1Angenommen, in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch zum bleibenden Besitz geben will, wird auf freiem Feld ein Ermordeter gefunden, ohne dass man weiß, wer ihn getötet hat.2Dann sollen eure führenden Männer und Richter zum Fundort gehen und die Entfernung zu den umliegenden Städten feststellen.3In der Stadt, die dem Fundort am nächsten liegt, sollen die führenden Männer eine junge Kuh auswählen, mit der man noch nicht gearbeitet hat und die noch nie in ein Joch gespannt wurde.4Sie bringen die Kuh zu einem Bach, der das ganze Jahr Wasser führt. ´An einer Stelle`, wo keine Äcker sind und nichts gesät wurde, brechen sie ihr das Genick.5Danach treten die Priester aus dem Stamm Levi dazu. Denn der HERR, euer Gott, hat sie dazu erwählt, in seinem Dienst zu stehen und in seinem Namen zu segnen. Ihr Urteilsspruch entscheidet bei strittigen Rechtsfällen und Gewaltverbrechen.6´In ihrer Gegenwart` waschen die führenden Männer der Stadt über der toten Kuh ihre Hände7und erklären ´stellvertretend für die ganze Stadt`: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben diesen Mord nicht gesehen.8HERR, vergib deinem Volk Israel, das du ´aus Ägypten` befreit hast. Lege uns nicht das unschuldig vergossene Blut dieses Ermordeten zur Last.*« Auf diese Weise wird Sühnung für die Blutschuld erwirkt, und sie wird den Einwohnern der Stadt nicht angerechnet.*9Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.* ´Wenn ihr euch danach richtet`, handelt ihr, wie es in den Augen des HERRN richtig ist.
Ehe mit einer kriegsgefangenen Frau
10Angenommen, ihr zieht gegen eure Feinde in den Kampf und der HERR, euer Gott, gibt sie in eure Hand und ihr macht Gefangene.11Vielleicht sieht jemand von euch unter ihnen eine schöne Frau, verliebt sich in sie und will sie heiraten.12Er darf sie mit in sein Haus nehmen. Dort muss sie sich den Kopf kahlscheren, die Nägel schneiden13und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene getragen hat. Einen Monat lang darf sie in seinem Haus um ihren Vater und ihre Mutter trauern. Erst danach darf er sie zur Frau nehmen und mit ihr schlafen, und sie ist von nun an seine rechtmäßige Ehefrau.14Wenn sie ihm ´später` nicht mehr gefällt, muss er sie gehen lassen, wohin sie will. Er darf sie nicht als Sklavin verkaufen oder selbst als Sklavin behalten. Denn er hat sie zur Ehe gezwungen*.
Das Recht des Erstgeborenen darf nicht angetastet werden
15Angenommen, ein Mann hat zwei Frauen und er liebt die eine mehr als die andere. Beide haben ihm einen Sohn geboren, und der älteste Sohn stammt von der weniger geliebten* Frau.16Wenn dieser Mann ´später` sein Erbe unter seinen Söhnen aufteilt, darf er nicht dem Sohn der geliebten Frau das Erstgeburtsrecht zusprechen. Denn der Sohn der weniger geliebten Frau ist der Erstgeborene.17Er muss diesen Sohn als Erstgeborenen anerkennen und ihm doppelt so viel vererben wie seinen anderen Söhnen. Ihn hat er als ersten gezeugt, und darum steht ihm das Erstgeburtsrecht zu.
Der Umgang mit einem rebellischen Sohn
18Angenommen, jemand hat einen rebellischen und ungehorsamen Sohn, der sich weder von seinem Vater noch von seiner Mutter etwas sagen lässt. Sie versuchen es mit Strafen, aber er hört nicht auf sie.19Dann müssen ihn seine Eltern vor die führenden Männer zum ´Gerichtsplatz beim` Stadttor bringen20und zu ihnen sagen: »Unser Sohn hier ist rebellisch und ungehorsam und nicht bereit, auf unsere Ermahnungen zu hören. Er verprasst alles und ist ein Säufer.«21Daraufhin sollen alle Männer der Stadt ihn durch Steinigung hinrichten. Entfernt das Böse aus eurer Mitte! Alle in Israel müssen davon erfahren, damit sie gewarnt sind.
Bestattet einen am Pfahl Aufgehängten noch am selben Tag
22Angenommen, jemand hat ein Verbrechen begangen, auf das die Todesstrafe steht, und wird nach der Hinrichtung an einen Pfahl* gehängt.23Dann dürft ihr ihn nicht über Nacht hängen lassen. Ihr müsst ihn unbedingt noch am selben Tag begraben, sonst verunreinigt ihr das Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz geben will. Denn verflucht ist jeder, der am Pfahl endet*.
Menge Bibel
1»Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.3Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,4und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so daß das Blut in den Bach hineinfließt.5Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.6Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen7und mit erhobener Stimme aussagen: ›Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!8Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‹ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!9So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.«
Verehelichung mit einer kriegsgefangenen Frau
10»Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest11und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so daß du sie zur Frau nehmen möchtest,12so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,13lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.14Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.«
Sicherstellung der Erbrechte des Erstgeborenen
15»Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,16so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;17sondern er muß den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile* von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft: ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.«
Maßregeln gegen widerspenstige Söhne
18»Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen* nicht gehorcht,19so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen20und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ›Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‹21Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.«
Behandlung des öffentlich aufgehängten Leichnams eines hingerichteten Verbrechers
22»Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung* an einen Baum hängt,23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.«
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