldopfer bringt er ein männliches Lamm, das dem HERRN zunächst als Schwingopfer dargeboten wird. Dann wird es geschlachtet, um Sühne für den Genesenen zu erwirken. Als Speiseopfer genügt ein Kilogramm* mit Öl vermischtes Weizenmehl. Dazu kommt ein Becher* Öl. 22 Außerdem soll er entsprechend seinen Möglichkeiten zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben bringen. Eine ist für das Sündopfer, die andere für das Brandopfer bestimmt. 23 Am achten Tag, an dem er gereinigt werden soll, bringt er alle seine Gaben zum Priester an den Eingang des Begegnungszeltes und tritt damit vor den HERRN. 24 Der Priester nimmt das männliche Lamm, das für das Schuldopfer bestimmt ist, und den Becher* mit Öl und bietet beides dem HERRN als Schwingopfer dar. 25 Dann schlachtet er das Lamm und streicht etwas von dem Blut an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe der Person, die gereinigt werden soll. 26 Anschließend gießt sich der Priester Öl in die linke Hand 27 und sprengt mit dem rechten Zeigefinger etwas davon siebenmal in Richtung des Altars. 28 Von dem Öl in seiner Hand streicht er außerdem ein wenig an das rechte Ohrläppchen, den rechten Daumen und die rechte große Zehe dessen, der gereinigt werden soll – so, wie er es vorher mit dem Blut des Schuldopfertieres getan hat. 29 Das Öl, das in seiner Hand noch übrig ist, streicht er auf den Kopf des Genesenen. So erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für ihn. 30 Entsprechend seinen Möglichkeiten opfert der Genesene entweder zwei Turteltauben oder zwei einfache Tauben, 31 die eine für das Sündopfer und die andere für das Brandopfer, das zusammen mit dem Speiseopfer dargebracht wird. Durch all dies erwirkt der Priester beim HERRN Sühne für die Person, die gereinigt werden soll. 32 Nach diesen Anweisungen ist zu verfahren, wenn jemand vom Aussatz genesen, aber zu arm ist, um die für seine Reinigung vorgeschriebenen Opfer zu bezahlen.«

Gesetz über Schimmel an Häusern

33 Der HERR sagte zu Mose und Aaron: 34 »Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz geben werde, und ich lasse dort an einem Haus Schimmel entstehen*, 35 dann soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und melden: ›Wahrscheinlich ist mein Haus von Schimmel befallen.‹ 36 Bevor der Priester sich den Befall anschaut, lässt er das Haus ausräumen. Denn sonst müsste, wenn sich der Verdacht bestätigt, alles im Haus für unrein erklärt werden. Erst wenn alles ausgeräumt ist, betritt der Priester das Haus, um es zu untersuchen. 37 Entdeckt er an den Wänden grünliche oder rötliche Flecken, die tiefer zu gehen scheinen als der Putz*, 38 dann soll er das Haus verlassen und es für sieben Tage verschließen. 39 Am siebten Tag soll er wiederkommen und das Haus erneut begutachten. Hat der Befall sich weiter ausgebreitet, 40 dann lässt er die befallenen Steine herausreißen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Die Innenwände des Hauses werden vollständig abgekratzt und der abgekratzte Lehm draußen vor der Stadt an einen unreinen Ort geschüttet. 42 Dann werden neue Steine geholt und anstelle der alten eingesetzt. Anschließend verputzt man das Haus mit neuem Lehm. 43 Kommen erneut Flecken zum Vorschein, nachdem man die befallenen Steine herausgerissen, die Wände abgekratzt und alles neu verputzt hat, 44 dann soll der Priester wieder kommen und das Haus begutachten. Stellt er fest, dass sich der Befall ausgebreitet hat, dann handelt es sich um einen fressenden Schimmel und das Haus ist unrein. 45 Man muss es abreißen und die Steine, die Balken und den Lehmputz an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen. 46 Wer das Haus betritt, während es abgesperrt ist, wird unrein bis zum Abend. 47 Wer darin schläft oder isst, wird unrein und muss seine Kleidung waschen. 48 Wenn der Priester zur Besichtigung kommt, nachdem das Haus neu verputzt wurde, und feststellt, dass der Schimmel nicht wieder aufgetreten ist, soll er das Haus für rein erklären. Denn der Schimmel ist beseitigt. 49 Um die Reinigung des Hauses endgültig zu vollziehen, besorgt der Priester zwei Vögel, Zedernholz, karmesinrote Wolle und Ysop. 50 Er schlachtet den einen Vogel über einem Tongefäß mit frischem Wasser. 51 Dann nimmt der Priester den lebenden Vogel und taucht ihn zusammen mit dem Zederholz, der karmesinroten Wolle und dem Ysop in das mit Wasser vermischte Blut des geschlachteten Vogels. Mit dem blutvermischten Wasser besprengt er siebenmal das Haus. 52 So* befreit er es von der Unreinheit, die auf ihm lastet. 53 Den lebenden Vogel lässt er aus der Stadt hinaus ins Freie fliegen. Durch all dies erwirkt der Priester Sühne für das Haus, und es ist wieder rein.«

Abschließende Bemerkungen

54 Dies sind die Anweisungen über den Umgang mit Aussatz und Hautflechten*, 55 über Schimmelbefall an Kleidung und an Häusern, 56 über Schwellungen, Ausschlag und helle Flecken auf der Haut. 57 Mit Hilfe dieser Anweisungen kann man beurteilen, wann ein Mensch oder ein Gegenstand rein oder unrein ist. Es ist das Gesetz über Aussatz und Schimmelbefall.*