5.Mose 19 | Neue Genfer Übersetzung Menge Bibel

5.Mose 19 | Neue Genfer Übersetzung

Zufluchtsstädte zum Schutz vor Blutrache

1 Wenn der HERR, euer Gott, die Völker ausgerottet hat, deren Land er euch geben will, wenn ihr das Land in Besitz genommen und euch in ihren Städten und Häusern niedergelassen habt, 2 dann sollt ihr drei Städte zu Zufluchtsstädten erklären. 3 Sie sollen ´gleichmäßig verteilt` in drei verschiedenen Bezirken eures Landes liegen und auf gut ausgebauten Wegen erreichbar sein. Dorthin kann jeder fliehen, der einen Menschen ´unabsichtlich` getötet hat. 4 Er ist in diesen Zufluchtsstädten vor der Blutrache sicher, wenn er nicht vorsätzlich getötet und den anderen nicht gehasst hat. 5 Es kann ´zum Beispiel` vorkommen, dass zwei Männer in den Wald gehen, um Bäume zu fällen. Der eine holt mit der Axt aus, das Eisen löst sich vom Stiel und trifft den anderen tödlich. In diesem Fall soll der Betreffende in eine der Zufluchtsstädte fliehen, um sein Leben zu retten. 6 Wäre die Entfernung zur nächsten Zufluchtsstadt zu groß, dann könnte der aufgebrachte Bluträcher ihm nachjagen und ihn umbringen – obwohl der Betreffende keinen Mord aus Hass begangen und den Tod nicht verdient hat. 7 Darum ordne ich an, dass ihr drei ´gut erreichbare` Zufluchtsstädte bestimmen sollt. 8 ´Später wird` der HERR, euer Gott, euer Gebiet erweitern, so wie er es euren Vorfahren mit einem Eid zugesagt hat. Er wird euch das ganze Land geben, das er ihnen damals versprochen hat. 9 ´Er tut dies`, wenn ihr alle Gebote, die ich euch heute verkünde, genau befolgt, und wenn ihr den HERRN liebt und jeden Tag nach seinem Willen lebt*. ´In eurem erweiterten Gebiet` sollt ihr drei weitere Zufluchtsstädte bestimmen, zusätzlich zu den anderen drei. 10 ´So verhindert ihr`, dass unschuldiges Blut vergossen wird in dem Land, das der HERR, euer Gott, euch als bleibenden Besitz gibt. Andernfalls würde auf dem ganzen Volk* Blutschuld lasten. 11 Angenommen jedoch, jemand lauert einem anderen aus Hass auf und überfällt und erschlägt ihn. Danach sucht er Zuflucht in einer dieser Städte. 12 In diesem Fall sollen die führenden Männer seiner Heimatstadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit dieser ihn tötet. 13 Habt kein Mitleid mit ihm! Unschuldig vergossenes Blut darf in Israel nicht ungesühnt bleiben.* ´Wenn ihr euch daran haltet`, wird es euch gut gehen.

Schutz der Grundstücksgrenzen

14 Wenn ihr das Land besitzt, das der HERR, euer Gott, euch geben will, dann dürft ihr eurem Nachbarn nicht seinen Grund und Boden streitig machen. Achtet die Grundstücksgrenzen, die eure Vorfahren gezogen haben!

Gültige und falsche Zeugenaussagen

15 Die Aussage eines einzelnen Zeugen reicht niemals aus, um jemand für ein Verbrechen oder Vergehen gleich welcher Art zu verurteilen. Jede Sache soll erst aufgrund der Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden. 16 Wenn ein ´einzelner` Zeuge fälschlicherweise einen anderen beschuldigt, ein Verbrechen begangen zu haben, 17 dann sollen die beiden mit ihrem Rechtsstreit zum ´Heiligtum des` HERRN gehen und ihren Fall den Priestern und Richtern vorlegen, die gerade im Amt sind. 18 Die Richter sollen die Angelegenheit genau untersuchen. Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen und den anderen ´bewusst` falsch beschuldigt hat, 19 dann müsst ihr genau die Strafe über ihn verhängen, die er dem anderen zugedacht hatte. Entfernt so das Böse aus eurer Mitte! 20 Alle in Israel sollen davon hören, damit sie gewarnt sind* und so eine Bosheit nie wieder vorkommt. 21 Habt kein Mitleid ´mit dem falschen Zeugen. Es gilt der Grundsatz`: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

Bibeltext der Neuen Genfer Übersetzung (NGÜ). © Neues Testament und Psalmen: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz. © Altes Testament: Genfer Bibelgesellschaft Romanel-sur-Lausanne, Schweiz, Brunnen Verlag GmbH Gießen, Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart. Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung. Alle Rechte vorbehalten.

Menge Bibel
1 »Wenn der HERR, dein Gott, die Völkerschaften ausrottet, deren Land der HERR, dein Gott, dir geben will, und du nach ihrer Vertreibung in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 so sollst du dir in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Besitz gibt, drei Städte aussondern. 3 Du sollst dir die Wege dahin in guten Stand setzen und das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, in drei Teile* zerlegen; und das soll dazu dienen, daß jeder Totschläger sich dorthin flüchten kann. 4 Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein – 5 wenn z.B. jemand mit einem andern in den Wald geht, um Holz zu fällen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um einen Baum umzuhauen, und das Eisen fliegt vom Stiel ab und trifft den andern so, daß er stirbt –: ein solcher soll in eine dieser Städte fliehen, um sein Leben zu retten, 6 damit nicht der Bluträcher, wenn er in leidenschaftliche Erregung geraten ist, dem Totschläger nacheilt und ihn wegen der Länge des Weges einholt und totschlägt, wiewohl er des Todes nicht schuldig ist, weil er (dem andern) ja von früher her nicht feind gewesen war. 7 Darum gebiete ich dir so: Du sollst dir drei Städte aussondern. 8 Wenn aber der HERR, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern zugeschworen hat, und dir nach seiner deinen Vätern gegebenen Verheißung das ganze Land zu eigen gegeben hat 9 - sofern du nämlich auf die Beobachtung aller dieser Gebote, die ich dir heute zur Pflicht mache, bedacht bist, indem du den HERRN, deinen Gott, liebst und allezeit auf seinen Wegen wandelst –, so sollst du dir zu diesen drei Städten noch drei andere hinzufügen, 10 damit in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zu eigen geben wird, kein unschuldiges Blut vergossen wird und dadurch Blutschuld auf dich kommt. – 11 Wenn dagegen jemand einem andern feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und niederschlägt, so daß er stirbt, und er dann in eine dieser Städte flieht, 12 so sollen die Ältesten der Stadt, zu der er gehört, hinsenden und ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern, damit er den Tod erleidet. 13 Du darfst keinen Blick des Mitleids für ihn haben, sondern sollst unschuldig vergossenes Blut aus Israel hinwegschaffen: dann wird es dir gut ergehen.« 14 »Du sollst nicht die Grenze deines Nachbars, welche die Vorfahren gezogen* haben, in deinem Erbbesitz verrücken, den du in dem Lande erhalten wirst, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will. – 15 Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. – 16 Wenn ein gewissenloser Zeuge gegen jemand auftritt, um ihn einer Übertretung des Gesetzes zu beschuldigen, 17 so sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit miteinander haben, vor den HERRN, vor die derzeitigen Priester und die Richter treten. 18 Dann sollen die Richter die Sache gründlich untersuchen, und wenn es sich herausstellt, daß der Zeuge ein lügnerischer Zeuge ist, daß er die Unwahrheit gegen seinen Volksgenossen ausgesagt hat, 19 so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen. 20 Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben. 21 Und du sollst keinen Blick des Mitleids (für den Betreffenden) haben: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!«